Salomonisches Urteil mit schalem Beigeschmack - Finale im Prozess gegen Gustl Mollath

von Prof. Dr. Henning Ernst Müller, veröffentlicht am 14.08.2014

Zunächst herrscht Informationschaos. Was hat denn das LG Regensburg eigentlich entschieden? Ein Unterstützer jubelt per Twitter: Freispruch „erster Klasse“, um dann Minuten später das Gericht wegen der Urteilsbegründung zu beschimpfen – offenbar ist hier jemandem der Durchblick komplett verloren gegangen.
Aber auch die Top-Medien versagen: Tagesschau24 meldet (noch um 11.30 Uhr in regelmäßiger Wiederholung einer falschen Erstmeldung) , die Kammer halte Mollath für „schuldig“, seine Frau misshandelt zu haben, die Tagesschau-Berichterstatterin vor Ort bemerkt offenbar nicht, dass sie sich laufend widerspricht („schuldig, schuldunfähig, im Zweifel für…, Tat dennoch nicht nachgewiesen…").

Nun scheinen mir die Informationen des gerichtlichen Pressesprechers RiLG Polnik (Pressemitteilung) gesichert. Danach fielen Tenor und Urteilsbegründung differenziert aus –  abweichend sowohl vom Plädoyer der Staatsanwaltschaft als auch von dem der Verteidigung.

Freispruch aus tatsächlichen Gründen

Der Freispruch Gustl Mollaths erfolgte hinsichtlich der Taten am 31.05.2002 (Freiheitsberaubung und Körperverletzung) sowie hinsichtlich der Sachbeschädigungsanklage (Reifenstechereien 2004/2005) aus tatsächlichen Gründen: Das heißt, hier konnte sich das Gericht nicht von der Täterschaft Mollaths überzeugen. Dem ist auf Grundlage meines eigenen Eindrucks in der Hauptverhandlung uneingeschränkt zuzustimmen: Die angebliche Freiheitsberaubung konnte nur mit der Aussage der Frau S. belegt werden, die zum Tatablauf und zu ihrer eigenen Wahrnehmung vollkommen unterschiedliche und daher unglaubhafte Angaben gemacht hatte.
Bei den Reifenstechereien war nur noch festzustellen, dass einige Personen aus dem Umfeld der Frau Mollath von Reifendruckverlust betroffen waren. Ob und wie diese Druckverluste allerdings entstanden waren, ließ sich nicht mehr nachvollziehen. Und allein darauf, dass Gustl Mollath ein Tatmotiv hatte, kann ein Urteil nicht gestützt werden. Insbesondere weil es auch ein Motiv im Umfeld der Frau Mollath gab, ihn (zu Unrecht) zu belasten.

Freispruch aus rechtlichen Gründen

Der Freispruch Mollaths hinsichtlich der Tat am 12.08.2001 (gefährliche Körperverletzung) erfolgte dagegen aus rechtlichen Gründen. Das Gericht hat hier dem Vorwurf der Ex-Ehefrau geglaubt, dass Herr Mollath sie an diesem Tag geschlagen, getreten, gebissen und gewürgt habe – letzteres in Leben gefährdender Weise.

Auch hierzu war die Beweislage nicht gut, denn die Ex-Ehefrau machte von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch, so dass nur noch ihre früheren dokumentierten Aussagen sowie die Aussage der – nicht eben glaubhaften – Zeugin S. sowie die des Arztes vorlag, der die Verletzungen in einem medizinisch wenig aussagekräftigen Attest dokumentiert hatte.

Niemand weiß, was sich am 12.08.2001 in der Privatwohnung der Mollaths wirklich abgespielt hat. Alle sind dafür auf die Aussagen der einen oder der anderen Seite angewiesen. Die Ex-Ehefrau und die Zeugin S. haben teilweise abweichend bzw. widersprüchlich ausgesagt. Auch das Attest selbst scheint mir immer noch „verdächtig“ – ist es tatsächlich so zustande gekommen wie es der Arzt berichtet? Angesichts dieser Beweislage habe ich vor dem Urteil dazu tendiert, in dubio pro reo zugunsten Herrn Mollaths zu entscheiden. Allerdings hat auch das Gericht durchaus Gründe, die Sachlage anders zu würdigen: Ich kann mir jedenfalls vorstellen, dass ein Punkt stark zu Lasten Gustl Mollaths gewirkt hat:
Dass er sich am letzten Tag der Beweisaufnahme zwar zur Tat eingelassen hat, dann aber seine konkreten Äußerungen dazu so dürftig ausfielen.
Es ist zumindest erklärungsbedürftig einerseits zu behaupten, die Misshandlungen hätten gar nicht stattgefunden und andererseits, er habe sich „nur gewehrt“. Gustl Mollath hat eine nähere Erklärung zum Tatverlauf, in dessen Zuge er sich gewehrt hat, verweigert. Das geschilderte „Verletzungsbild“ passte eher zu den behaupteten Misshandlungen als zu dem von Gustl Mollath berichteten Auto-Vorfall. Diese „Einlassung“ Mollaths wich zwar nicht ab von seinen früheren Angaben, aber sie wurde so noch einmal kurz vor dem Urteil „aufgefrischt“ und wirkte für viele wie ein Teileingeständnis – „da war etwas“. Und da Gustl Mollath nicht geschwiegen hatte, konnte das, was er nun sagte, auch gegen ihn verwertet werden, auch wenn er im letzten Wort wieder jegliche Körperverletzung bestritt.
Während seine Ex-Frau sich mittels Zeugnisverweigerung jeglicher Nachfrage und Konkretisierung ihrer Angaben erfolgreich entzogen hat, hat nun Gustl Mollath „ausgesagt“ und sich dadurch zum „frischen“ Beweismittel gegen sich selbst gemacht. Auch wenn die objektiven Beweise für seine Tat schwach blieben – dass er seine Frau vor ziemlich exakt 13 Jahren misshandelt hat, schien nun dem Gericht offenbar belegt. Zumal man sich seitens des Gerichts wohl zwar vorstellen konnte, dass die Ex-Frau später aus Rachegründen daran interessiert war, den Ex-Ehemann in die Psychiatrie zu bringen, dieses Motiv aber am 14.08.2001 (Attestausstellung) noch nicht im Vordergrund stand.

Auch wenn ich die Beweiswürdigung des Gerichts nicht teile, so ist sie zumindest möglich und nachvollziehbar hinsichtlich einer einfachen Körperverletzung (§ 223 StGB).

Hinsichtlich der Würdigung, es habe eine gefährliche Körperverletzung stattgefunden, bin ich anderer Ansicht.
Diese Würdigung beruht allein auf den durch das Attest Reichels behaupteten „Würgemalen“. Der Sachverständige Eisenmenger hat plausibel argumentiert, ein Würgen, welches Würgemale hinterlasse, stelle eine das Leben gefährdende Behandlung dar (vgl. § 224 Abs.1 Nr.5 StGB). Aber wodurch ist beweisen, dass es sich überhaupt um Würgemale handelte? Durch die späteren Fragen an Eisenmenger (bezogen auf die potentielle Gefährlichkeit des Würgens) wurde es in der Erinnerung verdeckt, aber schaut man auf den Ausgangspunkt seines Gutachtens, dann heißt es dort, dass die im Attest nicht näher beschriebenen „Würgemale“ angesichts des mangelnden rechtsmedizinischen Fachwissens des Arztes Reichel kaum einen Beleg darstellten dafür, dass die Spuren tatsächlich vom Würgen stammen.
Reichel, der sich vor Gericht auch nicht mehr konkret erinnern konnte an die damaligen Verletzungsspuren, sich also ebenfalls auf seine eigene vor 13 Jahren dokumentierte schmale „Expertise“ verließ, sagte, er kenne Würgemale vom Kampfsport. Möglicherweise ließ sich Reichel damals auch vom Bericht der Patientin dahingehend beeinflussen, bestimmte Spuren stammten vom Würgen. Meines Erachtens ist eine gefährliche Körperverletzung aus dem Inbegriff der Hauptverhandlung kaum belegbar.

Die Schuldfrage

Anders als die Staatsanwaltschaft hat das Gericht die Frage der Schuld beantwortet:
Im Anschluss an die Stellungnahme des Gutachters Nedopil hält das Gericht die Schuldfähigkeit (in dubio pro reo) für möglicherweise ausgeschlossen. Ich hätte – in Übereinstimmung mit der Staatsanwaltschaft – dazu tendiert, Gustl Mollath für voll schuldfähig zu halten, da von keinem der Psychiater (auch nicht von Nedopil) eine konkrete Einschätzung der Tatzeit-Schuldfähigkeit erfolgte, selbst wenn man den wenig substantiierten „Verdachtsdiagnosen“ folgt.
Die vom Gericht als nachgewiesen angesehene Tat selbst (bis auf das Würgen) wäre – leider – so „herkömmlich“, dass sich daraus keine Schlüsse auf eine Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit herleiten ließe. Und der Verdacht einer „wahnhaften Störung“, wenn man dieser Diagnose folgt, trat erst Jahre später auf und lässt sich nicht einfach „zurückrechnen“ auf den August 2001.

Allerdings: Die Annahme „in dubio pro reo“ schadet jedenfalls nicht. Weder ist damit in irgendeiner Weise „belegt“, dass Gustl Mollath psychisch gestört war noch lässt sich daraus eine (damalige) Gefährlichkeit schließen.

Die Unterbringung nach § 63 StGB

Die (früheren) psychiatrischen Sachverständigen und auch die früher mit der Entscheidung befassten Juristen können sich allerdings keineswegs über das Urteil freuen. Denn insofern stimmen praktisch alle Seiten überein: Eine Unterbringung nach § 63 StGB hätte es nicht geben dürfen:
Gustl Mollath saß zu Unrecht siebeneinhalb Jahre in der Psychiatrie.
Hätte das LG Nürnberg so entschieden wie nun das LG Regensburg, wäre (trotz teilweisem Tatnachweis) keinerlei nachteilige Rechtsfolge eingetreten. Hätte das LG Nürnberg so gewertet wie die heutige Staatsanwaltschaft, dann wäre wohl allenfalls eine mäßige Freiheitsstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt worden wäre, herausgekommen.

Ein Fazit

Auch wenn das jetzt beendete Verfahren „musterhaft“ geführt wurde – ausgeglichen sind dadurch die früher begangenen Fehler in der Begutachtung, in der Beweiswürdigung und in der fortgesetzt verlängerten Unterbringung nicht. Auf diese Fehler ist zu Recht hingewiesen und eine Korrektur angemahnt worden  – auch wenn Gustl Mollath jetzt nicht vollständig von allen Vorwürfen entlastet wurde.

