Fünf Jahre und kein Ende – die Strafverfolgung im Fall Loveparade 2010

von Prof. Dr. Henning Ernst Müller, veröffentlicht am 24.07.2015

Es ist fünf Jahre her. 21 junge Menschen wollten feiern und kamen ums Leben in einer Massenturbulenz auf der Rampe zum Loveparade-Gelände in Duisburg. Kein Zufall, keine höhere Gewalt, sondern eine vermeidbare Katastrophe, von Menschen verursacht.

Seit fünf Jahren arbeitet die Justiz an der strafrechtlichen Aufarbeitung dieses Geschehens. Wer hat was pflichtwidrig getan, wer hat was pflichtwidrig unterlassen und damit den Tod dieser Menschen und die Verletzung von hunderten weiterer Personen zu verantworten? Ein riesiger Aufwand wurde betrieben, tausende Akten durchgearbeitet, hunderte Zeugen vernommen, Filme und Fotos gesichtet, schließlich eine hunderte Seiten starke Anklageschrift angefertigt. Dennoch steckt das Verfahren seit Monaten im Zwischenverfahren fest. Die Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens wurde jetzt erneut verschoben: Dieses Jahr soll es wohl nichts mehr werden mit dem Strafprozess. Die bisher nicht Angeklagten können wieder ruhig schlafen: Die Verfolgung verjährt mit dem fünften Jahrestag (Spiegel Online).

Im Folgenden noch einmal die Zusammenfassung der Ereignisse (ähnlich schon in meinem Beitrag vom September 2010 gepostet).

Bei der Planung der LoPa hat man nicht beachtet, dass der ohnehin problematische gemeinsame Ein- und Ausgang zwischen den Tunneleingängen und der oberen Rampe zwar knapp die erwarteten Besucherströme in einer Richtung verkraften konnte, aber nicht die vorab realistisch geschätzten Besuchermengen in beiden Richtungen. Durch Ein- und Ausgang hätten am Nachmittag über mehrere Stunden hinweg laut Planung in der Summe hundertausend und mehr Personen pro Stunde geschleust werden sollen. Trotz des erkennbaren Widerspruchs (60.000 Personen/Stunde  maximaler Durchgangsstrom in einer Richtung unter optimalen Bedingungen, 100.000 Personen/Stunde in gegenläufigen Richtungen für den Nachmittag geplant) wurde dieser unstimmige Plan von den Veranstaltern als Teil des Sicherheitskonzepts vorgelegt und von den zuständigen Behörden zur Grundlage der Genehmigung akzeptiert.

Dass die Tunnelzugänge problematisch waren, war zwar jedem bewusst, aber man "plante" dieses Problem weg, indem man meinte, den Zustrom sicher steuern zu können. Für die Steuerung des Abstroms während der Veranstaltung (z.T. mehr als 50.000 Personen/Stunde wurden am Nachmittag erwartet) gab es gar kein Konzept. Und weder die zu einer Besuchersteuerung notwendige Anzahl von Ordnern, noch die dazu von den Experten vorab geforderten Lautsprecher waren am Veranstaltungstag vorhanden.

Das für die Veranstaltung geforderte Sicherheitskonzept enthielt eine Lücke gerade in dem von allen zuvor als sicherheitstechnisch problematisch angesehenen  Eingangsbereich, der auch unklar mal dem Veranstaltungsgelände mal dem Straßengelände zugewiesen wurde und keinerlei Fluchtwege aufwies. Ein Konzept dafür, was man tun könne, wenn es dort zu Stauungen kommt, war nicht vorhanden. Entgegen dieser Lücke, die aus den veröffentlichten Dokumenten einschließlich der Entfluchtungsanalyse erkennbar ist, wurde die Veranstaltung genehmigt.

Die Auflagen der Genehmigung, die u.a. beinhalteten, die Zuwege und Fluchtwege von Hindernissen frei zu halten, wurden in eklatanter und gefährlicher Weise missachtet. Die Zu- und Abgangsrampe wies am Veranstaltungstag noch etliche Hindernisse auf: Zur Personenstromsteuerung ungeeignete Bauzäune, Brezlbuden, Polizeifahrzeuge hinter weiteren Bauzäunen. Ein Gulli und ein Schlagloch mit Baumwurzel wurde - Gipfel der Rücksichtslosigkeit - mit einem Bauzaun abgedeckt. Gerade in diesem Bereich kam es später zu einer der tödlichen Turbulenzen.

Als es dennoch zu Stauungen kam, nämlich wie schon nach der Entfluchtungsanalyse vorhersehbar und unvermeidlich am oberen Rampenende, fehlte ein funktionierender Plan für diesen Fall. Das "Pushen" durch Ordner und "Wegziehen" durch die Floats konnte bei der Anzahl der Besucher, die einerseits auf das Gelände strömten und die andererseits  die Veranstaltung gerade gleichzeitig verlassen wollten, nicht funktionieren: Es waren dort insgesamt zu viele Personen in beiden Richtungen unterwegs. Zwischenzeitlich verschafften sich die Besucher dort oben selbst Platz, indem die Böschung gestürmt und Zäune umgelegt wurden. Dennoch schien dies den Verantwortlichen keine „Lösung“ – man rief die Polizei zu Hilfe.

Die Einsatzleitung der Polizei, auf die Situation unzureichend bzw. gar nicht vorbereitet, entschloss sich ad hoc in den Tunneln Polizeisperren zu errichten, um den Zugang zur Rampe dort zu unterbrechen, statt dies schon bei den Vereinzelungsanlagen vor den Tunnels, wie es nahelag und nach allem, was wir heute wissen, auch effektiv möglich gewesen wäre, zu tun. Zudem errichtete sie an einer Engstelle auf der Mitte der Rampe eine weitere Sperre, die die Besucher am Zu- und Abgang hinderte. Alle drei Sperrpositionen waren höchst ungeeignet und sie widersprachen eklatant den vorab gegebenen Empfehlungen, Stauungen in beiden Tunnelzugängen unbedingt zu vermeiden. Sie hatten auch erkennbar keine Entlastung zur Folge, sondern eine gefährliche Verlagerung und enorme Verschärfung der Stauung. Durch die Platzierung der Sperre auf der Rampenmitte entstand nun ein Gedränge zwischen den Wänden im unteren Drittel der Rampe, dort wo es keinen Ausweg zur Seite gab.

Die Sperren in den Tunneln wurden schon zeitlich vor der Sperre auf der Rampenmitte aufgelöst bzw. überrannt, so dass sich das Gedränge auf dem unteren Rampendrittel noch einmal stark verschärfte. Offenbar war auch die Funk-Kommunikation zwischen den Verantwortlichen des Veranstalters und sogar der Polizei untereinander gestört. Niemand wusste zeitweise, was er oder die anderen taten, welche Sperren geöffnet, welche geschlossen waren. Aber auch als die Polizeisperre in der Rampenmitte aufgelöst wurde, konnten die ankommenden Besucher nicht nach oben abströmen, denn die ihnen entgegenkommenden Besucher von oben waren hinter der vorherigen Polizeisperre ebenfalls aufgestaut worden und verstopften nun ihrerseits den Zugang zum Gelände. Da die feststeckenden Besucher, die ja teilweise schon Stunden auf den Zuwegen verbracht hatten, weiterhin nicht per Lautsprecher  informiert wurden, und auch mangels Hinweisschildern gar nicht wussten, wohin sie gehen sollten, suchten sie selbst Auswege aus dem Gedränge – sie kletterten an Masten, auf einen Container, und v.a. auf einer schmalen Treppe nach oben. Dies hatte zur Folge, dass sich das Gedränge in den Richtungen dieser vermeintlichen Auswege enorm verschärfte und es insbesondere in Richtung der Treppe über lange Minuten zu Massenturbulenzen (NICHT dagegen zu einer Massenpanik) kam. Wenn Menschen auf engsten Raum aneinandergepresst werden, geht ihnen die Bodenhaftung verloren, erschöpfte Menschen werden nach unten gedrückt, andere werden darüber gepresst, so dass sich Menschen mehrlagig stapeln und diejenigen, die in diesem Knäueln unten liegen, werden erdrückt bzw. ersticken. (…)

Die genannten Umstände führten - zusammen - zur Katastrophe. Entgegen den vorherigen Ankündigungen (Sicherheit hat Vorrang) hat man diese in entscheidenden Punkten vernachlässigt. Bei allen drei "Akteuren" (Veranstalter, Stadt, Polizei) lassen sich meiner Meinung nach fahrlässige Handlungen und  Unterlassungen feststellen, die Tod und Verletzung zurechenbar mitverursachten und zu einer Anklageerhebung wegen fahrlässiger Tötung (§ 222 StGB) oder Körperverletzung (§ 229 StGB) führen könnten. Die genaue institutionelle und personelle "Zuständigkeit" für jede dieser Fahrlässigkeiten ist Sache der Staatsanwaltschaft.

Schon in den ersten Stunden nach der Katastrophe begann der Versuch, die Verantwortlichkeiten zu vertuschen, sich auf Kosten anderer zu exkulpieren und der wohlfeilen Ankündigung einer schonungslosen Aufklärung entgegenzuarbeiten. Als erstes wurden die Opfer selbst verantwortlich gemacht – für die Sicherheit mitverantwortliche Personen stellten sich im TV hin und erklärten, nicht die Planung sei schuld, sondern die Besucher, die geklettert seien und abgestürzt. Bis heute wiederholen unverantwortliche Journalisten diese aus durchsichtigen Gründen in die Welt gesetzte Mär von tödlichen Verletzungen durch Stürze. Und bis heute ist auch in seriösen Medien bis hin zur Tagesschau ganz falsch von einer angeblichen "Massenpanik" der Besucher die Rede.

Als man aufgrund des viele Stunden umfassenden Videomaterials nicht mehr behaupten konnte, die Opfer seien selbst schuld, begannen die Verantwortlichen sich gegenseitig die Schuld zuzuschieben. Besonders fragwürdig war die Äußerung des NRW-Innenministers Jäger, der von Sachkenntnis völlig ungetrübt sich vor "seine" Polizei stellen zu müssen glaubte und eine Verantwortung der Polizei rundweg ablehnte. Lange Zeit wurde zudem vom damaligen OB Sauerland die politische Verantwortung für die Katastrophe geleugnet. Als erstes hatte die Stadt Duisburg unter seiner Führung nichts besseres zu tun, als eine Anwaltskanzlei für eine hohe Summe mit einem Gefälligkeitsgutachten zugunsten der Stadtverwaltung zu beauftragen, während sich die Lopavent Schallers durch Veröffentlichung selektiver Kameraaufzeichnungen reinzuwaschen versuchte.

