Zeit für einen „Irrational-Choice-Ansatz“? – Kriminologie im Falle Volkswagen

von Prof. Dr. Henning Ernst Müller, veröffentlicht am 29.09.2015
Rechtsgebiete: StrafrechtKriminologieMaterielles Strafrecht530|51439 Aufrufe

Gegen den ehemaligen Vorstandsvorsitzenden der VW AG Martin Winterkorn, so lesen wir, ermittelt die Staatsanwaltschaft Braunschweig wegen Betrugs. Wahrscheinlich sind auch Ermittlungen gegen unbekannte weitere Konzernangehörige anhängig. (Nach aktuelleren Meldungen ermittelt die StA nun doch (noch) nicht gegen Winterkorn, sondern nur gegen Unbekannt. Bei Herrn Winterkorn werde ein Anfangsverdacht noch geprüft. Ebenso wie die Süddeutsche Zeitung halte ich es für mindestens fragwürdig, zunächst die Presse von Ermittlungen gegen Winterkorn zu informieren, dies dann jedoch im Internet wieder zurückzunehmen).

Die strafrechtlich entscheidende Frage wird sein, ob Herr Winterkorn bzw. andere künftige Beschuldigte persönlich davon gewusst hat oder gar selbst angeordnet hat, die Manipulationen des Abgassystems an den VW-Fahrzeugen vorzunehmen, um damit mit Bereicherungsabsicht Abnehmer und Käufer der Fahrzeuge zu täuschen bzw. täuschen zu lassen.

Aber ganz gleich, ob sich Herr Winterkorn oder andere hochrangige VW-Manager wegen Betrugs strafbar gemacht haben, stellt sich die kriminologische Frage, wie es zu solch einem deliktischen Verhalten in dem Unternehmen gekommen ist.

Die typische Wirtschaftsdelinquenz (z.B. Betrug, Untreue, Wettbewerbsverstöße, Korruption im geschäftlichen Verkehr, illegale Beschäftigung zur Umgehung von Sozialleistungen, Steuerhinterziehung) zielt darauf ab, zur Bereicherung des Unternehmens bzw. seiner Eigentümer kostenträchtige Regeln des Marktes und der Einbindung in die staatliche Infrastruktur zu umgehen. Dabei dienen Wirtschaftsdelikte meist denselben Zielen wie die legale wirtschaftliche Tätigkeit, nämlich der Einnahmen- und Gewinnoptimierung. Kriminaltheoretisch wird hier oft Rational Choice als Erklärungsansatz bemüht, also derselbe Ansatz, der auch der Wirtschaftstätigkeit selbst zugrunde liegt: Eine Kosten-Nutzenabwägung unter Einbeziehung des Risikos und der Folgen der Aufdeckung der strafbaren Handlung kann bei passender Tatgelegenheit mit erhöhter Wahrscheinlichkeit zur Begehung von Straftaten führen.

Besonders relevant sind solche strafbaren Handlungen, in denen (primär aus Effektivitätserwägungen) ein Kontrolldefizit besteht und damit Tätern etwa die Nichteinhaltung teurer Wettbewerbsregeln, Umweltauflagen oder Sozialleistungen erleichtert, ja geradezu nahegelegt wird: Wenn die unmittelbare Konkurrenz wegen illegaler Beschäftigung günstiger wirtschaftet, zugleich aber die illegale Beschäftigung unzureichend kontrolliert wird, dann sehen sich Unternehmen wegen des Kostendrucks am Markt praktisch „gezwungen“, ebenfalls regelwidrig zu handeln. Ähnliches gilt bzw. galt – bei defizitären Kontrollen – für das Doping z.B. im Radsport.

Bei der aktuell bekannt gewordenen VW-Manipulation (eine Art Software-Doping) irritiert aber Folgendes: Der VW-Konzern hat den dauerhaften Beweis seiner irregulären Machenschaften zig-Millionen Mal auf die Straßen der Welt geschickt. Es war deshalb fast mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zu erwarten, dass diese Manipulation irgendwann aufgedeckt wird. Es verwundert eigentlich, dass dies offenbar erst nach etwa 10 Jahren geschehen ist. Zudem muss es etliche Mitwisser gegeben haben, die dann jederzeit in der Lage gewesen wären, das Fehlverhalten von VW aufzudecken und den Konzern hätten erpressen können. Auch die Konsequenzen einer solchen Aufdeckung waren, wenn auch nicht in allen Einzelheiten, vorhersehbar: ein kaum wieder gut zu machender Vertrauensverlust in die Dieseltechnologie, in die VW-Fahrzeuge, und in die deutsche Automobilexportbranche insgesamt, neben den extrem schweren wirtschaftlichen Folgen für den Konzern und möglicherweise strafrechtlichen Folgen für einzelne Personen. Vor diesem Hintergrund erscheint das Verhalten (von wem auch immer im VW-Konzern) kaum noch rational erklärbar. Zeit für einen Irrational-Choice-Ansatz?

