Zeit für einen „Irrational-Choice-Ansatz“? – Kriminologie im Falle Volkswagen

von Prof. Dr. Henning Ernst Müller, veröffentlicht am 29.09.2015
Rechtsgebiete: StrafrechtKriminologieMaterielles Strafrecht530|51212 Aufrufe

Gegen den ehemaligen Vorstandsvorsitzenden der VW AG Martin Winterkorn, so lesen wir, ermittelt die Staatsanwaltschaft Braunschweig wegen Betrugs. Wahrscheinlich sind auch Ermittlungen gegen unbekannte weitere Konzernangehörige anhängig. (Nach aktuelleren Meldungen ermittelt die StA nun doch (noch) nicht gegen Winterkorn, sondern nur gegen Unbekannt. Bei Herrn Winterkorn werde ein Anfangsverdacht noch geprüft. Ebenso wie die Süddeutsche Zeitung halte ich es für mindestens fragwürdig, zunächst die Presse von Ermittlungen gegen Winterkorn zu informieren, dies dann jedoch im Internet wieder zurückzunehmen).

Die strafrechtlich entscheidende Frage wird sein, ob Herr Winterkorn bzw. andere künftige Beschuldigte persönlich davon gewusst hat oder gar selbst angeordnet hat, die Manipulationen des Abgassystems an den VW-Fahrzeugen vorzunehmen, um damit mit Bereicherungsabsicht Abnehmer und Käufer der Fahrzeuge zu täuschen bzw. täuschen zu lassen.

Aber ganz gleich, ob sich Herr Winterkorn oder andere hochrangige VW-Manager wegen Betrugs strafbar gemacht haben, stellt sich die kriminologische Frage, wie es zu solch einem deliktischen Verhalten in dem Unternehmen gekommen ist.

Die typische Wirtschaftsdelinquenz (z.B. Betrug, Untreue, Wettbewerbsverstöße, Korruption im geschäftlichen Verkehr, illegale Beschäftigung zur Umgehung von Sozialleistungen, Steuerhinterziehung) zielt darauf ab, zur Bereicherung des Unternehmens bzw. seiner Eigentümer kostenträchtige Regeln des Marktes und der Einbindung in die staatliche Infrastruktur zu umgehen. Dabei dienen Wirtschaftsdelikte meist denselben Zielen wie die legale wirtschaftliche Tätigkeit, nämlich der Einnahmen- und Gewinnoptimierung. Kriminaltheoretisch wird hier oft Rational Choice als Erklärungsansatz bemüht, also derselbe Ansatz, der auch der Wirtschaftstätigkeit selbst zugrunde liegt: Eine Kosten-Nutzenabwägung unter Einbeziehung des Risikos und der Folgen der Aufdeckung der strafbaren Handlung kann bei passender Tatgelegenheit mit erhöhter Wahrscheinlichkeit zur Begehung von Straftaten führen.

Besonders relevant sind solche strafbaren Handlungen, in denen (primär aus Effektivitätserwägungen) ein Kontrolldefizit besteht und damit Tätern etwa die Nichteinhaltung teurer Wettbewerbsregeln, Umweltauflagen oder Sozialleistungen erleichtert, ja geradezu nahegelegt wird: Wenn die unmittelbare Konkurrenz wegen illegaler Beschäftigung günstiger wirtschaftet, zugleich aber die illegale Beschäftigung unzureichend kontrolliert wird, dann sehen sich Unternehmen wegen des Kostendrucks am Markt praktisch „gezwungen“, ebenfalls regelwidrig zu handeln. Ähnliches gilt bzw. galt – bei defizitären Kontrollen – für das Doping z.B. im Radsport.

