Mindestlohn trifft das Taxigewerbe – Taxiunternehmer kündigt vorsorglich 65 Fahrern

von Prof. Dr. Markus Stoffels, veröffentlicht am 24.09.2014
Rechtsgebiete: ArbeitsrechtKündigungMindestlohnTaxi4|3382 Aufrufe

Nicht nur vom Fahrdienst-App Uber sieht sich das Taxigewerbe bedroht, auch der am 1. Januar 2015 in Kraft tretende Mindestlohn wird als existenzgefährdend empfunden. Der Deutsche Taxi- und Mietwagenverband warnt vor Arbeitsplatz-Verlusten wegen des anstehen Mindestlohns. „Wir gehen davon aus, dass 25 bis 30 Prozent zum Jahreswechsel freigestellt werden“, sagte der Präsident des Verbandes, Michael Müller, der dpa. Derzeit beträgt der Durchschnittslohn einer Befragung des Verbands zufolge zwischen 6,00 und 6,50 Euro die Stunde. Es gebe aber große Unterschiede: In Mecklenburg-Vorpommern liege er zum Teil bei 3,50 Euro, in Städten würden die Fahrer oft nach Umsatz bezahlt. Laut Müller gibt es in Deutschland 28 000 Taxiunternehmen mit 58 000 Fahrzeugen, die 200 000 bis 220 000 Fahrer beschäftigen. Damit die Betriebe kostendeckend arbeiten, müsse Taxifahren 25 bis 35 Prozent teurer werden, sagte Müller. „Aber das machen die Kommunen nicht mit.“ Die Taxiunternehmen dürfen ihre Preise nicht selbst festsetzen, darüber entscheiden dem Verband zufolge mehr als 800 Genehmigungsbehörden. Vielerorts seien Entgelterhöhungen beantragt, mit Entscheidungen bis zum Jahreswechsel rechnet Müller aber nicht. Unterdessen hat ein Fall in Niedersachsen Aufsehen erregt. Einem Bericht von Spiegel Online zufolge hat ein Taxiunternehmer in Hannover vorsorglich seinen 65 Fahrern gekündigt. Der Fall beschäftigte am Dienstag, den 23.9.2014, das Amtsgericht Hannover. Im Gütetermin wurde allerdings zunächst keine einvernehmliche Lösung gefunden, so dass beide Seiten sich im November erneut vor dem Arbeitsgericht treffen werden. Das Unternehmen habe nicht nachweisen können, dass es tatsächlich seinen Betrieb einstellen will, sagte ein Sprecher des Gesamtverbandes Verkehrsgewerbe Niedersachsen (GVN). So konnte es keine Kündigungen von Räumlichkeiten und Leasingverträgen nachweisen. Es habe vielmehr die Möglichkeit eines Weiterbetriebs nach einem neuen Modell zur Sprache gebracht. Nach GVN-Angaben gibt es in Niedersachsen ähnliche Fälle.

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4 Kommentare

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Für alle, die mehr erfahren wollen - und die, die in Hannover evtl. ein Taxi brauchen und nichts dem Zufall überlassen möchten: NDR-Bericht (mit lesenswerten Kommentaren).

Die Lösung ist vielleicht zu offensichtlich um sie auszusprechen.

Die Verstaatlichung des gesamten Taxigewerbes verbunden mit einem staatlichen Monopol.

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@ einfachelösung:

Abgesehen von der Verfassungswidrigkeit des Vorschlags: Daran, dass die derzeitigen Taxipreise nicht ausreichen, um den Mindestlohn bezahlen zu können, würde sich nichts ändern. Willkommen in der DDR.

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Wenn die Arbeitgeber nur 900 € brutto auf den Gehaltsbeleg des Angestellten schreiben, dann gehört es sich nicht anderes, als dass der Mindestlohn eingeführt wird. Denn dann wird diese Lücke geschlossen.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer betrügen damit den Staat und auch die Sozialkassen.

Der Arbeitnehmer bekommt es dann zu spüren, wenn er mal ausfällt und Krankengeld fällig wird.

Dann krebst er krank weit unter dem Existenzminimum herum.

 

 

 

 

 

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