Made in Italy = Made in Germany

von Carsten Krumm, veröffentlicht am 24.04.2015
Rechtsgebiete: Made in GermanyVerkehrsrecht|1932 Aufrufe

Hat nicht unmittelbar was mit Verkehrsrecht zu tun. Vielen Leuten gilt aber noch immer "Made in Germany" als etwas Besonderes. Vor allem dann, wenn es um Ersatzteile für das geliebte Auto geht. Aber, was bedeutet das eigentlich, wenn "Made in Germany" draufsteht?

Die Werbung für einen Schmiedekolben mit „Made in Germany“ ist nicht allein deshalb irreführend, weil der Schmiedevorgang, der den Schmiedekolben von einem Gusskolben unterscheidet, im Ausland stattfindet. Finden die Arbeitsschritte, durch die der Kolben als Endprodukt seine aus Verkehrssicht wesentlichen Eigenschaften erhält, in Deutschland statt und erfolgt hier auch die ganz überwiegende Wertschöpfung, ist die Angabe „Made in Germany“ weder nach  § 5 Absatz I Nr.  1 UWG noch nach § 127 MarkenG zu beanstanden.

OLG Köln, Urteil vom 13.6.2014 – 6 U 156/13 = NJW-RR 2015, 361
 

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