Bei der aktuell bekannt gewordenen VW-Manipulation (eine Art Software-Doping) irritiert aber Folgendes: Der VW-Konzern hat den dauerhaften Beweis seiner irregulären Machenschaften zig-Millionen Mal auf die Straßen der Welt geschickt. Es war deshalb fast mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zu erwarten, dass diese Manipulation irgendwann aufgedeckt wird. Es verwundert eigentlich, dass dies offenbar erst nach etwa 10 Jahren geschehen ist. Zudem muss es etliche Mitwisser gegeben haben, die dann jederzeit in der Lage gewesen wären, das Fehlverhalten von VW aufzudecken und den Konzern hätten erpressen können. Auch die Konsequenzen einer solchen Aufdeckung waren, wenn auch nicht in allen Einzelheiten, vorhersehbar: ein kaum wieder gut zu machender Vertrauensverlust in die Dieseltechnologie, in die VW-Fahrzeuge, und in die deutsche Automobilexportbranche insgesamt, neben den extrem schweren wirtschaftlichen Folgen für den Konzern und möglicherweise strafrechtlichen Folgen für einzelne Personen. Vor diesem Hintergrund erscheint das Verhalten (von wem auch immer im VW-Konzern) kaum noch rational erklärbar. Zeit für einen Irrational-Choice-Ansatz?

Update 01.07.2016

In der New York Times erklären Tillman/Pontell, warum es entgegen meiner Einschätzung doch völlig rational von VW war die betrügerische Abschalteinrichtung einzubauen. Ein sehr lesenswerter Artikel.

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530 Kommentare

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Nun, Herr Kollege Würdinger 05-26   07.28 Uhr, danke. Analyse ergibt, dass die LTO wohl aus gut überlegtem Grund eigene Debatten unterdrückt. Das Pia Lorenzlein schwadroniert da am 25.5. ja etwas von einer "Rückabwicklung eines Kaufvertrages". Eher ihr als einer schneidigen jungen Dame wie Frau Miazga hätte Herr Bystron vielleicht daher ein erquicklicheres Tätigkeitsfeld anempfehlen sollen.

 

Die LTO-Presseschau:

BGH zu Diesel-Manipulationen: Im Recht und Steuern-Teil der FAZ bezeichnet Rechtsprofessorin Beate Gsell das Urteil des Bundesgerichtshofs zu Diesel-Manipulationen von VW als "wegweisend", meldet aber gleichzeitig Kritik wegen der vom BGH vorgenommenen anteilig linearen Berechnung der anfallenden Nutzungsentschädigung an. Grundsätzlich lege die Entscheidung "Defizite in der zivilprozessualen Bewältigung von Kollektivschäden in Deutschland" offen. Im Interview mit der SZ (Max Hägler/Angelika Slavik) spricht Rechtsprofessor Michael Heese über die Bedeutung der Entscheidung, den Nutzen der wegen des Diesel-Skandals eingeführten Musterfeststellungsklage und möglichen strafrechtliche Konsequenzen.

StA München II – Dieselskandal: Das Hbl (Rene Bender u.a.) berichtet vertieft zu der von der Staatsanwaltschaft München II fertiggestellten Anklageschrift gegen Wolfgang Hatz, den früheren Chef der Aggregate-Entwicklung bei Audi und zwei weitere Audi-Ingenieure. Wegen ihrer mutmaßlichen Verwicklung in den Dieselskandal werde den Beschuldigten auf 428 Seiten Betrug mit einem Schaden von bis zu 3,3 Milliarden Euro vorgeworfen. Dem ebenfalls angeklagten frühere Audi-Chef Rupert Stadler werde von der Anklagebehörde nur ein Schaden von knapp 28 Millionen Euro vorgeworfen, er solle erst zu einem viel späteren Zeitraum von den technischen Manipulationen an Diesel-Motoren erfahren haben. Das Landgericht München II werde zu Beginn des nächsten Monats über die Eröffnung des Hauptverfahrens befinden.