Es ist hier nicht der Platz, die gesamte Strafverfolgungstätigkeit zu schildern und detailliert kritisch zu durchleuchten. Aber trotz aller Bemühungen um umfassende und objektive Ermittlungen wurde  am Ende von der Staatsanwaltschaft ein wesentlicher Fehler gemacht, der jetzt den ganzen Prozess verzögert oder möglicherweise sogar verhindert: Die Staatsanwaltschaft und der britische Sachverständige sind der Auffassung, die Katastrophe sei schon allein aufgrund der Planung und Genehmigung erklärbar. Da es ohnehin unvermeidlich zu einem tödlichen Gedränge gekommen wäre, komme es auf die konkrete Situation am 24.07.2010 nicht an. Die Polizeisperren seien als Kausalfaktor auszuschließen. Ebenso wenig ist es aber aus meiner Sicht nachvollziehbar, aufgrund der Polizeisperren die Verantwortlichkeit der Veranstalter und Genehmigungsbehörden kleinzureden oder zu verneinen. Schließlich waren es gravierende Planungsfehler im Vorfeld, die diese Katastrophe ermöglichten: Bei getrennten Ein- und Ausgängen, bei einer breiteren Zugang zum Gelände im oberen Bereich der Rampe, mit Hinweisschildern und Lautsprechern, wäre es gar nicht notwendig gewesen, die Hilfe der Polizei zur Steuerung der Besucherströme anzufordern. Die Planungsfehler waren auch vorab erkennbar und hätten bei pflichtgemäßer Prüfung zur Versagung der Genehmigung führen müssen.

In der Allgemeinheit – auch bei vielen Juristen – ist die Ansicht verbreitet, man könne bei solchen Geschehnissen nur einen (bzw. eine Ebene) verantwortlich machen, einer sei schuld und entlaste mit seiner Schuld quasi die anderen Beteiligten. Aber in einem komplexen Geschehen können durchaus auf verschiedenen Ebenen Fahrlässigkeiten begangen werden, die denselben Erfolg bedingen und strafrechtlich bedeutsam sind. Späteres menschliches Verhalten entlastet den zuvor pflichtwidrig Handelnden nur dann, wenn es selbst nicht vorhersehbar durch die vorherige Fahrlässigkeit veranlasst ist. So ist es m. E. hier: Die spätere Pflichtwidrigkeit der Polizei entlastet nicht die vorherige der Planer und Genehmiger, weil die Polizeisperren ein Rettungsversuch waren, der zwar alles nur noch schlimmer machte, aber eben von der fahrlässigen Planung veranlasst war.

Die Erwartungen vieler Opfer und deren Angehöriger, mit dem Hauptverfahren würde nach fünf Jahren zumindest begonnen, sind in den vergangenen Monaten schwer enttäuscht worden. Nun heißt es, mit einer Hauptverhandlung sei frühestens 2016 zu rechnen.  

UPDATE (24.07. mittags): Nun erscheint bei Spiegel Online die Nachricht, auch Keith Still (der britische Sachverständige) habe in einer Antwort auf die Fragen des Gerichts nun ausgeführt, dass eine frühere Sperre des Veranstaltungszugangs ("closing the gates") die konkrete Katastrophe verhindert hätte.

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/love-parade-2010-schnelleres-schli...

Die Tatsache selbst ist offensichtlich richtig und ist denjenigen, die das Ereignis seit 2010 verfolgt haben, schon seit beinahe fünf Jahren klar. Die Neuigkeit ist, dass nun auch Still dies bestätigt. Denn sein Gutachten wurde bisher so interpretiert, dass er - wie auch die Staatsanwaltschaft - von einer unvermeidbaren Katastrophe ausging, die "allein" auf Planungsfehlern basierte. 

Drei Anmerkungen dazu:

1. Dies bedeutet, anders als einige jetzt folgern werden, keineswegs die völlige Entlastung der Veranstalter; vgl. meinen Text oben.

2. Wenn damit eine  erneute Belastung der Polizei verbunden ist, dann kommt diese "merkwürdigerweise" just zu einem Zeitpunkt, an dem sie nicht mehr zu einer Anklage von Polizeibeamten führen kann: Heute tritt Verjährung ein.

3. Das Ganze wirft ein sehr bedenkliches Licht auf die Aktionen der Staatsanwaltschaft. Sie hatte bei Vorstellung der Anklageschrift im Jahr 2014 in einer Pressekonferenz entgegen den offenkundigen Tatsachen verkündet:

"Andere Ereignisse am Veranstaltungstag sind strafrechtlich nicht relevant geworden. Insbesondere die polizeilichen Maßnahmen waren nach den Feststellungen eines international anerkannten Sachverständigen weder für sich genommen noch insgesamt ursächlich für den tragischen Ausgang der Loveparade."

Ich habe diese Äußerung bereits als FALSCH kommentiert und zudem festgestellt, dass sich diese Folgerung auch nicht dem Still-Gutachten entnehmen lässt. Still scheint dies nun auf Rückfrage zu bestätigen.

Wer sich über die bisherigen Diskussionen informieren möchte, kann sie hier finden - unmittelbar darunter einige Links zu den wichtigsten Informationen im Netz.

Februar 2015: Was wird aus dem Prozess? (72 Kommentare, ca. 5900 Aufrufe)

August 2014: Zweifel am Gutachten (50 Kommentare, ca. 6900 Abrufe)

Februar 2014: Anklageerhebung (50 Kommentare, ca. 12300 Abrufe)

Mai 2013: Gutachten aus England (130 Kommentare, ca. 14200 Abrufe)

Juli 2012: Ermittlungen dauern an (68 Kommentare, ca. 11600 Abrufe)

Dezember 2011: Kommt es 2012 zur Anklage? (169 Kommentare, ca. 26000 Abrufe)

Juli 2011: Ein Jahr danach, staatsanwaltliche Bewertung sickert durch (249 Kommentare, ca. 36000 Abrufe)

Mai 2011: Neue Erkenntnisse? (1100 Kommentare, ca. 28000 Abrufe)

Dezember 2010: Fünf Monate danach (537 Kommentare, ca. 21500 Abrufe)

September 2010: Im Internet weitgehend aufgeklärt (788 Kommentare, ca. 35000 Abrufe)

Juli 2010: Wie wurde die Katastrophe verursacht - ein Zwischenfazit (465 Kommentare, ca. 42000 Abrufe)

Ergänzend:

Link zur großen Dokumentationsseite im Netz:

Loveparade2010Doku

speziell: Illustrierter Zeitstrahl

Link zur Seite von Lothar Evers: DocuNews Loveparade Duisburg 2010

Link zur Prezi-Präsentation von Jolie van der Klis (engl.)

Weitere Links:

Große Anfrage der FDP-Fraktion im Landtag NRW

Kurzgutachten von Keith Still (engl. Original)

Kurzgutachten von Keith Still (deutsch übersetzt)

Analyse von Dirk Helbing und Pratik Mukerji (engl. Original)

Loveparade Selbsthilfe

Multiperspektiven-Video von Jolie / Juli 2012 (youtube)

Multiperspektiven-Video von Jolie / September 2014 (youtube)

Interview (Januar 2013) mit Julius Reiter, dem Rechtsanwalt, der eine ganze Reihe von Opfern vertritt.

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98 Kommentare

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Das ZDF hat gestern in verschiedenen Sendungen zum Thema berichtet.

Der differenzierteste und ausführlichste Beitrag lief in "Hallo Deutschland":
http://bit.ly/lopazdf-hallodeutschland

Kürzer aber ebenso prägnant:
das "Heute Journal":
http://bit.ly/lopazdf-heutejourn
Darin auch ein Interview mit Gerhard Rudolf Baum:
http://bit.ly/lopazdf-intbaum

Update: Nun erscheint bei Spiegel Online die Nachricht, auch Keith Still (der britische Sachverständige) habe in einer Antwort auf die Fragen des Gerichts nun ausgeführt, dass eine frühere Sperre des Veranstaltungszugangs ("closing the gates") die konkrete Katastrophe verhindert hätte.

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/love-parade-2010-schnelleres-schli...

Die Tatsache selbst ist offensichtlich richtig und ist denjenigen, die das Ereignis seit 2010 verfolgt haben, schon seit beinahe fünf Jahren klar. Die Neuigkeit ist, dass nun auch Still dies ausdrücklich bestätigt. Denn sein Gutachten wurde bisher so interpretiert, dass er - wie auch die Staatsanwaltschaft - von einer unvermeidbaren Katastrophe ausging, die "allein" auf Planungsfehlern basierte. 

Drei Anmerkungen dazu:

1. Dies bedeutet, anders als einige jetzt folgern werden, keineswegs die völlige Entlastung der Veranstalter; vgl. meinen Text oben.

2. Wenn damit eine  erneute Belastung der Polizei verbunden ist, dann kommt diese "merkwürdigerweise" just zu einem Zeitpunkt, an dem sie nicht mehr zu einer Anklage von Polizeibeamten führen kann: Heute tritt Verjährung ein.

3. Das Ganze wirft ein sehr bedenkliches Licht auf die Aktionen der Staatsanwaltschaft. Sie hatte bei Vorstellung der Anklageschrift im Jahr 2014 in einer Pressekonferenz entgegen den offenkundigen Tatsachen verkündet:

"Andere Ereignisse am Veranstaltungstag sind strafrechtlich nicht relevant geworden. Insbesondere die polizeilichen Maßnahmen waren nach den Feststellungen eines international anerkannten Sachverständigen weder für sich genommen noch insgesamt ursächlich für den tragischen Ausgang der Loveparade."

Ich hatte diese Äußerung bereits als FALSCH kommentiert und zudem festgestellt, dass sich diese Folgerung auch nicht dem Still-Gutachten entnehmen lässt. Still scheint dies nun auf Rückfrage zu bestätigen.

 

 

Lieber Herr Evers,

danke für die Links. Insbesondere der Hallo Deutschland - Beitrag und das Baum-Interview sind sehenswert.

Was mich allerdings stört, ist, dass auch der Hallo-Deutschland-Moderator wieder von "Massenpanik" spricht und davon, dass Leute von anderen  "totgetrampelt" wurden. Die interviewte Augenzeugin/Betroffene hatte es hingegen ganz richtig geschildert. Die Menschen wurden in der Enge übereinandergepresst und lagen aufeinander, so dass die unteren erdrückt wurden/erstickten. Es gab keine Panik in dem Sinne, dass alle vor einer Gefahr geflohen sind und dabei die Langsameren totgetrampelt wurden, wie man es sofort mit den Worten "Massenpanik" und "Tottrampeln" assoziiert. Der richtige Begriff ist "Massenturbulenz".

Beste Grüße

Henning Ernst Müller

 

Völlig richtig!
Das kommt ja gut in dem langen O-Ton mit dem leitenden Notarzt, dem man ja das ungläubige Entsetzen ansieht auch treffend zum Ausdruck. 

