Flugzeugabsturz: Todesermittlungsverfahren durch die Staatsanwaltschaft Düsseldorf

von Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg, veröffentlicht am 26.03.2015

Verfolgt man den Lifeticker bei n-tv stellen sich einige Fragen zum Verhalten des Copiloten.

Deshalb überrascht es nicht, dass die Staatsanwaltschaft Düsseldorf, wie gemeldet wird, nunmehr ein Todesermittlungsverfahren eingeleitet hat. Todesermittlungsverfahren werden gewöhnlich von den Kapitalabteilungen der Staatsanwaltschaften bearbeitet. Es handelt sich dabei wegen "nicht natürlicher Todesursache" um ein UJs-Verfahren.

Es ist nicht Aufgabe der Staatsanwaltschaft Todesursachen endgültig festzustellen, sondern es geht in erster Linie um den Ausschluss eines Fremdverschuldens.

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163 Kommentare

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Dies sollte jedem Arzt, jedem Juristen eine Selbstverständlichkeit sein:

 

SPD-Politiker Lauterbach, selbst Arzt und Medizin-Professor, stellt klar: Wenn Leib und Leben anderer Personen gefährdet seien, „ist der Arzt verpflichtet, den Arbeitgeber über die Arbeitsunfähigkeit des Mitarbeiters zu informieren!“ Lauterbach zu BILD weiter: „Dies gilt ganz besonders im Fall psychischer Erkrankungen und einer möglichen Selbstmordgefahr.“

Im Klartext: Einen ernsten Zweifel an der Flugtauglichkeit von Andreas Lubitz hätte der behandelnde Arzt nicht nur melden können. Er hätte ihn melden MÜSSEN!

 

Warum hier einige Kommentatoren diese seit dem HIV-Urteil des OLG Frankfurt (s.o.) offenkundigen Binsenweisheiten in Frage stellen, erscheint mir unbegreiflich.

Falls wirklich ernsthafte Erkrankungen vorlagen und diese der Uni Düsseldorf bzw. den ambulanten Neurologen bekannt waren, so hätten diese natürlich ZWINGEND dem Arbeitgeber gemeldet werden müssen. Gesundheit und Leben anderer Menschen und deren Unversehrtheit sind ein höheres Rechtsgut als die ärztliche Schweigepflicht.

 

Irgendjemand noch anderer Meinung?

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@ gasti: wie kommen Sie darauf, dass der behandelnde Arzt, dessen AUBs gefunden wurde, die Tätigkeit seines Patienten kannte?
Wie kommen Sie darauf, dass suizidgeneigte oder an Depression Erkrankte automatisch jemanden anderen gefährden?
Die Spekulationen und Unterstellungen, die Sie sich zu eigen machen, sind nicht nur abenteuerlich, sondern auch ekelhaft.

Mein Name schrieb:
@ gasti: wie kommen Sie darauf, dass der behandelnde Arzt, dessen AUBs gefunden wurde, die Tätigkeit seines Patienten kannte? Wie kommen Sie darauf, dass suizidgeneigte oder an Depression Erkrankte automatisch jemanden anderen gefährden? Die Spekulationen und Unterstellungen, die Sie sich zu eigen machen, sind nicht nur abenteuerlich, sondern auch ekelhaft.

 

Zu Ihrem Satz 1:

Sofern ein Arzt, zumal ein Psychiater, eine Anamnese erhoben hat, wird er den Beruf des Patienten gekannt haben. Nennt sich "Berufsanamnese" und ist absoluter medizinischer Standard. Ein Psychiater kommt ohne diese Berufsananmese nicht aus, ein Arbeitsmediziner ebenso wenig.

 

Zu Ihrem Satz 2:

Ich habe nicht behauptet, dass suizidgeneigte Patienten automatisch jemanden anderen gefährden. Ich bin nur der Meinung (ebenso wie Herr Lauterbach), dass solche akut Erkrankte nicht ins Cockpit gehören.

 

Zu Ihrem Satz 3:

Kein Kommentar.

 

 

1

Warum nicht abwarten bis die Fakten hinreichend geklärt sind?

gasti schrieb:

Zu Ihrem Satz 2:

Ich habe nicht behauptet, dass suizidgeneigte Patienten automatisch jemanden anderen gefährden. Ich bin nur der Meinung (ebenso wie Herr Lauterbach), dass solche akut Erkrankte nicht ins Cockpit gehören.

Ich teile zwar Ihre Meinung, das ein suizidaler Pilot nicht ins Cockpit gehört, aber das ist ja alles noch gar nicht geklärt. Bisher flutet ein unerträgliches Maß an Spekulationen durch die Medien, die in keiner Weise hilfreich sind. Es gibt auch nicht den geringsten Grund, hier einen "erweiterten Suizid" anzunehmen. Noch nicht einmal die Erkrankung ist klar. Aber auch wenn sie klar wäre, heißt das noch lange nicht, dass sie für den ungeklärten Tathergang eine Rolle spielt.

Venzlaff & Degenhard teilen zur Kriminologie der Depression mit: 

"8.5 Kriminologie
8.5.1 Depression
Im Rahmen der landläufigen Kriminalität treten Patienten mit depressiven Erkrankungen praktisch nicht in Erscheinung. Dies hängt mit den Besonderheiten der Symptomatik zusammen, die durch Gehemmtheit, Skrupelhaftigkeit und Selbstentwertungstendenzen gewissermaßen einen „Schutzwall" (Schulte 1954) gegenüber dem Straffälligwerden darstellt. Auch außerhalb depressiver Phasen sind diese Menschen wegen ihrer besonderen Wesensart nur selten straffällig, da sie besondere innere Beziehungen zu Ordnungssystemen, Genauigkeit und Korrektheit haben und soziale Erwünschtheit, stabile mitmenschliche Beziehungen, Leistung und Rechtschaffenheit ihr Wertsystem bestimmen („Typus melancholicus" im Sinne von Tellenbach 1983). Trotzdem ergeben sich aus der depressiven Symptomatik eine Reihe besonderer Gefährdungsmomente, unter denen strafbare Handlungen im Rahmen der Suizidalität herausragen (Rasch, Petersen 1965; Lammel 1987).  Von besonderer Bedeutung ist der erweiterte Suizid (Mitnahme- oder Mitleidsuizid). So kann es im Rahmen unüberwindbarer Suizidimpulse zur Tötung nächster Angehöriger, meist der Kinder, aus Mitleid, d.h. also aus altruistischen Motiven kommen. Die Patienten fürchten in diesen Fällen wahnhaft ein unabwendbares Unheil, eine schwere Krankheit oder hilfloses Ausgeliefertsein für ihre Kinder, oder sie entwickeln eine mehr unsubstantiierte wahnhafte Gewissheit, dass sich irgendetwas Furchtbares ereignen wird. Für den Nicht-psychiater bestürzend ist oft die im Kontrast zu der schweren depressiven Störung stehende planvolle Vorbereitung des erweiterten Suizids, ein dissimulierendes Verhalten im Vorfeld der Tat, um die Absicht auch wirklich realisieren zu können, und die oftmals kaltblütig und grausam anmutende Tatausführung. ... "

Quelle: Venzlaff & Schmidt-Degenhard (2004) Affektive Psychosen. In (155-166) Foerster, Klaus (2004, Hrsg.) Venzlaff Foerster Psychiatrische Begutachtung. Ein praktisches Handbuch für Ärzte und Juristen. 4. Auflage. München: Elsevier (Urban & Fischer).  Zitat S. 160

 

Ein Gerichtsurteil ist ein Urteil und kein Gesetz!!