Die LTO-Presseschau:

USA – VW-Dieselskandal: Ein US-amerikanisches Berufungsgericht hat entschieden, dass trotz der von VW und den amerikanischen Behörden bereits geschlossenen Vergleiche zusätzliche Strafen zweier Bezirke der Bundesstaaten Florida und Utah zulässig sind. Damit drohen VW neue Milliardenstrafen in den USA. Es berichten FAZ (Carsten Germis) und lto.de. ​

Diesel-Skandal und Rechtsanwälte: Die FAZ (Marcus Jung) berichtet über Kritik von Daimler an der Werbung von Verbraucheranwälten, die offensiv nach Kundschaft suchen. Prozessvertreter von Daimler beschwerten sich bei den Rechtsanwaltskammern über Internetauftritte der Anwälte. Eine der kritisierten Kanzleien ließ hingegen verlautbaren, Daimler versuche, die Anwälte "einzuschüchtern und mundtot zu machen".

Die NJW-Vorschau:

 

Sehr geehrter Herr Würdinger,
 
gestern hat der BGH die Gründe seiner am 25. Mai verkündeten Diesel-Entscheidung veröffentlicht. Das Urteil ist unabhängig von seiner Signalwirkung für den Abgas-Komplex ein Leckerbissen für jeden Juristen: Darin finden sich zahlreiche grundsätzliche Ausführungen zu zentralen zivilrechtlichen Fragen, etwa zur mittelbaren Schädigung, zum Vermögensschaden, zur Zurechnung und zum Vorteilsausgleich.

    Das Urteil verdient daher das Prädikat: Besonders praxis- und prüfungsrelevant.
 
Die wesentlichen Erwägungen des unter anderem für das Deliktsrecht zuständigen VI. Zivilsenats hatte der BGH schon in einer Pressemitteilung am Tag der Verkündung kundgetan. Gut eine Woche später folgte jetzt der für die Fachkreise bedeutsame Volltext. Er umfasst 43 Seiten und 87 Randnummern – und enthält, das darf ich an dieser Stelle ganz unbescheiden schreiben, erfreulich viele NJW-Zitate.
 
Das sittenwidrige Verhalten sieht der BGH – wie schon die Vorinstanz – in der grundlegenden strategischen Entscheidung von VW, aus Gewinninteresse systematisch, langjährig und in sehr hoher Stückzahl Fahrzeuge mit illegaler Abschalteinrichtung zu verkaufen und dabei das Kraftfahrzeugbundesamt vorsätzlich zu täuschen. Ein solches Verhalten sei auch gegenüber den Käufern dieser Fahrzeuge besonders verwerflich.
 
Ausführlich begründet der Senat auch, warum trotz objektiver Werthaltigkeit von Leistung und Gegenleistung ein Vermögensschaden vorliegt. Maßgeblich war aus seiner Sicht, dass der Käufer durch einen letztlich ungewollten Vertragsschluss eine Leistung erhalten hat, die für seine Zwecke nicht voll brauchbar war. Denn der verdeckte Sachmangel des Fahrzeugs hätte zu einer Betriebsbeschränkung oder sogar -untersagung führen können.
 
Wie schon die Vorinstanz bejaht auch der BGH, dass sich der Käufer die gefahrenen Kilometer als Nutzungsvorteil auf den Schadensersatzanspruch anrechnen lassen muss. Der Kläger hielt das für unbillig und für ihn unzumutbar. Auch in der Literatur war diese Ansicht mehrfach vertreten worden. Die Richter erkennen zwar die präventive Wirkung des Deliktsrechts an, befürchten aber bei einem grundsätzlichen Ausschluss der Vorteilsausgleichung zu Präventionszwecken, dass der Ersatzanspruch in die Nähe eines dem deutschen Recht fremden Strafschadensersatzes gerückt würde.
 
