ehemaliger Verfassungsrichter Di Fabio: gesetzliche Festschreibung der Tarifeinheit wäre verfassungswidrig

von Prof. Dr. Markus Stoffels, veröffentlicht am 07.09.2014
Rechtsgebiete: ArbeitsrechtGutachtenTarifeinheitDi Fabio7|6375 Aufrufe

Im Konflikt um die gesetzliche Festschreibung der Tarifeinheit haben kleine Spartengewerkschaften jetzt juristische Schützenhilfe bekommen. Nach einem am 5. September 2014 vorgestellten Gutachten des ehemaligen Bundesverfassungsrichters Udo Di Fabio verstoßen die Pläne der Bundesregierung gegen das Grundgesetz. In dem für die Klinikärztegewerkschaft Marburger Bund erstellten Gutachten schreibt Di Fabio, für einen solchen Eingriff in das Recht der Koalitionsfreiheit der Gewerkschaften gebe es „keine erkennbare Rechtfertigung“. Die Bundesregierung laufe Gefahr, ein verfassungswidriges Gesetzesvorhaben zu beschließen, warnt der Direktor des Instituts für öffentliches Recht der Universität Bonn. Di Fabio widerspricht damit einem Gutachten des früheren Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Hans-Jürgen Papier aus dem Jahre 2011. In der FAZ vom 6.9.2014 (S. 22) wird die Argumentation Di Fabios wie folgt wiedergegeben: Ein Eingriff in den „Kernbereich“ der durch Grundgesetzartikel 9 geschützten Koalitionsfreiheit sei „nur bei nachweisbaren schweren und konkreten Gefahren für überragend wichtige Gemeinschaftsgüter gerechtfertigt“. Diese Voraussetzung sei aber nicht erfüllt. „Der Gesetzgeber kann sich zurzeit nur auf Risiken der Tarifpluralität und allenfalls auf abstrakte und theoretisch denkbare Gefahren berufen.“ Von nachweisbaren schweren und konkreten Gefahren können angesichts einzelner Spartenstreiks wie jenen der Piloten und Lokführer aber keine Rede sein. Überdies sehe Art. 9 GG Berufsgewerkschaften ausdrücklich vor. Demgegenüber seien die Betriebe – die durch Tarifeinheit vor negativen Folgen geschützt werden sollen – „keine grundrechtsrelevanten Vereinigungen“. Eine Sprecherin von Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) sagte, ungeachtet des Gutachtens arbeite die Bundesregierung weiter an einer gesetzgeberischen Regelung. Zum Herbst solle ein Vorschlag vorgelegt werden. Das Ministerium hatte zuvor bereits angekündigt, das Konzept werde verfassungsfest sein.

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7 Kommentare

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Man kann Di Fabio nur danken für die innere Freiheit, sich gegen den protosozialistischen Mainstream in der Politik zu stellen. Das Vorhaben der Arbeitsministerin ist sowohl verfassungswidrig als auch politisch völlig mißlungen. Eine Beschneidung des Rechts von Gewerkschaften durch eine Arbeiterpartei dürfte von den Betroffenen als zynisch empfunden werden. Oder will Nahles einen FDGB 2.0 in Deutschland?

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Bei Streiks durch Mikrogewerkschaften ist der Verbraucher der Dumme, als Bahnkunde ist er Pendler und Arbeitnehmer, als Lufthansakunde ist er Urlauber, als Kranker ist er Patient von Krankenhäusern. Die große Masse der arbeitenden Bevölkerung hat daher kein Verständnis für Streiks von Gewerkschaften, die - dem Solidarprinzip zuwider - nur eine winzige Minderheit ohnehin schon überdurchschnittlich gut bezahlter Personen vertreten. Von daher erklärt sich auch, warum der als arg konservativ bekannte Herr Di Fabio (man vergegenwärtige sich beispielhaft nur einmal seine Meinung zu den 68ern - das reicht schon) ein Gutachten schreiben kann, das sich gegen ein SPD-Vorhaben richtet. 

 

 

 

 

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Notker S. schrieb:

Bei Streiks durch Mikrogewerkschaften ist der Verbraucher der Dumme, als Bahnkunde ist er Pendler und Arbeitnehmer, als Lufthansakunde ist er Urlauber, als Kranker ist er Patient von Krankenhäusern. Die große Masse der arbeitenden Bevölkerung hat daher kein Verständnis für Streiks von Gewerkschaften, die - dem Solidarprinzip zuwider - nur eine winzige Minderheit ohnehin schon überdurchschnittlich gut bezahlter Personen vertreten. Von daher erklärt sich auch, warum der als arg konservativ bekannte Herr Di Fabio (man vergegenwärtige sich beispielhaft nur einmal seine Meinung zu den 68ern - das reicht schon) ein Gutachten schreiben kann, das sich gegen ein SPD-Vorhaben richtet. 

 

 

 

 


Ich glaube, Sie sind sich der Folgen eines solchen Gesetzes nicht bewusst. Arbeitnehmer sind Verbraucher. Und wenn eine Tarifeinheit tatsächlich kommt, verliert der Verbraucher noch viel mehr. Dann ist es nicht nur die Stunde zu spät zuhause oder der verschobene Urlaubsflieger, sondern das Geld.

