Diskriminierung I: Deutschland soll Veto gegen Überarbeitung von Richtlinien aufgeben

von Prof. Dr. Christian Rolfs, veröffentlicht am 27.07.2015
Rechtsgebiete: ArbeitsrechtDiskriminierungAGGBenachteiligung12|3834 Aufrufe

Anders als im Arbeitsrecht, wo Benachteiligungen wegen der Rasse oder ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität unionsrechtlich gefordert sind, ist der Diskriminierungsschutz im Zivilrechtsverkehr auf EU-Ebene bislang weniger stark ausgeprägt. Die Richtlinien 2000/43/EG und 2006/54/EG untersagen Benachteiligungen bislang nur wegen des Geschlechts, der Rasse und der ethnischen Herkunft. Deutschland ist darüber bei der Umsetzung der genannten Richtlinien im AGG weit hinausgegangen und hat mit Ausnahme des Merkmales „Weltanschauung“ Benachteiligungen aus den eingangs genannten Gründen auch im Zivilrechtsverkehr untersagt (§ 19 AGG).

Gegen Pläne der europäischen Kommission, die EU-Richtlinien zu aktualisieren und den Benachteiligungsschutz im allgemeinen Zivilrecht demjenigen im Arbeitsrecht anzugleichen, hat sich Deutschland bislang gesperrt. Da der AEUV insoweit Einstimmigkeit der Mitgliedstaaten verlangt, liegen die Pläne in Brüssel auf Eis. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) unterstützt nun einen Appell von mehr als 40 Verbänden und Nichtregierungsorganisationen an die Bundesregierung, ihre Blockadehaltung aufzugeben. Christine Lüders, Leiterin der ADS, sagte vergangene Woche in Berlin: „Es ist völlig unverständlich, dass Deutschland als einziges Land einen besseren Schutz vor Diskriminierungen für ganz Europa blockiert“.

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12 Kommentare

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Christine Lüders formuliert es vorsichtig: Deutschland blockiert nicht nur den Schutz vor Diskriminierungen, sondern Deutschland "sabotiert" in beispielsloser Art und Weise den Diskriminierungsschutz.

 

Beispiele:

 

- AGG-Verfahren müssen durch alle Instanzen getrieben werden, bis überhaupt eine Diskriminierung gesehen wird (aktuelles Beispiel: BAG, Urteil v. 23.07.2015,- 6 AZR 647/15).

 

- Ansprüche nach dem AGG für abgelehnte Bewerber werden flächendeckend mit fadenscheinigen und konstruierten "Begründungen" einer "nicht-ernsthaften Bewerbung" abgelehnt

 

- Selbst wenn die Gerichte in der Praxis einmal zu einem Anspruch auf eine Entschädigung kommen, dann ist diese Entschädigung derartig gering, daß sie die bis dahin angefallenen Verfahrenskosten aufzehren und überhaupt keine abschreckende Wirkung für den "Diskriminierer" entfaltet.

 

- Rechtsanwälte, die Rechte ihrer Mandanten verfolgen, werden ihrerseits von der Staatsgewalt verfolgt

 

- die Presse wird vom Staat instrumentalisiert, um Menschen, die sich auf das AGG berufen an den Pranger zu stellen.

 

- Wirtschaftkanzleien betreiben über Jahre hinweg ungestraft einen virtuellen "Pranger" für Menschen, die sich mehr als einmal gegen Diskriminierung zur Wehr setzen.

 

 

 

"to be continued".....

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@ Gast (#2):

"Gegen Pläne der europäischen Kommission, die EU-Richtlinien zu aktualisieren und den Benachteiligungsschutz im allgemeinen Zivilrecht demjenigen im Arbeitsrecht anzugleichen ..."

Das heißt: Auch im Zivilrecht sollen Benachteiligungen wegen der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung untersagt werden.

 

Wie "entlarvend".  Ist das denn nicht eine Bankrotterklärung für den wichtigsten Wirtschaftsfaktor innerhalb Europas? Wir weigern uns, die europarechtlichen Vorgaben umzusetzen? Entweder "ganz Europa" oder eben "gar nicht Europa". Diese "Rosinenpickerei" Deutschlands ist nicht zu ertragen. Insbesondere wenn man sich vergegenwärtigt, mit welchen "drohenden" Zeigefingern hier auf Griechenland gedeutet wird.