 

nach wie vor existiert der § 203 STGB in seiner bekannten Form...da ist nichts geändert worden..

 

und ein Gericht ändert keine Gesetze...

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zur Ergänzung..

 

erst wenn ein rechtfertigender Notstand eintritt oder eintreten würde, darf der Arzt das "Geheimnis" weitergeben..siehe auch § 34 STGB..

 

 

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und natürlich § 138 und 139 STGB...

 

genau der erlaubt dem Arzt sogar, dass er, wenn er davon Kenntnis erhält, das ein Patient einen Mord plant, dieses melden muß. Es besteht für den Arzt die offenbarungspflicht...

 

 

0

@Gasti,

 

der Meinung war ja der beh. Arzt scheinbar auch.....vermutlich hat er ihn deshalb auch AU geschrieben...

 

nur wenn der Arzt keinerlei Anhalt hatte, dass sein Patient die AU-Nachweise nicht beim AG abgibt und auch keinerlei weitere Auffälligkeiten für den Arzt ersichtlich waren...hatte der Arzt auch nicht das Recht, den AG zu informieren.

Die Rechtsgrundlagen, wann der Arzt das darf, sind weiter oben bereits genannt...

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Norddeutsche schrieb:

@Gasti,

nur wenn der Arzt keinerlei Anhalt hatte, dass sein Patient die AU-Nachweise nicht beim AG abgibt und auch keinerlei weitere Auffälligkeiten für den Arzt ersichtlich waren...hatte der Arzt auch nicht das Recht, den AG zu informieren.

Die Rechtsgrundlagen, wann der Arzt das darf, sind weiter oben bereits genannt...

Das ist ja das Kernproblem: der Arzt konnte vermutlich nicht erkennen, wie gefährlich die Situation in diesem Einzelfall war. So einfach, wie Herr Prof. Lauterbach das darstellt ("der Arzt hätte nicht nur informieren können, sondern müssen") ist die Rechtslage auch m.E. nicht. Wo soll man die Grenzen ziehen? Deshalb begrüße ich die Aktivitäten einzelner Politiker, die in definierten Fällen eine Meldepflicht für den Arzt einführen wollen. Gibt es ja bei anderen Krankheiten auch (auch wenn hier zunächst ans Gesundheitsamt und nicht direkt an den Arbeitgeber gemeldet wird).

Über die Ausgestaltung einer solchen Meldepflicht kann man natürlich wieder trefflich streiten. Was soll gemeldet werden? Wann? Wem? Bei welchen Berufen? Und insbesondere: welche Folgen ergeben sich daraus? Vielleicht führt das nur dazu, dass zukünftig Piloten den Arztbesuch meiden wie der Teufel das Weihwasser.

Auf jeden Fall muss ein ernsthaft erkrankter Pilot ausreichend finanziell abgesichert sein, wenn er wirklich durch Krankheit seine Fluglizenz verliert. Das dürfte das A und O sein.

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Wozu würde denn eine ärztliche Meldepflicht führen, wie Sie (gasti) sie begrüßen?

 

Sie würde dazu führen, dass Patienten ihren Ärzten weniger vertrauen und sich nicht mehr in Behandlung begeben, wenn sie befürchten müssen, der Arzt würde den Arbeitgeber informieren. Wem wäre damit gedient?

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Privatier schrieb:

Wozu würde denn eine ärztliche Meldepflicht führen, wie Sie (gasti) sie begrüßen?

 

Sie würde dazu führen, dass Patienten ihren Ärzten weniger vertrauen und sich nicht mehr in Behandlung begeben, wenn sie befürchten müssen, der Arzt würde den Arbeitgeber informieren. Wem wäre damit gedient?

 

Es gibt schon jetzt zahlreiche meldepflichtige Krankheiten, von relativ bananlen Infektionskrankheiten angefangen bis über Geschlechtskrankheiten (Syphilis etc.) und bis hin zu Salomelllen-Ausscheidern.

http://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__6.html

Die Personen werden namentlich dem Gesundheitsamt gemeldet. Das Gesundheitsamt entscheidet über weitere Maßnahmen, z.B. auch vorübergehendes Arbeitsverbot für in der Gastronomie Beschäftigte oder die Schließung ganzer Einrichtungen. Natürlich wird der Arbeitgeber informiert.

Wird eigentlich so von der Bevölkerung akzeptiert.

Aber unsere Piloten sind ein ganz eigener Menschenschlag. Während also der Koch klaglos pausiert, fürchten unsere Piloten ums hohe Einkommen und sträuben sich natürlich gegen eine besondere Meldepflicht für Piloten. Mir graust, dass da vielleicht ein Pilot mit akuter Netzhautablösung oder hochdosierten Antidepressiva im Cockpit sitzt.

Aber nun gut, ich fliege nicht (oder ganz, ganz selten). Mir kann es eigentlich egal sein.

 

 

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@Gasti,

 

naja...ist ja nicht nur bei Piloten soo..

 

mir graust auch vor einem LKW -Fahrer mit zu viel Alkohol im Blut (muß der Kneipenwirt dann jeden melden?), oder mit Medikamenten im Blut..

vor jedem Busfahrer graust es mich...vor jedem Zugführer..jedem Schiffsführer...Traumschiffkapitän...

 

ach..dann eigentlich vor jedem Autofahrer, der unterwegs ist..man weiß nie, was die intus haben....

 

jeder einzelne Mensch, der aufgrund einer solchen Sachlage verstorben ist, ist ein Verstorbener zu viel...

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@ Norddeutsche:

 

da ist was dran.