Für die Praxis besonders interessant sind auch die Ausführungen zur sekundären Darlegungslast, hier im Zusammenhang mit der Zurechnung des Verhaltens ehemaliger leitender Mitarbeiter und Vorstände von VW. Der Kläger hatte dafür hinreichende Anhaltspunkte vorgetragen; Volkswagen hatte das mit der Begründung, es lägen keine entsprechenden Erkenntnisse vor, einfach bestritten. Das genügte aus Sicht des BGH hier entgegen den allgemeinen Grundsätzen nicht. Vielmehr hätte VW die internen Vorgänge weiter aufklären und diese Erkenntnisse vortragen müssen. Dies sei, anders als von dem Autokonzern kritisiert, auch kein unzulässiger Ausforschungsbeweis. Die sekundäre Darlegungslast gehe zwangsläufig damit einher, dass die belastete Partei Tatsachen vortragen muss, von denen der Prozessgegner andernfalls keine Kenntnis erlangt hätte oder hätte erlangen können, so der Senat. Das sei im Hinblick auf eine faire Verteilung der Darlegungs- und Beweislasten aber hinzunehmen.

Die LTO-Presseschau:

BGH – Dieselklage gegen Daimler: Die Sa-FAZ (Marcus Jung) wirft einen Blick auf das erste höchstrichterliche Dieselverfahren gegen Daimler. Der Bundesgerichtshof habe hier die Verhandlung auf den 27. Oktober terminiert. In dem vom Kunden 2017 gekauften Wagen werden Abgase wieder in den Motor zurückgeführt und zum Teil verbrannt, was sich auf die Emissionen auswirkt. Einfluss auf das Verfahren könnte eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs haben, die für den Sommer erwartet wird.

Einfluss könnte auch schon schlichte Logik und Erstsemesterwissen haben. Laut dem Weistum vom 25.5.2020 soll ja von Belang sein "Täuschung". Das Sittenwidrige läge in der Erzeugung eines Irrtums. Seit Herbst 2015 war landläufig die sog. "VW_Abgas"-Problematik öffentlich bekannt. Welcher Irrtum hierzu 2017 erzeugt worden sein soll, wird ein Erstsemester nicht erkennen können.  Ob höheren Orts, das wird nur Cognac bestimmen können.

Die LTO-Presseschau:

LG München II – Ex-Audi-Chef Stadler: Im Skandal um die massenhafte Manipulation von Abgaswerten bei Dieselfahrzeugen müssen sich der frühere Audi-Chef Rupert Stadler sowie drei weitere Beschuldigte vor Gericht verantworten. Das Landgericht München II hat die Anklage gegen sie zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet. Der Prozess soll am 30. September beginnen und sich über 176 Verhandlungstage bis Ende 2022 hinstrecken. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen Betrug, mittelbare Falschbeurkundung sowie strafbare Werbung vor. SZ (Klaus Ott), FAZ (Henning Peitsmeier) und Hbl (René Bender/Volker Votsmeier) berichten.

StA München II – Hackenberg: Laut SZ (Klaus Ott) arbeite die Staatsanwaltschaft München II in der Abgasaffäre außerdem an einer Anklage gegen den früheren Audi-Vorstand Ulrich Hackenberg.

Die LTO-Presseschau:

BGH zu VW-Diesel: Laut FAZ (Marcus Jung) liegen jetzt die schriftlichen Gründe des Diesel-Urteils des Bundesgerichtshofs von Ende Mai vor. Dabei werde deutlich, dass der BGH das Span­nungs­ver­hält­nis zwischen Ausfor­schung und sekun­dä­rer Beweis­last klar zuguns­ten Letz­te­rer entschie­den habe, zitiert die FAZ einen Anwalt.

Stefan Weickert: Zudem stellt das Hbl (René Bender) den Richter Stefan Weickert vor. Der Vorsitzende einer Strafkammer am Landgericht München II wird ab Ende September über Ex-Audi-Chef Rupert Stadler urteilen.