Eine verführerische Theorie. Wir alle wünschen doch, dass die Katastrophe zu verhindern gewesen wäre. Man fühlt sich sonst so machtlos. Aber (ohne Details nun im Einzelnen nachgeprüft zu haben): Die Annahme, das Unglück hätte durch konsequente Abriegelung der Schleusen um 15.40 verhindert werden können scheint mir, gelinde gesagt, problematisch. Zum Einen war an den Schleusen nicht genug Personal, um eine Abriegelung wirksam vorzunehmen (Verantwortlichkeit: Veranstalter). Zum Zweiten mußten die Schleusen wiederholt geöffnet werden, um Fahrzeuge (Rettungsdienst, Polizei) durchzulassen (Verantwortlichkeit: Veranstalter, beaufsichtigende/genehmigende Behörde, hilfsweise Polizei). Zum Dritten wäre bei konsquenter Scheusen-Schließung meines Erachtens die Gefahr einer Massenturbulenz _vor_ der/den Schleuse(-n) erheblich gewesen (Verantwortlichkeit: wie Punkt Zwei). Denn vor den Schleusen bestand, soweit ich sehe, rein von den räumlichen Gegebenheiten her ebenfalls eine "Trichter"-Situation mit beidseitig nachrückenden Besuchermengen. Wie an der Unglücksstelle selbst. Nur ein Bauzaun/Gullideckel als Stolperfalle befand sich dort (meines Wissens) nicht.

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@sdu,

Sie schreiben:

Die Annahme, das Unglück hätte durch konsequente Abriegelung der Schleusen um 15.40 verhindert werden können scheint mir, gelinde gesagt, problematisch. Zum Einen war an den Schleusen nicht genug Personal, um eine Abriegelung wirksam vorzunehmen (Verantwortlichkeit: Veranstalter).

Da die Polizei in der Lage war, mitten in den Tunneln Sperren zu errichten, erscheint es mir möglich, dass sie an den Vereinzelungsanlagen (zusammen mit den Ordnern des Veranstalters) den Zugang noch effektiver hätte sperren können. warum das nicht geschehen ist, ist mir ein großes Rätsel.

Zum Zweiten mußten die Schleusen wiederholt geöffnet werden, um Fahrzeuge (Rettungsdienst, Polizei) durchzulassen (Verantwortlichkeit: Veranstalter, beaufsichtigende/genehmigende Behörde, hilfsweise Polizei). Zum Dritten wäre bei konsquenter Scheusen-Schließung meines Erachtens die Gefahr einer Massenturbulenz _vor_ der/den Schleuse(-n) erheblich gewesen (Verantwortlichkeit: wie Punkt Zwei). Denn vor den Schleusen bestand, soweit ich sehe, rein von den räumlichen Gegebenheiten her ebenfalls eine "Trichter"-Situation mit beidseitig nachrückenden Besuchermengen.

Ganz richtig! Auch ein alternatives polizeiliches Eingreifen hätte Nachteile gehabt und hätte womöglich ebenfalls zu Massenturbulenzen an anderen Stellen geführt. Es ergibt sich dann eine verteidigende Argumentation der Polizeiverantwortlichen nach diesem Muster: "Als wir eingreifen sollten, gab es die Möglichkeiten A,  B und C. Weil die Ausgangslage aufgrund der Planungsfehler so verfahren war, barg jede polizeiliche Eingriffsmöglichkeit aus der Sicht ex ante die Gefahr, dass es irgendwo zu Massenturbulenzen kommt. Wir haben uns unter Zeitdruck und unter Abwägung der verschiedenen drohenden Gefahren für Möglichkeit A entschieden; aus nachträglicher Sicht war das zwar möglicherweise eine Fehlentscheidung, aber sie resultierte nicht aus schuldhafter Pflichtwidrigkeit".

Mit einer solchen Verteidigung hätte ich keine Probleme. Sie könnte im Hauptverfahren geprüft werden und am Ende würden angeklagte Polizeibeamte womöglich freigesprochen, wenn sich dies bestätigte, entweder, weil tatsächlich alle Handlungsmöglichkeiten einschließlich Nichthandeln ex ante die gleiche Gefährlichkeit in sich bargen, oder weil die Entscheidung für die gefährliche Variante, die dann tatsächlich ergriffen wurde (die drei Sperren), in der akuten Situation nicht vorwerfbar war. Und diejenigen, die die Veranstaltung geplant und genehmigt haben, können dann trotzdem für das Chaos und die nur noch eingeschränkten Handlunsgalternativen der Polizei verantwortlich sein.

Erst wenn man (an-)erkennt, dass es überhaupt Alternativen gab zum konkreten Eingreifen der Polizei, kann man bewerten, ob die Alternative, die die Polizei tatsächlich ergriffen hat und die eindeutig im Kausalzusammenhang mit dem dann eingetretenen Geschehen steht, schuldhaft pflichtwidrig war oder nicht. Dann darf man die Geschichte aber nicht so erzählen, wie es die Staatsanwaltschaft getan hat, nämlich so, als ob ganz ohne polizeiliches Eingreifen dasselbe und an derselben Stelle geschehen wäre.

Zwischen Ursache/Kausalität, Erfolgszurechnung (zum pflichtwidrigen Verhalten) und Vorwerfbarkeit (Schuld) ist juristisch zu differenzieren, was hier nur unzureichend berücksichtigt wurde. Und dies spielt der Verteidigung der Lopavent- und Verwaltungsmitarbeiter einen Ball zu, den sie nur zu gern aufgreifen werden: Sie werden auf diesem Fehler - der Nichtprüfung polizeilicher Handlungsalternativen - bis zuletzt herumreiten nach dem Motto: "Wir sind gar nicht verantwortlich, die (nicht mehr angeklagten) Polizeibeamten  wurden von der StA bevorzugt, obwohl sie die eigentlich Verantwortlichen sind. Unser Konzept wäre nämlich aufgegangen, hätte nicht die Polizei diese vermaledeiten Sperren errichtet."

Und ich fürchte, da haben sie zumindest einen Punkt, denn es ist schlicht mit den Tatsachen unvereinbar, die Polizeisperren aus dem Kausalverlauf herauszuhalten. Es ist enorm schwierig, den Angeklagten nachzuweisen, dass konkret dasselbe sowieso passiert wäre. Sie werden sagen: Ja, wir haben wohl Fehler gemacht, eine Drängelei war unvermeidbar, aber die eigentlich lebensgefährliche Situation ist nur dadurch entstanden, dass die Polizei an den falschen Stellen Sperren errichtet hat. Dafür können wir nicht verantwortlich gemacht werden.

Es ist fraglich, ob sie damit durchkommen, aber die Chance ist da.

Besten Gruß

Henning Ernst Müller

 

Ich frage mich, dass kein Politiker auf die Idee kommt, grundsätzlich solche großen Veranstaltungen nicht versucht zu verbieten.

Ein Risiko besteht immer bei solchen Massenveranstaltungen.

Wenn dann jemand auf Durchführung klagt und Recht bekommt für eine Massenveranstaltung ,müßte er und das  zuständige Gericht bei Todesfällen zur Verantwortung gezogen werden können.

 

 

 

 

 

 

 

2

@ Gast #7

Da bestünden wahrscheinlich Probleme mit der Versammlungsfreiheit.

Die könnte man wahrscheinlich umgehen, wenn man solche Veranstaltungen totreguliert, d. h. durch harte Schranken so unattraktiv macht, dass kein Veranstalter noch solche Veranstaltungen betreibt.

Allerdings... Fußballspiele. Schützenfeste. Trachenfeste. Das Oktoberfest. Eine derartige Regelung würde wohl auch solche Komplexe erfassen. Und irgendwie habe ich Zweifel, dass bspw. die CSU mitgehen wird, das Oktoberfest quasi zu verbieten. Loveparede-Anhänger gehen vermutlich ohnehin nur mit reduzierter Frequenz zur Wahl und wählen dann bestimmt auch noch eher links (da jung). Aber wenn man die "konservativen" Veranstaltungen erfasst, mag das dann doch Wählerstimmen kosten.

 

@ topic

Welchen Grund mag die StA haben, keine Anklagen gegen die Polizei zu erheben? Handwerklicher Fehler / Überlastung? Begründete Verneinung eines Tatverdachts? (Falsch verstandene) Kollegialität? Angst? Oder will man vielleicht sogar dem Veranstalter die von Herrn Müller so zutreffend beschrieben Fluchtmöglichkeit lassen?

4

Leser schrieb:

@ Gast #7

Da bestünden wahrscheinlich Probleme mit der Versammlungsfreiheit.

Damit gäbe es jedenfalls nach BVerfG kein Problem, da nach dem sog. Loveparade-Beschluss eben diese und ähliche Veranstaltungen nicht unter die Versammlungsfreiheit fallen.

Rn. 18 f. schrieb:

Angesichts solcher die Versammlung begünstigender rechtlicher Regelungen ist es verfassungsrechtlich unbedenklich, wenn das Oberverwaltungsgericht den Begriff nicht weiter ausdehnt, als zur Schutzgewährung nach Art. 8 GG erforderlich ist. Dabei berücksichtigt das Gericht, dass Rechte anderer (zum Beispiel von Anwohnern, Verkehrsteilnehmern und Gewerbetreibenden) häufig wegen des hohen Rangs der Versammlungsfreiheit zurücktreten. Dies ist jedenfalls dann hinzunehmen, wenn der Versammlungsbegriff eng gefasst wird. Volksfeste und Vergnügungsveranstaltungen fallen unter ihn ebenso wenig wie Veranstaltungen, die der bloßen Zurschaustellung eines Lebensgefühls dienen oder die als eine auf Spaß und Unterhaltung ausgerichtete öffentliche Massenparty gedacht sind, einerlei, ob der dort vorherrschende Musiktyp ein Lebensgefühl von so genannten Subkulturen ausdrückt oder dem Mehrheitsgeschmack entspricht.

Daher ist es verfassungsrechtlich tragfähig, die "Fuckparade" und die "Love Parade" nicht als Versammlungen einzuordnen.

http://www.bverfg.de/entscheidungen/qk20010712_1bvq002801.html

5

Solche Events, z.B. mit Techno, können mit Statements garniert werden für soziales Engagement, Mitgefühl und Nächstenliebe und werden dann brav bei der Polizei als Demonstration angemeldet. So geschehen erst am 25.07.2015 in Berlin bei der Techno-Parade "Zug der Liebe". Sie unterliegen dann dem VersammlG im Lichte des Art. 8 GG.

Jürgen Rohn schrieb:

Solche Events, z.B. mit Techno, können mit Statements garniert werden für soziales Engagement, Mitgefühl und Nächstenliebe und werden dann brav bei der Polizei als Demonstration angemeldet. So geschehen erst am 25.07.2015 in Berlin bei der Techno-Parade "Zug der Liebe". Sie unterliegen dann dem VersammlG im Lichte des Art. 8 GG.