Allerdings muss schon jetzt jeder, der eine drohende Gefahr erkennt, eingreifen. Also muss auch der Kneipenwirt einem völlig betrunkenen Gast die Autoschlüssel abnehmen, wenn er sieht, dass der noch fahren will. Und die Insassen eines Reisebusses haben immerhin direkten Kontakt zum Busfahrer und können so vielleicht Auffälligkeiten noch rechtzeitig entdecken, unter Umständen den Bus sogar zum Stehen bringen. Dank unseres Terroristenwahns sind Piloten aber gänzlich abgeschottet von den Fluggästen.

Für den Arzt sollte eigentlich nichts anderes gelten. Wenn der vermuten muss, dass ein Pilot sich nicht an die Therapie hält oder - noch schlimmer - sich weiterhin ans Steuer setzen will (beim Flugzeug heißt das wohl Steuerknüppel) dann muss m.E. der Arzt auch eingreifen. Die Schwierigkeit liegt nur daran, zu erkennen, dass der Patient (Pilot) trotz Krankheit und Medikamenten partout weiterarbeiten will.

Lösungsvorschläge? Ein Patentrezept gibt es da wohl nicht.

Hätte ich mein Kind verloren, würde ich allerdings jetzt die behandelnden Ärzte verklagen. Ausgang wohl offen.

 

 

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Klagen vor der Klarheit?

Quote:

... Hätte ich mein Kind verloren, würde ich allerdings jetzt die behandelnden Ärzte verklagen. Ausgang wohl offen.

Wäre es nicht sinnvoller, erst einmal abzuwarten, bis sich der komplizierte Sachverhalt klärt, statt gleich zu klagen?

Und dazu gehört ja wohl mindestens die Auswertung des Daten-Flugschreibers ...

 

Frage an die JuristInnen: Schadensersatz abhängig von der Verursachung?

Ist es für die Frage des Schadensersatz von Bedeutung, wie die Verursachungsfrage ausgeht? Hier sind wohl drei Haupthypothesenkomplexe in Betracht zu ziehen:

1) Menschliches Versagen durch 1.1...1.n

2) Technisches Versagen durch 2.1...2.n

3) Kombination aus 1) und 2)

[4. Anderes]

RSponsel schrieb:

Frage an die JuristInnen: Schadensersatz abhängig von der Verursachung?

Ist es für die Frage des Schadensersatz von Bedeutung, wie die Verursachungsfrage ausgeht? Hier sind wohl drei Haupthypothesenkomplexe in Betracht zu ziehen:

1) Menschliches Versagen durch 1.1...1.n

2) Technisches Versagen durch 2.1...2.n

3) Kombination aus 1) und 2)

[4. Anderes]

Auf die Verursachungsfrage kommt es m.E. bis zu einem Betrag von 144.282,80 EUR nicht an. Bis zu dieser Grenze bestimmt das für internationale Flüge anzuwendende Montrealer Übereinkommen eine Gefährdungshaftung. Für darüber hinausgehende Schäden greift eine Beweislastumkehr ein, d.h. der Luftfrachtführer muss beweisen, dass ihm die Verursachung nicht zuzurechnen ist.

Quote:

Art. 17
Tod und Körperverletzung von Reisenden – Beschädigung
von Reisegepäck

Der Luftfrachtführer hat den Schaden zu ersetzen, der dadurch entsteht, dass ein
Reisender getötet oder körperlich verletzt wird, jedoch nur, wenn sich der Unfall,
durch den der Tod oder die Körperverletzung verursacht wurde, an Bord des Luft-
fahrzeugs oder beim Ein- oder Aussteigen ereignet hat

[...]

Art. 21
Schadenersatz bei Tod oder Körperverletzung von Reisenden

Für Schäden nach Artikel 17 Absatz 1, die 113 100 Sonderziehungsrechte je Rei-
senden nicht übersteigen, kann die Haftung des Luftfrachtführers nicht ausgeschlos-
sen oder beschränkt werden.

Der Luftfrachtführer haftet nicht für Schäden nach Artikel 17 Absatz 1, soweit sie
113 100 Sonderziehungsrechte je Reisenden übersteigen, wenn er nachweist, dass
a) dieser Schaden nicht auf eine unrechtmässige Handlung oder Unterlassung
des Luftfrachtführers oder seiner Leute, sei sie auch nur fahrlässig begangen,
zurückzuführen ist oder

b) dieser Schaden ausschliesslich auf eine unrechtmässige Handlung oder
Unterlassung eines Dritten, sei sie auch nur fahrlässig begangen, zurück-
zuführen ist.

https://books.google.de/books?id=PsB8EzGfM3cC&pg=PA177

https://books.google.de/books?id=PsB8EzGfM3cC&pg=PA298

1 Sonderziehungsrecht = 1,275710 EUR mit heutigem Umrechnungskurs.

http://www.imf.org/external/np/fin/data/rms_mth.aspx?reportType=CVSDR

 

Weiteres zu Art. 17, 21 Montrealer Übereinkommen:

https://books.google.de/books?id=PsB8EzGfM3cC&pg=PA182

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Danke an #18.

Quote:

Die entsprechenden ärztlichen Dokumentationen weisen bislang keine organische Erkrankung aus. Der Co-Pilot war vor mehreren Jahren - vor Erlangung des Pilotenscheines - über einen längeren Zeitraum mit vermerkter Suizidalität in psychotherapeutischer Behandlung. Im Folgezeitraum und bis zuletzt haben weitere Arztbesuche mit Krankschreibungen stattgefunden, ohne dass Suizidalität oder Fremdaggressivität attestiert worden ist.

http://www.sta-duesseldorf.nrw.de/behoerde/presse/Pressemitt/index.php

Was bedeutet "organische Erkrankung" in dem Zusammenhang?

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Fragen zum Sinkflug der 4U9525

Es heißt, um den Sinkflug zu veranlassen, muss der Pilot aufstehen und an die Decke langen. Daraus liesse sich nicht ganz unbegründet - aber auch nicht sicher, mutmaßen - dass der Kopilot bei Bewusstsein war und den Sinkflug mit Absicht ausgelöst hat. Ist aber gesichert, dass dies die einzige Möglichkeit ist? Wie passt diese Erklärung zur Meldung aus der WELT am Unglückstag:

Quote:

"Unkontrollierter Sinkflug am 5.11.2014

... Kontrollverlust Steuerung Experten rätseln, ob es eine Verbindung zu einem Lufthansa-Zwischenfall vom 5. November 2014 über Spanien gibt. Damals flog eine A321, also ein Modell aus der A320-Familie, in etwa auf der Flughöhe wie das jetzt abgestürzte Modell, als der Pilot Unregelmäßigkeiten in der Geschwindigkeitsanzeige bemerkte. Er schaltete den Autopiloten aus. Daraufhin setzte ein zunächst nicht zu kontrollierender Sinkflug ein – allerdings schwächer als im jetzt vorliegenden Fall. Nach einer Minute gelang der Besatzung das Abfangen der Maschine. Später stellte sich heraus, dass zwei der drei Lagesensoren vereist waren. ... "

@Sponsel: lesen Sie meinen Beitrag #50 auf der vorherigen Seite.
@gasti: weiß ein Arzt dass der Patient Pilot ist und hält er ihn für fluguntauglich, dann muss er das auch jetzt schon dem LBA melden.

