EU: Grundüberholung des TK-Rechtsrahmens: 218 Fragen der EU Kommission an die Industrie und Verbraucher

von Dr. Axel Spies, veröffentlicht am 11.09.2015

Die Europäische Kommission hat heute sehr umfangreiche Fragebögen zu Bandbreitenbedarf und Internetqualität sowie zu den TK-Vorschriften, die über 2020 hinaus die Entwicklung des TK-Marktes steuern sollen, ins Netz gestellt. Kommentare können bis zum 07.12. abgegeben werden.  Die Kommission  will den Bedarf und Anspruch an Breitbandnetzen und Internet-Qualität  transparent ermitteln und damit das Fundament für regulatorische Regelungen über das Jahr 2020 hinaus herausfinden will. Die bisherigen Regeln sind fast 7 Jahre alt (2009 Telecoms “Package”).

Die Digitale Agenda 2010 hat zwar in den vergangenen fünf Jahren einiges bewegt und war auch schon mehrfach (zumindest mittelbar) Gegenstand von Blogbeiträgen (hier und hier). Die strukturellen Veränderungen und globalen Herausforderung sind aber gewaltig. Der Internet-Traffic ist alleine im Jahr 2013 um weltweit 26 Prozent angestiegen, was u.a. an der wachsenden Verbreitung von Smartphones liegt.

Um die Entwicklung eines digitalen Binnenmarktes  dem anzupassen will die Kommission nun auch den Rechtsrahmen in der EU umbauen - vermutlich zu Lasten der Kompetenzen der Mitgliedsstaaten. Deshalb wird die Kommission das Gros der Vorschriften im Zusammenhang mit der Regulierung des TK-Marktes auf Herz und Nieren überprüfen, wie:

  • die Richtlinie 2002/21/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. März 2002 über einen gemeinsamen Rechtsrahmen für elektronische Kommunikationsnetze und -dienste (Rahmenrichtlinie),

  • Richtlinie 2009/136/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2009 zur Änderung der Richtlinie 2002/22/EG über den Universaldienst und Nutzerrechte bei elektronischen Kommunikationsnetzen und -diensten,

  • die Richtlinie 2002/58/EG über die Verarbeitung personenbezogener Daten und den Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation und der Verordnung (EG)

Die fünf Kernpunkte der Konsultationen sind:

  • die Regulierung von Zugang zu Netzen,

  • Frequenzmanagment auf EU-Ebene,

  • Regelung von Kommunikationsdienstleistungen,

  • Universaldienste

  • Umsetzung der EU-Regeln in den Mitgliedsstaaten

    Was halten Sie von dem neuen Vorstoß der Kommission?

Vermutlich werden die Mitgliedsstaaten es nicht widerspruchslos dulden, dass noch mehr Kompetenzen im national bedeutsamen TK-Sektor nach Brüssel abwandern. Andererseits dürfte der Industrie daran gelegen sein, möglichst unbürokratisch und EU-weit ihre Dienste anbieten zu können. Vermutlich werden einige harte Nüsse zu knacken zu sein, wie die Debatte hier in den USA über die Migration zu IP Netzen bei der FCC (Order vom 06.08.15) zeigt.

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