Arbeitsrechtliche Abteilung des Deutschen Juristentages verzichtet auf Beschlussfassung

von Prof. Dr. Markus Stoffels, veröffentlicht am 21.09.2014

Die arbeitsrechtliche Abteilung des Deutschen Juristentages tut sich schwer. Der beherrschende Einfluss der Verbände verhindert, dass mehrheitlich gefasste Beschlussempfehlungen am Ende der Beratungen stehen. In der Pressemitteilung des Deutschen Juristentages vom 18.9.2014 wird diese Nachricht wie folgt formuliert:

„Die Abteilung Arbeitsrechts auf dem 70. Deutschen Juristentag hat in diesem Jahr nach intensiven Diskussionen darauf verzichtet, Beschlüsse zu fassen. Dies geschah auf der Grundlage eines unter allen Teilnehmern eingeholten Meinungsbildes,  bei dem sich ergab, dass über 70 % der Teilnehmer auf eine Abstimmung verzichten wollten. Von 322 Teilnehmern votierten 227 für diese Vorgehensweise. Das von der Arbeitgeberseite durch einen Geschäftsordnungsantrag initiierte Votum gegen die Abstimmung wurde im Wesentlichen von den Vertretern der Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften getragen. Der Vorsitzende der Abteilung Prof. Dr. Martin Henssler bedauerte: `Die Abteilung hat auf diese Weise auf die Chance verzichtet, die künftige tarifrechtliche Entwicklung mitzugestalten. Gerade in der hoch aktuellen und politisch sensiblen Thematik der Tarifeinheit wäre ein klares Signal der Juristen eine wichtige Hilfestellung für den Gesetzgeber gewesen.´ Grundsätzlich hätte der Abteilungsvorstand nach den Verhandlungsrichtlinien gleichwohl über die vorliegenden Beschlussvorschläge eine Abstimmung herbeiführen können. Angesichts des klaren Meinungsbildes bestand aber die Gefahr, dass die Abstimmung die Diskussion nicht sachgerecht widergespiegelt hätte."

Der Deutsche Juristentag will sich hierdurch bei seiner künftigen Themenwahl nicht beirren lassen. Nach der Entscheidung in der Arbeitsrechtabteilung, nicht über Änderungen in der Tarifautonomie abzustimmen, betonte Djt-Präsident Thomas Mayen in der Schlussveranstaltung, dass der Juristentag künftig nicht auf arbeitsrechtliche Abteilungen zu tarifrechtlichen Themen verzichten werde, auch "wenn dies den Sozialpartnern nicht genehm ist".

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