Das LG Regensburg hat darum auch ganz zutreffend entschieden, dass Gustl Mollath zu entschädigen ist. Dass die Regel-Entschädigung in Höhe von 25 Euro pro Hafttag viel zu gering ist, wird zutreffend kritisiert. Dies hat das Gericht aber nicht zu verantworten. Obwohl die Rehabilitation Gustl Mollaths durch das jetzige Urteil nicht vollständig ist, die Beantwortung der Entschädigungsfrage deutet zumindest symbolisch darauf  hin, dass Gustl Mollath großes Unrecht geschehen ist. Siebeneinhalb Jahre seines Lebens hat man ihm genommen.

Update (6.11.2014): Hier nun die schriftlichen Urteilsgründe.

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193 Kommentare

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Mich wundert, dass hier, auf einer Site, die wohl hauptsächlich von Juristen und Wissenschaftlern frequentiert wird, jetzt so ein Gezerre abgelassen wird (sorry für die deutlichen Worte!) anstatt dass darüber diskutiert würde, inwiefern aus diesem Fall Lehren sowohl für die Psychiatrie (Stichworte Zwangspsychiatrie, PsychKG) als auch für die Juristerei (Stichworte hier 63er, Opferentschädigung) gezogen werden können....

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Stella schrieb:
... dass der Arzt damals die Krankenkassen betrogen habe.

Einen rechtsstaatlichen Prinzipien genügenden Beweis für diese Behauptung kann ich nicht erkennen. Tatsächlich sind Regelungen für diesen Fall denkbar, schwierig wäre es, wenn Mutter und Sohn gemeinsam in der Praxis arbeiteten und eine entsprechend größere Zahl von Patienten mit den Kassen abrechnen würden.

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Dr. Andreas Triebel schrieb:
Unterwerfung und Klappe halten; in diese Rolle hat sich  Mollath nicht eingefügt.

Zwischen "Unterwerfung und Klappe halten" und  forderndem, überforderndem Auftreten wäre viel Raum gewesen, auch für Herrn Mollath.

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Gast schrieb:

„Herr Mollath ist ein Vulkan, der gelegentlich Lava ablassen muss“ -

Nein, das sagte nicht Petra M., auch kein Psychiater, sondern Herr Dr. Strate. Sehr befremdend.

http://www.focus.de/magazin/kurzfassungen/focus-34-2014-verteidiger-stra...

 

Dr. Strate hat sich in ungeheurem Maße kostenlos für Mollath eingesetzt und 50.000 Euro an eigenem Geld verbraten (wenn er nicht gesponsert wurde) und Mollath bei der Gelegenheit sicherlich auch kennengelernt. Wenn es stimmt, was U. Prem erklärt, dass Strate noch hinter Mollath herlaufen musste, Mollath oftmals nicht einmal für Dr. Strate erreichbar war, dann muss ich sagen, dass ich dem Dr. Strate so viel Geduld gar nicht zugetraut hätte. So mancher an Dr. Strates Stelle hätte sich von Mollath womöglich schon lange vor der Hauptverhandlung gemäß Friedrich III verabschiedet ("Mach Deinen Dreck doch allein!").

 

Dass hier Leute, die Mollath nicht einmal persönlich kennengelernt haben, die genaue Zusammenhänge zudem nicht kennen, sich anmaßen, dem Dr. Strate hier Vorwürfe zu machen, ist schon sehr dreist. Diese Leute können sich bei mir melden, 1.400 Stunden kostenlos für mich arbeiten, 50.000 Euro bei mir abliefern, und dann werden wir sehen, wie geduldig sie sind.

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Ich muss mich korrigieren:

„Insgesamt habe er 1400 Stunden am Fall Mollath pro bono gearbeitet, sagte Strate FOCUS. Hinzu kämen 50.000 Euro Unkosten, die er zum Teil mit einer Summe verrechne, die Mollath als Schadenersatz vom Autovermieter Sixt bekommen habe. „Die eigentliche Arbeitszeit und ein großer Teil der Unkosten werden unbezahlt bleiben.“ Er gehe „nicht davon aus“, dass er von Dritten oder von Mollath noch Geld erhalten werde. Darauf habe er aber auch nicht spekuliert.“

http://www.focus.de/magazin/kurzfassungen/focus-34-2014-verteidiger-stra...

 

Welche Regeln sollten für Urteile gelten?

Das Urteil im Wiederaufnahmeverfahren Gustl Mollaths ist eine gute Gelegenheit, gründlicher über das, was Urteile leisten sollten, nachzudenken.

    Aus wissenschaftstheoretischer Sicht ist nahegelegt: Alle in Frage kommenden Hypothesen - auf den verschiedenen Ebenen - sollten aufgeführt und konkret erläutert sein. Für die einzelnen Hypothesen sind  das Für und Wider zu erörtern und, sofern möglich, der allmähliche Ausschluss. Das ergibt die allgemeine formale Struktur:  H0, H1, H2, .... für die Hypothesen. Und für das Für und Wider: H0+, H0-, H1+, H1-, H2+, H2-, .... .  Am Ende ergibt sich unter günstigen Umständen eine übrigbleibende Hypothese, z.B. H1, für die man sich aus dem erörterten Für und Wider entscheidet. 

Einige wichtige Sachverhalte für Hypothesen im Fall Mollath sind z.B. zu Hintergrund und Entwicklung zum Tatvorwurf Misshandlung am 12.8.2001:

  1. Ab wann musste Frau Mollath damit rechnen, dass ihr Mann sie bei ihrem Arbeitgeber anzeigt? Ab 2000, 2001, 2002, 2003, ... ?  Was spricht für 2000, 2001, 2002, 2003, ..., was spricht gegen 2000, 2001, 2002, 2003, ...?
  2. Welche Möglichkeiten gab es für Frau Mollath, eine drohende Anzeige bei ihrem Arbeitgeber zu verhindern? M1, M2, M3, ...
  3. Ab wann könnte Frau Mollath den Plan angedacht haben, ihren Man als a) verrückt, b) gemeingefährlich, c) verrückt und gemeingefährlich erscheinen zu lassen? Was spricht für a, b, c oder was spricht gegen a, b, c?
  4. Gab es überhaupt eine körperliche Misshandlung? Was spricht dafür, was spricht dagegen?
  5. Sofern man Spuren körperlicher Misshandlung als wahr ansieht, stellt sich die Frage, wie sie entstanden sein können, wer alles TäterIn sein könnte. Das führt zu verschiedenen TäterInnen-Hypothesen: Selbst, Mollath, Partner, Freundin, sonstige HelferIn.
  6. ... ...

     Das Urteil beruht hinsichtlich des Tatkomplexes 1, also Misshandlung am 12.8.2001, auf der Voraussetzung der Glaubwürdigkeit und Glaubhaftigkeit von Frau Mollath und der späteren Schwägerin. Die Mittelbayerische berichtet am 14.8.14:

"... Wesentlich für die Überzeugungsbildung der Kammer war demnach, dass Petra M. gegenüber ihrer Schwägerin und einem Nürnberger Allgemeinarzt, zwei Tage nach dem Übergriff glaubhaft die Verletzungen geschildert hat. Auch vor Gericht sei Petra S., die Frau des Bruders von Mollaths Ex-Frau, ohne Belastungseifer aufgetreten. Vor Gericht erneuerten die beiden Zeugen, die Verletzungen auch wahrgenommen zu haben. Das Gericht halte Petra M. für glaubwürdig und glaubhaft - denn: Nachdem sie sich das Attest ausstellen ließ, lebte sie noch einen nicht unerheblichem Zeitraum mit dem Angeklagten zusammen. Petra M. habe konstante, in sich stimmige Schilderungen gegenüber Vernehmungsperson getroffen. Die Widersprüche in ihren Aussagen führten nicht dazu, ihre Glaubwürdigkeit infrage zu stellen. Dass es zu Widersprüchen komme, sei normal. Dass Petra M. gegenüber ihrer Schwägerin zugab, die sie bis dahin nicht gut kannte, von ihrem Mann misshandelt worden zu sein, sei für sie demütigend gewesen. Ein Falschbezichtigungsmotiv sei damit ausgeschlossen, auch Mollath habe zu dieser Zeit noch keine Schreiben über die vermuteten Schwarzgeldgeschäfte getätigt. Diese habe er erst nach der Trennung verfasst.

Die Schilderung des Angeklagten, seine Frau sei ihm aus dem fahrenden Auto gesprungen, als sie sich wegen der Schwarzgeldgeschäfte gestritten hätten, so habe sie sich die Verletzungen zugezogen, glaubte ihm das Gericht nicht. Verletzungen, die dabei aufgetreten wären, seien nicht mit Würgemalen am Hals oder einer Bisswunde in Einklang zu bringen. Das habe der rechtsmedizinische Sachverständige, Prof. Eisenmenger, dargestellt. Der Rechtsmediziner habe ebenso bestätigt, dass Petra M. erheblicher stumpfer Gewalt ausgesetzt gewesen sei. Damit sei das Kerngeschehen (schlagen, treten, würgen) in Einklang zu bringen - auch, wenn das Attest des Arztes durchaus mangelhaft in vielen Stellen sei.

Escher schließt aus, dass - wie von Mollath behauptet - eine Notwehrsituation vorgelegen habe. Schon gar nicht ohne eine Aussage des Angeklagten. Zu einer Notwehrsituation passten nicht die erheblichen Verletzungen der Petra M., außerdem sei er ihr körperlich überlegen gewesen. Die Aussagen des Angeklagten, er habe nur Schläge nur abgewehrt, seien zu pauschal und unpräzise. Außerdem würden seine beiden Verteidigungsstrategien nicht zusammen passen: Zum einen soll seine Ex-Frau aus dem Auto gesprungen sein, zum anderen habe er sich nur gewehrt. ..."

Das sind, gelinde gesagt, sehr abenteuerliche Begründungen, die, wenn das Urteil schriftlich vorliegt, einer genauen Analyse unterzogen werden sollten. Ich fürchte, dass hier das schlechte Bild, das Gustl Mollath zunehmend mehr gegen Ende des Prozesses vor Gericht und in  der Öffentlichkeit machte, sachfremd mit eingeflossen ist.

Quelle:

http://www.sgipt.org/forpsy/Mollath/ipgipt/wa/WA0.htm#Welche%20Regeln

 

 

 

Es ist bemerkenswert zu beobachten, dass die, die in der Causa Mollath einen Justizskandal erblicken, das Verhalten der Richter, der Staatsanwälte und der Zeugen unter dem Mikroskop sezieren, vermeintliche Erkenntnisse drehen und wenden und immer wieder zu einem Fehlverhalten sämtlicher Beteiligter gelangen, mit Ausnahme von Herrn Mollath. Dessen Verhalten und dessen Aussagen, ob nun vor Gericht oder der Presse, werden ausgeklammert, als hätte Mollath etwas Unantastbares. Doch gerade Gerade Herr Mollath ist aufgrund der etlichen von ihm gegebenen Interviews die einzige Person, von der sich die meisten hier überhaupt ein Bild machen können.

