Streitwertaddition bei Austausch wirtschaftlich nicht identischer Streitgegenstände

von Dr. Hans-Jochem Mayer, veröffentlicht am 06.12.2014

In der in der Rechtsprechung umstrittenen Frage, ob bei Austausch des Klagegrundes eine Streitwertaddition vorzunehmen ist, hat sich das LAG Baden-Württemberg im Beschluss vom 03.11.2014 – 5 Ta 125/14 - der Auffassung angeschlossen, dass eine Streitwertaddition vorzunehmen ist, vorausgesetzt es liegt keine wirtschaftliche Identität der Streitgegenstände vor. Im Rahmen der Begründung hat das LAG Baden-Württemberg insbesondere auf die Systematik des Pauschalgebührensystems im GKG abgehoben, wenige Beachtung hat das Gericht hingegen dem meiner Ansicht nach auch zutreffenden Argument geschenkt, dass ansonsten die Mehrarbeit des Rechtsanwalts bei einem Austausch des Klagegrundes nicht hinreichend vergütet würde.

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