Ich habe es nach dem Loveparade-Beschluss kaum für möglich gehalten, aber das von Ihnen beschriebene Phänomen ist tatsächlich höchstrichterlich abgesichert - bezeichnenderweise genau im Fall der vom BVerfG erwähnten Fuckparade 2001:

Quote:

Leitsätze:

Enthält eine geplante Zusammenkunft von Personen Elemente, die sowohl auf die Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung gerichtet sind, als auch solche, die anderen Zwecken dienen, ist sie als Versammlung im Sinne des Grundgesetzes und des Versammlungsgesetzes zu behandeln, wenn die anderen Zwecke nicht aus der Sicht eines durchschnittlichen Betrachters erkennbar im Vordergrund stehen.

Quote:

Es wird festgestellt, dass die von dem Kläger für den 14. Juli 2001 angemeldete „Fuckparade 2001 - 5 Jahre Hateparade“ wie eine Versammlung im Sinne des Versammlungsgesetzes zu behandeln war.

http://www.bverwg.de/entscheidungen/entscheidung.php?ent=160507U6C23.06.0

5

Planung und Durchführung der Loveparade 2010 verstießen grob gegen geltendes Baurecht. Bei Einhaltung der geltenden Vorschriften hätte das Unglück keinesfalls und schon garnicht so passieren können.

Es ist also weder nötig noch sinnvoll, alle Großveranstaltungen zu verbieten. Man muss diese nur sicher planen und durchführen. Es gibt keine rechtlichen und technischen Probleme, eine Veranstaltung sicher zu gestalten - auch das Knowhow hierzu ist seit langem vorhanden.

Auch bei einer angemeldeten Demonstration sind Menschen nicht schutz- oder rechtlos der Gefährdung durch schlechte Planung oder Durchführung ausgesetzt. Eine unmittelbare Gefährung der öffentlichen Sicherheit führt gemäß §15 VersG zu einem Verbot der Versammlung bereits vor Beginn bzw. zur Auflösung der Versammlung.
 

5

Meister für Veranstaltungstechnik schrieb:

Planung und Durchführung der Loveparade 2010 verstießen grob gegen geltendes Baurecht.

 

 

Bernd Schulte, bis zu seiner Pensionierung Vorsitzender Richter am Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen und Mitverfasser mehrerer Fachbücher zum Bauverwaltungsrecht hierzu: Das Bauamt sei gar nicht für die Wege und die Rampe zuständig gewesen. Nutzungsänderungen bezogen laut Schulte sich in seinem 139 Seiten starken Gutachten nur auf das Festgelände am Kopf der Rampe.

Dass ein vom Verteidiger beauftragter Gutachter zum Wunschergebnis kommt, ist nun wirklich nicht verwunderlich. Dass das "Sicherheitskonzept" mit den widersprüchlichen Kapazitäten für die Tunneldurchgänge Teil des Genehmigungsantrags war, für die öffentlichen Straßen eine Sondernutzung beantragt wurde und das Veranstaltungsgelände dort beginnt, wo der Veranstalter seine Zugangskontrollen aufbaut, wird dabei geflissentlich verschwiegen.

Mein Name schrieb:
Dass ein vom Verteidiger beauftragter Gutachter zum Wunschergebnis kommt, ist nun wirklich nicht verwunderlich.

 

 

Gutachter Bernd Schulte ist Mitverfasser mehrerer Fachbücher zum Bauverwaltungsrecht, aus denen die Staatsanwaltschaft in ihrer Anklage selbst zitiert

In der völlig willkürlichen Aufteilung des Veranstaltungsgeländes, und damit der Verantwortung für die Sicherheit der Teilnehmer lag ein strukturelles Merkmal der Veranstaltungsplanung und -genehmigung.

Näher ausgeführt habe ich das bereits 2011 hier:
http://docunews.org/loveparade/analyse/tod-im-niemandsland/
aufgegriffen von der WAZ:
http://www.derwesten.de/staedte/duisburg/ignorierten-die-behoerden-die-l...

Ausgerechnet der gefährlichste und später tödlichste Teil des Veranstaltungsgeländes, der untere Teil der Rampe wird dabei seitens der Duisburger Behörden "nicht befasst". Auch für die Vereinzelungsanlagen und deren Durchfluss fühlt sich niemand verantwortlich. Sie werden einfach auf dem zur Sondernutzung genehmigten Straßenland aufgebaut.

Diese "Filetierung des Veranstaltungsgeländes" setzt sich dann bei der Organisation der Securty fort. Der  Eingangsbereich mit Crowdmanager Walter ist kaum mit der Security dahinter vernetzt, weshalb man auch keine Mitarbeiter der VIP Betreuung zum Schutz der Vereinzelungsanlagen schickt.

Im Moment sind wir damit konfrontiert, dass die Verteidigung von Stadt Duisburg und Schaller bestens alimentiert mit Gutachten versucht, das Verfahren bereits im Zwischenverfahren abzuwürgen. Dem hat die Nebenklage im Moment nichts entgegenzusetzen.

Ein ungleicher Kampf.

Eine Frage an Professor Müller:
Wird eigentlich die Korrespondenz im Zwischenverfahren (also auch die hier erwähnten Gutachten) vom Gericht allen beteiligten Anwälten von Verteidigung und Nebenklage zugestellt und diese ggf. um Stellungnahme gebeten?

Lieber Herr Evers,

normalerweise ist ja das Zwischenverfahren eine relativ kurze Angelegenheit, in der nicht viele Schriftsätze ausgetauscht werden. Aber in diesem Fall, in dem das Verfahren schon mehr als ein Jahr im Zwischenverfahren "hängt", gehe ich davon aus, dass Schriftsätze und Anträge an das Gericht auch den anderen Beteiligten, einschließlich der Verletzten,  mitgeteilt werden, ebenso wie sie Akteneinsicht erhalten  (§ 406 e StPO). Das Schulte-Gutachten stammt ja schon aus dem März.

Besten Gruß

Henning Ernst Müller

 

Bei der von Lothar Evers richtig angesprochenen "Filetierung des Veranstaltungsgeländes" als Teil einer zu sehenden Verteidigungsstrategie kann man in der Gegenschau auf Kartenmaterial des ausgewiesenen Lopa Veranstaltungsgeländes, Stand 13.07.2010, zurückgreifen. Dort scheint der untere Fuß der Rampe zum Veranstaltungsgelände zu gehören. Polizeiketten sind dort u.a. interessanterweise mit festen Uhrzeiten versehen. Quelle: http://www.mik.nrw.de/fileadmin/user_upload/Redakteure/Dokumente/Themen_...

Sehr geehrter Herr Rohn,

dieser Plan wurde nachträglich mit diesen Eintragungen versehen. Die meisten Originaldokumente zur Genehmigung finden Sie hier:

https://www.duisburg.de/ratsinformationssystem/bi/vo0050.php?__kvonr=200...

Aus der Sondernutzungserlaubnis (Anlage 56) geht hervor, dass der Veranstalter seine Zugangskontrollen auf der Karl-Lehr-Str. errichten durfte. Alles hinter den von einem Veranstalter errichteten Zugangskontrollen ist jedoch Veranstaltungsgelände. Auch aus der von Veranstalter eingereichten Anlage 51 geht hervor, dass die Rampe, auf der das Unglück geschah, zum Veranstaltungsgelände zählt. Auch das Aufstellen des Containers des Crowdmanagers am Fuß der Rampe - in der Karl-Lehr-Str. - zeigt, dass der Veranstalter für diesen Bereich die Verantwortung übernahm.

P.S. das von Herrn Rohn verlinkte PDF wurde zwar am 12.7.14 erstellt, aber zuletzt am 28.7.14 um 17.31:30 bearbeitet - vier Tage nach der Katastrophe.

Die pdf wurde am 12.07.2010 erstellt und am 28.07.2010 mit sieben Abänderungen versehen, die die Polizeiketten betreffen.

Sehr geehrte Herren,
Ihnen fällt nicht auf, dass ein Plan, mit Stand 13.07.2010, erstellt von einem "Umbach", der Telefonnummer nach vermutlich jemand von der Duisburger Feuerwehr,
schwerlich am 12.07.2010 ausgedruckt worden sein kann?

Das als Autor angegebene "Ministerium für Inneres und Kommunales Nordrhein-Westfalen" betitelt den Plan als "Loveparade Duisburg 24.07.2010, Detailplan des Veranstaltungsgeländes", dabei weiß jeder, der die zur Verfügung stehenden Unterlagen studiert hat, dass es der "Masterplan" für die Loveparade 24.07.2010 der Stadt Duisburg für alle beteiligten behördlichen Institutionen war.
Ein Schelm, der Böses dabei denkt.
Mit erkenntlichen Grüßen

3

Die StA Duisburg hat nach einem Bericht in "Der Westen" klargestellt, dass wegen Verjährungsunterbrechungen diejenigen Nichtangeklagten, gegen die zwischenzeitlich einmal ermittelt wurde, (theoretisch) bis Januar 2016 doch noch angeklagt werden könnten:

http://www.derwesten.de/staedte/duisburg/loveparade-weshalb-es-noch-neue...

Eine zweite Gruppe seien jene Personen, so Weiler, gegen die zunächst Ermittlungen aufgenommen wurden, das Ermittlungsverfahren dann aber eingestellt wurde. Dazu gehört etwa Ordnungsdezernent Rabe, der leitende Polizist dieses Einsatzes, drei leitende Mitarbeiter des Ordnungsamtes sowie der so genannte „Crowd-Manager“ des Veranstalters. Bei ihnen allen wurde die Verjährung aufgrund verschiedener Gründe unterbrochen. Dazu zählen etwa Vernehmungen oder Durchsuchungsmaßnahmen. „Die Verjährung für diesen Personenkreis tritt erst im Januar 2016 ein“

 

 

Hier noch ein interessanter Artikel von Anliegern, die die Bürgerkriegsähnlichen Zustände zur Zeit der Sperrung des Tunnels beschreiben. Da haben Anwohner zusammen mit Ordnern und Polizisten mittels eigenen Hunden, Spaten und Dachlatten versucht, den Ansturm zu stoppen. Unglaublich.

 

Beschrieben wird auch wie im Vorfeld Mitarbeiter alle Probleme "weglächeln" sollten. Passt.

 

http://www.ruhrbarone.de/fuenf-jahre-nach-der-loveparade-anlieger-sagen-aus/110774/comment-page-1#comment-985574

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Marek L. schrieb:

Hier noch ein interessanter Artikel von Anliegern, die die Bürgerkriegsähnlichen Zustände zur Zeit der Sperrung des Tunnels beschreiben. Da haben Anwohner zusammen mit Ordnern und Polizisten mittels eigenen Hunden, Spaten und Dachlatten versucht, den Ansturm zu stoppen. Unglaublich.

 

Beschrieben wird auch wie im Vorfeld Mitarbeiter alle Probleme "weglächeln" sollten. Passt.

 

http://www.ruhrbarone.de/fuenf-jahre-nach-der-loveparade-anlieger-sagen-aus/110774/comment-page-1#comment-985574

 

Ich kann mir auf diese Beschreibung der "Ruhrbarone" bzw. der "mit kämpfenden" Anwohnerin keinen Reim machen. Das passt in keinster Weise zu dem in unzähligen Videos festgehalten Ablauf der Katastrophe.

