Erregung ärgert Jugendrichter - Jugendarrest

von Prof. Dr. Henning Ernst Müller, veröffentlicht am 09.06.2015

"Erregung öffentlichen Ärgernisses" nach § 183a StGB ist eine im Universitätsstudium wenig beachtete Norm. Ein Verstoß dagegen - also die Vornahme von sexuellen Handlungen in der Öffentlichkeit - erregt in Zeiten der allgegenwärtigen Sexualisierung in Werbung, Medien, Internet kaum noch Aufmerksamkeit. Staatsanwaltschaft und ein Jugendrichter in Augsburg sahen das lt. Bericht der SZ () anders:

Ein 19 und 18 Jahre altes Paar hatte sich im Erlebnisbad  (genauer in der "Erlebnisgrotte") körperlich miteinander vergnügt - jedenfalls nach Überzeugung des Bademeisters, der die beiden erwischt hatte, und des Richters, der beide verurteilte.

Ob der Tatbestand bei dem in der SZ geschilderten Sachverhalt überhaupt vorlag, erscheint auf Anhieb sehr fraglich. Wurde nicht der Taterfolg "öffentliches Ärgernis" durch den Bademeister gerade verhindert? Oder ist der Bademeister schon die Öffentlichkeit?

Dass für diese Tat ein Jugendarrest - also ein stationäres Zuchtmittel - als Reaktion verhängt wurde, erregt allerdings mein Ärgernis. Der Jugendarrest ist im Gegensatz zur Darstellung der SZ, keine ganz "kleine Strafe". Wer dieses Mittel schon bei einer Tat anwendet, die am untersten Rand der Strafwürdigkeit anzusiedeln ist, der begibt sich vorschnell der "Waffen" des Jugendstrafrechts. 70 % der Jugendstrafverfahren werden informell erledigt nach §§ 45, 47 JGG (60 % sind es in Bayern) - und dies sollte kein Verfahren sein, das eingestellt werden konnte?

Andererseits gibt die Verurteilung nun dem LG Gelegenheit, die Verwirklichung des Tatbestands rechtlich noch einmal zu prüfen, wenn denn Berufung eingelegt wird.

 

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215 Kommentare

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Na ja, der Bericht ist recht dürftig, so dass man nicht ganz so viel darauf geben kann. Dass sowohl objektiv ein Ärgernis erregt wurde und subjektiv  "absichtlich oder wissentlich"  erscheint mir wenig belegbar. Dass gleich ein massiver Arrest verhängt wurde, halte ich für grob abwegig, andererseits weiß man ja nicht, was die Beiden so im Erziehungsregister schon so stehen hatten....vielleicht war ein reich gefülltes Register auch eine Einstellungsbremse für die StA, wobei: bei den Augsburgern weiß man nie...

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Zustimmung zu dem Kommentar. Ein weiterer Gedanke: Die Anwendung des Jugendstrafrechts auf die erwachsenen Täter ist gemäß § 105 Abs. 1 JGG grundsätzlich an bestimmte positive Feststellungen gebunden. Gemäß BGH http://dejure.org/1988,236 kann es aber auch in dubio pro reo zur Anwendung von Jugendstrafrecht kommen. Im vorliegenden Fall stellt jedoch das Jugendstrafrecht härtere Sanktionen bereit als das Erwachsenenstrafrecht. Im vorliegenden Fall wäre bei Anwendung des Erwachsenenstrafrecht eine, auch zur Bewährung ausgesetzte, Freiheitsentziehung spätestens an § 47 Abs. 1 StGB gescheitert.

Fraglich ist nicht nur der objektive, sondern auch der subjektive Tatbestand. § 183a StGB läßt bedingten Vorsatz hinsichtlich der "Ärgerniserregung" ausdrücklich nicht genügen.

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Ich bin kein Jurist, aber auch mein Bauchgefuehl sagt mir, dass mit Kanonen auf Spatzen geschossen wird.

Rein pragmatisch gesehen, habe ich in Baedern schon ganz andere Dinge erleben duerfen. Die betroffenen Jugendlichen bekamen wegen Belaestigung anderer Badegaeste (kein Sex) eine Ermahnung. Dann die Drohung eines Hausverbotes, als das nicht half.

Hier jedoch fielen mir gleich mehrere Dinge auf.

Es gibt genau einen Bademeister, der wohl als Einziger die Liebesgrotte beobachtete (nun ja bei uns im Spassbad gibt es so etwas Aehnliches mit Sicherheitskamera). Da kommt dann sofort die Polizei d anschliessend gibt es gleich ein Urteil mit Freiheitsstrafe von 2 Wochen?

Bademeister, Staatsanwalt, Richter (Polizei halte ich aussen vor, die muessen ja leider kommen) haben nichts besseres zu tun, als sich dermassen zu echauffieren...sorry, eine Ermahnung haette doch aus ausgereicht.

Dann wird auch noch mit verschiedenen Massstaeben gemessen. Die 18jaehrie bekommt ein WE Hausarrest, der Junge 2 gleich Wochen Knast...ohne Bewährung?