 

Hier wird mit einer Wehemenz Gerechtigkeit für Herrn Mollath gefordert und dabei bewusst in Kauf genommen, dass anderen Ungerechtigkeit wiederfährt. Beispiele sind der Shitstorm, der über Beate Lakotta hereinbrach (und das in meist anonymisierter Form) und die regelmäßigen Verurteilung der Exfrau von Herrn Mollath aus weiter Ferne.

 

 

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Tim Konstanz schrieb:

Es ist bemerkenswert zu beobachten, dass die, die in der Causa Mollath einen Justizskandal erblicken, das Verhalten der Richter, der Staatsanwälte und der Zeugen unter dem Mikroskop sezieren, vermeintliche Erkenntnisse drehen und wenden und immer wieder zu einem Fehlverhalten sämtlicher Beteiligter gelangen, mit Ausnahme von Herrn Mollath.

Dessen Verhalten und dessen Aussagen, ob nun vor Gericht oder der Presse, werden ausgeklammert, als hätte Mollath etwas Unantastbares.

Wie Sie möglicherweise  wissen, wird ein "Allsatz" bereits durch ein einziges Gegenbeispiel widerlegt:

 

1. Ich erkenne in der Causa Mollath einen ungeheuren Justizskandal, beginnend am AG Nürnbertg, zu dessen Skandalösität im Laufre der Jahre eine zweistellige anzahl von Gerichten und StAen beigetragen hat.

2. Dass ich Herrn Mollath sehr kritisch sehe, sogar davon ausgehe, dass er seine Frau verprügelt hat, können Sie an meinen Kommentaren hier ablesen.

 

Tim Konstanz schrieb:

 Doch gerade Gerade Herr Mollath ist aufgrund der etlichen von ihm gegebenen Interviews die einzige Person, von der sich die meisten hier überhaupt ein Bild machen können.

Es interessiert niemanden, ob Richter Briuxner lieber Harzer Käse oder Gouda zum Früchstück verspeist, es wird lediglich kritisiert, was er nachweislich als Richter geleistet hat. Dafür muss man nicht Interviews mit ihm gesehen haben, oder?

Tim Konstanz schrieb:

Hier wird mit einer Wehemenz Gerechtigkeit für Herrn Mollath gefordert und dabei bewusst in Kauf genommen, dass anderen Ungerechtigkeit wiederfährt. Beispiele sind der Shitstorm, der über Beate Lakotta hereinbrach (und das in meist anonymisierter Form) und die regelmäßigen Verurteilung der Exfrau von Herrn Mollath aus weiter Ferne.

 

Sie machen mich fassungslos:

Mollath wurde von Polizisten grundlos schwer misshahndelt - das geht völlig unter. Wie laut aber würden Sie schreien, wenn Brixner oder Dr. Leipziger auch nur eine Backpfeife von einem Mollath-Fan erhalten würden?

Über 7 Jahre völlig ungerechtfertigter Psychiatriehaft versuchen Sie, so klein zu reden, wie möglich, aber Beate Lakotta, die tatsächlich unbestreitbar demagogisch über Mollath schrieb, die tut Ihnen wegen der Internetkritik leid?

Sagen Sie mal, wie viele verschiedene Maßstäbe haben Sie eigentlich? Für jede Klasse der Bevölkerung einen anderen?

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An Tim Konstanz

Als langjährige Spiegelleserin muss ich ihnen sagen, dass mir die Berichterstattung von meiner Kollegin Beate Lakotte doch sehr zu denken gegeben hat. Ihre Artikel klangen immmer so, als sei Alles bewiesen: Die Reifenstechereien, die Freiheitsberaubung ect. Die Bankgeschichte wurde überhaupt nicht nachrecherchiert, die Justiz hatte alles richtig gemacht. Und das beim Spiegel, der - zumindest früher- einen sehr kritischen Ansatz hatte. Auf Mollath ist lange  genug eingeprügelt worden, natürlich ist er kein Heiliger, warum auch. Aber einiges gibt an der Geschichte doch sehr zu denken.  Und da hätte es der Justiz gut angestanden, in einem gesonderten Prozess die fraglichen Punkte zu klären. Hat sie aber nicht. Und so ist sie selbst schuld, wenn es um den Fall Mollath ev. zur Mythenbildung kommt.

 

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brain schrieb:

 Aber einiges gibt an der Geschichte doch sehr zu denken.  Und da hätte es der Justiz gut angestanden, in einem gesonderten Prozess die fraglichen Punkte zu klären. Hat sie aber nicht. Und so ist sie selbst schuld, wenn es um den Fall Mollath ev. zur Mythenbildung kommt.

 

 

Es haben immerhin wieder ein paar mehr verstanden, was von diversen Vorschriften (u.a. § 63 StGB), von der Psychiatrie, von der deutschen Justiz und vom aktuellen deutschen System zu halten ist.

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Tim Konstanz schrieb:

Es ist bemerkenswert zu beobachten, dass die, die in der Causa Mollath einen Justizskandal erblicken, das Verhalten der Richter, der Staatsanwälte und der Zeugen unter dem Mikroskop sezieren, vermeintliche Erkenntnisse drehen und wenden und immer wieder zu einem Fehlverhalten sämtlicher Beteiligter gelangen, mit Ausnahme von Herrn Mollath. Dessen Verhalten und dessen Aussagen, ob nun vor Gericht oder der Presse, werden ausgeklammert, als hätte Mollath etwas Unantastbares. Doch gerade Gerade Herr Mollath ist aufgrund der etlichen von ihm gegebenen Interviews die einzige Person, von der sich die meisten hier überhaupt ein Bild machen können.

 

Hier wird mit einer Wehemenz Gerechtigkeit für Herrn Mollath gefordert und dabei bewusst in Kauf genommen, dass anderen Ungerechtigkeit wiederfährt. Beispiele sind der Shitstorm, der über Beate Lakotta hereinbrach (und das in meist anonymisierter Form) und die regelmäßigen Verurteilung der Exfrau von Herrn Mollath aus weiter Ferne.

 

 

Ich finde es meinerseits sehr bemerkenswert, wie Sie mit einer völligen Selbstverständlichkeit die Aufgaben, Regeln und Vorgehensweisen eines Gerichts auf die gleiche Stufe Stellen wie das Verhalten eines Angeklagten, eines Teils der Öffentlichkeit und der Medien.

 

Da einem Angeklagten, einer Öffentlichkeit und den Medien nie ein bestimmtes Verhalten vorgeschrieben werden kann, lassen sich für mich Ihre Einlassungen nur dahingehend deuten, dass Sie einer "Anpassung" der Gerichte an diese Unverbindlichkeit das Wort reden wollen. Tendenzen in diese Richtung sind ja bereits deutlich erkennbar (vgl. "Pressearbeit" einiger Staatsanwaltschaften bei Einleitung von Ermittlungen).

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Tim Konstanz schrieb:

Es ist bemerkenswert zu beobachten, dass die, die in der Causa Mollath einen Justizskandal erblicken, das Verhalten der Richter, der Staatsanwälte und der Zeugen unter dem Mikroskop sezieren, vermeintliche Erkenntnisse drehen und wenden und immer wieder zu einem Fehlverhalten sämtlicher Beteiligter gelangen, mit Ausnahme von Herrn Mollath. Dessen Verhalten und dessen Aussagen, ob nun vor Gericht oder der Presse, werden ausgeklammert, als hätte Mollath etwas Unantastbares. Doch gerade Gerade Herr Mollath ist aufgrund der etlichen von ihm gegebenen Interviews die einzige Person, von der sich die meisten hier überhaupt ein Bild machen können.

 

Hier wird mit einer Wehemenz Gerechtigkeit für Herrn Mollath gefordert und dabei bewusst in Kauf genommen, dass anderen Ungerechtigkeit wiederfährt. Beispiele sind der Shitstorm, der über Beate Lakotta hereinbrach (und das in meist anonymisierter Form) und die regelmäßigen Verurteilung der Exfrau von Herrn Mollath aus weiter Ferne.

 

Mir ist es unbegreiflich, wie man Frau Beate Lakotta in diesem speziellen Fall tatsächlich verteidigen kann. Diese Journalistin äußerte sich öffentlich bestürzt darüber, dass man sich über den Pressekodex hinwegsetze, weil man sich mit einer Sache gemein mache (Vorwurf an die SZ-Kollegen), um sodann bewusst das Gegenteil zu vollziehen. Von Anfang an verstand sich Frau Lakotta als Gegenpol einer "Strömung". Diese Positionierung führte sie an einen Punkt, an dem sie nicht mehr fähig oder willens war, objektiv zu berichten. Denn genau das tat sie nämlich nie: berichten.

Sie war für "die andere Seite" zuständig und führte so ihren eigenen Anspruch ad absurdum. Besonders gut zu beobachten war dies im ZAPP Interview, welches leider nicht mehr verfügbar ist.

 

Diese Frau betrieb nichts weiter als Litigation-PR im Mantel des vorgeblich "objektiven" Journalismus. Sie präsentierte dabei ebenso wie Herr Otto Lapp einseitig, selektiv verkürzt und manchmal auch falsch, um so ihr Bild, dass sie als Gegenentwurf betrachtete, zu stützen.

Schauen Sie sich nur die SPON-Beiträge (auch nur vom Titel her) an. Nichts weiter als Gift und Galle (Kommentarfunktion im neuen Verfahren auch nur dann, wenn es gegen Mollath interessant wurde).

 

Nein, tut mir leid, diese Frau hat sich journalistisch selbst der Lächerlichkeit preisgegeben. Es kann auch schlecht von Ungerechtigkeit die Rede sein, wenn man jemanden ständig korrigieren müsste, was die Faktenlage betrifft. Wer bewusst und konsequent sich um diese herumschleicht und cherry-picking betreibt, muss mit lauter Kritik umgehen können.

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Tim Konstanz schrieb:
Hier wird mit einer Wehemenz Gerechtigkeit für Herrn Mollath gefordert und dabei bewusst in Kauf genommen, dass anderen Ungerechtigkeit wiederfährt. Beispiele sind der Shitstorm, der über Beate Lakotta hereinbrach (und das in meist anonymisierter Form) und die regelmäßigen Verurteilung der Exfrau von Herrn Mollath aus weiter Ferne.