 

Es ist diesseits nicht nachvollziehbar, woher die Scheu vor einem umfassenden Diskriminierungsschutz denn kommt? Man könnte meinen, daß Deutschland lediglich eine Fassade von Rechtsstaatlichkeit aufsetzt und sich in Wirklichkeit zu einer umfassenden Rechtsstaatlichkeit nicht bekennen möchte.

 

Erst die verzögerte Einführung des AGGs und jetzt dieser Boykott. Offensichtlicher kann man in einer Völkergemeinschaft nicht zeigen, welche "Werte" bzw. "Unwerte" unsere Regierung vertreten möchte.

 

Es ist kaum vorstellbar, daß diese Haltung der Haltung unserer breiten Bevölkerung entspricht. Sie entspricht vielmehr der Haltung von Lobbyisten, die Angst um den Erhalt ihrer "Werteordnung" (wie auch immer diese im Einzelfall aussehen mag) haben.

 

 

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Gast2 schrieb:
Wir weigern uns, die europarechtlichen Vorgaben umzusetzen?
(...)Es ist kaum vorstellbar, daß diese Haltung der Haltung unserer breiten Bevölkerung entspricht.

Es ist grundsätzlich auch kaum vorstellbar, dass europarechtliche Vorgaben der Haltung der breiten Bevölkerung entsprechen. Eher kommen gerade sie durch intensive Lobbyarbeit zustande, was man hier angesichts von "40 Verbänden und Nichtregierungsorganisationen" einschließlich der Antidiskriminierungsstelle des Bundes wohl annehmen muss, die das hier diskutierte Appell tragen und alle mit ihren Anliegen gutes Geld verdienen bzw. schöne Posten für ehemalige Laberistikstudenten schaffen.

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Langsam scheint sich ja nach vielen nutzlosen und verstörenden Jahren doch noch Widerstand gegen die bekannt desinteressierte und laxe lobbygeleitete deutsche Haltung zu formieren. Und sogar die im Übrigen nicht immer sonderlich hilfreiche Antidiskriminierungsstelle des Bundes macht mit. Es keimt wirklich ein Fünkchen Hoffnung, wozu auch das BAG mit seiner Vorlage an den EuGH beiträgt (vgl. http://blog.beck.de/2015/06/22/agg-hopping-gelangt-zum-eugh). Mal sehen, was jja. und Konsorten dazu wieder alles an Weltuntergang, Zeter und Mordio etc. einfällt...

@Prof.Dr. Rolfs:

 

Verstehe ich das richtig? Deutschland versperrt sich einer Angleichung des Diskriminierungsschutzes im allgemeinen Zivilrecht an das Arbeitsrecht auf EU-Ebene, obwohl Deutschland in § 19 AGG eine derartige Angleichung schon selbst vorgenommen  hat, weil es über die EU-Vorgaben hinausgegangen ist?

 

Stellt das denn letztlich kein "widersprüchliches Verhalten"  seitens Deutschlands dar?

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Nicht hier, aber in anderen Foren, wird nicht selten von Leuten, die sehr stolz darauf sind, daß sie politisch korrekete Meinungen äußern, die Diskussioon oft gerne mit einer Prise Empörung oder gar einer Anstachelung zur Hysterie "gewürzt".

Natürlich ist es für Minderheiten nicht gerade schön oder angenehm oder erhebend, wenn sich ihrem Befinden im Alltag oft ein Verdacht einschleicht, daß sie in der einen oder anderen Situation womöglich etwas, was sie sich wünschen, vielleicht gerade deswegen nicht bekommen, weil sie einer Minderheit angehören.

Ich habe so etwas selbst erlebt, als ich meinen Wehrdienst ableistete, und von seiten von Kriegsdienstverweigerern und Linken mal klammheimmheimlich und mal auch ganz offen diskriminiert wurde. Auch wurde ich, weil ich ein Mann bin, bereits des öfteren von Feministinnen diskriminiert. Und, weil ich heterosexuell bin, wurde ich auch schon oft von Homosexuellen diskriminiert. Außerdem wurde ich von Islamisten diskriminiert, weil ich kein Muslim bin. Das war alles nicht gerade schön oder erheben oder angenehm.