 

 

 

 

 

 

 

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Lieber Marek L., 

ich weiß ja nicht, von welcher Veranstaltung Sie schreiben bzw. welche Drogen der Verfasser des Artikels genommen hat...

Auf der Loveparade 2010, die ich besuchte und die ich im geschilderten Zeitraum ansteuerte, gab es anstelle "bürgerkriegsähnlicher Zustände" ein fröhliches Treiben. Mich bissen weder Hunde, noch bekam ich eine Dachlatte an den Schädel. Und militante Anwohner habe ich zu keinem Zeitpunkt gesehen.

Mit freundlichen Grüßen

Anna.

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Werte Anna,

Fröhliches Treiben also. Aber 21 Tote und an die 600 Verletzte gab es dann irgendwo doch? Dagegen wäreń die Dachlatten und Hunde harmlos.

Wohl wahr, es ist schon seltsam, dass so ein Bericht erst nach fünf Jahren auftaucht. Aber nach all dem was wir gehört oder eher nicht gehört haben sollte man dem Verfasser des Artikels nicht Drogenkonsum unterstellen.

Wenn Sie tatsächlich an besagter Veranstaltung zu gefragter Zeit am gefragten Ort waren, dann können Sie aber nicht auf beiden Seiten des Eingangs gleichzeitig gewesen sein - es gab nämlich einen Ost- und einen Westausgang. Sie können also in keinem Fall für beide Eingänge Zeugnis ablegen - wenn Sie nicht ohnehin lügen.

Dass die Barrieren überwunden worden sind, ist bekannt, wurde auch in der WaZ berichtet. Siehe Hier http://www.derwesten.de/staedte/duisburg/polizisten-getreten-und-ueberrannt-id3294230.html

Eher frage ich mich wer Sie sind, Anne - eine von Schallers oder Sauerlands Hofschreiberinnen? Dumm ist nur, dass sich Hofschreiber immer in ihrer plumpen und polemischen Art selbst verraten - wie etwa die Kremlschreiber.

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Die Süddeutsche Zeitung mit einem grundsätzlicheren Artikel zu den Schwierigkeiten juristische Verantwortliche bei grösseren, komplexen Katastrophen zu bestrafen:
"Ein Grundproblem solcher Prozesse liegt in der Struktur des Strafrechts. Bestraft werden Menschen wegen ihrer individuellen Schuld. Das Versagen von Organisationen - Behörden oder Unternehmen - ist schwerer greifbar. Die Veranstaltung einer Loveparade, der Bau einer Halle, der Betrieb eines Schnellzugs - alles hochgradig arbeitsteilige Angelegenheiten. Der Fehler liegt irgendwo im System und bleibt dort gut verborgen."
http://www.sueddeutsche.de/panorama/justiz-wenn-fuer-fehler-keiner-gerad...

decologne schrieb:

Die Süddeutsche Zeitung mit einem grundsätzlicheren Artikel zu den Schwierigkeiten juristische Verantwortliche bei grösseren, komplexen Katastrophen zu bestrafen:
"Ein Grundproblem solcher Prozesse liegt in der Struktur des Strafrechts. Bestraft werden Menschen wegen ihrer individuellen Schuld. Das Versagen von Organisationen - Behörden oder Unternehmen - ist schwerer greifbar. Die Veranstaltung einer Loveparade, der Bau einer Halle, der Betrieb eines Schnellzugs - alles hochgradig arbeitsteilige Angelegenheiten. Der Fehler liegt irgendwo im System und bleibt dort gut verborgen."
http://www.sueddeutsche.de/panorama/justiz-wenn-fuer-fehler-keiner-gerad...

 

Ich habe diesen Artikel gelesen, finde aber, er wird in einer Sache dem Unglück in Duisburg nicht gerecht: Bei den Unfällen von Kaprun oder Eschede handelt es sich um technisches Versagen - und nur Experten können beurteilen, ob dieses bei fachmännischem Einbau und Wartung unfallfrei hätte funktionieren können oder nicht.

Bei der Loveparade habe selbst Laien die Gefahr erkennen können - nicht weniger als etwa 30 sicherheitsrelevante Warnungen konnte man in den Kommentaren in derwesten.de in den beiden Artikeln "die Loveparade wird zum Tanz auf dem Drahtseil" und "Loveparade kleiner als geplant" nachlesen. Weitere sind den Behörden zugestellt worden.

Und das ist der eigentliche Skandal.

Der hier wie auf dem Blog von Lothar Evers aktive Meister für Veranstaltungstechnik hat es klar dargelegt: Es wurden in eklatanter Weise Vorschriften missachtet, schon bei der Genehmigung, aber selbst die Auflagen wurden frech missachtet - etwa die ELA nicht installiert, zu wenige Ordner vor Ort delegiert. Das wenige das man hatte, wurde prioritär für die VIP Betreuung eingesetzt, etwas, was auch deutlich macht, welche Prioritäten Herr Schaller und seine Leute hatten.

Das ist der grosse Unterschied zu Kaprun oder Eschede. Angesichts dieser eklatanten Verletzungen von Rechtsnormen seitens des Veranstalters und der genehmigenden Behörde sollten genügend Rechtsgrundlagen vorhanden sein, vielleicht nicht für eine Veruteilung wegen fahrlässiger Tötung, so doch der Gefährdung der allgemeinen Sicherheit.

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Lieber Marek L.,

zugegebenermaßen hat mich Ihre überbordende Aggression etwas irritiert. Ich glaube mich zu erinnern, dass selbst der Innenminister auf dem Gelände der Parade gegen 16.30 Uhr noch von einer fröhlichen und gelungenen Veranstaltung sprach.

Meine Polemik richtete sich gegen den Artikel der Ruhrbarone.

Offensichtlich ist eine sachliche und kritische Auseinandersetzung, die eben auch Fragen beinhaltet, nicht erwünscht. 

Und: Nein, ich gehe weder mit Herrn Sauerland zum Golf und ich habe auch kein lebenslanges Abo in einem Fitness-Studio von Herrn Schaller. Und (siehe oben) ich bin auch mit dem Innenminister nicht verbandelt.

Auf das Veranstaltungsgelände bin ich durch die Düsseldorfer Straße gekommen.

Ihnen noch einen schönen Sommer wünscht

Anna.

 

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Anne,

dass der Innenminister Jäger wie auch noch etwas später Rainer Schaller Interviews gaben, wie toll die Veranstaltung sei, sagt leider nur aus, wie weit weg diese abgehobenen Manager und Politiker von wahren Geschehen im Tunnel waren.

Überbordende Aggression? Sie haben dem Verfasser des ruhrbarone Artikel, einem Interview mit einer Anliegerin und Augenzeugin, unterstellt, er nehme Drogen. Das ist empörend und lässt jeden Fragen, was die Motivation dieser Unterstellung ist.

Sie waren nach ihren Angaben am Veranstaltungstag vor Ort gewesen sein - wie auch immer, Sie können nicht überall gewesen sein, in einer gestauten Menge könne Sie auch 50 m nah gewesen sein und trotzdem nicht von Tumulten bemerkt haben.

Die Polizeifunksprüche auf derwesten.de erwähnen auch Pfeffersprayeinsatz. Es ist klar - da lief einiges aus dem Ruder. Verantwrotlich dafür eine komplette Fehlplanung, für die Herr Schallers Sparkurs und Herr Sauerlands rücksichtslose Durchrückung der Veranstaltung verantwortlich sind - es gibt keine andere Erklärung, denn ich halte es schlicht für unmöglich, dass in Deutschland 11 Beamte vorschriftswidrige Genehmigungen erteilen, wenn da nicht enormer Druck von oben kommt.

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Marek L. schrieb:

eine komplette Fehlplanung, für die Herr Schallers Sparkurs und Herr Sauerlands rücksichtslose Durchrückung der Veranstaltung verantwortlich sind - es gibt keine andere Erklärung, denn ich halte es schlicht für unmöglich, dass in Deutschland 11 Beamte vorschriftswidrige Genehmigungen erteilen, wenn da nicht enormer Druck von oben kommt.

Lieber Marek,

das was Sie für unmöglich halten, ist die Beweislage. 
Das Baudezernat und das nachgeordnete Bauamt wurde nicht von Herrn Sauerland unter Druck gesetzt. Das hätten die dort Beschuldigten (es sind übrigens sechs, nicht elf) längst vorgetragen.
Und ob es Spardruck war, der die Mitarbeiter der Lopavent dieses Desaster planen lies, ist auch noch nicht ausgemacht.

Das Event "Loveparade" wollten alle Beteiligten und viele mehr. Die Katastrophe entsteht, weil weder unter den unmittelbar Beteiligten noch in der Öffentlichkeit sich eine kleine Gegenmacht organisiert, die die Planung und damit die Veranstaltung skandalisiert und versucht zu verhindern. Die Abwesenheit dieser organisierten Opposition ermöglicht die Planung der Katastrophe unter Missachtung sämtlichen Fachwissens was die Planer und die genehmigten Beamten besaßen.

Lieber Herr Evers,

ja, wir hatten darüber schon mal debattiert, auf wordpress, Sie sind wohl auch näher dran, trotzdem bin ich nicht restlos überzeugt, Sie hatten ja in dem einem Interview ja auch an Sören Link appeliert, er möge vor allem die Debatten an diesem Seminar im März 2010 untersuchen, als der Brandexperte Schäfer von "Irrsinn" gesprochen hatte. Die städtischen Beamten hatten da von Druck gesprochen. Das ist doch seltsam. Normalerweise hätte man doch gesagt, naja, unter den Umständen wird auch der OB verstehen, dass wir das nicht machen können.

Das alles scheint ja unter den Tisch gefallen zu sein.

Täusche ich mich, dass ursprünglich gegen 11 Beamte der Stadt untersucht wurde?

Es kann ja dafür schon eine Erklärung geben, dass nicht mehr ans Tageslicht kam, denn die Anwälte der städtischen Beamten werden von der Stadt bezahlt? Ale Gegenleistung könnte es schon denkbar sein, dass man schön brav gewisse Dinge nicht sagt?

Wenn es, wie Sie sagen, lediglich der "Hype" war, warum ging man solche Risiken ein?

Generell bin ich kein Fan von Verschwörungstheorien. Aber irgendwie stinkt das schon zum Himmel, dass Beamte einfach Vorschriften ignorieren. Ob 6 oder 11, das ist immer noch unglaublich. Und 4 Angestellte des Veranstalters?

Und ja, Sie haben doch auch in dem Interview angesprochen, dass emails von Rabe gelöscht worden sind, eigentlich unglaublich, und das wurde ja auch nie untersucht.