Wie ich dejure verstanden habe, reicht der Tatbestand zur Erregung des oeffentlichen Aergernisses nicht alleine schon dadurch aus, dass man Zufallszuschauer billigend in Kauf nimmt. Hier gilt die Erforderlichkeit des Vorsatzes. Der Grundsatz "in dubio pro reo" sollte eigentlich im sueddeutschen Raum mittlerweile auch aus dem alten Rom vorgedrungen sein.....eigentlich.

In den 90er Jahren in Bielefeld gab es einen Exhibitionisten namens Ernie. Der tat das Ganze jahrelang in der Innenstadt selbst....immer wieder. Da kamen nur Geldstrafen heraus....und in Bayern werden halbe Kinder gleich in den Knast geschickt, nur weil deren Hormone etwas verrueckt spielten? Gut das wir hier nicht nach der Scharia leben muessen.

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Augsburg - Das Tal der Ahnungslosen. Dort hält man in bester katholisch-zölibatärer Tradition Sexualität noch für ein Ärgernis. Dieser Beitrag ist jetzt in Augsburg übrigens strafbar nach § 130 StGB. Wer will mich (wenn möglich: pro bono) verteidigen?

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Würde man den Sachverhalt ohne Ortsangabe dem Publikum vorlegen und es raten lassen, wo die Geschichte spielt, wären mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit überproportional viele Stimmen für Bayern, vielleicht sogar spezifisch für Augsburg abgegeben worden.

Vielleicht sollten sich Bayern und/oder der Bund einmal über das Ziel des Grundgesetzes, einheitliche Lebensbedingungen zu schaffen, Gedanken machen. Förderalismus ist ja schön und gut, aber doch bitte nicht im Strafrecht. Man vergleiche diesen Fall mit Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 21.09.1999, Az. 4 U 182/98 (Wohnungsbrand wegen Ablenkung durch "körperliche Reize" der Ehefrau) - kein Strafrecht, ja, aber eine vollkommen andere Perspektive. Der Augsburger Kollege hätte bei diesem Sachverhalt vermutlich gedacht oder sogar ausgesprochen, dass zu Recht in der Hölle (Wohnung) brennt, wer am hellichten Tag Geschlechtsverkehr ausübt.

Fachlich ist die Entscheidung unter Bizarritäten abzulegen. Eine Schande, dass zwei junge Menschen so kriminalisiert werden. Eine Berufung ist kostspielig und würde leider auch vor einem bayrischen Gericht stattfinden - ob das Aussicht auf Erfolg hat?

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In Augsburg hält man es tatsächlich heute noch eines bundes- und weltweit einzigarten arbeitsfreien "Friedensfestes" für würdig, den (eigentlich selbstverständlichen) Umstand zu feiern, daß sich Katholiken und Protestanten jetzt verstehen und "Frieden" geschlossen haben. Langsam sollte man dort auch einmal das Thema "Aufklärung" und Kant angehen. Ich plädiere für ein Aufklärungsfest und ein Vernunftfest.

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Schockierend. Hoffentlich gerate ich nie in die Fänge eines solchen Richters.

Wer bestimmt eigentlich, was die Öffentlichkeit erregt? Die Gesetze sind oft aus der Nazizeit und frühen BRD. Die Rechtsprechung muss laufend angepasst werden. Richter, die dazu nicht in der Lage sind, kann sich unser Land nicht leisten! Allein schon, weil sie uns Steuerzahlern immens viel Geld für derartige "Rechtsprechung" kosten. Diese "Arbeit" kann ich nicht als solche ernst nehmen!

Das richtige "Strafmaß" für eine solche Aktion: Erwischen, belustigt grinsen, räuspern und nach Hause schicken.
 

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Sehr geehrte Kommentatoren,

bei dieser (wie bei anderen) gerichtlichen und gesellschaftlichen Reaktionen spielt oft  auch die Interaktion der Beteiligten eine Rolle. So könnte etwa ein provokatives Auftreten der Beschuldigten beim Bademeister sowie vor Polizei und Gericht nicht unerheblich zur Eskalation und zu gerade diesem Verfahrensausgang  beigetragen haben - hier der Bericht auf Justillon:

http://justillon.de/2015/06/amtsgericht-augsburg-verhaengt-jugendarrest-...

Das Ergebnis beruhte dann nicht allein auf einem (vermeintlich) "typisch bayerischen" konservativen Gesetzesverständnis. Auch in Bayern sind Urteile wegen § 183a StGB eine Seltenheit. 

Beste Grüße

Henning Ernst Müller

 

Danke für den Hinweis.

Es scheint hier wirklich um emotional und geistig unreife Jugendlich gehandelt zu haben, wenn man die Version des Schwimmbadpersonals liest. Auch die Tatsache, dass beide Angeklagten nicht einmal mit einem Strafverteidiger erschienen, läßt darauf schließen, dass deren Eltern auch so ziemlich alles gleichgültig ist.