Auf der anderen Seite sollte man aber auch nicht vergessen, daß wir weder Tiere noch Roboter, sondern Menschen sind, und daß das, was den Menschen vom Tier oder Roboter unterscheidet, seine Freiheit und seine Willensfreiheit und seine Entscheidungsfreiheit ist. Diese Freiheit sollte der Gesetzgeber nicht zu sehr beschränken, und zwar auch nicht in der (vermeintlich?) guten Absicht, Menschen vor Diskriminierung zu schützen.

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@Noch so ein Gast:

Sie werden es nicht glauben, nicht nur "AGG-Klagen" müssen bis zum BAG getrieben werden, sondern sogar die eine oder andere Kündigungsschutzklage...Auch hier scheint es eine Lobby zu geben, die sich nicht mit dem Kündigungsschutz des Arbeitnehmers  oder auch dem Kündigungsrecht des Arbeitgebers abfinden will und erstinstanzliche Entscheidungen einfach nicht akzeptiert.  Ähnliches hört man aus dem öffentlichen Baurecht, auch da treibt die Baugenehmigungsversagungslobby Verfahren bis zum OVG oder BVerwG, statt einfach eine Baugenehmigung zu erteilen. 

Und: Welche Anwälte werden denn verfolgt, weil sie die Ansprüche ihrer Mandanten verfolgen (meinen Sie etwa den Anwalt, der vornehmlich sich selbst und seinen Bruder bei AGG_Entschädigungsklagen vertritt?)

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@gaestchen:

 

Ich wollte lediglich die interessanten Hintergrundinformationen von Prof.Dr. Rolfs dahingehend bewerten, daß im Bereich des Diskriminierungsschutzes scheinbar nicht nur eine faktische "Rechtsanwendungsverweigerung" sondern auch eine politische "Rechtsumsetzungsverweigerung" in Deutschland vorzufinden ist. Dieses Phänomen halte ich für bemerkenswert, auch angesichts der Tatsache, daß unsere Politik ja nicht gerade zögerlich ist, wenn es um die Verteilung von "Rechtsstaatlichkeitsschelte" gegenüber anderen Ländern geht.

 

Falls auch Ihnen Bereiche in unserer Gesellschaft bekannt sind, in denen gezielt von Staats wegen Gesetze und Grundrechtspositionen missachtet werden, so wäre auch dies ein ebenso anzuprangernder Missstand. Meine Rolle als "aufmerksamer" Staatsbürger verstehe ich jedoch so, daß ich derartige Missstände nicht als gegeben hinnehmen möchte, sondern mir erlaube, darauf hinzuweisen und zwar immer wieder, so lange ich an unsere rechtsstaatliche Idee glauben darf.

 

Ich weiß auch nicht, wieviele Kollegen in unserem Land von staatlichen Repressalien betroffen sind, weil sie sich gegen derartige Missstände zur Wehr setzen. Mir persönlich wäre jedoch schon ein Betroffener zu viel. In diesem Zusammenhang interessiert mich auch nicht, ob ein Kollege seinen Nachbarn, seine Oma, seinen Hausarzt oder sich selbst vertritt. Wie der Beitrag von Prof. Dr. Rolfs zeigt, wehrt sich unser Staat ja offenbar selbst sehr stark gegenüber Bevormundungen durch die EU, obwohl er selbst darüber entschieden hat, Teil dieser Gemeinschaft zu sein. Ist es da nicht nur konsequent, daß sich beispielsweise ein Organ der Rechtspflege nicht vorschreiben lässt, wessen Rechte es vertritt? 

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Wirklich bemerkenswert. Deutschland verweigert einen weitergehenden Schutz seiner Bürger, indem es sein "Veto" gegen die Erweiterung des Diskriminierungsschutzes einlegt. Wann hat es denn so etwas schon einmal gegeben?

 

Es wäre einmal interessant zu erfahren, was unsere Bevölkerung davon hält, daß eine Erweiterung des Schutzes vor Beeinträchtigungen unserer Menschenrechte von der deutschen Regierung blockiert wird.

 

Im Arbeitsleben nennt man das "Arbeitsverweigerung", was im Regelfall mit einer Abmahnung geahndet wird und im Wiederholungsfall zur Kündigung führen kann.

 

Mir scheint, als ob unsere Demokratie tatsächlich zu einer "Demokratie" der "Wenigen" verkommen ist, an der ein Großteil unserer Bevölkerung nicht mehr teilhaben kann.

 

 

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