Der Spardruck von Schaller, von dem spricht Julius Reiter gerne. Für mich ist das glaubwürdig, aufgrund verschiedener Indizien, nämlich der, das die ganze Veranstaltung sich für Schaller/McFit nie und nimmer rechnen konnte, das sage ich als Betriebswirt. Sonst hätte man den zweiten Ausgang an der A59 machen können, sonst hätte man die Floats auch nicht am Rampenausgang vorbei geführt (und damit dort einen unlösbaren Engpass geschaffen, der ein entscheidender Bestandteil der Kausalkette zur Katastrophe darstell). Man hätte die Floats unten durchgeführt, wie es zeitweise geplant war, aber das alles hätte wiederum Befestigungsarbeiten im südlichen Bereich des Geländes erforderlich gemacht, sprich weiteres Geld gekostet. Wieso hat man die ELA nicht installiert? Aus dem gleichen Grund.

Rainer Schaller hat noch in Berlin 2006 so richtig mit der grossen Kelle angerührt (48 Floats, Gratisbusse von McFitstudios nach Berlin), muss sich aber irgendwann mal errechnet haben, dass die Sache das Geld nicht wert ist. Der marketingmässige Gegenwert blieb nämlich weitgehend aus, da bin ich ganz sicher. Aufgrund seines Egos wollte er das Ding nicht absagen, sondern möglichst billig durchziehen, deshalb auch das junge, willige, aber unqualifizierte Personal.

Für mich ist das ein schlüssiges Ganzes, und bisher habe ich kein überzeugendes Argument gehört, das diese Logikkette unterbrochen hätte. Zuviel Risikobereitschaft auf allen Seiten. Sowas gehen Leute, vor allem Beamte, nicht einfach so ein.

Und ich bleibe dabei: Risk Management ist Chefsache, wenn der Chef verantwortungsbewusst ist, zieht er diese immer in Betracht. Dass einfache Anwohner wie auch Raver sowas sehen, aber die Chefs nicht, das ist das schwere Versäumnis der Chefs, da kommt mir die Erklärung, sie seien nicht in die Detailplanung eingebunden gewesen, viel zu billig daher. Ein Chef ist dazu da, das grosse Ganze zu sehen und entsprechend zu entscheiden. Wie in Bochum. Wo aber erstaunlicherweise Schaller stumm blieb und der Schwarze Peter an OB Ottilie Scholz und dem Polizeichef hängen blieb.

Das Chefversagen ist offensichtlich, ungeachtet, ob es nun strafrechtlich relevant ist oder nicht. Bedenken muss es zu Hauf gegeben haben, dafür sprechen viel zu viele Quellen, auch die im derwesten.de. Man hat sie ignoriert und dafür muss es einen Grund geben, einfach nur ein Hype, das überzeugt mich nicht.

So oder so, in dieser verfahrenen Situation sollte man vielleicht den ganzen Strafprozess beiseite schieben und sich schleunigst darauf einigen, die Opfer würdig zu entschädigen. Dabei muss das Land NRW die Federführung übernehmen und auch Geld in die Hand nehmen. Als stärkste Körperschaft der vier Parteien (Land, Stadt, Veranstalter und Versicherung) kann und muss sie sich das leisten. Aber auch Hannelore Kraft hat viel versprochen und soweit ich weiss nicht allzu viel gehalten.

 

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Liber Marek L,

Da sie viele verschiedenen Aspekte ansprechen, werde ich die mir wichtigsten heraus greifen und antworten. Ich beginne mit dem letzten Abschnitt:

Marek L. schrieb:

 

 

 

So oder so, in dieser verfahrenen Situation sollte man vielleicht den ganzen Strafprozess beiseite schieben und sich schleunigst darauf einigen, die Opfer würdig zu entschädigen. Dabei muss das Land NRW die Federführung übernehmen und auch Geld in die Hand nehmen. Als stärkste Körperschaft der vier Parteien (Land, Stadt, Veranstalter und Versicherung) kann und muss sie sich das leisten. Aber auch Hannelore Kraft hat viel versprochen und soweit ich weiss nicht allzu viel gehalten. 

 

Man muss den Strafprozess nicht beiseite schieben. Schließlich verdanken wir einen gtroßen Teil der zusammengetragenen Fakten dem Ermittlungsverfahren. Ich glaube auch, dass bei den jetzt im Focus stehenden Personen strafrechtlich relevantes Verhalten nachzuweisen ist. 

In der Tat hätte das Land eine grössere Rolle bei einer Stiftung zugunsten der Geschädigten spielen können. Man hat ja schnell und unbürokratisch Soforthilfe geleistet. Aber eben individuell, nicht im Sinne einer Stiftung.
Deshalb hat man auch nie versucht die Stadt Duisburg oder die Gemeindeunfallkversicherung einzubinden.
Duisburg lässt sich gegenüber den Geschädigten durch die AXA als Haftpflichtversicherung des Veranstalters Lopavent vertreten. Das ist ungewöhnlich und wohl auch beispiellos. Die noch unter Sauerland und Rabe geschlossenen Verträge sind bis heute geheim. Und auch Link sowie die neue Rechtdezernentin Dr Daniela Lesmeister haben das nie hinterfragt und scheinen es auch nicht ändern zu wollen.

Marek L. schrieb:

Täusche ich mich, dass ursprünglich gegen 11 Beamte der Stadt untersucht wurde?

Es kann ja dafür schon eine Erklärung geben, dass nicht mehr ans Tageslicht kam, denn die Anwälte der städtischen Beamten werden von der Stadt bezahlt? Ale Gegenleistung könnte es schon denkbar sein, dass man schön brav gewisse Dinge nicht sagt?

Der Eröffnungsbeschluss war gegen mehr Beschuldigte ergangen.
Bei der Stadt sind jetzt Mitarbeiter aus der Ordnungsverwaltung und das Ordnungsamt sowie der Bezirksverwaltung Innenstadt nicht länger beschuldigt. Gleiches gilt für den Einsatzleiter der Polizei und den "Crowd-Manager" bei Lopavent.

Marek L. schrieb:
 Wie in Bochum. Wo aber erstaunlicherweise Schaller stumm blieb und der Schwarze Peter an OB Ottilie Scholz und dem Polizeichef hängen blieb

Das Interessante an "Bochum" ist, dass es keinen "schwarzen Peter", und übrigens auch keine Regressforderungen seitens Lopavent gab.
"Bochum" zeigt, wenn sich zwei Personen, verantwortlich für Institutionen einig sind sagt man eine Loveparade ab. Das ist nicht sonderlich schwer, sondern geordnetes Verwaltungshandeln.
Ähnlich hat sich in Duisburg der Kulturdezernent Jansen verhalten. Für den war ein Umzug von halbnackten Menschen mit der Lautstärke keine Kultur, Haptstadtjahr hin Hauptstadtjahr her. Er wollte damit im Gegensatz zum eine Woche vorher zu beradelndem Ruhrschnellweg nichts zu tun haben. So einfach ging das bei OB Sauerland. Gemacht haben es andere vorneweg die Bauverwaltung. Warum die z.B. die ELA erst fordert, dann aber nicht darauf besteht und trotzdem das Gelände abnimmt ist bisher nicht klar. Irgendwo werden die Akteure zynisch und winken durch und das nicht weil Sauerland in Dezernat und Amt hineinregiert. 
"Druck" ist ja nicht verboten in Verwaltungen Institutionen und Betrieben. "Druck" ist aber keine Anweisung und schon gar keine Entschuldigung für strafrechtlich relevantes Verhalten.

Mit dem schwarzen Peter meinte ich die negative Presse. Der Hauptfehler war, dass man 2007 einen Rahmenvertrag abschloss, ohne offenbar zu wissen, was so eine Verantstaltung mit sich bringt. Das gilt aber für beide Seiten, auch für Lopavent. 2011 Gelsenkirchen wäre noch der grössere Wahnsinn gewesen.

Gerade die Häme über Bochum (es gab Artikel mit dem Titel "lauter Deppen am Werk") liess dann aber Sauerland die Kraftbemerkung "von uns wird die Loveparade nicht abgesagt" machen. Von da an war klar, dass eine Absage die noch grössere Blamage nach sich ziehen würde als Bochum.

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Marek L. schrieb:

die Debatten an diesem Seminar im März 2010 untersuchen, als der Brandexperte Schäfer von "Irrsinn" gesprochen hatte. Die städtischen Beamten hatten da von Druck gesprochen. Das ist doch seltsam. Normalerweise hätte man doch gesagt, naja, unter den Umständen wird auch der OB verstehen, dass wir das nicht machen können.

Brandexperte Schäfer fährt von diesem Seminar nach Hause und glaubt die Loveparade Duisburg sei "versenkt". Er habe die Grundlage für die Opposition verschiedener Duisburger Institutionen und relevanter Individuen gelegt.

Dieser oppositionelle Geist führt aber nicht zu der Formulierung von Bedenken und auch nicht zu einem Spiel über die Bande der Ratsfraktionen und auch nicht zu einem "Leck" an die Duisburger Lokalmedien.

In den Jahren nach der Loveparade habe ich auf einigen Fachmessen der Veranstaltungstechnik die Messestände der einschlägigen Versicherungsunternehmen besucht. Dort habe ich explizit nach Policen gefragt, die Opfer von Unglücken sofort entschädigen. Typischerweise kann bei Unfällen/ Unglücken auf Veranstaltungen sehr schnell festgestellt werden, ob verunfallte Besucher überhaupt Einfluss auf das Ereignis hatten. Wenn eine schuldhafte Beteiligung eines Besuchers am Unglück ausgeschlossen ist, steht rechtlich einer Entschädigung eigentlich nichts entgegen. Die oft komplizierte und jahrelange Suche nach den Schuldigen braucht nicht abgewartet zu werden. Wer letztendlich zivilrechtlich den Schaden zu vertreten hat, kann im Innenverhältnis zwischen Veranstalter, Besitzer/ Betreiber der Versammlungsstätte, technischen Dienstleistern, Personal, Herstellern der Technik und weiteren Beteiligten geklärt werden.

Natürlich muss eine solche Police teurer sein. Der Versicherer reduziert das zu versichernde Risiko im Schadensfall ja nicht durch jahrelange Zermürbungstaktik gegenüber den Verunfallten. Eine solche Police wird bezahlbar, wenn der Versicherer durch eigene Kontrollen sicherstellt, dass Veranstaltungen korrekt und sicher geplant werden.

Keiner der angefragten Versicherer hatte hierzu Angebote. Eine Qualitätskontrolle von Planungen oder bisher durchgeführten Veranstaltungen war nicht gewünscht. Das Geschäftsmodell der Versicherer war für mich klar erkennbar. Bei geringstem Aufwand soll ohne Prüfung eine preiswerte Police verkauft werden, die niemandem etwas bringt und Besucher nur "pro forma" absichert.