Geht es nicht etwas genauer?

Mein Name schrieb:
@Sponsel: lesen Sie meinen Beitrag #50 auf der vorherigen Seite. @gasti: weiß ein Arzt dass der Patient Pilot ist und hält er ihn für fluguntauglich, dann muss er das auch jetzt schon dem LBA melden.

Welche Frage wird damit beantwortet bzw. welcher Sachverhalt geklärt?

 

1. der Autopilot wurde nicht ausgeschaltet
2. die neu anzusteuernde Flughöhe wurde von einem Menschen bei Bewusstsein eingegeben
3. die 'Welt'-Meldung bzw. Spekulation wurde veröffentlicht bevor die Transponderdaten verfügbar waren

Mein Name schrieb:
1. der Autopilot wurde nicht ausgeschaltet 2. die neu anzusteuernde Flughöhe wurde von einem Menschen bei Bewusstsein eingegeben 3. die 'Welt'-Meldung bzw. Spekulation wurde veröffentlicht bevor die Transponderdaten verfügbar waren

 

Woher Sie das alles so genau wissen wollen? Haben Sie dort "Mäuschen" gespielt?

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Sinkflug kann unveranlasst einsetzen

Mein Name schrieb:
1. der Autopilot wurde nicht ausgeschaltet 2. die neu anzusteuernde Flughöhe wurde von einem Menschen bei Bewusstsein eingegeben 3. die 'Welt'-Meldung bzw. Spekulation wurde veröffentlicht bevor die Transponderdaten verfügbar waren

Die Meldung der Welt, falls sie richtig ist, zeigt, dass Sinkflug nicht vom Piloten veranlasst, eintreten kann. Das werte ich als technischen Fehler. Eine solche Möglichkeit ist also grundsätzlich beim Hypothersenbilden zu berücksichtigen.

Wir sollten grundsätzlich auch berücksichtigen, dass die technischen und sonstigen Fehler nicht sehr offen mitgeteilt und verhandelt werden (Geruch, Giftdämpfe) . Hier geht es um Milliarden. Das muss keine, aber das kann eine Rolle spielen.

am leichtesten, einfachsten und auch ehrlichsten sollte man wohl immer im eigenen Einsatzbereich die Moral-Kriterien ansetzen und umsetzen.

Heißt im vorliegenden Fall:

Wenn ich, als Arzt, einen Patienten habe, von dem ich weiß, er ist depressiv (oder anderweitig psychisch krank) bishin zu möglicherweise Suizidgefahr, und er bedient Maschinen, durch deren mögliche Fehlbedienung Menschenleben gefährdet sind, DARF ich so jemandem überhaupt Medikamente verschreiben, die mit einer Bedienung von Maschinen nicht kompatibel sind (Was im Grunde auf sämtliche Psychopharmaka zutrifft)?

Erst wenn ich, als Arzt, diese Problematik gewissenhaft und verantwortungsbewußt bearbeitet habe, muss ich dann, in einem nächsten Schritt, überlegen, melde ich den Menschen, der Maschinen bedient, die mit der von mir angeordneten Medikation nicht vereinbar sind, bei seinem Arbeitgeber.

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f&f schrieb:
am leichtesten, einfachsten und auch ehrlichsten sollte man wohl immer im eigenen Einsatzbereich die Moral-Kriterien ansetzen und umsetzen.

Heißt im vorliegenden Fall:

Wenn ich, als Arzt, einen Patienten habe, von dem ich weiß, er ist depressiv (oder anderweitig psychisch krank) bishin zu möglicherweise Suizidgefahr, und er bedient Maschinen, durch deren mögliche Fehlbedienung Menschenleben gefährdet sind, DARF ich so jemandem überhaupt Medikamente verschreiben, die mit einer Bedienung von Maschinen nicht kompatibel sind (Was im Grunde auf sämtliche Psychopharmaka zutrifft)?

Erst wenn ich, als Arzt, diese Problematik gewissenhaft und verantwortungsbewußt bearbeitet habe, muss ich dann, in einem nächsten Schritt, überlegen, melde ich den Menschen, der Maschinen bedient, die mit der von mir angeordneten Medikation nicht vereinbar sind, bei seinem Arbeitgeber.

Leider muss ich mich hier selbst zitieren, da heute ja bekannt wurde, dass er (u.a.) Lorazepam verschrieben bekommen hat.

Und zwar von einem Arzt.

Der mindestens mal wissen müsste, welche Nebenwirkungen das Medikament hat (u.a. Sehstörungen, weswegen er ja angeblich aktuelll auch in Behandlung war) aber auch erhöhte Suizidalität etc.

Und der wohl auch wissen musste, welchen Beruf er ausübt.

Selbst wenn man mal annimmt, dass jemand in so einer Situation gar nicht aktiv willentlich "Mist baut", hätte kein verantwortungsbewußter Arzt einem Piloten ein derartiges Medikament verschreiben dürfen.

Daher muss man also KEINESFALLS die Schweigepflicht aufheben, um solchen Situationen vorbeugen zu können.

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f&f schrieb:
Leider muss ich mich hier selbst zitieren, da heute ja bekannt wurde, dass er (u.a.) Lorazepam verschrieben bekommen hat. Und zwar von einem Arzt. Der mindestens mal wissen müsste, welche Nebenwirkungen das Medikament hat (u.a. Sehstörungen, weswegen er ja angeblich aktuelll auch in Behandlung war) aber auch erhöhte Suizidalität etc. Und der wohl auch wissen musste, welchen Beruf er ausübt. Selbst wenn man mal annimmt, dass jemand in so einer Situation gar nicht aktiv willentlich "Mist baut", hätte kein verantwortungsbewußter Arzt einem Piloten ein derartiges Medikament verschreiben dürfen. Daher muss man also KEINESFALLS die Schweigepflicht aufheben, um solchen Situationen vorbeugen zu können.

 

Ähm ... wie meinen Sie das nun? Sollte man kranke Menschen nun gar nicht behandeln? Oder nur keine Medikamente verschreiben? Die sind nun manchmal notwendig. Der Patient wurde ordnungsgemäß krankgeschrieben, sicher auch noch zusätzlich ordnungsgemäß über Nebenwirkungen der Medikamente aufgeklärt. Er wurde sicher darauf hingewiesen, dass er auch kein Auto fahren darf.