Update 01.07.2016

In der New York Times erklären Tillman/Pontell, warum es entgegen meiner Einschätzung doch völlig rational von VW war die betrügerische Abschalteinrichtung einzubauen. Ein sehr lesenswerter Artikel.

Diesen Beitrag per E-Mail weiterempfehlenDruckversion

Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
Kommentar schreiben

530 Kommentare

Kommentare als Feed abonnieren

Die LTO-Presseschau:

Wege zum Gericht: Dass der ehemalige Audi-Chef Rupert Stadler zum Prozessbeginn vor dem Landgericht München II mit einem Mercedes vorfuhr, nahm die SZ (Stephan Radomsky)zum Anlass für eine Darstellung ähnlicher "Signale" auf dem Weg zum und vom Gericht. Ex-Arcandor-Chef Thomas Middelhoff sprang einst wie eine Katze aus einem Gerichtsfenster und die Familie Schlecker ließ sich mit dem Taxi zum Ort fahren, wo der Porsche geparkt war. 

Sehr geehrter Herr Obermann, 10-01  11:05, Ihre Darlegungen sind wohlüberlegt und überzeugen weitgehend. Ergänzend verweise ich auf die ja internetöffentlche Anklage oder ähnliche Schrift in den USA, wohl Kalifornien. Da ist ausgewertet vor allem auch, was jener Inhaftierte VW-Ingenieur ausgesagt hat (haben soll). Man kann vermuten, dass man ihn  so lange festgehalten hat, bis er die "wunschgemäßen" Aussagen gemacht hat. 

0

Dann wäre er kein Mann wie Senator John McCain gewesen, der auch unter Folter in Vietnam keine Feind-Propaganda gegen sein Land zugelassen hatte.

0

"Man kann vermuten, dass man ihn  so lange festgehalten hat, bis er die "wunschgemäßen" Aussagen gemacht hat."

Wahrheitswidrige Aussagen unterstellt Peus also.

0

Nun, Polemiker 10-02   09:55, aus "kann" und "vermuten" wird also flugs eine Unterstellung !

0

Wie genau soll der deutsche Ingenieur denn von den Amerikanern gefoltert worden sein, Peus?

Charakterschwach (Peussches Verdikt), wie die deutschen Ingenieure eben so sind ?

0

Abgasskandal In USA verurteilter VW-Ingenieur zurück in Deutschland

Der erste VW-Ingenieur der in den USA zu einer Haftstrafe verurteilt wurde, ist wohl wieder zurück in Deutschland. Allerdings wartet auch hier ein Verfahren auf ihn. Genau wie vermutlich auf sechs weitere frühere VW-Mitarbeiter – die Staatsanwaltschaft bereitet eine Anklage vor.

https://www.waz-online.de/Wolfsburg/Volkswagen/Diesel-Skandal-In-USA-verurteilter-VW-Ingenieur-zurueck-in-Deutschland

0

Auch in Deutschland läuft Betrugsverfahren

Nun soll der Ingenieur seine Reststrafe in der Nähe von Hannover absitzen. Sein Anwalt Gero von Pelchrzim, sagte, er hoffe, dass das letzte Drittel der Strafe für seinen Mandanten ausgesetzt werde. Damit könnte Liang bereits im Dezember freikommen. Allerdings wird auch in Deutschland gegen ihn wegen der Abgasaffäre ein Betrugsverfahren geführt.

Quelle: RND um 21:38 Uhr am 20.11.2019

Abgasskandal

Die Fakten sind anders als die Peusschen "Vermutungen".

0

Nun, zu Diversen, da waren wohl mehrere in Haft. Wenngleich der Betreiber im Rahmen der Meiungsfreiheit ja nicht alle Zitate genehmigt so vielleicht doch shz: "7. Januar 2ß17 Das FBI fing den Volkswagen-Manager vor der Rückreise nach Deutschland ab, der alljährliche Winterurlaub in Florida endete mit klickenden Handschellen am Flughafen von Miami. Seitdem ist der langjährige VW-Mitarbeiter in Haft und spürt die volle Härte der US-Justiz. – Quelle: https://www.shz.de/17482606 ©2020

Schmidt zeigt sich letztendlich doch geständig - kein Prozess

Nun will auch Schmidt ein Schuldgeständnis abgeben. Der Deutsche, der laut Anklage bis März 2015 in leitender VW-Funktion mit Umweltfragen in den USA betraut war, wird beschuldigt, Teil einer Verschwörung zum Betrug und Verstoß gegen US-Umweltgesetze gewesen zu sein. Durch das Geständnis sinkt Schmidts potenzielles Strafmaß erheblich.