Hier ist ganz dringend eine Regulierung nötig. Es müssen Mindeststandards für die Absicherung von Veranstaltungsbesuchern geschaffen werden. Sowohl Deckungssumme als auch Schnelligkeit der Schadensregulierung müssen meiner Meinung nach gesetzlich verankert werden. Die Deckungssumme der Loveparade 2010 war mit 7,5 Mio € (Presse-Angabe) für die angebliche und tatsächliche Größe der Veranstaltung viel zu niedrig. Diese Veranstaltung für angeblich 1,4 Mio. Besucher war schlechter versichert als eine Grillparty, bei der der Gastgeber eine gute Privathaftpflicht hat...
 

5

Sehr geehrter Meister für Veranstaltungstechnik,

wenn Sie schon recherchieren und Ihre Ergebnisse veröffentlichen, dann bitte sachlich richtig und den Tatsachen entsprechend.
Eine Versicherung für Großveranstaltungen ganz allgemein ist mit etwa  5 Millionen für Personenschäden, 5 Millionen für  Vermögensschäden,2 Millionen für sonstige Sachschäden versichert.
Die Lopavent hatte offensichtlich eine Deckungssummen Erhöhung auf 7,5 Millionen für Personenschäden.
Also ist die Loveparade mit etwa 12 Millionen Risiko-Deckung recht gut aufgestellt.
Diese Deckung greift ja nur für mögliche Schäden, die dem Veranstalter selbst zu zuordnen sind.
Bei der Loveparade waren 15 Lkws unterwegs, jedes Fahrzeug ist mit einer Schadensdeckung von vermutlich 8 Millionen für Personenschäden und bis zu 100 Millionen für Sach.- und Vermögensschäden versichert.
Damit greifen bei der Loveparade in Duisburg bis zu 120 Millionen Personenschadensdeckung und bis zu 1,5 Milliarden Sach- und Vermögensschadensdeckung.
Der Veranstaltungstechnik Dienstleister ist vermutlich bis 50 Millionen Schadenhöhe versichert.
Der Caterer darf ohne gültige Schadensdeckung keinen Stand aufmachen.
Die Aurelis als Grundstückseigner ist vermutlich mit mindestens 50 Millionen Schadensdeckung  versichert.
Die Baufirma muss eine entsprechende Schadensdeckung haben.

Man kann also davon ausgehen, dass die Veranstaltung und die von ihr ausgehenden Risiken mit mindestens 250 Millionen bis zu 1,5 Milliarden versichert ist.
Das stellt in etwa  die realen Deckungsverhältnisse dar.

Wenn man jetzt noch in Betrachtung des anstehenden Strafprozesses in Rechnung stellt, dass unter Umständen die Schadensverantwortlichkeiten sich gänzlich anders ergeben können, als von Ihnen unterstellt wird, muss man sich fragen, welchen Sinn Ihre „fachlichen“ Beiträge haben sollen?

In diesem Sinne empfehle ich bei Meinungsäusserungen immer den Dieter Nuhr im Kopf zu haben: „ wenn man von etwas keine Ahnung hat….einfach mal die Fr..se halten.

Mit freundlichen Grüßen

 

1

Sehr geehrter Versicherungsvertreter,

ich halte es für unwürdig, bei einer Veranstaltung Verunfallten zuzumuten:

- selber auf dem Klageweg aus einer Gruppe verschiedener Versicherter den Schuldigen zu ermitteln und dann bei diesem den entstandenen Schaden regulieren zu lassen

- jahrelang oder eventuell jahrzehntelang bis zu einer endgültigen Regulierung der Schäden zu warten

- zusätzlich zum entstandenen Schaden ein hohes juristisches Risiko zu tragen

Damit werden die Opfer ein zweites Mal geschädigt.

Die von Ihnen genannten Deckungssummen stehen den Opfern eben nicht zur Verfügung. Sie selber erwähnen in Ihrem Beitrag, dass jeder LKW mit einer höhere Deckungssumme versichert ist als der Veranstalter. Die Versicherungen der LKWs, Caterer und technischen Dienstleister können nicht in Anspruch genommen werden, da diese die Schäden nicht verursacht haben. Hier greift nur die Versicherung des Veranstalters, der für die mangelhafte Planung und Durchführung der Veranstaltung haften muss. Sollte der Veranstalter hier eine Haftung an einen Auftragnehmer weiterreichen wollen, dann gehört das für mich in das Innenverhältnis von Veranstalter und Auftragnehmer.

Sie selber geben an, dass Sie als Versicherungsvertreter vor einer Regulierung erst den Ausgang des Prozesses abwarten wollen. Und genau das halte ich für unzumutbar.

 

 

 

5

Sehr geehrter Meister für Veranstaltungstechnik,

ich denke man kann keine ethischen moralisch begründete Diskussion über eine Entschädigung der Opfer von Duisburg führen.
Wer kann den Verlust eines Familienangehörigen ermessen?
Wer kann einen seelischen  oder körperlichen Schaden in Euro bewerten?

Es gibt dafür in Deutschland gesetzliche Regelungen und die sind einzuhalten, eine Einzelfall-Betrachtung ist eben nicht möglich.
Sonst hätten wir ganz schnell sogenannte amerikanische Verhältnisse und die dienen nur den geldgierigen Rechtsanwälten. Das Leiden von Opfern kann niemand individuell berechnen.
Wer wollte so vermessen sein.

Ich habe auf verschiedenen Fortbildungen in den Jahren nach der Loveparade Katastrophe von unterschiedlichen Referenten allerdings gänzlich andere Informationen erhalten, als Sie hier im Beck-blog verbreiten.

Nochmals in Kürze.
Die Risikoabwägungen für derartige Veranstaltungen errechnen sich aus unterschiedlichen Betrachtungssystemen, z.B. dem Maurer Algorithmus bzw. den für entsprechend größere Besucherzahlen zutreffende Kölner Algorithmus.
Dem entsprechend muss ein Veranstalter auch seine Rettungssanitäter-Vorsorge strukturieren.
Nach dem Kölner Modell ist bei einer Veranstaltung der Dimension einer Loveparade mit bis zu 5000 Patientenkontakten auszugehen und die entsprechende Vorsorge zu treffen.
Das hat der Veranstalter in Duisburg pflichtgemäß auch getan, sonst hätte die Versicherung jede Schadensregulierung verweigert.
Wenn es ans Geld geht, sind die Versicherungsjuristen gnadenlos, das dürfte allgemein bekannt sein.
Nur nebenbei, so unqualifiziert wie Sie es darstellen, können die technischen Planer bei der Loveparade nicht gewesen sein, einer von den dort Beschäftigten ist heute als Referent an der FH Köln bei Dr. Brenig tätig und referiert im Studiengang "Fachplanung und Leitung Besuchersicherheit". Der Referent hat schon 2009/10 die Arbeitsgruppe Veranstaltungssicherheit für Großveranstaltungen mitgegründet.
Unter der Beteiligung solcher Spezialisten wären die Fehlplanungen, die Sie unterstellen, sicherlich aufgefallen.

Die Versicherungssumme für eine Großveranstaltung mit mehr als 100 tausend Besuchern, wird durch gesetzliche Regelungen festgelegt.
Diese hat der Veranstalter seit 2008 in Dortmund, weil auch dort die Veranstaltung zu großen Teilen auf eingezäuntem Privatgelände stattgefunden hat, um 50% bei Personenschäden von 5 Millionen Euro auf 7,5 Millionen Euro erhöht. Was übrigens, jedenfalls bei den Unternehmen, für die ich tätig bin, mit einer 100 prozentigen Kostenerhöhung einhergeht.

Die Stadt Duisburg hat unabhängig vom Veranstalter bei demselben Konzern ihre Versicherungen abgeschlossen.
Aus diesem Grund haben beide Partner schon kurz nach den Ereignissen von Duisburg beschlossen , unabhängig von der Klärung der Schuldfrage 10 Millionen Euro zur Entschädigung bereit zu stellen.
Bis 2011 haben nahezu 300 Geschädigte ihre Ansprüche daraus geregelt.
Nachzulesen unter Anderem hier:

http://www.focus.de/panorama/welt/duisburg-290-loveparade-opfer-erhalten...

Ich hoffe nicht, dass Sie mit Ihren Ausführungen auf die sich jetzt nach 5 Jahren entwickelnden Schadenersatzklagen abheben.
Das ist meiner Meinung nach das „schmutzige Geschäft" von gewissenlosen Rechtsanwälten, die auf entsprechende finanzielle Gewinne hoffen und mit dem Leid der Opfer ein ruchloses Spiel spielen.

Für eine den Tatsachen entsprechende Einschätzung der Opferzahlen empfehle ich den folgenden Bericht:

http://www.aerzteblatt.de/archiv/97961/Patientenversorgung-bei-der-Lovep...

Dem Zufolge gab  es am 24.07.2010  5600 Patienten Kontakte. Davon sind  475 Personen in eine Klinik eingeliefert worden, nahezu keine der Personen hatte den Verletztungsgrad „schwer“.
In Essen 2007 gab es 3800 Patientenkontakte , in Dortmund 1500 Patientenkontakte.
Ich  will hier nichts beschönigen, dass sollte klar sein. Es haben schließlich 21 Menschen ihr Leben verloren.

Soweit eine Zusammenfassung von Informationen aus den Fortbildungen, ich bin davon überzeugt die Referenten hatten einen umfassenderen Zugang zu Informationen als sie und ich den haben können.
Aber um solche Geschehen für die Zukunft vermeidbar zu machen, hilft eben nur eine an den Tatsachen orientierte Betrachtung.
Alles Andere führt lediglich an den „deutschen Stammtisch“.

Mit freundlichen Grüßen

 

3

Versicherungsvertreter schrieb:

Nur nebenbei, so unqualifiziert wie Sie es darstellen, können die technischen Planer bei der Loveparade nicht gewesen sein, einer von den dort Beschäftigten ist heute als Referent an der FH Köln bei Dr. Brenig tätig und referiert im Studiengang "Fachplanung und Leitung Besuchersicherheit". Der Referent hat schon 2009/10 die Arbeitsgruppe Veranstaltungssicherheit für Großveranstaltungen mitgegründet.
Unter der Beteiligung solcher Spezialisten wären die Fehlplanungen, die Sie unterstellen, sicherlich aufgefallen.

Die für Lopavent tätigen MitarbeiterInnen in Duisburg waren nicht unqualifiziert. Das mag man schon daran sehen, dass sie gleichzeitig die Eröffnungsveranstaltung für das Kulturhauptstadtjahr 2010 auf Zollverein in Essen "gefahren" haben und wohl auch -trotz des plötzlich einsetzenden Schneefalls- gut bewältigt haben.

Bisher ist allerdings unklar, ob einer von ihnen auch die formelle nach den Regeln der Sonderbauverordnung geforderte Qualifikation zum "Meister für Veranstaltungtechnik hatte. Danach hatte das Bauamt der Stadt Duisburg in seinen Beanstandungsschreiben nicht gefragt, während es mehrfach verlangte, auf dem Gelände eine ELA Anlage zu installieren.