Irgendwie verstehe ich nicht ganz, was Sie meinen.

 

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gast2 schrieb:

f&f schrieb:
Leider muss ich mich hier selbst zitieren, da heute ja bekannt wurde, dass er (u.a.) Lorazepam verschrieben bekommen hat. Und zwar von einem Arzt. Der mindestens mal wissen müsste, welche Nebenwirkungen das Medikament hat (u.a. Sehstörungen, weswegen er ja angeblich aktuelll auch in Behandlung war) aber auch erhöhte Suizidalität etc. Und der wohl auch wissen musste, welchen Beruf er ausübt. Selbst wenn man mal annimmt, dass jemand in so einer Situation gar nicht aktiv willentlich "Mist baut", hätte kein verantwortungsbewußter Arzt einem Piloten ein derartiges Medikament verschreiben dürfen. Daher muss man also KEINESFALLS die Schweigepflicht aufheben, um solchen Situationen vorbeugen zu können.

 

Ähm ... wie meinen Sie das nun? Sollte man kranke Menschen nun gar nicht behandeln? Oder nur keine Medikamente verschreiben? Die sind nun manchmal notwendig. Der Patient wurde ordnungsgemäß krankgeschrieben, sicher auch noch zusätzlich ordnungsgemäß über Nebenwirkungen der Medikamente aufgeklärt. Er wurde sicher darauf hingewiesen, dass er auch kein Auto fahren darf.

Irgendwie verstehe ich nicht ganz, was Sie meinen.

 

Wie meinen Sie das jetzt?

Ein Arzt hat ihm, wohlwissend, welche psychischen Probleme er hat UND dass er Pilot ist, Medikamente verschrieben, die massive Nebenwirkungen haben, die bereits ohne Selbstmordabsichten zu massiven Problemen hätten führen können im Bezug auf seine Aufgaben als Pilot.

Das halten Sie für medizinisch korrekt?

Man muss sich ja schon ganz generell fragen, wieso jemandem mit einer Psychose ein Medikament verschrieben wird, das Psychosen als Nebenwirkung hat, sowie erhöhte Suizidalität, Schlafstörungen und vieles mehr, aber die Diskussion darüber würde sicherlich den hier gesteckten Rahmen sprengen.

Im Übrigen muss ich da wirklich Max Mustermann beiflichten, es ist wohl eher unwahrscheinlich, dass eine psychische Erkrankung zu dieser wirklich unnormalen Ruhe bis zum Schluss geführt hat, sondern wesentlich eher wahrscheinlich, dass das eine der Wirkungen eines Medikamentes war.

Um aber auf Ihren Ansatz, Aufhebung der Schweigepflicht, zurückzukommen, würde das dann heißen, ein Arzt verschreibt einem Patienten ein Medikament, das sich mit der Ausübung seines Berufes nicht verträgt und MUSS ihn dann beim Arbeitgeber melden, um niemanden zu gefähren.

Hmmmmmmmm, so ganz will mir das nicht gefallen, ehrlich gesagt

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Toll! Und keiner hat etwas davon gewusst. Oder genauer: Gewusst haben es viele, nur nicht die Richtigen:

http://www.spiegel.de/panorama/germanwings-co-pilot-lubitz-ermittlungen-...

Bei der Durchsuchung seiner Düsseldorfer Wohnung hatten Beamte am Donnerstag zahlreiche medizinische Unterlagen sichergestellt, aus denen sich inzwischen eine Krankengeschichte rekonstruieren lässt. So hatte ein Psychiater den 27-Jährigen zuletzt für fast zwei Wochen krankgeschrieben, wohl wegen einer bipolaren Störung, er war also offenbar manisch-depressiv. Nach Angaben der Ermittler zerriss Lubitz das Attest und trat seinen letzten Flug an

 

 

Mich würde allerdings noch der ICD interessieren.

Medikamente können durchaus der Auslöser für die Tat sein.

Was die technischen Abläufe angeht, hat "meinname" völlig recht. Die Transponder-Daten (mit der neu eingestellten Flughöhe von nahezu 0 Meter) wurden 8 sec vor Beginn des Sinkfluges so übermittelt. Könnte natürlich auch ein Spinnen des Computers gewesen sein. Aber dann hätte der Copilot reagiert. Könnte natürlich sein, dass er gleichzeitig noch einen Herzinfarkt hatte. Und gleichzeitig hatte die Tür noch einen Defekt, so dass der Kapitän mit seinem Kapitänscode nicht mehr reinkam.

Zusammengefasst: unwahrscheinlicher als 6 Richtige.

Vielleicht hat sich der Copilot kurz vorher noch ein paar Pillen eingeschoben? Würde mich nicht wundern. Die Pillen führen leider erst mal zu einer Antriebssteigerung, die antidepressive Wirkung setzt erst ein paar Tage später ein.

 

 

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Spiegel Panorama ist keine seriöse Quelle

Gast2 schrieb:

Toll! Und keiner hat etwas davon gewusst. Oder genauer: Gewusst haben es viele, nur nicht die Richtigen:

http://www.spiegel.de/panorama/germanwings-co-pilot-lubitz-ermittlungen-...

Das wissen wir spätestens seit dem Fall Mollath. Aber hier verrät sich der Text selbst (fett-kursiv von mir):

Quote:

Bei der Durchsuchung seiner Düsseldorfer Wohnung hatten Beamte am Donnerstag zahlreiche medizinische Unterlagen sichergestellt, aus denen sich inzwischen eine Krankengeschichte rekonstruieren lässt. So hatte ein Psychiater den 27-Jährigen zuletzt für fast zwei Wochen krankgeschrieben, wohl wegen einer bipolaren Störung, er war also offenbar manisch-depressiv. Nach Angaben der Ermittler zerriss Lubitz das Attest und trat seinen letzten Flug an

"wohl" und "offenbar" klingt nach oberflächlicher Schlussfolgerung - Spiegel-Panorama gemäß natürlich ohne genaue Begründung.

Hier wird gar nichts erklärt, nur heiße Spekulationsluft verbreitet . Da ist der Luftfahrtpsychologe bei hart aber fair mindestens um eine Schallgeschwindigkeit besser.

Aber richtig ist: wir wissen vieles noch nicht und erst wenn die Fakten insgesamt vorliegen kann ein vernünftig begründetes Hypothesenbilden und eine Rekonstruktion beginnen. Daran haben die Medien leider keinerlei Interesse. Die leben von der Spekulation und diese wiederum lebt von Lücken und Unklarheiten. Diese Qualitäts- und Wahrheitsmedien wollen einen psychisch kranken Amokläufer - und wenn der noch so wenig zum Bild eines schwer Depressiven passt. Und sie versuchen es mit aller medialer Gewalt so aussehen zu lassen. Geschäft ist Geschäft und nichts eignet sich besser als solch ein Unglück.