Allerdings scheint der Richter hier auch nicht ganz so sachlich agiert zu haben.

Denn die Frau traute sich ofenbar nicht vor Publikum zu reden und schwieg lieber. Ein kluger Richter oder auch wenigstens der Staatsanwalt hätte ja wenigstens diesen Formalantrag einreichen können, die Öffentlichkeit auszuschließen. Abgesehen davon, wundert es schon sehr, dass hier Reporter, usw. für so eine Bagatelle im Gerichtssaal gesessen haben. Von wem haben die denn den Tipp bekommen? Das ist doch alles andere als von öffentlichem Interesse. Da hätte ein Richter von Anfang an, eine Ansage machen müssen. Hat er aber nicht.

Stattdessen vermischt er seine persönlichen Befindlichkeiten mit dem eigentlichen Fall. Man erkennt es, dass er wohl sagte, dass er bereit gewesen wäre, den Fall einfach einzustellen, stattdessen hat er Jugendarrest angeordnet. Offenbar schienen beide Jugendlichen noch nicht einmal strafrechtlich als Serientäter aufgetreten zu sein (zumindest wurde über dieses Detail nicht berichtet bzw. darüber im Gericht eruiert). Ich denke, da hätte man differenzieren müssen. Für den Fall der "Erregung" die Ermahnung, für die Respektlosigkeit im Zweifel Geldstrafe (ersatzweise Ordnungshaft).

 

Allerdings haben Sie Recht. Im Justillon steht etwas mehr, in anderen Artikel aber auch Widersprüchliches. Ich weiß jetzt z.B. nicht einmal mehr, ob die junge Frau jetzt 18, 19 oder doch 20 Jahre alt ist.

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Hier der Bericht eines journalistischen Augenzeugen des Verfahrens, aus dem sich ergibt, daß der Angeklagte genuschelt und sich im Übrigen ggü. dem Gericht nicht mit dem allfälligen nötigen Respekt verhalten hat, weshalb es dem Richter bei der Urteilsbegründung abschließend entfuhr: "Ich hätte Sie gern gleich drei Tage lang in den Keller gesperrt, damit Sie verstehen, wie man sich vor Gericht verhält."

http://www.stadtzeitung.de/nachrichten/augsburg/Zu-viel-Liebe-in-der-Gro...

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Ich sollte dazu sagen: Wenn er in der Urteilsbegründung sagt, er hätte Lust dazu. Sagt er es vorher, könnte man über Befangenheit nachdenken.

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Nach der Lektüre von 8 und 9 muss ich sagen dass ich volles Verständnis für das harte Urteil habe. 

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@RA Dr. Thomas Wedel

Aber doch nur, wenn die Subsumtion ergibt, daß das Verhalten strafbar ist, oder? Das ist hier im objektiven und subjektiven Tatbestand fraglich.

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Weil es die Kellerstrafe wegen Respektlosigkeit nicht gibt, erfolgt formvollendet eine Bestrafung wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses. Das nennt sich dann "vertretbar", oder auch:

„Die Kunst der meisten Juristen erschöpft sich darin, bei der Rechtsbeugung Formfehler zu vermeiden“ (Carlos Widman)

 

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Wenn es eine Verurteilung deswegen gibt, weil Flachmänner im Badebereich benutzt und nicht gefahrlos entsorgt werden, weil der Bademeister beschimpft wird, dann sollte man es so nennen. Aber wenn man einen Grund heranzieht um seinen Groll auf zwei unzivilisierte junge Menschen und deren Verhalten loszuwerden, ist es ein mehr als gefährliches Zeichen.

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Nach dem Bericht scheint wohl § 123 StGB verwirklicht worden zu sein, vielleicht auch § 185 StGB. Dass der Geschlechtsverkehr offenbar nur per Unterwasserkamera zu beobachten war, spricht hingegen eher gegen den (objektiven und subjektiven)  Tatbestand des § 183a StGB. Und die Sanktion war dann wohl tatsächlich eher eine für Ungebühr vor Gericht, insbesondere für "freches Leugnen". Die richterliche Reaktion mag menschlich "verständlich"  sein, ist sie aber auch rechtlich angemessen?

Hier spielen verschiedene Aspekte eine wichtige Rolle:

So lauten die Zeilen der SZ und (ähnlich) in anderen Medien:

"Das Paar war vor dem Amtsgericht Augsburg angeklagt, weil es sich am zweiten Weihnachtstag 2014 ausgerechnet in der "Erlebnisgrotte" der Therme im Augsburger Vorort Neusäß vergnügt haben soll. Die Bademeister sollen die beiden Gäste dort in flagranti erwischt haben, es folgte die Anklage wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses."

Aber: so stimmt es  überhaupt nicht, wenn man der (ausführlicheren) der Stadtzeitung (Link in Beitrag #8) glauben schenken darf. Danach haben die Bediensteten tatsächlich erstmal versucht, die Leute 'rauszuschmeißen'. Wer den Schuss dann noch nicht gehört hat, dem wird dann auch kaum noch zu helfen sein.  Auch das Verhalten vor Gericht schien eher suboptimal gewesen zu sein.