Sie haben völlig recht. Schlimm waren (und sind) auch die abwertenden Bezeichnungen, die die Schwelle verbaler Übergriffe noch zusätzlich senkten. Unvergessen auch Strates öffentliche Herabwürdigung von Frau Lakotta in der BR-extra-Sendung am 6.8.13 und der unsägliche Leserbrief, in dem er sie fälschlich als "Tagesbiografin" bezeichnete. Wie wurde da nicht applaudiert! Frau Mollath war sowieso nur die Böse, von der wie selbstverständlich erwartet wurde, dass sie sich die behauptete moralische Überlegenheit ihres Ehemannes zueigen machen und sich seinen Ansprüchen und Forderungen fügen sollte, während sein Handeln zu keinem Zeitpunkt hinterfragt wurde. Aber nicht nur Frau Lakotta und Mollaths Exfrau trafen verbale Übergriffe, bösartige Unterstellungen, Hass und Häme, sondern auch viele andere, ohne dass die dem etwas hätten entgegensetzen können: allen voran die Ärzte, weil sie an die Schweigepflicht gebunden waren, auch die Forensikpfleger, für die sich im Grunde niemand interessierte - es reichte, dass Mollath sie als Nazis, Monster, Horrorfratzen oder bzgl. ihres Äußeren unvorteilhaft darstellte. Nein, Grundsätze wie "in dubio pro reo" oder "et audiatur altera pars" wurden im öffentlichen Tribunal, zu dem die Debatte geraten war, mit Füßen getreten und Menschen- bzw. Persönlichkeitsrechte wurden bei weitem nicht allen zugebilligt. Es waren wenige, die dem entgegentraten, aber es gab sie. Erfolgreich waren sie nicht.

 

 

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Gast schrieb:

Tim Konstanz schrieb:
Hier wird mit einer Wehemenz Gerechtigkeit für Herrn Mollath gefordert und dabei bewusst in Kauf genommen, dass anderen Ungerechtigkeit wiederfährt. Beispiele sind der Shitstorm, der über Beate Lakotta hereinbrach (und das in meist anonymisierter Form) und die regelmäßigen Verurteilung der Exfrau von Herrn Mollath aus weiter Ferne.

Sie haben völlig recht. Schlimm waren (und sind) auch die abwertenden Bezeichnungen, die die Schwelle verbaler Übergriffe noch zusätzlich senkten. Unvergessen auch Strates öffentliche Herabwürdigung von Frau Lakotta in der BR-extra-Sendung am 6.8.13 und der unsägliche Leserbrief, in dem er sie fälschlich als "Tagesbiografin" bezeichnete. Wie wurde da nicht applaudiert! Frau Mollath war sowieso nur die Böse, von der wie selbstverständlich erwartet wurde, dass sie sich die behauptete moralische Überlegenheit ihres Ehemannes zueigen machen und sich seinen Ansprüchen und Forderungen fügen sollte, während sein Handeln zu keinem Zeitpunkt hinterfragt wurde. Aber nicht nur Frau Lakotta und Mollaths Exfrau trafen verbale Übergriffe, bösartige Unterstellungen, Hass und Häme, sondern auch viele andere, ohne dass die dem etwas hätten entgegensetzen können: allen voran die Ärzte, weil sie an die Schweigepflicht gebunden waren, auch die Forensikpfleger, für die sich im Grunde niemand interessierte - es reichte, dass Mollath sie als Nazis, Monster, Horrorfratzen oder bzgl. ihres Äußeren unvorteilhaft darstellte. Nein, Grundsätze wie "in dubio pro reo" oder "et audiatur altera pars" wurden im öffentlichen Tribunal, zu dem die Debatte geraten war, mit Füßen getreten und Menschen- bzw. Persönlichkeitsrechte wurden bei weitem nicht allen zugebilligt. Es waren wenige, die dem entgegentraten, aber es gab sie. Erfolgreich waren sie nicht.

Was hat Herr Strate eigentlich so Herabwürdigendes über Frau Lakotte in der BR-Sendung gesagt? Dass Frau Lakotta Kontakt mit Frau Maske hat, welches sie sofort dementierte - um später eine exklusive Homestory zu bringen?

 

Weiter: Wissen Sie was in der Pflegesituation alles passiert war? Wie kann es sein, dass ein widerrechtlich Einbehaltener sich verbal nicht wehren kann, aber das Personal darf sich frei über die kleinsten Regungen Mollaths auslassen und interpretieren (Blicke etc.), nach dem Motto: Alles kann und wird gegen Sie verwendet werden,? Zudem beziehen Sie sich bei den zitierten Äußerungen Mollaths auf Briefe während der Unterbringungssituationen, als er sich in einer Extremsituation befand, in die er von Leipziger, pardon , Eberl/Brixner/Heinemann gebracht wurde.

Und wenn bspw. Personal nicht intellektuell in der Lage ist, T-Shirts mit Aufdrucken von zweifelhaftem russischen Sicherheitspersonal zu erkennen (wo kauft man sich eigentlich solche russischen Shirts, wenn man die nicht versteht und warum?), dann darf man sich schon die Frage nach deren Eignung stellen. Und man darf sich dann auch nicht darüber mockieren, dass Herr Mollath da wohl intellektuell überlegen war und das erkannte.

Haben Sie sich mal den Pflegebericht durchgelesen? Haben Sie Leipzigers Wiedergaben seines Personals gelesen? Haben Sie gelesen, was Herr Leipziger in seinem Gutachten daraus machte? Dort wird mehr über die Schreibenden ersichtlich, als über den Beschriebenen.

 

Herr Wörthmüller hat mal gesagt, dass die Struktur seiner Abteilung durch ihn geprägt sei - und damit auch das Personal. Bei Herrn Leipziger wird das wohl nicht anders sein. Und der Start, den die beiden hatten, kann wohl als verhärtet bezeichnet werden. Schlimm für jemanden, der sonst gefügige "Patienten" vor sich hat.

 

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@ brain

ich teile Ihre inhaltliche Kritik, aber die Art, wie mit Ihrer Kollegin umgegangen wird, finde ich völlig inakzeptabel. Im Übrigen ist Frau Lakotta durchaus in der Lage, mit Kritik sachlich umzugehen, wovon ich mich auch schon selbst überzeugen konnte.

Im Kontrast zum SPIEGEL galten die Kollegen der SZ stets als Pioniere, denen kritiklos vertraut wurde. Tatsächlich gab es auch da nicht wenige sachliche und handwerkliche Fehler, hier nur zwei für die Debatte relevante Beispiele: beispielsweise der Artikel über einen "T-Shirt-Streit mit Folgen", die Pfleger konnten wegen der Verschwiegenheitspflicht nicht zu Wort kommen. Ein völlig überflüssiger Artikel, der nur den Zweck einer Mollath-Exegese haben konnte und den abwesenden Forensikpfleger unüberprüfbar in Misskredit brachte - Zweifel an Mollaths Aussagen waren nur rhetorischer Art. Dann der Artikel über den "Richter mit brisanter Bekanntschaft", der die anscheinend unkorrigierbare Überzeugung bzgl. dessen Motivation, Mollath wegzusperren, begründete.

Es war letztlich nur eine Frage des rhetorischen Geschicks, wie man "Tatsachen" präsentierte, bei genauerem Hinsehen verschwimmen die Unterschiede.

Das möchte ich Frau Lakotta bei aller Kritik zugestehen: sie hat sich um Kontakt mit Zeugen beider Lager bemüht, sie hat in einer extrem polarisierenden Debatte eindeutig Position bezogen und ist überzeugt von dem, was sie schreibt.

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Ein Link auf Legal Tribune Online in einem Kommentar (ich glaube er war von Wall) hatte mein Interesse geweckt. Leider finde ich den Kommentar aber nicht mehr. Zum Glück hatte ich den Link schon geöffnet und kann ihn hier noch einmal angeben

http://www.lto.de/recht/hintergruende/h/richterliche-ueberzeugungsbildun...

LTO sprach mit Prof. Dr. Matthias Jahn über richterliche Überzeugungsbildung, strafprozessuale Wahrheit und die Glaubwürdigkeit von Polizeibeamten vor Gericht. Prof. Jahn ist nicht nur Strafrechtswissenschaftler, sondern kann auf Erfahrungen als Rechtsanwalt, Staatsanwalt, Mitarbeiter am BVerfG, OLG-Richter und Redakteur juristischer Fachzeitschriften zurückgreifen.

Aus dem Interview kann man den Grund für den Riss zwischen den Justizkritikern und den Justizverteidigern unmittelbar ablesen:

LTO: Wann ist ein Tatrichter "überzeugt"?

Jahn: Den Prozess der Überzeugungsfindung muss man sich zweigeteilt vorstellen: Es gibt einmal die subjektive Überzeugung des Tatrichters. Sie ist die Grundlage für Schuld- oder Freispruch. Der andere Teil ist die Frage, wie er diese subjektive Überzeugung nach den Regeln der juristischen Kunst den übrigen Verfahrensbeteiligten und natürlich auch dem Revisionsgericht vermittelt. Es gibt Vorgaben, welche Mindestanforderungen Urteile erfüllen müssen, um die subjektive Überzeugung zu transportieren.

LTO: Es gibt also keine Regeln für die Durchführung der Beweisaufnahme, beispielsweise eine "To-do-Liste", die der Tatrichter abzuarbeiten hat, sondern lediglich Vorgaben für die spätere Darstellung der Überzeugungsbildung im Urteil?

Jahn: Es gibt, das ist historisch gewachsen, weder für den Ablauf einer Hauptverhandlung noch für den Mindestinhalt eines Urteils eine absolut verpflichtende To-do-Liste. Das Urteil muss nur aus sich heraus verständlich, logisch und vollständig sein und darf keine Widersprüche enthalten. Nur dann, wenn Mindeststandards der Logik, also etwa die Beachtung der Denkgesetze oder allgemein anerkannten Erfahrungssätze missachtet werden, der Inhalt des Urteils also nicht mehr vermittelbar ist, muss die Revisionsrechtsprechung eingreifen.

An diesem Beispiel, also historisch gewachsene Vorgabe, die subjektive Überzeugung des Tatrichters mit den Regeln der juristischen Kunst auch dem Revisionsgericht zu vermitteln, ist alles gesagt zu Wissenschaft, Rechtsstaat und Verfassungstreue.

Es geht um den Streit zwischen Anhängern eines Richterstaats mit uneingeschränkter subjektiver Entscheidungshoheit, die ganz offensichtlich entscheidende Positionen in Rechtslehre und Judikative (selbst im BVerfG) besetzt halten und Denen die mit dem Grundgesetz eine zwingende Bindung des Richters an das Gesetz und mit der Unabhängigkeit eben nicht subjektive Beliebigkeit und Kunstfertigkeit, sondern Unvoreingenommenheit und maximal mögliche Objektivität und Transparenz verbinden. Es ist ein Streit zwischen Verfassungsgegnern und Verfassungsverteidigern bzw. um das Argument von RAin Schön aufzugreifen, Denjenigen die das Grundgesetz überhaupt erst zur Geltung verhelfen wollen. Selten so offen dargestellt. Einfach krass!