Während sein Kollege, der vor rund einem Jahr als erster VW-Mitarbeiter in der Diesel-Affäre auspackte, von Anfang an auf Milde hoffen durfte, drohte Schmidt bisher die Höchststrafe.

– Quelle: https://www.shz.de/17482606 ©2020

Quelle/Beleg; 

Schmidt zeigt sich letztendlich doch geständig - kein Prozess

Nun will auch Schmidt ein Schuldgeständnis abgeben. Der Deutsche, der laut Anklage bis März 2015 in leitender VW-Funktion mit Umweltfragen in den USA betraut war, wird beschuldigt, Teil einer Verschwörung zum Betrug und Verstoß gegen US-Umweltgesetze gewesen zu sein. Durch das Geständnis sinkt Schmidts potenzielles Strafmaß erheblich.

Während sein Kollege, der vor rund einem Jahr als erster VW-Mitarbeiter in der Diesel-Affäre auspackte, von Anfang an auf Milde hoffen durfte, drohte Schmidt bisher die Höchststrafe.

– Quelle: https://www.shz.de/17482606 ©2020

Während der Aussagenwaren die Herren jeweils NICHT in Strafhaft. Abgesehen davon gibt es ja auch das "rechtsstaatliche" Mittel, durch Inaussichtstellung von Vergünstgungen und ggf. vorzeitiger Entlassung gewünschte Aussagen zu bekommen. Man sollte nicht realitätsblind sein.

0

Und weiter?

Es gibt auch den Deal in der StPO.

Aber der Peussche Schnellschuss aus der Hüfte ging wieder daneben, denn da lallte er von einem (= 1) Ingenieur:

Da ist ausgewertet vor allem auch, was jener Inhaftierte VW-Ingenieur ausgesagt hat (haben soll). Man kann vermuten, dass man ihn  so lange festgehalten hat, bis er die "wunschgemäßen" Aussagen gemacht hat.

Und nachträglich will er das nicht mehr wahrhaben.

0

Oder ist "jener" nicht mehr "einer" (=1) im Peusschen Neusprech ?

0

Die LTO-Presseschau:

Klagen gegen Porsche: Rund 200 Klagen wegen mangel­haf­ter Infor­ma­ti­on der Aktio­nä­re über den VW-Diesel-Skan­dal liegen gegen die Porsche SE als größte Aktionärin von VW laut FAZ (Susanne Preuß) vor. Das wurde auf der digitalen Hauptversammlung der Holding am vergangenen Freitag bekannt. 

Die LTO-Presseschau:

LG München II  Ex-Audi-Chef Stadler: Am heutigen Dienstag, am zweiten Tag des Münchner Dieselprozesses, haben die Verteidiger das Wort, kündigt faz.net in einem Vorbericht an. Angeklagt sind Ex-Audi-Chef Rupert Stadler, der früheren Porsche-Technikvorstand Wolfgang Hatz und zwei weitere Motorenentwickler. Prozessbeobachter rechnen im Verlauf der kommenden Sitzungstage mit gegenseitigen Schuldzuweisungen der Angeklagten untereinander.

Die LTO-Presseschau:

LG München I – Ex-Audi-Chef Stadler: Am zweiten Tag des Betrugsprozesses um die Manipulation von Audi-Dieselmotoren haben zwei angeklagte Motorenentwickler die beiden Mitangeklagten - Ex-Audi-Chef Rupert Stadler und den Leiter der Motorenentwicklung Wolfgang Hatz - beschuldigt. Es sei eine strategische Unternehmensentscheidung gewesen, aus dem "Clean Diesel" einen "Schummel-Diesel" zu machen. Es berichten das Hbl (Markus Fasse) und die SZ (Thomas Fromm)

Wie sollte es auch anders sein. Die Frage, was die Verantwortlichen gewusst haben, ist eine desorientierende Deppenfrage. Dass sich die Justiz sich auf eine solche Iditiotenfrage einlässt, spricht Bände ... man weiß also, was herauskommt ...

