Mitbestimmung I: EU plant Novellierung von Richtlinien

von Prof. Dr. Christian Rolfs, veröffentlicht am 27.04.2015

Die Europäische Kommission hat Mitte April eine Konsultation mit den Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften auf Unionsebene eingeleitet. Ziel der Kommission ist es, drei Richtlinien im Bereich des Arbeitsrecht zu überarbeiten, nämlich

  • die Massenentlassungs-RL 98/59/EG,
  • die Betriebsübergangs-RL 2001/23/EG und
  • die sog. Unterrichtungs- und Anhörungs-RL 2002/14/EG.

Die Kommission möchte die Standpunkte der Sozialpartner hinsichtlich einer möglichen Konsolidierung dieser Richtlinien erfahren. In diesem Rahmen könnten die Definitionen der Konzepte „Unterrichtung“ und „Anhörung“ genauer geprüft werden, um sie besser anzupassen, sowie die Möglichkeit der Einbeziehung der öffentlichen Verwaltung in den persönlichen Anwendungsbereich der Richtlinien, indem gewisse Bestimmungen klarer und kohärenter formuliert werden.

Die Gewerkschaften verfolgen u.a. das Ziel, den Begriff der "Konsultation" unionsweit im französischen Sinne zu interpretieren. Dann nämlich stünde den Betriebsvertretungen ein Anspruch auf Unterlassung der beabsichtigten Maßnahme (z.B. Betriebsstilllegung oder -verlagerung) zu, bis der Betriebsrat seine Stellungnahme abgegeben hat. Auf diesem Weg könnten Verhandlungen über einen Interessenausgleich und ggf. Sozialplan frühzeitig durchgesetzt und die vom Arbeitgeber beabsichtigte Maßnahme bis zu einer Einigung hierüber blockiert werden.

Die Arbeitgeberverbände dringen demgegenüber auf die Einführung fester Fristen, innerhalb derer der Betriebsrat seine Stellungnahme abgeben muss. Sie fürchten, dass es anderenfalls zu längerfristigen Blockaden auch wirtschaftlich unumgänglicher Strukturanpassungsmaßnahmen kommen könnte.

Die Kommission hat den Sozialpartnern eine Frist bis zum 30.6.2015 für die Mitteilung ihrer Standpunkte und Kommentare gesetzt.

(hier die Pressemitteilung der EU-Kommission)

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