Selbsterklärender Leitsatz
von , veröffentlicht am 11.09.2014Die Voraussetzungen dafür, gemäß § FAMFG § 81 Abs. FAMFG § 81 Absatz 2 Nr. FAMFG § 81 Nummer 4 FamFG die Kosten eines Umgangsverfahrens einem verfahrensbeteiligter Elternteil allein aufzuerlegen, können darin vorliegen, dass dieser die Erstellung des angeordneten Sachverständigengutachtens durch die Verweigerung zeitnaher Explorationstermine wesentlich verzögert hat (hier: Vereinbarung von Terminen für einen Zeitpunkt erst mehr als fünf Monate nach Kenntnis vom Beweisbeschluss und darauf beruhender Dauer der Gutachtenerstellung von mehr als neun Monaten) (amtlicher Leitsatz)
OLG Celle v. 01.09.14 - 10 UF 134/14
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