Das haben wir, 10-07   11:01 , im 2. Semester, Strafrecht Allgemeiner Teil, anders gelernt. Bei Anklage einer Vorsatztat kommt es auf Vorstz an. Dieser setzt Wissen und Wollen voraus. Thematisiert ist hier erst einmal das Wissen.

0

Die LTO-Presseschau:

LG Braunschweig – Ex-VW-Chef Winterkorn: Vor dem für das kommende Frühjahr geplanten Beginn des Betrugsprozesses gegen Ex-VW-Chef Martin Winterkorn und weitere Angeklagte vor dem Landgericht Braunschweig hat dessen Rechtsanwalt Atteste eingereicht, die den schlechten Gesundheitszustand Winterkorns belegen sollen. Nun ist fraglich, ob das Gericht das Verfahren gegen Winterkorn abtrennt oder nur an wenigen Stunden pro Prozesstag verhandeln kann. Es berichten SZ (Klaus Ott) und FAZ (Christian Müßgens/Martin Gropp)

Die LTO-Presseschau:

LG Braunschweig – Ex-VW-Chef Winterkorn: Die Sa-FAZ (Martin Gropp, Christian Müßgens) befasst sich jetzt auch mit dem anstehenden Strafverfahren gegen den früheren Vorstandsvorsitzenden des Volkswagenkonzerns Martin Winterkorn, dem im Zusammenhang mit dem Dieselskandal "gewerbs- und bandenmäßiger Betrug" vorgeworfen wird. Allein die Klageschrift umfasse 692 Seiten, die Ermittlungsakten, auf die sich die Staatsanwaltschaft beziehe, weitere 75000 Seiten.

Christian Müßgens (Sa-FAZ) kritisiert die lange Zeitdauer der Ermittlungen, sie untergrabe das Vertrauen in den Rechtsstaat. Betroffene Autofahrer, aber auch normale Bürger und Mitarbeiter in der Industrie, wollten endlich wissen, wer ihnen dieses Debakel eingebrockt habe.

Die LTO-Presseschau:

BGH – Abgase Daimler: Da der klagende Pkw-Käufer seine Revision kurzfristig zurücknahm, wird der Bundesgerichtshof vorerst keine Grundsatzentscheidung zu den sogenannten Thermofenstern von Daimler treffen. Allerdings soll laut BGH im Dezember in einem ähnlichen Fall verhandelt werden, berichtet LTO weiter. Die klagenden Diesel-Pkw Käufer sehen in den Thermofenstern eine unzulässige Abschalteinrichtung und fordern deshalb Schadensersatz von Daimler.

Präjudiziell und allein (!!) maßgeblich für "Unzulässigkeit" wäre eigentlich eine verwaltungsrechtlich bindende, ggf. höchstrichterliche verwaltungsrchtliche und ggf. verfassungsrechtliche Entscheidung. Sie fehlt mW bisher. Unser sog. "Rechts"-Staat palavert permanent ohne Fachgerichtsentscheidungen, so ohne BFH zu "Cum-Ex"( zu diversen konkreten Abläufen wie auch ggf. differenziert zu diversen Zeitfenstern)  ,  hier bezüglich Zulassungsfähigkeit der konkreten technischen Ausgestaltung. Ansonsten bitte Belege. 

0

 

Kommentar zum 1856. Tag der Aufarbeitung

Ein absurdes und verachtenswertes Theater führen die Gerichte auf, wenn sie die idiotische Frage in den Raum stellen, was die Vorstände und Verantwortlichen gewusst haben. So was muss natürlich von oben in Auftrag gegeben werden, das macht doch kein Ingenieur oder Techniker aus eigenem Antrieb. Das deutsche Rechtswesen hat offenbar seine eigenen Tricks um unangenehme Verurteilungen zu vermeiden, z.B.: (1) Man stellt und untersucht völlig absurde Fragen, etwa ob die Verantwortlichen davon gewusst hätten. Denn es kann nach allen Regeln der Erfahrung und des  gesunden Menschenverstandes nicht geringsten Zweifel geben, dass ein Betrug dieser Größenordnung nur von oben auf den Weg gebracht werden konnte. In solchen Fällen sollte automatisch der Vorstand in Gänze haften, dann könnte man sich langwierige, aufwändife, teure, unsinnige und womöglich unergiebige Prozesse im Erfolg sparen. (2) Man verschleppt so lange, bis Verjährung eingetreten ist. (3) Notfalls müssen Akten (> Bundeslöschtage) und Beweismittel oder Zuständige verschwinden, so dass alles wieder von vorne beginnen kann. (> Kapitalrecht)