 

Die SZ hätte sich eine gefallen getan, den Vorfall zu ignorieren, als ihn (anscheinend) so falsch darzustellen.

 

Ob das Urteil am Ende angemessen ist, lass' ich mal dahingestellt.

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siggi stahl schrieb:

So lauten die Zeilen der SZ und (ähnlich) in anderen Medien:

[...]

Aber: so stimmt es  überhaupt nicht, wenn man der (ausführlicheren) der Stadtzeitung (Link in Beitrag #8) glauben schenken darf.

Ich vermute die Medien haben die Meldung allesamt von der gleichen Nachrichtenagentur übernommen und dabei keine eigene Recherche angestellt. Die Stadtzeitung bildet wohl die Ausnahme.

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MT schrieb:

siggi stahl schrieb:

So lauten die Zeilen der SZ und (ähnlich) in anderen Medien:

[...]

Aber: so stimmt es  überhaupt nicht, wenn man der (ausführlicheren) der Stadtzeitung (Link in Beitrag #8) glauben schenken darf.

Ich vermute die Medien haben die Meldung allesamt von der gleichen Nachrichtenagentur übernommen und dabei keine eigene Recherche angestellt. Die Stadtzeitung bildet wohl die Ausnahme.

 

Man kann auch sagen:

Der Blinde berichtet dem Taubstummen, der schreibt alles auf. Der Dorftrottel liest es zur Korrektur und die Journalisten schreiben anschließend, jeder von jedem ab. So läuft doch Berichterstattung heute, oder?

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RA Dr. Thomas Wedel schrieb:

und wir geben juristische und nichtjuristische Stellungnahmen ab ohne die Details zu kennen

Zum Glück gibts dafür Bild Plus ;-)

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Sex unter Wasser, den außer den Bademeistern niemand beobachten kann, kann doch keine Erregung "öffentlichen Ärgernisses" sein! Ich kann das nicht verstehen. Und dass im Wasser die Badehose verrutschen kann, hat doch jeder schon peinlicherweise einmal erlebt. Die beiden wußten offensichtlich nichts von der Kamerabeobachtung. Wo bleibt da "absichtlich oder wissentlich"? War überhaupt auf die Kameras hingewiesen? Ich als Frau würde in kein Schwimmbad gehen, wo ich mich ständig unter Wasser von lüsternen Bademeistern u. a. genauestens beobachtet fühlen müsste...

Wenn ein Richter äußern darf, dass er Bürger zur Disziplinierung gerne in einen Keller sperren möchte, ist es dann auch erlaubt zu äußern, dass man Richter gerne an Laternenmasten hängen darf, um sie von der Verhängung dämlicher Urteile abzuhalten? Solche Sprüche führen nur zu einer unsachlich Eskalation und sind m. E. erstens nicht amtsangemessen und zweitens Anlass für einen Befangenheitsantrag.

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Der Kommentar #19 trifft es dazu m. E. sehr gut. Hier wird aus einem Nachmittag "Rabaukentum" ein Punkt herausgegriffen und bestraft, der wohl kaum strafbar ist, und dabei auch noch gleich der Ärger darüber verpackt, das hohe Gericht 20 min warten zu lassen.

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Spannend ist m. E. u. a. folgende Äußerung, die dem Richter zugeschrieben wird:

"Das war Pornografie, was wir auf dem Video gesehen haben."

1. Das ist wohl kaum den Angeklagten vorzuhalten. Sie wollten offenbar GV haben, keine Pornographie produzieren. Von den Unterwasserkameras soll "Kevin" ja nicht einmal gewusst haben.

2. Wenn es Pornographie wäre, wäre der Besitz angesichts des Alters der Betroffenen wohl problematisch.

3. Die Herstellung und Vorführung von Videoaufnahmen anderer Leute beim GV ohne bzw. sogar gegen deren Willen finde ich persönlich eigentlich viel störender als die vorgeworfene Tat. Beweismittel, Hinweisschild, alles schön und gut. Aber trotzdem... irgendwie unschön.

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"19-jährige Kevin und die 20-jährige Jaqueline (Namen geändert)" - Schön ausgedrückt. ;-)

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Leser schrieb:

2. Wenn es Pornographie wäre, wäre der Besitz angesichts des Alters der Betroffenen wohl problematisch.

Wo sehen Sie wegen des Alters das Problem? Die beiden sind volljährig.

Natürlich muss der Film gelöscht werden und er darf auch nicht weitergegeben werden. Dazu fehlt es an den nötigen Einwilligungen der beiden. Aber der Besitz von Pornographie mit volljährigen Protagonisten ist meines Wissens nach weder strafbar noch sonst verboten.

