CDU-Wirtschaftsflügel plädiert für eine Verschärfung der Pläne zur Tarifeinheit

von Prof. Dr. Markus Stoffels, veröffentlicht am 17.04.2015

Der von der Bundesarbeitsministerin Nahles vorgelegte und im Dezember vergangenen Jahres vom Kabinett verabschiedete Gesetzentwurf zur Tarifeinheit ist noch nicht in trockenen Tüchern. Auch innerhalb der Koalitionsparteien regt sich Widerstand. Jetzt hat sich der Wirtschaftsflügel der Union zu Wort gemeldet. In einem Eckpunktepapier, dass dem Unionsfraktionschef Kauder und der CSU-Landesgruppenvorsitzenden Hasselfeldt zugeleitet wurde, fordert der Wirtschaftsflügel, den Aktionsradius von Berufsgewerkschaften wie etwa derzeit im Tarifstreit der Lokführer deutlich strenger zu begrenzen, als es der Regierungsentwurf vorsieht. Die FAZ, der das Papier vorliegt, zitiert hieraus wie folgt: „Die Unzulässigkeit von Arbeitskampfmaßnahmen zur Durchsetzung eines nicht anwendbaren Tarifvertrags sollte im Gesetz selbst geregelt werden – und nicht in der Begründung versteckt werden. Alles andere wäre eine Mogelpackung“. In dem Papier machen die Unterzeichner, Fraktionsvize Michael Fuchs, der Wirtschaftspolitiker Joachim Pfeiffer und die Mittelstandspolitiker Christian Freiherr von Stetten sowie Carsten Linnemann (alle CDU), „erheblichen Verbesserungsbedarf“ geltend. Auch fordern sie eine allgemeine Beschränkung des Streikrechts in der sog. Daseinsvorsorge durch Einführung eines zwingenden Schlichtungsverfahrens. Für den 4. Mai ist eines Expertenanhörung vor dem Deutschen Bundestag vorgesehen. Dabei werden sicherlich ernst zu nehmende verfassungsrechtliche Zweifel geäußert werden, die sich noch verstärken würden, wenn sich der Wirtschaftsflügel mit seinen Vorstellung durchsetzen würde. Die abschließende Entscheidung über den Gesetzentwurf zur Tarifeinheit soll bis zur Sommerpause fallen. 

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