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Herr Dr. Strate hat in seinem Plädoyer das manipulative Erschleichen
des Attestes von Dr. Krach durch falsche Informationen der ExFrau nachgewiesen. Diese in sich schlüssigen, realen Zusammenhange, die durch die Aussagen der Ärztin bewiesen werden irgnoriert das Gericht im Urteil gänzlich.
Die Tatsachen, das Frau Dr. Krach sich als eine Ärztin in einem öffentlich-rechtlichen Krankenhaus sich durch das Ausstellen eines Dienstvergehens schuldig gemacht hat, sich der Dienstherr von diesem Vorgehen distanziert  und Frau Dr. Krach eine Fernbeurteilung abgegeben hat, ignorieren die Richter in ihrer Urteilsfindung und belasten Herrn Mollath schwerwiegend mit den
Aussagen in diesem nicht statthaften Attest aufgrund einer Fernbegutachtung!

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Menschenrechtler schrieb:

Herr Dr. Strate hat in seinem Plädoyer das manipulative Erschleichen
des Attestes von Dr. Krach durch falsche Informationen der ExFrau nachgewiesen. Diese in sich schlüssigen, realen Zusammenhange, die durch die Aussagen der Ärztin bewiesen werden irgnoriert das Gericht im Urteil gänzlich.
 

 

Sehr geehrter Menschenrechtler,

waren Sie in der Hauptverhandlung durchgängig anwesend?

Waren alle Fakten aus dem Plädoyer auch Gegenstand in der Beweisaufnahme?

Was hat der Zeuge Unholtz im Anschluss an die Aussage von Grötsch ausgesagt? Oder wurde auf die Zeugenaussage verzichtet? Die Richterin wollte den Zeugen hören. Das Wortprotokoll endet an diesem Tag mittags.

2

Lieber gast45, ich war nur bei der ersten Verhandlung, den Plädoyers und der Urteilsverkündung

anwesend. Zu Ihren berechtigten Frage, ob alle Fakten aus den Plädoyers auch Gegenstand

der Beweisaufnahme kann ich keine Aussage machen. Ich vermute dies, kann jedoch nicht beurteilen ob dies prozessual notwendig ist. Zum Zeugen Unholtz und dem Polizisten

Götsch kann ich nichts sagen. Danke für Ihren Beitrag.

2

In seiner Machtfülle als graue Eminenz der Regensburger Justiz hat der Oberstaatsanwalt, Herr Meindl in seinem Plädoyer von vier Stunden und 25 Minuten die nachfolgende "rätselhafte" Aussage getroffen,
"Die Angaben der Petra M. sind g l a u b haft. Ich g l a u b e ihr, weil ich nicht an die Komplotthypothese g l a u b e n darf und kann."
Diese geradezu mysteriöse Aussage hat u.a. das "D e n k v e r b o t" bewirkt, das  die Berufsrichter und insbesondere die Schöffen nicht in der Urteilsfindung darüber reflektiert haben, ob Herr Mollath die angebliche Körperverletzung tatsächlich begangen hat.
Tatsächlich wurde in der Urteilsbegründung mit keinem Wort die Möglichkeit trotz  schwerwiegender Verdachtsmomente einbezogen, dass die Körperverletzung manipuliert
war und die Ex-frau mit Helfershelfern planmäßig und intrigant vorgegangen ist. Soweit ich mich erinnern kann, sprach die Vorsitzende Richterin davon, das die Ex-Frau kein
Motiv hätte eine Falschbeschuldigung zu begehen.

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Größte Schwachstelle im Escher-Urteil: die einäugige Motivbrille

Menschenrechtler schrieb:

Soweit ich mich erinnern kann, sprach die Vorsitzende Richterin davon, das die Ex-Frau kein Motiv hätte eine Falschbeschuldigung zu begehen.

Und dabei ist die Formulierung "größte Schwachstelle" noch eine sehr euphemistische Formulierung. Man könnte genau so sagen, das ist angesichts der Daten hochgradig abwegig und absurd. 

Ich denke, das Urteil zum Fall Mollath ist ein guter Anlass, auch das System "Urteil" näher unter die Lupe zu nehmen. Die Losung muss natürlich zwingend lauten: Ein Rechtssystem, das man den JustizjuristInnen überlässt, muss zwangsläufig auf den Hund kommen. Dass so etwas wie das bayerische Rotationssystem ohne anhaltenden Aufschrei der Öffentlichkeit möglich ist, zeigt auch, wie versippt oder resigniert diese selbst schon ist. Offener, frecher, verachtender kann man auf das Prinzip der Gewaltenteilung nicht spucken. Je mehr man in desen Sumpf eindringt, desto mehr zeigen sich theatralische, geradezu schmierseifige und machiavellistische Elemente. Mit wohlverstandenem Recht hat das alles sehr wenig zu tun.

Hallo, Herr Doktor: es gibt wohl Arbeitsteilung. Aber nach nach Montesquieu keine Gewaltentrennung. Nur Gewaltenteilung.

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Auch wenn es laut Strafprozessordnung nicht vorgesehen war: Es gibt Punkte, die die Justiz zu ihrer eigenen Ehrenrettung relativ einfach hätte aufklären können:

Was zum Beispiel ist an Strate`s hintergründiger Frage nach einem absichtsvollen Geschäftsplan  für das Verfahren 2006  dran? Ist man dem nachgegangen? Hat man Brixner dazu gehört? Für mich ist  das ist ein Punkt, den ich als Gericht nachverfolgt hätte um dann öffentlich glaubhaft und nachvollziehbar erklären zu können, dass an dem Verdacht nichts dran ist.

So bleibt diese Frage - zumindest für mich-  in der Luft hängen.......

Oder Schlötterer`s Eingabe bezüglich der Richterin H. Wie war ihr Mädchenname, gehörte sie zu der Familie, die in Mollath`s Unterlagen vorkam? Auch wenn es noch so unwahrscheinlich klingt  und es sich um eine  aus der Luft gegriffene Unterstellung handeln sollte: in einem derart  heiklen, politisch aufgeladenen Verfahren hätte man jedem geäußerten Verdacht nachgehen sollen um ihn gegebenenfalls entkräften zu können.

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brain schrieb:
Auch wenn es laut Strafprozessordnung nicht vorgesehen war: Es gibt Punkte, die die Justiz zu ihrer eigenen Ehrenrettung relativ einfach hätte aufklären können:

Was zum Beispiel ist an Strate`s hintergründiger Frage nach einem absichtsvollen Geschäftsplan  für das Verfahren 2006  dran? Ist man dem nachgegangen? Hat man Brixner dazu gehört? Für mich ist  das ist ein Punkt, den ich als Gericht nachverfolgt hätte um dann öffentlich glaubhaft und nachvollziehbar erklären zu können, dass an dem Verdacht nichts dran ist.

So bleibt diese Frage - zumindest für mich-  in der Luft hängen.......

Diesen und ähnlichen Fragen wurde im Untersuchungsausschuss des Bayerischen Landtags nachgegangen, den gab es ja auch noch (was auch zu den Besonderheiten dieses Falls gehört).

Vieles, was jetzt zutage tritt, hätte man schon vor über einem Jahr wissen können.

Frau Heinemann hatte nicht auf die Ladung des Ausschusses reagiert - sie hatte sich nicht "entschuldigen lassen", wie der SZ-Journalist schrieb, obwohl er die diesbezüglichen Irritationen wahrgenommen haben muss.

Es ist sehr bedauerlich, dass die Wortprotokolle und andere Dokumente, von denen die Öffentlichkeit nicht Kenntnis nehmen konnte, nicht einsehbar sind, da beide Abschlussberichte deutliche interessegeleitete Interpretationen des Gesagten darstellen und die Medien sehr selektiv berichtet haben.

 

 

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Gast schrieb:

brain schrieb:
Auch wenn es laut Strafprozessordnung nicht vorgesehen war: Es gibt Punkte, die die Justiz zu ihrer eigenen Ehrenrettung relativ einfach hätte aufklären können:

Was zum Beispiel ist an Strate`s hintergründiger Frage nach einem absichtsvollen Geschäftsplan  für das Verfahren 2006  dran? Ist man dem nachgegangen? Hat man Brixner dazu gehört? Für mich ist  das ist ein Punkt, den ich als Gericht nachverfolgt hätte um dann öffentlich glaubhaft und nachvollziehbar erklären zu können, dass an dem Verdacht nichts dran ist.

So bleibt diese Frage - zumindest für mich-  in der Luft hängen.......

Diesen und ähnlichen Fragen wurde im Untersuchungsausschuss des Bayerischen Landtags nachgegangen, den gab es ja auch noch (was auch zu den Besonderheiten dieses Falls gehört).

Vieles, was jetzt zutage tritt, hätte man schon vor über einem Jahr wissen können.

Frau Heinemann hatte nicht auf die Ladung des Ausschusses reagiert - sie hatte sich nicht "entschuldigen lassen", wie der SZ-Journalist schrieb, obwohl er die diesbezüglichen Irritationen wahrgenommen haben muss.

Es ist sehr bedauerlich, dass die Wortprotokolle und andere Dokumente, von denen die Öffentlichkeit nicht Kenntnis nehmen konnte, nicht einsehbar sind, da beide Abschlussberichte deutliche interessegeleitete Interpretationen des Gesagten darstellen und die Medien sehr selektiv berichtet haben.

 

Ich will Ihnen sagen, warum Journalisten oft sehr selektiv berichten. Wenn sie festangestellt sind, haben sie heute wegen der Stelleneinsparungen  ein enormes Arbeitspensum zu leisten. Wenn sie sog. Freie sind (und das sind die meisten), werden Sie nach Zeilen oder Sendeminuten bezahlt. Eine umfangreiche Recherche wird in der Regel nicht extra honoriert. Vor allem ist es nicht ganz unproblematisch, sich analytisch mit Grundsatzthemen zu beschäftigen und  ev. - als Folge dessen-  gegen den Mainstream zu berichten.  Viele Themen sind so komplex, dass sie ungeheuer viel  (oft monatelange) Recherchezeit benötigen, bis sie wasserdicht sind.  Und es droht, je mehr man in ein Thema eindringt,  erheblich viel Gegenwind. Nicht- wie bei Beate Lakotta- von  Bürgern und Spiegel-Lesern, sondern von Verantwortungsträgern, Vorständen, Politikern usw. Man könnte es so zusammenfassen : "Ein Anruf genügt" und eine Recherche wird abgeblockt. Der freie Journalist steht  im Regen und wird in seiner Redaktion zur persona non grata. Das ist die Realität. Deshalb ist der Journalismus  aus meiner Sicht  seit Anfang der 2000 Jahre oft so ohne jeden Tiefgang, so wenig analytisch. Momentan allerdings scheint es wieder etwas besser zu werden, die Hochphase des Infotainment ist hoffentlich vorbei.

