Heimliche Taufe verhindert gemeinsame elterliche Sorge

von Hans-Otto Burschel, veröffentlicht am 03.09.2014
Rechtsgebiete: Familienrecht7|9758 Aufrufe

Das Kind war 2011 nichtehelich geboren worden. Eine Sorgerechtserklärung wurde nicht abgegeben.

Der Vater betrieb daher ein Verfahren auf Herstellung der gemeinsamen Sorge.

Während des laufenden Verfahrens nutzte der Vater ein Umgangswochenende aus, um das Kind heimlich und gegen den Willen der Mutter syrisch-orthodox taufen zu lassen. Die Mutter hatte zuvor ausdrücklich geäußert, dem Kind die Entscheidung über eine Taufe nach Vollendung des 14. Lebensjahres selbst zu überlassen.

Aus der heimlichen Taufe schloss das Familiengericht, dass dem Vater jegliche Absprachefähigkeit fehle und auch in Zukunft davon auszugehen sei, dass er die Kindesbelange nur im eigenen Interesse entscheiden und dies auch im Zweifel rücksichtslos durchsetzen werde. Eine solche Grundhaltung schließe eine gemeinsame Entscheidungsfindung der Eltern aus und sei deshalb negativ für das Kindeswohl.

AG Halle (Westf.) v. 26.05.14 - 5a F 552/13

 
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7 Kommentare

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MaxR schrieb:

Hätte das Gericht möglicherweise anders entschieden, wenn der Vater das Kind hätte katholisch taufen lassen.

Dürfte keinen Unterschied machen, weil es keine "katholische" oder "evangelische" oder eben "syrisch-orthodoxe" Taufe gibt. Die Konfessionen erkennen trotz aller sonstigen Schwierigkeiten die jeweilige Taufe an.

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Da bin ich mir nicht gar so sicher, aber Ihr Wort in Gottes Ohr!

a) Ein katholisch getaufter und katholische gläubiger Richer hätte vielleicht annehmen können, daß die Taufe durchaus dem Kindswohl dient. Zumindest in der Zeit nach dem irdischen Tod.

b) Mein Vater ist wegen Eingehens einer Mischehe mit einer "Lutherischen" nach wie vor von der Eucharistie ausgeschlossen. Das hat man dem inzwischen sehr alten Mann gerade lkürzlich wieder versichert. So weit her scheint das mit der gegenseitigen Anerkennung nicht zu sein ...

Mir gefällt das Urteil prinzipiell. Aber ich habe doch den Verdacht, daß ein Urteilsgrund die doch (für uns - in Syrien mag das anders aussehen) etwas exotische Religion ist, die die Taufe vollzogen hat.

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Grundsätzlich eine nachvollziehbare Entscheidung.Aber...wie hätte das Gericht entschieden, wenn im Falle von gemeinsamer Sorge die Mutter eigenmächtig hätte das Kind taufen lassen?

 

Wohl kaum mit Sorgerechtentzug...

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Den Rückschluss des FG finde ich zu weitgehend. Für das Fehlen "jeglicher Absprachefähigkeit" braucht es mE mehr als eine einzelne Fehlhandlung.

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Hier gehts ja nicht darum, dass der Vater entgegen einer Absprache dem Kind Süßigkeiten kauft oder es an der falschen Schule anmeldet.

Die Taufe als "einzelne Fehlhandlung" kann man nämlich nicht rückgängig machen. Man kann sie dahingehend abändern, dass das Kind sich nach Religionsmündigkeit für eine andere Kirche entscheidet und dort taufen läßt. Denkbar ist auch der Austritt aus der ortodoxen Amtskirche. Das Sakrament der Taufe selber läßt sich aber nicht rückgängig machen.

(Natürlich könnte man jetzt darüber diskutieren, ob ein Sakrament für jemanden, der sich irgendwann entscheidet, nichts mit der Kirche zu tun haben zu wollen, überhaupt Bedeutung hat und ob das "rückgängig machen" deshalb überhaupt notwendig ist.)

Edit: Überflüssiges "zu" entfernt

Auch eine Handlung die man nicht rückgängig machen kann ist nur eine Handlung. Mein Problem ist, dass man aus einer Handlung eine generelle Abspracheunfähigkeit folgert. Ich halte diese Argumentation für methodisch fragwürdig. Vielleicht gibt es noch weitere Details im Sachverhalt, die ich nicht kenne.

Bei einer Taufe kommt ja noch hinzu, dass es praktisch nicht den neutralen Zustand "keiner Entscheidung" geben kann, denn auch die Entscheidung gegen eine Taufe ist eine Entscheidung. Aber diese Fragen sind stehts ein Minenfeld, da mit der Religion auch eine kulturelle Identität vermittelt werden kann. 

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