 

RSponsel schrieb:

Aber richtig ist: wir wissen vieles noch nicht und erst wenn die Fakten insgesamt vorliegen kann ein vernünftig begründetes Hypothesenbilden und eine Rekonstruktion beginnen. Daran haben die Medien leider keinerlei Interesse. Die leben von der Spekulation und diese wiederum lebt von Lücken und Unklarheiten. Diese Qualitäts- und Wahrheitsmedien wollen einen psychisch kranken Amokläufer - und wenn der noch so wenig zum Bild eines schwer Depressiven passt. Und sie versuchen es mit aller medialer Gewalt so aussehen zu lassen. Geschäft ist Geschäft und nichts eignet sich besser als solch ein Unglück.

 

 

Fakt ist (durch Aufzeichnung bewiesen): der Kapitän wollte zurück ins Cockpit, der Copilot hat nicht geöffnet (oder sogar aktiv die Öffnung verhindert).

Stellen Sie sich nun doch einfach mal vor:

es hätte eine einigermaßen glückliche Notlandung gegeben, die meisten Menschen und auch der Copilot hätten überlebt. Was hätte er sagen können? "Mir ist plötzlich ganz schummerig geworden, ich konnte einfach die Tür nicht öffnen". Ja und?  Dann war es eben nicht die Depression, die ihn am Öffnen gehindert hat, sondern das körperliche Unwohlsein. Ändert das wirklich so viel?`Ich halte den Copiloten ja nicht für abgrundtief böse, sondern einfach für krank. Er war krank, eine Krankheit hat ihn daran gehindert, dem Kapitän wieder die Tür zu öffnen. Welche Krankheit es war, spielt keine Rolle. Er hätte als kranker Mensch nicht fliegen dürfen. Und selbst wenn es letztendlich eine ganz andere Krankheit war, die ihn dann gehindert hat: es ändert nichts. Er ist als kranker Mensch, der für 2 Wochen krankgeschrieben war (das berichten auch andere Medien) ins Flugzeug gestiegen. Das war sein Fehler.

Einzige Entschuldigung wäre: der Autopilot hat sich plötzlich alleine verstellt, auf nahezu null Meter Höhe, und die Tür hatte plötzlich einen technischen Defekt. Aber warum hat er dann nichts gesagt? Hatte plötzlich auch noch seine Stimme einen technischen Defekt?

Nein, der Fall ist im Kern geklärt. Jetzt geht es darum, für die Zukunft die richtigen Schlüsse daraus zu ziehen.

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"Manche Autopilotsysteme, etwa die des Herstellers Airbus, haben sogar die Befugnis, Befehle des Piloten zu übersteuern, d.h. in Notsituationen selbst Entscheidungen gegen den Piloten zu treffen."

http://de.wikipedia.org/wiki/Autopilot#Moderne_Autopiloten

Wenn man das liest, kommt der Gedanke, ob das Autopilotsystem den Sinkflug, der angeblich durch den Co- Piloten veranlasst wurde, nicht hätte beeinflussen können. 

4

Sind die Fragen zur Notrufmeldung inzwischen geklärt oder einfach nur untergegangen?

Non Profit News (NPN) berichteten am 28.3.15: "Die wichtigsten Meldungen sind immer die, welche kurz nach einem Ereignis veröffentlicht werden. Man kann durchaus sagen, bevor die Zensur einsetzt. In Bezug auf die abgestürzte Germanwings Maschine A 320 brachte N24 unmittelbar nach dem Ereignis einen Beitrag der sehr interessant ist. Der Frankreich-Korrespondent Peter Heusch, der sich zur Zeit des N24 Interviews in Paris befunden hat, berichtete, dass es einen Notruf kurz vor dem Absturz gegeben hat. N24 brachte diesen Beitrag, der momentan noch als Video auf der N24 Website abrufbar ist, am Dienstag den 24. März 2015. Der Titel dieses Beitrags lautet: “Germanwings-Flugzeug abgestürzt “Airbus hat einen Notruf abgesetzt“ – Ein Airbus A320 mit 148 Menschen an Bord ist auf dem Weg von Barcelona nach Düsseldorf in Südfrankreich abgestürzt. Frankreich-Korrespondent Peter Heusch fasst die Informationen zusammen. ... Auch Spiegel Online berichtete am Dienstag, 24.03.2015, um 17:02 Uhr: “Nach Angaben der französischen Luftfahrtbehörde wurde ein Notruf abgesetzt, bevor die  Maschine vom Radar verschwand.”“

    Hierzu auch der Merkur in einem update vom 26.3.15: "Konnte die Besatzung am Ende gar nicht mehr reagieren? Erste Meldungen nach dem Unfall schienen dies auszuschließen. Das Flugzeug habe einen Notfall gemeldet, hieß es darin. Diese Aussage der französischen Regierung erwies sich aber später als verfrüht. Ein Controller habe versucht, das Flugzeug per Funk zu erreichen, war nun die offizielle Version. Als das nicht gelang, löste er Alarm aus."

     Bemerkenswert an der Merkur Meldung finde ich die Formulierung: "... war nun die offizielle Version." Das deutet darauf hin, dass wir nicht unbedingt mit der Wahrheit, sondern mit "Versionen" bedient werden.

RSponsel schrieb:

    Hierzu auch der Merkur in einem update vom 26.3.15: "Konnte die Besatzung am Ende gar nicht mehr reagieren? Erste Meldungen nach dem Unfall schienen dies auszuschließen. Das Flugzeug habe einen Notfall gemeldet, hieß es darin. Diese Aussage der französischen Regierung erwies sich aber später als verfrüht. Ein Controller habe versucht, das Flugzeug per Funk zu erreichen, war nun die offizielle Version. Als das nicht gelang, löste er Alarm aus."

     Bemerkenswert an der Merkur Meldung finde ich die Formulierung: "... war nun die offizielle Version." Das deutet darauf hin, dass wir nicht unbedingt mit der Wahrheit, sondern mit "Versionen" bedient werden.

Das deutet darauf hin, dass der Merkur-Reporter kein richtiges Deutsch kann.

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@Sponsel: VT und anderen Unsinn bitte woanders verbreiten
@Gast: ein Autopilot verstellt sich nicht in zwei Schritten selbst.