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Ich werde den Teufel tun und irgendwann in Augsburg auch nur in die Nähe eines Schwimmbads gehen! Es ist unglaublich, dass das alles mit Kameras nicht nur beobachtet, sondern auch noch mitgeschnitten und von den "Bademeistern" an die Bildzeitung verkloppt wird. Der Skandal sind nicht die beiden jungen Leute, sondern das ganze Drumherum, incl. dpa, Gericht, Bademeistern und Bildzeitung.

Auch nach dem justillion-Artikel halte ich den Schuldspruch für zweifelhaft und den Arrest für deutlich überzogen:

schwere Alkoholisierung, die ja auch die Zeugen bestätigten + Aktion unter Wasser dürfte deutlich gegen ein wissentliches oder absichtliches Erregen eines öffentlichen Ärgernisses sprechen.

Wenn man schon zu einem Schuldspruch kommt, wäre als Ahndung vielleicht ein bisschen Putzdienst im Schwimmbad ausreichend gewesen....

 

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Die Anmerkung des Richters, am liebsten habe er usw.  ist peinlich - so wie leere Drohungen eines Gericht meist peinlich sind - , zeigt andererseits den richtigen Weg: Es wäre nach allem, was man als Außenstehender weiß, vertretbar gewesen, den Bengel für seinen Ungehorsam mit Ordnungshaft zu belegen. Auch das wäre ein (hinreichender) Warnschuss gewesen, den dieser Junge offenbar dringend braucht, weil ihm bislang die erforderlichen Grenzen nicht gezogen worden sind.

Dogmatisch mag es nicht vertretbar sein, hier die Erregung eines öffentlichen Ärgernisses anzunehmen. Aber welche Botschaft würde es vermitteln, zumal solchen wohl eher schlichten Menschen, wenn die Justiz es durchgehen lässt, dass man in einem öffentlichen (!) Schwimmbad korpulierend durchs Wasser zieht? Es gibt eine Grenze, die hier einfach überschritten wird! Mag sich die Strafrechtswissenschaft beraten, wie man mit diesen Fällen rechtsstaatlich umgehen kann.

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Die wesentlichen Fakten sind aus der Stadtzeitung und der mündlichen Urteilsbegründung hinlänglich bekannt! Bei manchen Urteilen klappt einem das Messer in der Tasche auch ohne Akteneinsicht auf.

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Erregung öffentlichen Ärgernisses als Sittlichkeitsdelikt ist nach heutigem Verständnis eine Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung. Wer sollte aber in seiner sexuellen Selbstbestimmung denn beeinträchtigt worden sein? Die Bademeister? Wohl kaum!

Eine Straftat kann ich selbst dann nicht erkennen, wenn ich das Strafgesetzbuch für das Königreich Baiern von 1813 zugrunde lege. Zu einem anderen Ergebnis kann man aber kommen, wenn man das (preußische) Strafgesetzbuch für den Norddeutschen Bund von 1870 anwendet, das aber von Bayern nicht übernommen wurde:

 § 183
Wer durch eine unzüchtige Handlung öffentlich ein Aergerniß gibt, wird mit Gefängniß bis zu zwei Jahren bestraft; auch kann auf Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte erkannt werden. 

Nach der Rechtsprechung wurde unter Unzucht jede zur Befriedigung der Sinnenlust vorgenommene Berührung der Geschlechtsteile einer Person mit dem Körper einer anderen verstanden. 

Das Erfreuliche an dem rein preußischen und das bayerische Sittlichkeitsverständnis nicht berührenden Urteil aus Augsburg ist, dass der augsburger Amtsrichter den Angeklagten doch jedenfalls die bürgerlichen Ehrenrechte belassen hat.

Sehr geehrte Kommentatoren,

es ist ein gängiger Einwand gegen Blog-Beiträge und -Kommentare, man könne ohne rechtskräftiges Urteil, eigene Anschauung oder ohne Aktenkenntnis ohnehin nicht kompetent Stellung nehmen. Natürlich hat ein Blog-Beitrag nicht den Wert einer Anmerkung zu einem rechtskräftigen Urteil in einer anerkannten Fachzeitschrift. Ich halte den Einwand trotzdem für nur teilweise schlüssig und berechtigt. 

Die Öffentlichkeit einer Hauptverhandlung dient auch der öffentlichen "Kontrolle" des ansonsten unabhängigen Gerichts. Und diese Kontrolle darf ja nun auch juristische Gegenargumente und Kritik an der Strafzumessung beinhalten. Ich würde und werde mich korrigieren, wenn meine Stellungnahmen  sich später als auf falschen, ungenauen oder unvollständigen Tatsachen beruhend herausstellen. In diesem Fall war die erste Sachinformation der SZ (angeklagte Tat und Urteilstenor) offenbar zutreffend, wenn auch weitere erhellende Begleitumstände (Hausfriedensbruch, Beleidigung, Ungebühr vor Gericht) erst aus anderen Quellen bekannt geworden sind, allerdings für die Anklage und das Urteil eigentlich auch keine Bedeutung haben sollten. Deshalb erhalte ich den Kern  meiner Kritik, dass hier eine relativ läppische Straftat mit einer relativ (zu) schweren jugendstrafrechtlichen Reaktion beantwortet wurde, aufrecht.

