Katholische Kirche will Grundordnung reformieren

von Prof. Dr. Christian Rolfs, veröffentlicht am 06.10.2014
Rechtsgebiete: ArbeitsrechtKündigungKircheScheidung|3303 Aufrufe

Der Wandel der gesellschaftlichen Verhältnisse hat jetzt den Druck auf die katholische Kirche wohl zu groß werden lassen: Die Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse soll nach Medienberichten vom Wochenende bei nächster Gelegenheit auf der Bischofssynode reformiert werden. Entgegen kommen will die Kirche vor allem Arbeitnehmern, die nach (weltlicher) Scheidung ihrer Ehe erneut heiraten, obwohl sie kirchenrechtlich noch mit dem ersten Ehepartner verheiratet sind. Bislang reagierte die Kirche (und ihre die Grundordnung anwendenden Einrichtungen wie die Caritas) häufig mit einer Kündigung. Das BAG hatte mit Urteil vom 8.9.2011 - 2 AZR 543/10, NZA 2012, 443 allerdings bereits entschieden, dass eine solche Kündigung sozial nicht gerechtfertigt ist (§ 1 Abs. 2 KSchG).

Künftig soll der "kirchenrechtlich unzulässige Abschluss einer Zivilehe" nur noch dann zur Kündigung führen, "wenn dieser objektiv geeignet ist, ein erhebliches Ärgernis in der Dienstgemeinschaft oder im beruflichen Wirkungskreis zu erregen".

Die Arbeitsgruppe hat bereits Stellungnahmen aus den Bistümern eingeholt, die überwiegend positiv ausfallen. Nur ein Bistum (welches, ist nicht bekannt) lehnt den Entwurf weitgehend ab.

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