Hier das allgemeine Reiz-Reaktions-Schema der Diskussion:

1. unvorhergesehenes Ereignis, das die Bevölkerung verunsichert
2. Boulevardmedien rufen nach Einschränkung von Grundrechten
3. irgendein Hinterbänkler übernimmt die Forderung und postet sie auf seiner Facebookseite
4. sog. "seriöse" Medien verbreiten diesen Hirnfurz, denn es ist ja jetzt ein "offizielles" Statement ohne den Odeur des Boulevards
5. Politiker der zweiten Reihe und Lobbyisten geben ihren Senf dazu, die Bedenken von Verfassungsrechtlern werden in den sog. "seriösen" Medien kaum wiedergegeben
6. hochrangige Politiker warten das Ergebnis der Diskussion ab und entscheiden populistisch
7. wenn man Glück hat, erklärt das Verfassungsgericht den beschlossenen Müll für verfassungswidrig - leider kann man sich nicht darauf verlassen.

Wir sind gerade in Phase 5.

@Gast #33 moderne Autopiloten: da geht es einzig um die Einhaltung der flight envelope und das hat strenggenommen nichts mit dem AP zu tun (nicht alles, was in Wikipedia steht, stimmt zu 100%). Dieses Autoprotect-System führt Steuerbefehle, die zum Strömungsabriss und damit unweigerlich zum Absturz führen würden, nur so weit aus, dass die flight envelope nicht verlassen wird und so der Flieger in der Luft bleibt. Vergleichbar mit ABS, das das Bremssignal nur so ausführt, dass das Auto lenkbar bleibt bzw. ESP, das Kontrollverlust durch Schleudern verhindert.

Gast schrieb:

http://www.lufthansagroup.com/de/presse/meldungen/view/archive/2015/marc...

 

Es ist m.E. völlig in Ordnung, dass die Lufthansa bzw. Germanwings anschließend Herrn Lubitz als Piloten eingestellt hat. Er galt ja als geheilt. Dennoch würde mich interessieren, ob und ggf. von wem Herr Lubitz anschließend "engmaschig" auf seine fortbestehende psychische Gesundheit untersucht wurde. Es gab ja auch diesen SIC -Vermerk.

Ich befürchte allerdings, dass die Bürokraten von weiteren engmaschigen Untersuchungen abgesehen haben und insbesondere den untersuchenden Flugmedizinern (die ja in erster Linie nach organischen Krankheiten suchen) nichts von der psychischen Vorerkrankung erzählt haben. Wenn hier den untersuchenden Medizinern keinerlei Anamnese mitgeteilt wurde (von sich aus wird Herr Lubitz nichts mehr erzählt haben), dann wäre das schon ein gravierendes Versäumnis der Lufthansa.

Anders als Herr Montgomery (Vorsitzender der Bundesärztekammer und von Beruf Facharzt für Radiologie) meint, werden Psychosen gerade nicht "fast zu 100 Prozent geheilt". Oder was meinen Sie zu diesen Heilungschancen?

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Verkehrsmedizinische Beurteilung affektiver Psychosen

Man kann wohl sagen, was für den Straßenverkehr gilt, wird wohl erst Recht für den Flugverkehr gelten. Die Verkehrsmedizin äußert sich für den Straßenverkehr wie folgt:

"B 2.10.5.3 Beurteilungsrahmen

Personen, die an akuten Manien, akuten schweren Depressionen mit oder ohne Psy­chose leiden, erfüllen die Fahreignungsvoraussetzungen für Kfz aller Gruppen nicht mehr. Dies gilt auch für Depressionen mit offenkundiger Suizidalität. Nach Abklingen der manischen oder depressiven Episode, die mehrere Monate anhalten kann, sind in der Regel keine Bedenken hinsichtlich der Fahreignungsgegebenheiten mehr begründbar. Nach mehreren manischen und/oder depres­siven Episoden können die Fahreignungsvoraussetzungen für Kfz der Gruppe II nicht mehr bejaht werden. ..."

Quelle S. 413: Madea, B.; Mußhoff, F. & Berghaus, G.  (2006, Hrsg.). Verkehrsmedizin. Fahreignung, Fahrsicherheit, Unfallrekonstruktion. Köln: Deutscher Ärzte-Verlag.

Weitere, ausführlichere Informationen hier S. 67f:

http://www.bast.de/DE/FB-U/Fachthemen/BLL/Begutachtungsleitlinien-2014.p...

Sekundärquelle auch hier:

Flug 4U9525 Verkehrsmedizinische Beurteilung affektiver Psychosen
http://www.sgipt.org/medien/kritik/mk_15.htm#Verkehrsmedizinische%20Beur...

Für Piloten gilt wohl die Verordnung (EU) Nr. 1178/2011, daraus:

Quote:

MED.B.055 Psychiatrie

a) Bewerber dürfen ihrer Krankengeschichte oder klinischen Diagnose zufolge weder angeborene noch erworbene akute
oder chronische psychiatrische Erkrankungen, Behinderungen, Abweichungen oder Störungen aufweisen, die die sichere
Ausübung der mit der/den geltenden Lizenz(en) verbundenen Rechte beeinträchtigen können.
b) Bewerber mit psychischen Störungen oder Verhaltensstörungen, die durch Alkoholmissbrauch oder den Gebrauch bzw.
Missbrauch von psychotropen Substanzen bedingt sind, sind bis zur Genesung und Einstellung des Substanzmiss
brauchs und vorbehaltlich einer zufrieden stellenden psychiatrischen Beurteilung nach erfolgreicher Behandlung als
untauglich zu beurteilen. Bewerber um ein Tauglichkeitszeugnis der Klasse 1 müssen an die Genehmigungsbehörde
verwiesen werden. Die Beurteilung der Tauglichkeit von Bewerbern um ein Tauglichkeitszeugnis der Klasse 2 muss in
Konsultation mit der Genehmigungsbehörde erfolgen.
c) Bewerber mit einem psychiatrischen Leiden wie
(1) affektive Störungen;
(2) neurotische Störungen;
(3) Persönlichkeitsstörungen;
(4) psychische Störungen und Verhaltensstörungen
müssen einer zufrieden stellenden psychiatrischen Beurteilung unterzogen werden, bevor erwogen werden kann, sie als
tauglich zu beurteilen.
d) Bewerber mit einmaliger oder mehrmaliger vorsätzlicher Selbstbeschädigung in der Krankengeschichte sind als untaug
lich zu beurteilen. Bewerber müssen einer zufrieden stellenden psychiatrische Beurteilung unterzogen werden, bevor
erwogen werden kann, sie als tauglich zu beurteilen

e) Flugmedizinische Beurteilung
(1) Bewerber um ein Tauglichkeitszeugnis der Klasse 1 müssen an die Genehmigungsbehörde überwiesen werden,
wenn bei ihnen einer der unter den Buchstaben b, c oder d genannten Befunde vorliegt;
(2) die Beurteilung der Tauglichkeit von Bewerbern um ein Tauglichkeitszeugnis der Klasse 2, bei denen einer der
unter den Buchstaben b, c oder d genannten Befunde vorliegt, muss in Konsultation mit der Genehmigungs
behörde erfolgen.
f) Bewerber, die ihrer Krankengeschichte oder klinischen Diagnose zufolge an Schizophrenie erkrankt sind oder schizo
type oder wahnhafte Störungen aufweisen, sind als untauglich zu beurteilen.