 

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gast45 schrieb:

http://www.heise.de/tp/artikel/42/42522/1.html

 

Genau so ist es. Ich war viele Jahre Staatsanwältin und auch Richterin.  Wenn Außenstehende wirklich begreifen würden , was Richter und Staatsanwälte an Arbeitsanfall Tag für Tag ableisten, würden sie den Justizangehörigen vielleicht mit mehr Respekt begegnen.

Den Landesregierungen ist die eigene Justiz piepegal.

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Anonyma schrieb:

gast45 schrieb:

http://www.heise.de/tp/artikel/42/42522/1.html

 

Genau so ist es. Ich war viele Jahre Staatsanwältin und auch Richterin.  Wenn Außenstehende wirklich begreifen würden , was Richter und Staatsanwälte an Arbeitsanfall Tag für Tag ableisten, würden sie den Justizangehörigen vielleicht mit mehr Respekt begegnen.

Den Landesregierungen ist die eigene Justiz piepegal.

Was hat die Arbeitsbelastung mit Respekt gegenüber Justizangehörigen zu tun?

Nichts.

Auf einen solchen - vermeintlichen - Zusammenhang kann nur ein Jurist kommen.

Das Problem der Justiz sind die Juristen, die diese usurpiert haben!

(Damit soll der Arbeitsanfall bei Richtern und Staatsanwälten nicht in Abrede gestellt werden.)

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Zitat:

"Es muss hier halt auch berücksichtigt werden, dass die meisten, die in der Justiz beginnen, diese Tätigkeit als juristischen Traumberuf sehen und im Rahmen ihrer juristischen Ausbildung in aller Regel sehr viele Entbehrungen in Kauf genommen haben, um dieses Ziel zu erreichen. Da es zudem auch oftmals mit einer nicht unerheblichen Portion Glück zu tun hat, die erforderlichen Noten zu erreichen und die Arbeitsplätze in der Justiz nun einmal rar gesät sind, ist man, wenn man es denn dann tatsächlich geschafft haben sollte, als Richter eingestellt zu werden, darüber so glücklich und so dankbar, dass man scheinbar gewillt ist, nahezu jede Kröte zu schlucken. Dass der Beruf und die eigentliche Tätigkeit aber am Ende nicht mehr besonders viel mit dem zu tun haben, was man sich eigentlich vorgestellt hat, wird dann halt wohl mehr oder weniger ausgeblendet oder eben einfach in Kauf genommen."

Quelle: http://www.heise.de/tp/artikel/42/42522/1.html (aus Kommentar #35)

Vieles kann ich nachvollziehen, Einiges erscheint mir noch unklar, Wichtiges fehlt. Es wird Zeit, dass wir mehr erfahren über die sehr vielen Entbehrungen der juristischen Ausbildung, die Prüfungsanforderungen (Glück?), die Einstiegs- und Beförderungskriterien, die tatsächliche Arbeitsbelastung bei qualitätsgerechter Bearbeitung und nicht zuletzt den Umstand, dass es zwar Kollegenschutz gegenüber Rechtsuchenden aber keine Kollegialität in Bezug auf Veränderungsdruck gegenüber Dienstgeber und Politik gibt.

3

Ein weiteres Versagen der Justiz besteht darin, sich auch  im Wiederaufnahmenverfahren sich nicht mit der Persönlichkeit von Herrn Mollath adäquat und mit einem Mindestmaß an Einfühlung auseinanderzusetzen. Dies  ist anhand von zwei oberflächlichen Bewertungen des Staats-anwaltes und auch der Richter deutlich zu erkennen:
Herrn Mollath wird im Urteil angelastet, dass er die Körperverletzung nicht dementiert hat, die ihm durch das per Fax übersandte Attest von der Frau mitgeteilt wurde. Warum sollte Herr Mollath dies dementieren, wenn er die Körperverletzung nicht begangen hat und die ExFrau dies auch weiß. Daß er dies als Erpressung auffasst ist auch eine Dementi. Sein Nichdementi zeigt, das Herr Mollath sich unzureichend geschützt und Vorsorge getroffen hat. Desweiteren wird Herrn Mollath im Urteil angelastet, daß sich Herr Mollath sich nicht zu der angeblichen Körperverletzung  äußert und nur die Aussage macht, er hätte sich gewehrt. Er antwortet der Richterin mit den Worten, lassen sie es damit "g u t" sein. Diese Aussage macht Sinn,
auch wenn es unklug war sich nicht zu erklären. Vor der Verhandlung erklärt mir ein einfach strukturierter Mann das Verhalten von Herrn Mollath: Wer will als Mann zu geben, das er
von seiner Frau geschlagen wird. Wer will in aller Öffenlichkeit peinliche Details über einen Streit zwischen Eheleute ausbreiten. Dieses Verhalten von Herrn Mollath zeigt m.E., dass Herr Mollath konsequent menschliche Werte vertritt und er vielfach nicht realisiert sich dabei selbst zu schaden.
Das die Aktivitäten  der Ehefrau die ursächlich zum Wegräumen in die Forensik geführt haben, im WA-Verfahren nicht deutlich und überzeugend vor Gericht zur Sprache kamen, ist m.E. auch darauf zurückzuführen, dass Herr Mollath auch gegenwärtig noch Hemmungen hat seine Ex-Frau schwerwiegend zu belasten.Beispielsweise hat er bei seinerAbschlusserklärung vor den Plädoyers positiv von seiner Ex-Frau als sehr fähige und erfolgreiche Vermögensberaterin gesprochen und es nicht fertig gebracht in  seine Ex-Frau adäquat anzuklagen.
Diese falsche Rücksichtnahme, Hemmung zu konstruktiven Aggressionen und das "Fremdschämen" ist gerade bei Menschen mit einer ausgebildeten ethischen Lebenseinstellung sehr verbreitet. Wenn humanistisch gesinnte Psychologen, Psychiater in Strafverfahren einbezogen werden könnten,könnten sie die Aufgabe erhalten Angeklagte emphathisch zu verstehen und zwischen Richtern und Angeklagten für eine konstruktive Kommunikation und Wahrheitsfindung beitragen.
Der Psychiaterpapst , Prof. Nedopil unternahm ohne Exploration das Gegenteil:Prof. Nedopil begründet  die Möglichkeit eines 2001 vorhandenen Wahns und begründet dies u.a. kleinkariert und elitär mit den ungewöhnlichen Briefen und Appellen an die Abgeordneten,Kofi Anan und den Papst und das Richterkollegium übernimmt diese dumme Bewertung im Urteil. Durch die Hintertür wurde Herr Mollath wiederum in einer unmenschlichen Weise psychiatrisiert, um zu diesem nichtsalomonischen, sehr fragwürdigen Urteil zu kommen.

 

 

4

Die durchgehend einseitig Gustl Mollath belastende Bewertung des Staatsanwalts und

der Richter wird beispielsweise m.E. überdeutlich, dass sich weder der Herr Oberstaatsanwalt

und auch die Richter nicht der Frage stellen, aus welchen Gründen die Ex-Frau ohne jegliche

Erklärung und soweit ich Erinnerung habe sehr viele Monate später per FAX das (sehr frag-

würige-eine unechte Urkunde) an Ihren Nochehemann sendet. Darin ist eindeutig sehr viel

Feindlichkeit, Drohung und Belastungseifer zu erkennen!

4

Ihre Ausführungen gehen insbesondere im letzen Absatz ins Spekulative und lenken von dem

tatsächlichen und auch dokumentierten Ehekonflikt ab. Dies ist bewußt im Landgerichtsverfahren 2006 und m.E. auch im WA-Verfahren geschehen und hat auch aktuell zu dem fehlerhaften Schuldspruch der Körperverletzung geführt. Der U r g r u n d  des Falles Mollath ist und bleibt: Die Schwarzgeldverschiebungen der Ehefrau. Dagegen  hat Herr Mollath   konsequent 2006 und auch im WA-Verfahren Stellung bezogen. 2006 wurde Herr Mollath von Richter Brixner niedergebügelt und dieser lebensnahe Zusammenhang wurde  im WA-Verfahren wiederum weitgehend ignoriert. Im mündlichen Vortrag der Urteilsbegründung war von diesem Konflikt nichts zu vernehmen. Insofern  stellt  das WA-Verfahren in mehreren Kernfragen  einen Realitätsverlust dar. Wie soll Recht gesprochen werden, wenn der fundamentale Grundkonflikt in der Auseinandersetzung der Eheleute außer Acht gelassen wird,? Es ist davon auszugehen, dass der Konflikt  in einem ursächlichen Zusammenhang  mit einer großen bayerischen Bank seht. Fakt ist, dass die Ex-Frau Schwarzgeld verschoben und sich damit strafbar gemacht hat.

Dokumtiert ist, das sich Herr Mollath mit seinem wachen Gerechtigkeitssinn und in seiner

Verantwortung als Ehemann  seine Frau davor schützen wollte und sich auch als Staatsbürger gegen diese gesellschaftzerstörende Geldgier gewandt hat.

Verkürzt dargestellt: Fürsorglichkeit, Ehrlichkeit und Gemeinsinn gegen ausufernde Geldgier

und Mißachtng von Gesetzen.

Zumindest in der Urteilsbegründung war überhaupt nicht zu erkennen, aus welchen Gründen

Herr Mollath seine Frau geschlagen haben sollte.

4

[quote=Menschenrechtler]

IDokumtiert ist, das sich Herr Mollath mit seinem wachen Gerechtigkeitssinn und in seiner

Verantwortung als Ehemann  seine Frau davor schützen wollte und sich auch als Staatsbürger gegen diese gesellschaftzerstörende Geldgier gewandt hat.

[/quote]

 

1. Mollath hat seine Frau im Ferrari in die Schweiz gefahren, hat also Beihilfe zur Geldverschiebung geleistet.

 

2. Mollaths Frau hat 900.000 DM mit in die ehe gebracht, hat permanent gut bis sehr gut (inkl. Schwarzgeld) verdient, zwischendurch fast 1 Mio geerbt, Mollath hat zwiscxhendurch auch geerbt, und beide zusammen haben alles Geld so weit verpulvert, dass Die Kontoführung permanent am Limit war.

Mollath fuhr autos, die über 20 Liter Benzin auf 100 Km fraßen, man machte Urlaube, die über 10.000 Euro kosteten, man nahm an Ferrari-Oldtmer-Rennen teil usw.

