Bundeskabinett verabschiedet 28. Betäubungsmitteländerungsverordnung (BtMÄndVO)

von Dr. Jörn Patzak, veröffentlicht am 19.10.2014

Das Bundeskabinett hat am 15.10.2014 die 28. BtMÄndVO verabschiedet. Das berichtet die Pharmazeutische Zeitung online: http://www.pharmazeutische-zeitung.de/index.php?id=54647. Mit der 28. BtMÄndVO sollen u.a. 32 Neue psychoaktive Substanzen (sog. Legal Highs) in das BtMG aufgenommen werden, worauf ich bereits in meinem Blog-Beitrag vom 19.09.2014 hingewiesen habe (s. hier). Bevor die Gesetzesänderung in Kraft treten kann, muss zunächst noch der Bundesrat zustimmen (§ 1 Abs. 2 BtMG).

Diesen Beitrag per E-Mail weiterempfehlenDruckversion

Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
Kommentar schreiben

6 Kommentare

Kommentare als Feed abonnieren

Sehr geehrter Herr Patzak,

ich hoffe doch, dass Sie nach erfolgter Zustimmung des Bundesrates dies hier in dem bereits bestehenden Thread vermerken und nicht für jeden einzelnen Schritt zum Erlass ein und derselben Rechtsverordnung ein neues Thema im Blog aufmachen.

Warum werden die Änderungen nicht per Eilverordnung (§1 Abs. 3 BtMG) durchgeführt, obwohl die Eilbedürftigkeit aufgrund des Ausmaßes der missbräuchlichen Verwendung (praktisch an jeder Ecke zu kaufen) und zahlreicher Krankenhausaufenthalte der Konsumenten auf der Hand liegt?

 

Warum führt man nicht monatlich ein "Update" per Eilverordnung durch, sondern durchschnittlich weniger als einmal jährlich (1. BtMÄndV im Jahr 1984)? Die bestehende Verordnungsermächtigung wird nicht konsequent genutzt, daher braucht man m.E. die Mißstände nicht zu beklagen.

0

Kommentar hinzufügen