MED.B.060 Psychologie

a) Bewerber dürfen keine nachgewiesenen psychischen Einschränkungen aufweisen, die die sichere Ausübung der mit
der/den geltenden Lizenz(en) verbundenen Rechte beeinträchtigen können.
b) Gegebenenfalls muss im Rahmen von oder ergänzend zu einer fachärztlichen psychiatrischen oder neurologischen
Untersuchung eine psychologische Beurteilung vorgenommen werden.

http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32011R1178#185

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Herr L. kannte sicher diese Kriterien und wusste, dass er zur Zeit nicht flugtauglich ist.

Allerdings fälllt mir bei o.g. Text auf, dass stets nur von "Bewerbern" die Rede ist, also vor erstmaliger Ausstellung der Fluglizenz. Bei den späteren Überprüfungen gelten solche strengen Kriterien wohl nicht mehr. Inkonsequent.

Wenn die Lufthansa die Vorerkrankung kannte, so hätte sie jedenfalls die Pflicht gehabt, alle Flugmediziner auf diese Erkrankung hinzuweisen und engmaschige Kontrollen einzufordern.

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gast2 schrieb:

Allerdings fälllt mir bei o.g. Text auf, dass stets nur von "Bewerbern" die Rede ist, also vor erstmaliger Ausstellung der Fluglizenz. Bei den späteren Überprüfungen gelten solche strengen Kriterien wohl nicht mehr. Inkonsequent.

Im Regelfall werden bei der (deutschen) Gesetzgebung Kriterien für eine Zulassung aufgestellt und dann für einen Entzug auf die Kriterien für die Zulassung verwiesen. Ich vermute hier gilt Ähnliches.

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Die Psyche der Piloten spielt in den nachfolgenden Kontrolluntersuchungen wohl nur eine untergeordnete Rolle. Leider. Ein Rückfall einer psychischen Erkrankung ist in den deutschen Regularien nicht vorgesehen.

 

Im Zuge der Wiederaufnahme seiner Pilotenausbildung informierte Andreas L. 2009 die Lufthansa-Schule darüber, dass er wegen Depressionen eine Auszeit genommen hatte. Hätte er in der Folge einer besonderen Beobachtung unterzogen werden müssen? Nein, sagt der Geschäftsführer der Berliner Luftfahrt-Akademie Ulrich Paulus zu FOCUS Online. „Nach jetzigem Kenntnisstand und den geltenden Regularien verhielt sich Lufthansa korrekt.“

 
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Rein rechtlich ist ein Widerruf wegen medizinischer Bedenken unter den Bedingungen möglich, die auch für die Erteilung gelten (Hervorhebungen von mir).

Quote:

FCL.070 Widerruf, Aussetzung und Beschränkung von Lizenzen, Berechtigungen und Zeugnissen

a) Lizenzen, Berechtigungen und Zeugnisse, die gemäß diesem Teil erteilt werden, können von der zuständigen Behörde
gemäß den in Teil-ARA festgelegten Bedingungen und Verfahren beschränkt, ausgesetzt oder widerrufen werden,
wenn der Pilot die Anforderungen dieses Teils, des Teils-Medical oder die einschlägigen Einsatzanforderungen nicht
erfüllt.

b) Wenn die Aussetzung oder der Widerruf der Lizenz eines Piloten angeordnet wird, hat er die Lizenz oder das Zeugnis
unverzüglich an die zuständige Behörde zurückzugeben.

Inwieweit die medizinische Eignung bei Folgeuntersuchungen zu überprüfen ist bzw. überprüft wird, entzieht sich meiner derzeitigen Kenntnis.

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Überprüfung scheint nicht vorgesehen

MT schrieb:

Rein rechtlich ist ein Widerruf wegen medizinischer Bedenken unter den Bedingungen möglich, die auch für die Erteilung gelten (Hervorhebungen von mir).

Quote:

FCL.070 Widerruf, Aussetzung und Beschränkung von Lizenzen, Berechtigungen und Zeugnissen

a) Lizenzen, Berechtigungen und Zeugnisse, die gemäß diesem Teil erteilt werden, können von der zuständigen Behörde
gemäß den in Teil-ARA festgelegten Bedingungen und Verfahren beschränkt, ausgesetzt oder widerrufen werden,
wenn der Pilot die Anforderungen dieses Teils, des Teils-Medical oder die einschlägigen Einsatzanforderungen nicht
erfüllt.

b) Wenn die Aussetzung oder der Widerruf der Lizenz eines Piloten angeordnet wird, hat er die Lizenz oder das Zeugnis
unverzüglich an die zuständige Behörde zurückzugeben.

Inwieweit die medizinische Eignung bei Folgeuntersuchungen zu überprüfen ist bzw. überprüft wird, entzieht sich meiner derzeitigen Kenntnis.

Mit Recht wurde hier schon darauf hingeweisen, dass bei den Regularien nur von "Bewerbern" die Rede ist.  Im Straßenverkehr ist es so geregelt, dass es einen Anlass / eine Auffälligkeit geben muss, bevor die Behörde tätig wird und z.B. eine MPU anordnet. Das scheint in der Luftfahrt nicht so zu sein. Man scheint sich auf kollegiale Fürsorge - die im Ernstfall natürlich als Denunziation und Verrat erlebt werden könnte und dem Korpsgeist widerspricht - zu verlassen. Falls das so ist, wird man daran nun wohl etwas ändern (müssen).

 

Berufspiloten müssen sich grds. jährlich einem Medical unterziehen um das medizinische "Tauglichkeitszeugnis der Klasse 1" zu verlängern, MED.A.045. Die Voraussetzungen für eine Verlängerung regelt MED.A.040. Danach muss u.a.

Quote:

(2) das flugmedizinische Zentrum, der flugmedizinische Sachverständige [...] die flugmedizinische Beurteilung auf Grundlage der medizinischen Untersuchungen und Tests durchgeführt haben, die für das betreffende Tauglichkeitszeugnis erforderlich sind, um zu bestätigen, dass der Bewerber sämtlichen relevanten Anforderungen dieses Teils genügt.

http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32011R1178#176

"Dieses Teils" (= Anhang IV Teil MED) schließt für Berufspiloten MED.B.55 und MED.B.60 ein.

 

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