Aus Ihrer spezifischen Expertise wäre nun interessant zu wissen, ob die Versicherungswirtschaft solche Essentials der Veranstaltungsplanung wie "Qualifikation der MitarbeiterInnen" und "technische Ausstattung zur Vertragsbedingung macht und ggf Nachweise verlangt. 

Zum Mitarbeiter an der FH Köln:
So hoch in der Hierarchie der Lopavent kann der nicht gewesen sein. Das sind nämlich die vier jetzt Beschuldigten sowie der nicht länger zu den Beschuldigten zählende Koordinator für den Eingangsbereich (Crowd-Manager).

 

In jedem Fall wäre es aber interessant, den von Ihnen erwähnten Mitarbeiter zu "Qualifikation der Mitarbeiter von Lopavent" und "Ela Anlage" zu hören. Vielleicht können Sie ihn zur Mitdiskussion hier motivieren.

 

Versicherungsvertreter schrieb:

Die Stadt Duisburg hat unabhängig vom Veranstalter bei demselben Konzern ihre Versicherungen abgeschlossen.
Aus diesem Grund haben beide Partner schon kurz nach den Ereignissen von Duisburg beschlossen , unabhängig von der Klärung der Schuldfrage 10 Millionen Euro zur Entschädigung bereit zu stellen.
Bis 2011 haben nahezu 300 Geschädigte ihre Ansprüche daraus geregelt.
Nachzulesen unter Anderem hier:
http://www.focus.de/panorama/welt/duisburg-290-loveparade-opfer-erhalten...

Ich glaube, da irren Sie.
Die Stadt Duisburg hat für die Loveparade keine eignene Versicherung abgeschlossen. 
Auch nicht bei der AXA Versicherung.
Sie und ihre Angestellten sind über die GVV Versicherung gedeckt.
https://de.wikipedia.org/wiki/GVV-Kommunalversicherung

Das geht auch aus dem von Ihnen verlinkten "Focus Artikel" hervor:
"Zur Regelung der Ansprüche schlossen die Stadt Duisburg und der VersicherungskonzernAxa am Freitag eine entsprechende Vereinbarung, teilten beide Seiten mit. (...) Die Axa ist der Haftpflichtversicherer des Loveparade-Veranstalters Lopavent.

Schon kurz nach der Katastrophe entscheidet die Stadt Duisburg sich bei der Soforthilfe und Schadensregulierung nicht durch die GVV sondern durch die Versicherung des Veranstalters vertreten zu lassen. Links liegen lässt die Duisburger Führung unter OB Sauerland und Rechtsdezernat Raabe dei erfolgreich im Auftrag der Landesregierung arbeitende "Gemeindeunvallversicherung mit ihrem Soforthilfefonds.

Das ist ein sehr ungewöhnliches Vorgehen.
Die Aufsichtsbehörde für die Veranstaltung reguliert muss schon eine weitgehende Interessensgleichheit unterstellen um so vorzugehen und nicht getrennte Wege zu gehen. Man stelle sich vor ähnlich hätte man es bei der Stadt Köln und den beteiligten Baufirmen beim Einsturz des Stadtarchives geleistet.

Hochinteressant jedoch ist, dass der neue OB Link  nicht über eine Änderung dieses Vorgehens nachgedacht bzw. diesen gekündigt hat. Der Vertrag und seine Vereinbarungen wird geheim gehalten.

So organisiert die Versicherung der Lopavent Verzichtserklärungen auch für die Stadt Duisburg. Ohne deren Zeichnung gibt es nämlich keine Leistungen.

 

 

Versicherungsvertreter schrieb:

Nur nebenbei, so unqualifiziert wie Sie es darstellen, können die technischen Planer bei der Loveparade nicht gewesen sein, einer von den dort Beschäftigten ist heute als Referent an der FH Köln bei Dr. Brenig tätig und referiert im Studiengang "Fachplanung und Leitung Besuchersicherheit". Der Referent hat schon 2009/10 die Arbeitsgruppe Veranstaltungssicherheit für Großveranstaltungen mitgegründet.
Unter der Beteiligung solcher Spezialisten wären die Fehlplanungen, die Sie unterstellen, sicherlich aufgefallen.
 

 

Sehr geehrter Versicherungsvertreter,

diese Argumentation finde ich mehr als verwegen. Da stellt sich schon die Frage, ob Sie sich überhaupt kritisch mit dem Genehmigungsverlauf der Loveparade und den entsprechenden Dokumenten auseinandergesetzt haben. Unqualifiziert mögen "solche Spezialisten" zwar nicht gewesen sein. Aber stellen Sie sich vor, diese Spezialisten verfügen - ich nenne jetzt stellvertretend einfach mal die Herrn Schreckenberg und Klüpfel - teils sogar über Professoren- und Doktorentitel, und dennoch waren sie Teil des kollektiven Wegschauens und Schönrechnens, das die Katastrophe erst ermöglichte.

Man höre und staune, die Eliten haben versagt!

Da Ihnen das neu zu sein scheint, muss ich auf das von Ihnen in Kommentar #42 am 15.08. erwähnte Nuhr-Zitat verweisen...

Mit erstaunten Grüßen

Der Klenk

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Hallo Herr Evers, wenn wir von dem gleichen Soforthilfefonds reden, dann wurde zumindest ein Teil davon für dieses dubiose "Entlastungs-Gutachten" der Stadt Duisburg im September 2010 verbraten, Näheres siehe hier:

http://www.bz-duisburg.de/2011/Rat%20BV%20Auss/Rat%20Mi%2014Sep2011.htm

 

"Dieses Geld ("...es war eben da", so Langner) wurde für dieses Gutachten genutzt und steht nun den Opfern der Loveparade nicht mehr zur Verfügung, da verbraucht. "

 

Als Augen- und Ohrenzeuge dieser Ratssitzung kann ich diesen Vorgang bestätigen.

 

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Sehr geehrter Herr Evers,

ich habe die Vertragslage der Stadt Duisburg und des Veranstalters nie recherchiert.
Uns ist  im Rahmen eines Referates 2012 die Entschädigungslage, so wie ich oben geschrieben habe, dargestellt worden.
Wobei die Tatsache, dass die Stadt Duisburg über die GVV versichert ist, nicht ausschließt , dass es auch weitere Verträge gibt.
Aber ich habe diesbezüglich keine Kenntnis.
Nur eins kann man mit Sicherheit ausschließen, dass die AXA als Versicherungsleistung, irgendwelche Rechtsanwälte der Stadt vergütet.
Die genannten 10 Millionen Euro stehen, wenn überhaupt sicherlich ausschließlich der Schadensregulierung von Geschädigten der Loveparade zur Verfügung.
Klar sollte ebenfalls sein, dass die Versicherungsunternehmen  nach wirtschaftlichen Prinzipien arbeiten und keine Wohltäter sind.
Grundlage der Schadensregulierungen ist immer geltendes Recht.
Das muss nicht in jedem Fall „gerecht“ sein.
Das geltende Recht kann ja den Anspruch „gerecht“ zu sein garnicht haben, da „Gerechtigkeit“ ein sehr subjektiv empfundener Terminus ist, das „geltende Recht" aber die
rechtliche Allgemeinverfassung einer Gesellschaft darstellt und die kann eben keine „Gerechtigkeit“ garantieren.

Die Vertragslage bei z.B. Abschlüssen für eine Großveranstaltung können Sie mit der Haftpflicht Versicherung eines Kraftfahrzeuges vergleichen.
Mit seiner Unterschrift unter den Versicherungsvertrag sichert der Versicherungsnehmer zu, dass er die versicherte Sache im zugelassenen rechtlichen Rahmen betreibt.
Oder anders ausgedrückt, sie dürfen keine technischen Veränderungen an ihrem KFZ vornehmen, die der allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE) widersprechen.
Wenn sie technische Veränderungen vornehmen und diese nicht prüfen und eintragen lassen, erlischt der Versicherungsschutz automatisch.
Genauso sehen wir das bei einer Veranstaltung. Wenn ein Veranstalter die technischen Regeln, ohne Ausnahmegenehmigungen erwirkt zu haben, nicht einhält, oder in veränderter ungenehmigter Sachlage den Betrieb aufnimmt, erlischt der Versicherungsschutz.
Daher mein Rückschluss, die Loveparade ist vermutlich nach geltendem Recht betrieben worden, sonst hätte sich der Versicherungsgeber grundsätzlich nicht auf irgendwelche Zahlungsvereinbarungen eingelassen.
Versicherungen sind gewinnorientiert und zahlen nur wenn sie „müssen“.
Das können sie mir glauben.

Unsere Fortbildungen umfassen auch keine technischen Details , sondern geben nur Grundlageninformationen zur Abschätzung, ob ein Vertrag, der das Risiko einer „Großschadenslage“ birgt, wirtschaftlich vertretbar abzuschließen ist.
In diesem Rahmen sind natürlich auch die Geschehnisse um die Loveparade in Duisburg diskutiert worden.
Die Informationen, dass auf Veranstalterseite sehr wohl ein gut qualifiziertes Team aktiv war, habe ich aus einem Vortrag aus 2014 mitgenommen.
Daher auch die Information, einer der ehemaligen Mitarbeiter sei heute Dozent an der FH Köln, dass hatte ich mir aus irgendwelchen Gründen notiert.
Ich selbst habe zu diesem Bereich keinerlei persönliche Kontakte.

Mit freundlichen Grüßen

 

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@Versicherungsvertreter:
In jedem Fall ein spannender Beitrag.
"State of the art" waren Planung und Durchführung der Veranstaltung nicht. 
Das gilt insbesondere für die ELA Anlage, die das Bauamt in mehreren Schreiben gefordert hatte, die dann aber am Veranstaltungstag nicht da war.
Das Bauamt hat trotz dieser Mißachtung der Aufllage die Abnahme des Geländes nicht verweigert.
Warum es dieses joint venture und Stadt Duisburg gibt, weiss ich nicht.
Anwälte werden daraus nicht bezahlt, die zahlt die Stadt aus Haushaltsmitteln.

Man stelle sich vor:
In allen Bundesligastadien und Veranstaltungsarenen sind ELA Anlagen eingebaut. Die werden von sehr erfahrenen Sprechern "gefahren". Die nehmen einige Gefahrenansagen vorab auf Tonträger auf um nicht in der Krisenlage die Zuschauer durch das Zittern in der Stimme zu beunruhigen.

Ich bin mir ziemlich sicher dass sollten diese Anlagen defekt sein, die Veranstaltungen anfallen würden, da man die Besucher nicht mehr steuern kann. Und ein Versicherungsschutz käme, sicher auch zum Erliegen.

Im Vergleich zum alten Duisburger Güterbahnhof sind diese Arenen und Stadien ein überschaubares Terrain.

Zum Nachlesen:
http://docunews.org/loveparade/analyse/wo-waren-die-lautsprecher/

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