Auch angesichts der Zusatzinformationen gab es hinreichende jugendstrafrechtliche Reaktionsmittel, das Fehlverhalten zu ahnden bzw. erzieherisch aufzugreifen, um Grenzen zu verdeutlichen, nachdem man eine Straftat (z.B. Beleidigung, Hausfriedensbruch)  tatsächlich festgestellt und korrekt subsumiert hätte.

Besten Gruß

Henning ernst Müller

 

 

 

Wenn man die Kommentierung von Urteilen - ob nun per Blog, in einer Fachzeitschrift oder auf einer Kiste auf dem Marktplatz - beschränken will auf die Personen, die Akteneinsicht hatten, noch besser auf solche, die selbst beteiligt waren, muss man gleich jeglichen Diskurs für unsinnig halten. Urteile und mündliche Verhandlungen in Strafsachen sollen aus sich selbst heraus verständlich sein. Eine Berichterstattung durch die Medien ist nicht immer, aber zumindest doch häufig jedenfalls im Kern zutreffend und als Grundlage für einen öffentlichen Diskurs vollkommen ausreichend.

Fragen muss man sich aber natürlich, ob man nach öffentlicher Kritik an einem Augsburger Gericht in dessen Zuständigkeitsbereich noch, um ein Beispiel zu nennen, ein Schwimmbad besuchen sollte. Öffentliche Kritik ist vielleicht noch schlimmer als zu Nuscheln und zu spät zur Verhandlung zu erscheinen. Der Begriff der Erregung eines öffentlichen Ärgernisses passt da schon ganz gut...

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In Augsburg muß ohnehin eine Art Halluzinogen in der Luft liegen, das dazu führte, daß Augsburg den Beinamen Justizhölle bekam (siehe nur http://de.wikipedia.org/wiki/Staatsanwaltschaft_Augsburg). :-)  Nicht weniger ein "öffentliches Ärgernis" als Kevin/Paul war das Auftreten der Amtsrichterin, die wegen einer Straftat verurteilt wurde: http://www.tz.de/bayern/richterin-steuerhinterziehung-angeklagt-spendenq...

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OG schrieb:

In Augsburg muß ohnehin eine Art Halluzinogen in der Luft liegen, das dazu führte, daß Augsburg den Beinamen Justizhölle bekam (siehe nur http://de.wikipedia.org/wiki/Staatsanwaltschaft_Augsburg). :-)  Nicht weniger ein "öffentliches Ärgernis" als Kevin/Paul war das Auftreten der Amtsrichterin, die wegen einer Straftat verurteilt wurde: http://www.tz.de/bayern/richterin-steuerhinterziehung-angeklagt-spendenq...

Heiheihei....was da alles ueber Augsburg und seine Richter wie Staatsanwaltschaften steht... Da faellt mir nur noch Paris Hilton ein, ueber Skandale schoen prominent bleiben. Ich glaube, die brauchen fuer ihr Gebaren gar kein Gesetzbuch mehr.

PS: Ob die genauso konsequent gegen das Badpersonal und Bild ermitteln, die das Filmchen an Bild verkauften, die es anschließend veroeffentlichten...oder doch noch die beiden Jugendlichen weiter verfolgen, weil jetzt die ganze Republik erregt ist. Zumindes koennen die beiden Halbwuechsigen sich ja nicht wehren und sind somit brillante Augsburger Frustopfer der Justiz.

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Ist es jetzt Zufall oder hat es Methode, dass das AG Augsburg heute auch noch wegen einer anderen skurrilen Entscheidung im Mittelpunkt des Interesses steht, nämlich weil die Zivilabteilung einen Münchener Anwalt unverrichteter Dinge wieder nach Hause schickte, nur weil er sein Robe nicht dabei hatte?

http://www.augsburger-allgemeine.de/augsburg/Streit-um-Anwalts-Robe-Muen...

Irgend etwas ist faul im Städtchen Augsburg...

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Es ist wohl die Würde des Gerichts, für die man in Augsburg wohl überempfindlich ist - was es auch immer (in einer Republik) sein soll. Und wenn das Bild von gestern ist, dann hat Synek diesmal die Würde des augsburger Gerichts wohl dadurch verletzt, weil er seine weiße Krawatte vergessen hatte. So eine Unverschämtheit ;-) Aber das war wohl dann doch nicht so schlimm.

... "Hey, Alter, darauf kannst du doch nichts sehen." Auf solche und ähnliche Einwände fahren die in Augsburg überhaupt nicht ab. ... und dabei noch frech leugnen. Früher gab es dafür den schon erwähnten Keller, den Folterkeller. Heute gibts dafür eben Jugendknast - jedenfalls in Augsburg, wenn auch mit einer anderen Begründung.