Es ist doch ziemlich offensichtlich, was dahinter steht. Ein paar große Gewerkschaften haben es viel schwerer einen Streik intern durchzusetzen. Zudem lässt sich seitens Wirtschaft und Politik mit einer überschaubaren Anzahl an Führungspersonen auch viel besser bei einem Abendessen "diskutieren", wie denn die interne Politik der Gewerkschaft auszusehen habe.

Dass man da als Verbraucher noch meint, man würde mit einer Tarifeinheit irgendwas gewinnen, erschließt sich mir nicht.

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Notker S. schrieb:
Die große Masse der arbeitenden Bevölkerung hat daher kein Verständnis für Streiks von Gewerkschaften
Sie irren: wenn Arbeitgeber nach Ablauf der Friedenspflicht nicht einmal ein Angebot vorlegen und sich somit weigern, Verhandlungen zu beginnen, dann haben die meisten Menschen Verständnis, dass Druck in Form von Warnstreiks angewendet werden muss, um den Gegenüber überhaupt an den Verhandlungstisch zu bringen.
Notker S. schrieb:
Mikrogewerkschaften [...], die - dem Solidarprinzip zuwider - nur eine winzige Minderheit ohnehin schon überdurchschnittlich gut bezahlter Personen vertreten.
Das mag für Piloten gelten, für Lokführer allerdings schon nicht mehr. Es gibt außerdem kein Grundrecht auf Flugreisen, eines für Streiks dagegen schon. Und so lange arbeitgeberseitig kein Equal Pay vorgeschrieben ist (Leiharbeiter), ist nicht einzusehen, warum arbeitnehmerseitig ein Gesetz dafür hersollte.

 

 

 

 

 

Niemals würde eine DGB Gewerkschaft derart dreiste und vor allem wirkungsvolle Warnstreiks organisieren wie die Berufsgewerkschaften es tun.

Nein, die DGB Gewerkschaften begnügen sich mit derart niedrigen Lohnerhöhungen, dass real Lohnverluste eintreten. Nicht so bei den Berufsgewerkschaften.

Und genau deshalb sollen diese jetzt verboten werden.

 

Seien wir doch ehrlich, die Funktionäre der großen DGB Gewerkschaften haben enge Beziehungen zur Wirtschaft und zur Politik und sind daher eher zurückhaltend mit Lohnforderungen oder gar mit Forderungen nach Kürzung der Arbeitszeit.

 

Vor einigen Jahren hatte eine DGB Gewerkschaft mit einem unbefristetem, also mit einem richtigen Streik, nicht nur mit einem Warnstreik, gedroht.

Als es dann soweit war und ihr Ultimatum auslief, haben sie sich gefragt, ob die Mitglieder denn bei so etwas überhaupt mitmachen würden und ob man so etwas überhaupt machen könne.

Also da kann ich nur lachen. Eine Gewerkschaft die Angst vor einem unbefristeten Streik hat.

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Wenn ich mich nicht täusche, sind die verfassungsrechtlichen Bedenken, die das BAG in seinem Urteil vom 7. Juli 2010 – 4 AZR 549/08 - an der Tarifeinheit laut werden ließ und damit einen der größten Schwenks in der Geschichte dieses obersten Gerichtshofs vollzog, auch in der Literatur herrschende Meinung.

 

Das Gesetz soll aber ruhig verabschiedet werden! Dann kommt es vor das Bundesverfassungsgericht, und die Sache wird spannend. Denn aus der Feder zweier großer Verfassungsrechtler und ehemaliger Verfassungsrichter (Papier und Di Fabio) gibt es ja zwei widerstreitende Gutachten. Mal sehen, wessen Rechtsposition sich da im Ergebnis durchsetzen wird. 

 

Entgegen dem Beitrag von Notker S. (hier #2) ist übrigens die Rückkehr zur Tarifeinheit im Koalitionsvertrag der regierenden Großen Koaltion auch und gerade eine Position der CDU. Herr Di Fabio, der jetzt ein Gutachten wider dieses Vorhaben schrieb, wurde damals (1999) auf Vorschlag der CDU/CSU Verfassungsrichter. Man sieht also wieder: Auf dem Ticket welcher Partei die Damen und Herren BVerfG-Richter reisen, hat zum Glück noch nie viel besagt.

 

Entgegen dem Beitrag # 3 eines Users, der sich - situativ angepasst - "Mikrogewerkschafteinerfüralle" nennt, ist der DGB, für den er in die Bresche springt, mittlerweile wohl von der Haltung abgerückt, die er mit dem Bundesverband der Arbeitgeber teilte, wonach die Spartengewerkschaften weg müssten.

 

 

siehe aber auc

 

RECHTSGUTACHTEN
zur Verfassungsmäßigkeit 
eines von BDA und DGB geplanten
„Gesetzes zum Erhalt der Tarifeinheit“
Erstattet im Auftrag der dbb tarifunion 
von Professor Dr. Hermann Reichold 
(Universität Tübingen)

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