Sehr geehrter Herr Dr. Sponsel, was Sie 10-17   16:48, hier darlegen, hat mit "Recht" nichts mehr zu tun. Zunächst: Sie widersprchen sich. Die Frage nach Kenntnis ist nicht "idiotisch", sondern hängt  mit dem gesetzlichen  Vorsatzerfordernis zusammen. In Wahrheit deklarieren Sie dieses Erfordernis und dementsprechend die Frage und Prüfung hierzu nicht für "idiotisch",sondern tragen es als Ihre Faktenkenntnis vor, das sei "natürlich" , nach allen Regeln der Erfahrung und des gesunden Menschenverstandes" zweifelsfrei zu bejahen. Genau dies sehe ich anders. Wer auch nur ahnungsweise Kenntnis von größeren und sehr großen  Organisationseinheiten hat, der nicht nur ahnt, sondern weiß schlicht und einfach, dass delegiert werden muss. Ein Siemens-Vorstand, angeklagt wegen Veruntreuung ( durch Begünstigung von Gewerkschafts-Positionsinhabern, soweit ich mich erinnere) , sagte einmal auf den  Vorhalt, er hätte doch von den problematischen Überweisungen Kenntnis haben müssen: Wissen Sie, bei Siemens fallen täglich ca 52.000 Überweisungen an. Glauben Sie, dass ich die alle lesen und bewerten kann? Die Zahl wird einer Faktenkontrolle zugänglich sein, widersprochen hat ihm dazu niemand. - Übrigens: es ist zu differenzieren zwischen strafrechtlcher Heranziehung (nur Vorsatz bei Betrug) und zivilrechtlicher Haftung; bei letzterer hat zwar der BGH wiederum wenig mich überzugend Vorsatz ( wegen § 826 BGB) bejaht, aber für Organhaftung wegen der Schäden des Unternehmens gilt schon Haftung für Fahrlässigkeit, und das sogar mit Umkehr der Beweislast, vgl. § 93 AktG. Wenn das mit Blick auf Papier NJW 2016, 2391-2396 auch für Politikverantwortliche auch für die finanziellen Schäden Deutschlands aus der Bewillkommnungsentscheidung gelten würde. ............... ja, dann hätte Rechtsstaat eine Chance!

0

Die LTO-Presseschau:

LG München II – Ex-Audi-Chef-Stadler: Wegen gewerbsmäßigem Betrug durch Unterlassen muss sich der ehemalige Vorstandsvorsitzende des Audi-Konzerns Rupert Stadler seit Anfang Mai vor dem Landgericht München verantworten. Dieser soll auch dann noch Dieselautos mit der Schummelsoftware auf dem europäischen Markt verkauft haben lassen, als der Betrug längst aufgeflogen war. Doch Stadler gibt sich vor Gericht, als sei er nur wegen des politischen Drucks und damit zu Unrecht angeklagt worden, schreibt die Mo-SZ (Thomas Fromm/Max Hägler) in einer Prozess-Reportage.

Die LTO-Presseschau:

BGH – Thermofenster Daimler: Am Dienstag hat der Bundesgerichtshof über mögliche Schadensersatzansprüche wegen des Einbaus so genannter Thermofenster in Dieselfahrzeuge von Daimler verhandelt. Das Gericht machte dabei – wie bereits in einer Entscheidung aus dem Januar – deutlich, dass sich aus dem Einsatz dieser Technik allein wohl keine Ansprüche ergeben. Das Urteil wird am 13. Juli verkündet. SZ und FAZ (Susanne Preuß) berichten.

0

Die LTO-Presseschau:

USA –​​​​​​​ VW-Dieselmanipulationen: Das Oberste Gericht des US-Bundesstaats Ohio entschied, dass weitere Sanktionen auf Ebene des Bundesstaats möglich sind, obwohl VW sich schon auf Bundesebene zur Zahlung von Milliardensummen verpflichtet hatte. VW will in dieser Sache nun den Supreme Court der USA anrufen, berichten FAZ (Carsten Germis/Roland Lindner) und spiegel.de.

0

Die LTO-Presseschau:

BGH – Hilfssenat für Dieselklagen: Das Präsidium des Bundesgerichtshofs hat die Einrichtung eines Hilfssenates für die zunehmende Zahl von Fällen mit Bezug zum Diesel-Skandal beschlossen, berichtet beck-aktuell (Joachim Jahn).

0

Seiten

Die Kommentare sind für diesen Beitrag geschlossen.