Als Bahnenschwimmer trage ich eine Schwimmbrille (Chlorbrille), und habe in öffentlichen Schwimmbädern im Wasser bereits des öfteren junge Paare gesehen die miteinander Sex hatten, und manchmal waberte dann bei denen da bzw. direkt neben denen auch etwas Sperma im Schwimmbecken herum. 

Die Personen, die dort frech im öffentlichen Schwimmbad Sex hatten, und die dies offenbar "cool" fanden und glaubten damit besonders mutig zu sein und glaubten damit besonders protzen zu können, erschienen oft extrem einfältig und sittlich verwahrlost, waren manchmal Betrunken oder auf Drogen, und schienen mir nicht selten Risikogruppen anzugehören, was Hautkrankheiten und Geschlechtskrankheiten sowie Hepathitis und Tuberkolose und HIV angeht.

Wer sein vorsätzlich Sperma und andere Körperflüssigkeiten in ein öffentlich genutzte Schmimmbecken abgibt, der nimmt meiner Meinung nach eine gesundheitliche Gefährdung der anderen Badegäste billigend in Kauf.

Wer so etwa tuen will, der mag sowas bitteschön unter Gleichgesinnten in einem privaten Swingerclub tuen, aber nicht in einer öffentlichen städtischen Badeanstalt, wo er Unbeteiligte belästigt und gefährdet, und wo sich regelmäßig auch Minderjährige und sogar Kinder aufhalten.

Ob der Augsburger Richter den richtigen Paragrafen getroffen hat, weiß ich nicht, aber ich weiß, daß das Verhalten der Verurteilten inakzeptabel ist, und daß der Staat eine Pflicht hat, unschuldige Menschen und deren Gesundheit vor solchen überheblichen rücksichtlosen Zeitgenossen zu schützen.

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@ #43
Ich wage zu bezweifeln, dass die von Ihnen angesprochenen Körperflüssigkeiten ernsthaft die Gesundheit anderer Badegäste gefährden.
Das sonstige Erscheinungsbild derjenigen Badegäste ("Risikogruppen"), die Sie beobachet haben, steht in keinem Zusammenhang mit der Frage einer möglichen Strafbarkeit des öffentlichen Geschlechtsverkehrs.
Appetitlich muss man das alles deswegen nicht finden, aber trotzdem sollte die Diskussion sich auf die relevanten Tatsachen konzentrieren.

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@ Mainzer Bahnenschwimmer

https://www.gib-aids-keine-chance.de/wissen/aids_hiv/wie_hiv_nicht_ueber...

http://www.mvz-karlsplatz.de/info/hepatitis/hepatitis-c/hepatitis-c-anst...

Eklig ja, gesundheitsgefährdend... nicht wirklich. Richtiger Anklagepunkt wäre ansonsten versuchte Körperverletzung oder Tötung. Auch die StA Augsburg hat einen Anklage in diesem Aspekt aber wohl als nicht tragfähig bewertet.

Um die - im Prinzip berechtigte - Empörung über Sex in Schwimmbecken etwas in Relation zu setzen, gebe ich dieses erfrischende Zitat aus der Wikipedia mit:

"Pro Badegast rechnet man mit ca. 25 bis 30ml Urin."

http://de.wikipedia.org/wiki/Badewasseraufbereitung#Chlorung

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Es mag unappetitlich gewesen sein, der "Kevin" mag uneinsichtig, unhöflich und repektlos gegenüber dem Gericht gewesen sein und auch, wenn die Bademeister die wahrgenommenen Bilder nie wieder aus dem Kopf bekommen werden (ob nun positiv oder negativ betrachtet):

 

All das tritt hinter dem Umstand, das Badegäste unter Wasser nicht nur gefilmt, sondern das Bildmaterial zwecks späterer "Verwertung" auch noch aufgezeichnet wird, zurück.

 

Es ist schlicht unfassbar, dass Badegäste über und unter Wasser gefilmt und aufgezeichnet werden. Das lässt sich auch nicht mit "erhöhter Sicherheit" rechtfertigen. Dann müssen eben die Einrichtungen sicherer gemacht, oder aber es muss Personal an sicherheitsrelevanten Punkten aufgestellt werden.

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Auf jeden Fall muß deutlich auf die Kameras hingewiesen werden, vor allem auch auf die Unterwasserkameras. Und das Verhökern an die Bild-Zeitung ist natürlich der schlimmste Skandal an dieser ganzen Sache! Warum redet darüber eigentlich niemand? Warum redet jeder nur über die unglückseligen jungen Leute?

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Die Videoüberwachung soll einen bestimmten Schutzzweck erfüllen. Ich erinnere mich zum Datenschutz und dem Schutz der Persönlichkeitsrechte schwach daran, dass dieser Zweck vor der Maßnahme klar bestimmt und schriftlich festgehalten sein muss. Mit Verantwortlichkeiten, Speicherfristen und Sicherungsmaßnahmen vor Missbrauch. Die Ergebnisse einer Überwachung dürfen nicht zweckfremd verwertet werden. Ob überhaupt eine Aufzeichnung für den Schutzzweck erforderlich war, müsste also vorab als notwendig begründet worden sein. Selbst dann bleiben noch Fragen zur weiteren Verwendung.

