Strittiger Wert des Zustimmungsersetzungsverfahrens

von Dr. Hans-Jochem Mayer, veröffentlicht am 21.12.2014

 Auch nach Zustandekommen des Streitwertkatalogs für die Arbeitsgerichtsbarkeit bleibt die Streitwertfestsetzung vielfach umstritten. Ein Streitpunkt ist die Wertfestsetzung für die Zustimmungsersetzung bei der Eingruppierung eines Arbeitnehmers. Das LAG Sachsen hat in dem Beschluss vom 18.11.2014 - 4 Ta 168/14 (9)  - die Auffassung abgelehnt, dass der Wert des Zustimmungsersetzungsverfahrens nach § 99 IV BetrVG, in dem es um die Eingruppierung eines Arbeitnehmers geht, nach der für ein Vierteljahr geschuldeten Entgeltdifferenz zu bestimmen ist, sondern betont, dass sich um eine nichtvermögensrechtliche Streitigkeit handelt und der Auffangwert des § 23 III 2 RVG anzusetzen ist.  Auch die Empfehlung im Streitwertkatalog für die Arbeitsgerichtsbarkeit veranlasste das Gericht nicht zu einer anderen Würdigung.

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