 

3. Schon 1996 erbte P.M. unter sehr mysteriösen Umständen ca. 800.000 DM von dem Ingenieur Werner Schubert, den man in seinem Keller tot an der Decke hängend gefunden hatte. Schuberts Witwe war fassungslos, als sie erfuhr, dass ihr Mann die P.M. als Alleinerbin eingesetzt hatte.  Für Mollath war das alles nicht so sonderbar, dass er auf Aufklärung drang - bis heute weiß er nichts Genaues.

 

4. Mollath hätte niemals das detaillierte Wissen betreffend die Geldverschiebungen erlangt, wenn seine Frau nicht über längere Zeit davon ausgegangen wäre, dass er Schweigen darüber halten würde.

 

5. Dass Mollath sich wegen der Geldschiebereien auflehnte, fällt zeitlich damit zusammen, dass seine Frau sich von ihm entfernte. Doch auch in dieser Zeit lebte er noch von ihrem Geld, war selbst praktisch pleite.

 

Das sind Fakten.  Ersetzen Sie Gelschiebereien durch Banlkraub, dann verstehen Sie es vielleicht einfacher: Wenn ich jemanden zur Bank führe,   damit er die Bank überfallen kann, vor der Bank auf ihn wartete, und ihn nach Hause führe, wenn er zurückkäme, wenn ich dann einen Anteil von der Beute erhielte bzw. gemeinsam mit dem Räuber gut von der Beute lebte, dieses Spielchen solange immer wieder mitmachte, bis der Räuber sich von mir trennen wollte - was meinen Sie, wie Strafrichter meine Rolle dann einordnen würden? 

4

Gast schrieb:

[...]

3. Schon 1996 erbte P.M. unter sehr mysteriösen Umständen ca. 800.000 DM von dem Ingenieur Werner Schubert, den man in seinem Keller tot an der Decke hängend gefunden hatte. Schuberts Witwe war fassungslos, als sie erfuhr, dass ihr Mann die P.M. als Alleinerbin eingesetzt hatte. 

[...]

... richtig! Und das ist "der springende Punkt" in der ganzen Geschichte. Überraschenderweise (für Petra M.) wollte sich Gustl nicht erhängen und deswegen musste er (ersatzweise) in die geschlossene Psychiatrie.
 
 
Stresstest - "Großraum Krefeld"

4

brain schrieb:
Ich will Ihnen sagen, warum Journalisten oft sehr selektiv berichten...

Das trifft sicher alles zu. Da war es aber so, dass zumindest in der SZ über jeden einzelnen Tag berichtet wurde, allerdings nur das, was ins Bild passte. Kein Wort über die Vorgeschichte und die erste Hauptverhandlung, kein Wort über die Vernehmung des Verfassers des HVB-Berichts (obwohl doch gerade dieser laut Ritzer die Berichterstattung der SZ erst motivierte), auch nichts darüber, was Herrn Strates Rekonstruktion, seine Hypothesen widerlegt hätte. Das meinte ich mit "selektiv". Zu Ihrer Frage nach dem Geschäftsplan: die Manipulation ließ sich nicht belegen. Während der Geschäftsstellenbeamte des Amtsgerichts sagte, es sei schon ungewöhnlich, dass eine Akte länger liegen bleibe, meinte die Kollegin vom Landgericht, Verzögerungen könnten schon vorkommen. Strate hat ja ausgeführt, dass Eberl die Akte genommen haben müsse, der Geschäftsstellenbeamte hat anschaulich dargelegt, dass jeder die Akte aus dem offen zugänglichen Regal hätte nehmen können usw. Also die Klärung dieser Fragen würde ich von einem Gericht wirklich nicht erwarten. Ich erwarte auch nicht, dass Herr Strate noch einmal dazu Stellung nimmt (ihm liegen die Protokolle vor), obwohl ich das natürlich sehr begrüßen würde, weil er die Diskussion maßgeblich beeinflusst hat.

 

4

Beate Lakotta hat recht behalten  

 

In Ihrem Spiegel Artikel „Freispruch dritter Klasse“ vom 14.08.2014

Schreibt sie:

„Es ist nichts geworden mit dem Beweis seiner Unschuld, den Mollath erringen wollte. Er ist freigesprochen worden. Aber es hat nicht mal zu einem Freispruch zweiter Klasse gereicht, aus Mangel an Beweisen. Aus dem angeblich unschuldigen Justizopfer ist ein gewöhnlicher Straftäter geworden, vielleicht auch ein psychisch kranker und damit schuldunfähiger Mann. Das wollte das Gericht nicht ausschließen.“

 

Leider muss ich hier Beate Lakotta zustimmen. Den Freispruch musste die Richterin Elke Escher aussprechen, da war kein anderer Rahmen möglich. Die Begründung konnte sie gestalten und das tat sie auch, nämlich zu Gunsten der Justizbeamten, damit sie nicht ganz dumm dastehen. Für mich ist die Urteilsbegründung an der objektiven Sache vorbei geschrieben, wie es Hr. Prof. Henning Ernst Müller am Beispiel der gefährlichen Körperverletzung aufzeigt.

 

Im Grunde handelt es sich auf dem Rücken von Gustl Mollath um eine politische Urteilsbegründung.    

 

 

 

4

@Gast

Ist der Mädchenname der Richterin H. im Zusammenhang mit dem in Mollath`s Liste angegebenen Namen  geklärt? Wenn es  diverse  Strafbefehle gab, muss doch der Klarname des Kunden von P.M. bekannt sein, oder sehe ich das falsch? Wissen Sie, warum die Richterin im Untersuchungsausschuss des Landtages "unentschuldigt" fehlte?  Ihr Fernbleiben führte zu irritationen, nun gut. Aber musste sie dafür bei ihren Vorgesetzten  oder gegenüber dem Landtag  jemals eine Erklärung abgeben?  Das wäre  aus meiner Sicht schon sehr interessant. So etwas ist leicht  zu klären, und es hätte dem Image der Justiz gutgetan, das möglichst schnell zu tun.

4

@brain

brain schrieb:

@Gast

Ist der Mädchenname der Richterin H. im Zusammenhang mit dem in Mollath`s Liste angegebenen Namen  geklärt? Wenn es  diverse  Strafbefehle gab, muss doch der Klarname des Kunden von P.M. bekannt sein, oder sehe ich das falsch? Wissen Sie, warum die Richterin im Untersuchungsausschuss des Landtages "unentschuldigt" fehlte?  Ihr Fernbleiben führte zu irritationen, nun gut. Aber musste sie dafür bei ihren Vorgesetzten  oder gegenüber dem Landtag  jemals eine Erklärung abgeben?  Das wäre  aus meiner Sicht schon sehr interessant. So etwas ist leicht  zu klären, und es hätte dem Image der Justiz gutgetan, das möglichst schnell zu tun.

 

http://www.gesetze-bayern.de/jportal/portal/page/bsbayprod.psml?nid=a&sh...

Art. 9

Öffentlichkeit der Ausschußsitzungen

(1) 1 Der Untersuchungsausschuß verhandelt grundsätzlich öffentlich. 2 Auf Verlangen von zwei Dritteln der anwesenden Ausschußmitglieder wird jedoch die Öffentlichkeit ausgeschlossen. 3 Die Öffentlichkeit wird weiter ausgeschlossen, wenn und solange es die Staatsregierung zur Begründung eines Antrags auf Ausschluß der Öffentlichkeit verlangt. 4 Der Untersuchungsausschuß entscheidet darüber, ob und in welcher Art die Öffentlichkeit über solche Verhandlungen unterrichtet werden soll.

(2) Sollen Beratungsgegenstände oder Teile hiervon der Geheimhaltung unterliegen, so bedarf es hierzu eines besonderen Beschlusses.

(3) Die Beratungen über das prozessuale Vorgehen des Untersuchungsausschusses und über die Beschlußfassung sind nicht öffentlich.

 

http://www.gesetze-bayern.de/jportal/portal/page/bsbayprod.psml?nid=g&sh...

Zeugenvernehmung

(1) Die durch den Untersuchungsausschuß zu vernehmenden Zeugen sind vor ihrer Vernehmung gemäß den §§ 55 und 57 StPO1) zu belehren und zu ermahnen.

(2) Abgeordnete oder Mitglieder der Staatsregierung sind in entsprechender Anwendung des § 55 StPO darauf hinzuweisen, daß sie auch die Auskunft auf solche Fragen verweigern können, bei deren wahrheitsgemäßer Beantwortung sie sich der Gefahr einer Abgeordneten- oder Ministerklage aussetzen würden.

(3) Die Vorschriften der §§ 53 und 53a StPO über weitere Zeugnisverweigerungsrechte finden Anwendung.

(4) 1 Der Untersuchungsausschuß kann Betroffene, Zeugen und Sachverständige zur Geheimhaltung verpflichten. 2 Diese sind über die Geheimhaltungspflicht und über die Strafbarkeit eines Verstoßes hiergegen zu belehren.

 

 

http://www.gesetze-bayern.de/jportal/portal/page/bsbayprod.psml?nid=l&sh...

 

"Ebenso sind Schriftstücke, die als Beweismittel dienen, zu verlesen. 2 Von dem Verlesen kann Abstand genommen werden, wenn die Schriftstücke allen Ausschußmitgliedern zugänglich gemacht worden sind und die Mehrheit der anwesenden Ausschußmitglieder auf das Verlesen verzichtet."

 

Irgendwer hat irgendwann irgendwo verlauten oder verschreiben lassen, dass die Richterin in Urlaub gewesen sei, deshalb habe es keine Bestätigung über die Zustellung der Ladung gegeben. Das sei erst aufgefallen, als die Richterin dem Termin fernblieb. Dann habe die Richterin einen Brief geschrieben.

Wann wurde die schriftliche Zeugenaussage von Richterin Heinemann verlesen?

In den Medien wurden zwar Teile der Aussage berichtet, aber wurde das Schreiben in öffentlicher Verhandlung vollständig verlesen?

5

@ brain

brain schrieb:
Ist der Mädchenname der Richterin H. im Zusammenhang mit dem in Mollath`s Liste angegebenen Namen  geklärt?

Welche Liste meinen Sie? In den diversen "Zeugen- und Täterlisten" kommt er nicht vor, es erscheint allerdings in den Unterlagen eine Kontobezeichnung, die Mollath und Schlötterer mit ihrem Mädchennamen in Verbindung gebracht haben.

brain schrieb:
Wenn es  diverse  Strafbefehle gab, muss doch der Klarname des Kunden von P.M. bekannt sein, oder sehe ich das falsch?