Durfte der Richter das Bildmaterial überhaupt verwenden?

Dass die Weitergabe und Veröffentlichung gegen Recht und Gesetz verstösst, nehme ich mal schwer an. Da geht es dann wohl auch um mehr als eine Woche Arrest. Dem sollte also nachgegangen werden. Einfach aus Respekt vor Recht und Gesetz.
 

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Nicht in allen Städten und Landkreisen, aber in einigen, haben die kommunalen Gesundheitsämter aus Gründen des (präventiven) Gesundheitsschutzes es Bordellbetreibern und auch Swinger-Club-Betreibern verboten, weiterhin Whirl-Pools zu betreiben, da das Chlohr in dem Badewasser offenbar keine 100%tige Grantie gibt, das beim Sex im warmen Badewasser abgesonderte Körperflüssigkeiten nicht doch zu gesundheitlichen Gefahren führen können.

Erst Recht muss es dann verboten sein, in öffentlichen kommunalen Schwimmbädern, welche auch von Nicht-Freiern und Nicht-Swingern, sondern sogar auch von Jugendlichen und Kindern besucht werden, (ungeschützten) Sex im Schwimmbecken zu praktizieren und Sperma ins Wasser abzusondern, in dem unbeteiligte nichtsahnende Bürger schwimmen (und z.B. beim Kraulschwimmen gerät immer Wasser in den Mund und an die Mundschleimhäute), und in dem sogar Minderjährige und Kinder, gelegentlich sogar Kleinkinder baden.

Und solch ein Verbot sollte auch strafbewehrt sein, da es sonst wohl kaum beachtet wird, wie auch der vorliegende Fall zeigt, als die Verurteilten offenbar trotz des Platzverweises des das Hausrecht ausübenden Schwimmmeitsers das Bad und das Becken nicht verließen sondern einfach weitermachten. 

Ich habe mit den Verurteilten überhaupt kein Mitleid.

Und bei manchen jungen Menschen ist es auch spezialpräventiv angebracht, gegen sie Jugendarrest zu verhängen, und zwar insbesondere dann, wenn ernstliche Zweifel an ihrer Einsichtsbereitschaft bestehen, was der Strafrichter hier offenbar so gesehen (oder interpretiert) hat.

Wenn ein Strafrichter die Allgemeinheit und Rechtsgüter (Gesundheit, Hausrecht) schützen und die Rechtsordnung verteidigen will, fühle ich mich nicht durch ihn belästigt oder bedroht oder gefährdet.

Betrunkene halbstarke Rowdys und herumprotzende Machos die an einem Ort der auch von Kindern besucht wird ungeschützten Sex haben und womöglich ihr Sperma ins Schwimmbecken absondern, sind in meinen Augen eher bedrohlich und belästigend und möglicherweise gesundheitsgefährdend.

Kinder mit Chlohrbrillen die gesehen habn was vorgefallen ist sind möglicherweise traumatisiert, und auch wenn man Ehibitionismus vielleicht nicht immer generell unter Strafe stellen sollte, so sollte exhibitionistischer Sex vor Kindern oder an einem von Kindern besuchten Ort (wozu öffentliche Schwimmbäder regelmäßig zählen) auf jeden Fall bestraft werden.

Eine Verfahrenseinstellung empfinden viele jugendliche Muskelprotze oder Sexprotze wie einen Freispruch und einen Freifahrtschein, und nach Verlassen des Gerichtssaal lachen solche Leute nicht selten über unseren Rechtsstaat und unser Rechtssystem und über unsere Richter und über Anzeigenerstatter oder Strafantragssteller oder Geschädigte. 

Ein Arrest der in Ferien oder am Wochenende abegesessen werden kann bringt junge auf dem Holzweg befindliche Leute vielleicht mal zum Nachdenken und zur Selbstreflexion.

Ich empfinde es als unpassend, daß die meisten Kommentatoren die Verurteilten verteidigen und den Richter beschuldigen wollen.

Daß die (meist öffentlich kommunal Bediensteten) Schwimmeister sich hier die Zivilcourage aufgebracht haben und sich die lästige Arbeit gemacht haben den Fall zur Anzeige zu bringen finde ich lobenswert, zumal viele Schmimmeister leider weniger engagiert sind und es bloß möglichst ruhig und möglichst wenig Arbeit und möglichst wenig Komplikationen und Schwierigkeiten haben wollen, und daher oft soweit es noch gerade irgendwie vertretbar erscheint wegschauen.

Als Badegast freue ich mich über aufmerksame und fleißige und engagierte Schwimmeister, denn sie sind leider nicht überall eine Selbstverständlichkeit.

Daß irgendein schwarzes Schaf anscheinend die Videoaufzeichnung illegal kopiert hat und illegal weitergegeben hat, ist aber auch skandalös und sollte ebenfalls unbedingt auch staatsanwaltlich verfolgt werden.

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