Vertretung des Beklagten und des Streithelfers verschiedene Angelegenheiten?

von Dr. Hans-Jochem Mayer, veröffentlicht am 09.07.2015

Vertritt ein Anwalt im selben Verfahren den Beklagten und den Streithelfer können nach dem OLG Hamm, Beschluss vom 29.10.2014 – 25 W 302/14 -  gleichwohl verschiedene Angelegenheiten vorliegen, wenn die Inanspruchnahme des Beklagten einerseits und des Streithelfers andererseits auf unterschiedliche Schädigungsvorwürfe die sowohl inhaltlich als auch zeitlich – örtlich auseinanderfallen, beruht. Nach dem OLG Hamm fallen in dieser Konstellation sowohl für die Vertretung der Beklagten als auch für die Vertretung des Streithelfers jeweils die vollen Anwaltsgebühren an.

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