Es wurde in ca. 20 Fällen ermittelt, wegen des Steuergeheimnisses sind die Namen nicht bekannt. Ein mit den Ermittlungen befasster Steuerfahnder hat die Fälle eher als wenig spektakulär dargestellt, es gehe um vergleichsweise geringe Beträge. Natürlich wird nach so langer Zeit nicht mehr viel verfolgbar sein. "Des Kunden" - meinen Sie einen bestimmten?

brain schrieb:
Wissen Sie, warum die Richterin im Untersuchungsausschuss des Landtages "unentschuldigt" fehlte?  Ihr Fernbleiben führte zu irritationen, nun gut. Aber musste sie dafür bei ihren Vorgesetzten  oder gegenüber dem Landtag  jemals eine Erklärung abgeben?

Niemand wusste das. Zu Beginn wurde festgestellt, dass sie kein Empfangsbekenntnis zurückgeschickt hatte. Man war auch deshalb irritiert, weil man erwartete, dass sie als Richterin wissen müsste, wie man mit Ladungen umgeht. Während man noch ca. eine halbe Stunde wartete, berichtete eine Abgeordnete, was man alles unternommen habe, um die Zeugin zu erreichen: von ehemaligen Mitarbeitern bzw. Kollegen (sie ist seit 2009 pensioniert) habe man erfahren, dass sie sich vorwiegend in Chile aufhalte oder in Norddeutschland bei ihrem Mann, einem Arzt, dass sie nur selten in Fürth sei. Wegen ihrer Quasi-Unabkömmlichkeit hat man sich dann auf eine schriftliche Befragung geeinigt. Von ihrer Aussage hat die Öffentlichkeit eigentlich nur erfahren, dass sie Brixner belastet hat, indem sie sich an dessen Begegnung mit dem ehemaligen Handball-Schützling erinnerte (SZ-Schlagzeile: "Zeugin belastet Richter Brixner") - was damals schon wesentlich interessanter gewesen wäre, nämlich die Antwort auf die Frage, ob sie das Urteil verfasst hatte, wie Brixner das angegeben hatte, hat man leider nicht erfahren.

Nein, rechtfertigen musste sie sich für ihr Fernbleiben niemandem gegenüber.

Auch den Regensburger Staatsanwälten gegenüber nicht, die sie im Rahmen der WA-Ermittlungen vernehmen wollten. Da hatte sie sich immerhin entschuldigen lassen - mit einem Krankenhausaufenthalt. Auch hier hat man eine Weile gewartet, dann aber auf die Vernehmung verzichtet, weil man nicht zuletzt wegen Strates WA-Antrag unter Druck stand.

Es sieht so aus, als hätte die Richterin mit ihrer beruflichen Vergangenheit abgeschlossen wie auch ihr Kollege. Aber man kann sich schon fragen, wie es kommen konnte, dass sie gar nicht wahrgenommen wurde bzw. nur als unterdrückte, willfährige Helferin des Vorsitzenden.

 

 

 

 

 

 

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Quote:
Otto Brixner, früherer Vorsitzender Richter am Landgericht Nürnberg, war womöglich doch besser mit dem jetzigen Ehemann der Ex-Frau von Gustl Mollath bekannt, als bisher zugegeben.

In einer für den Untersuchungsausschuss nachgereichten schriftlichen Zeugenaussage der ehemaligen Beisitzenden Richterin Petra Heinemann heißt es, der jetzige Ehemann von Frau Mollath sei am 8. August 2006 - dem Tag der Verhandlung - vor dem Gerichtssaal gestanden und von Brixner begrüßt worden. Brixner habe ihr, Heinemann, erzählt, dass er den Mann vom Handball her kenne.

Der jetzige Mann der Ex-Frau Mollaths war also am Verhandlungstag anwesend, hat Brixner getroffen und mit ihm kurz gesprochen. Bisher hatte Brixner zugegeben, den Mann in den 80er Jahren im Handball trainiert zu haben. Er habe aber später nie mehr mit ihm Kontakt gehabt. ...

http://www.sueddeutsche.de/bayern/fall-mollath-zeugin-belastet-richter-b...

 

Es wurde also nur ein Fragment der Aussage - über die Medien - bekannt, da waren die Termine, zu denen die Öffentlichkeit Zugang hatte, schon beendet.

 

Ein Blick auf den Zeitplan:

Vernehmungstermin der Richterin: 13.6.13

Ende der Vernehmungen: 14.6.13

Bekanntwerden der Aussage durch die Medien: 25.6.13

Vorstellung des Abschlussberichts: 9.7.13

 

 

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@ Gast #38

 

Vielen Dank, das ist eine Information, mit der man etwas anfangen kann. Meine Meinung verfestigt sich: die Justiz  hat es (schon aus PR-Gründen) in fahrlässiger Weise versäumt, Klarheit zu schaffen. Urlaub, alternativ Krankenhausaufenthalt und ein weit weg wohnender Ehemann können in einer solchen Affaire keine Entschuldigungen sein, die auf Dauer ausreichen. Das macht schon einen sehr schlechten Eindruck und spricht nicht für nachhaltiges Engagement und Verantwortungsbewusstsein. Und welcher Mensch mit einem anspruchsvollen Beruf schließt schon  total mit seiner Berufsbiographie ab, wenn er pensioniert ist? Vor allem dann, wenn die Hütte für die eigene Zunft brennt?

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Politisches Verschmieren von Exekutive und Judikative in Bayern

Im Laufe meiner verschiedenen Analysen insbesondere psychiatrischer Scheingutachten, aber neuerdings auch zunehmend mehr von juristischen "Begründungen", ist mir eine seltsame und bislang in der kritischen Unterbringungsliteratur so noch nicht bekannte Methode aufgefallen, der ich den (vorläufigen) Namen  "Verschmiertechnik" gegeben habe. Im Kern ist damit gemeint, wie ich hier näher ausführte. Nun zeigt auch die rechtspolitische Situation besonders in Bayern eine eigene Variante von "Verschmieren". Insofern danke ich T. Hausen, #42, 17.8.14, das Thema noch einmal aufgebracht zu haben:

T. Hausen schrieb:

Hallo, Herr Doktor: es gibt wohl Arbeitsteilung. Aber nach Montesquieu keine Gewaltentrennung. Nur Gewaltenteilung.

Konkret stellt sich die Frage, wie das Rotationsprinzip Staatsanwält- und RichterInnen in Bayern mit dem Prinzip der Gewaltenteilung oder der Trennung der Gewalten vereinbar ist. Für JustizjuristInnen scheint das kein Problem zu sein, obwohl die allermeisten DurchschnittsbürgerInnen darin sicher einen Verstoß sehen. Im Namen des Volkes ist also auch von daher eine Anmaßung. Und genau das ist ein gutes Argument, den Rechtsstaat nicht weiter den JustizjuristInnen zu überlassen.

"Im Namen des Volkes" ist für Juristen zur bedeutungslosen Floskel verkommen.

Ihrem letzten Satz ist unbedingt zuzustimmen.

Der Rechtsstaat verlangt mehr als eine passable juristische Examensnote. 

Die Eignung für Anklagen und Rechtsprechung müsste voraussetzen das Vermögen logisch zu denken sowie die charakterliche Integrität.

Beides ist bei (Justiz-)Juristen nicht unbedingt vorauszusetzen.

 

 

brain schrieb:
Vielen Dank, das ist eine Information, mit der man etwas anfangen kann. Meine Meinung verfestigt sich: die Justiz  hat es (schon aus PR-Gründen) in fahrlässiger Weise versäumt, Klarheit zu schaffen. Urlaub, alternativ Krankenhausaufenthalt und ein weit weg wohnender Ehemann können in einer solchen Affaire keine Entschuldigungen sein, die auf Dauer ausreichen. Das macht schon einen sehr schlechten Eindruck und spricht nicht für nachhaltiges Engagement und Verantwortungsbewusstsein. Und welcher Mensch mit einem anspruchsvollen Beruf schließt schon  total mit seiner Berufsbiographie ab, wenn er pensioniert ist? Vor allem dann, wenn die Hütte für die eigene Zunft brennt?

Na ja, mit dieser und einigen anderen Informationen, die teilweise weit verstreut in den Blogs herumliegen, kann man evtl. etwas anfangen, wenn man sich ein Gesamtbild machen möchte, für die Gerichtsverhandlung selbst sind sie leider von untergeordneter Relevanz – da wurde (und wird wahrscheinlich öfter) nicht einmal das Naheliegende diesseits von komplexen Zusammenhängen  kritisch hinterfragt. Nur weil man Ungereimtheiten ungereimt sein ließ und auch die SV-Expertise "passend" interpretierte, konnte man doch zur Überzeugung einer gefährlichen KV gelangen, worüber man nur den Kopf schütteln kann. Warum sollte man sich auch noch über das selektiv hervorragende Erinnerungsvermögen der Zeugin H. wundern, wenn man sich nicht einmal über das gute Erinnerungsvermögen des attestierenden Arztes wunderte, der nach 13 Jahren noch bezeugen konnte, dass die Patientin mit einer Sonnenbrille in der Praxis erschienen war, ohne dass dies irgendwo dokumentiert ist? Oder gar anderen Auffälligkeiten bei Zeugen nachgehen, die ja weder angeklagt waren noch Wesentliches zur Klärung der angeklagten Vorwürfe beitragen konnten? Bzgl. der Klärung der Vorwürfe vor Gericht waren die ehemaligen Richter nun einmal keine besonders wichtigen Zeugen (für den Ausschuss und die Regensburger Staatsanwaltschaft wahrscheinlich schon).

Als juristischer Laie und selbst ohne eigene Erfahrungen mit der Gerichtsbarkeit konnte ich viel über Regeln und Abläufe des Strafprozesses lernen, darüber, dass dort "die Wahrheit" aufgedeckt würde, hätte ich mir auch schon vorher keine Illusionen gemacht. Illusionen hatte ich hingegen bzgl. des (preisgekrönten!) investigativen Journalismus, dem natürlich durch den Arbeitgeber gewisse Grenzen gesetzt sind. Dennoch war ich etwas überrascht zu lesen, dass die SZ-Journalisten die Arbeit des Nürnberger Kollegen aktiv behindert haben sollen (http://www.westendverlag.de/buecher-themen/programm/staatsversagen-auf-h...).

Spätestens seit dem 13.6.13 konnten nicht nur die anwesenden Journalisten erhebliche, klärungsbedürftige Lücken in den gängigen Darstellungen entdecken. Auch Dr. Strate an seiner eigenen. Und natürlich Dr. Schlötterer, der auch anwesend war. Sein Verdienst wie auch das Herrn Mollaths ist es, dass sie noch einmal auf diese Lücken hingewiesen haben, auch wenn sich das nicht auf diesen Prozess auswirken konnte: sie hätten Zweifel, die anderweitig sowieso schon zum Greifen waren, noch verstärken können, aber sie wären im Grunde erst beim Gefährlichkeitskonstrukt der späteren Phase zum Tragen gekommen, und davon hat man sich  ohnehin distanziert.

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