In den Worten der LTO-Presseschau:

EuGH zur Zuständigkeit bei Diesel-Klagen: Österreichische VW-Kunden, die durch die Manipulation von Diesel-Motoren geschädigt wurden, können gegen VW in Österreich klagen, entschied der Europäische Gerichtshof. Bei einer unerlaubten Handlung könne der Geschädigte nicht nur dort klagen, wo die Schädigungshandlung passierte, sondern auch dort, wo der Schaden eingetreten ist, berichtet lto.de

Die LTO-Presseschau:

BGH zu Musterverfahren gegen VW: Wie der Bundesgerichtshof entschied, muss die Rolle von Porsche SE, einer VW-Dachgesellschaft, doch in einem separaten Verfahren vor dem Oberlandesgericht Stuttgart geklärt werden. Laut sz.de hatte das OLG ein solches Verfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) zuvor noch abgelehnt. Dagegen waren die Porsche-Aktionäre vorgegangen. Nun muss das OLG die Aktionäre zu Musterklägern bestimmen.

Die LTO-Presseschau:

BGH – Dieselskandal: Die Rolle der VW-Dachgesellschaft Porsche SE im Dieselskandal wird nun doch in einem eigenen Musterverfahren in Stuttgart beleuchtet. Das haben Aktionäre, die Schadensersatz von der Holding verlangen, am Bundesgerichtshof durchgesetzt, wie dieser in Karlsruhe mitteilte. lto.de berichtet.

Die LTO-Presseschau:

USA – Auslieferung von VW-Manager: Der frühere Volkswagen-Manager Oliver Schmidt, der wegen der Abgasmanipulationen in den USA zu einer siebenjährigen Haftstrafe verurteilt worden war, darf den Rest seiner Haftstrafe in einem deutschen Gefängnis verbüßen. Sowohl Schmidt selbst als auch das zuständige Gericht in Detroit hatten, wie Sa-FAZ (Roland Lindner) und lto.de melden, einer Auslieferung nach Deutschland zugestimmt.

Die LTO-Presseschau:

BGH – Diesel-Skandal: Auch nach seiner Grundsatz-Entscheidung zum Diesel-Skandal verhandelt der Bundesgerichtshof zu Klagen von VW-Kunden. Nach den Berichten von FAZ (Marcus Jung/Carsten Germis) und LTO ist dabei klar geworden, dass der von den Klägern zu leistende Nutzungsersatz etwaige eigene Schadensersatzansprüche fast vollständig aufzehren könne. Auch würden klägerisch geforderte Deliktszinsen als "nicht gerechtfertigte Überkompensation" wohl nicht begründet sein.

Die LTO-Presseschau:

BGH – VW-Dieselskandal: Am gestrigen Dienstag hat der Bundesgerichtshof zwei weitere Klagen im Zusammenhang mit den Abgasmanipulationen von Volkswagen verhandelt. In beiden Fällen hatten die Kläger ihre VW-Autos erst gekauft, nachdem VW im Herbst 2015 die Manipulationen öffentlich gemacht hatte. Die Richter nehmen deshalb an, dass die Kläger beim Kauf davon gewusst haben müssen, weshalb ein Schadensersatz von VW wohl schwierig zu erlangen sein wird. Auch zu den eingeklagten Deliktszinsen äußerte sich das Gericht bisher skeptisch, wie LTO berichtet.

LG Braunschweig – Betriebsratsvergütung bei VW: Wegen des Vorwurfs der gemeinschaftlichen Untreue bzw. Untreue im besonders schweren Fall hat die Staatsanwaltschaft Braunschweig drei ehemalige und einen aktuellen Manager des VW-Konzerns vor dem Landgericht Braunschweig angeklagt. Dabei geht es um 29 mutmaßliche Untreuestraftaten im Zusammenhang mit Bonuszahlungen an Betriebsratsmitglieder sowie der Festlegung von Gehältern zu Lasten des VW-Konzerns in Höhe von über fünf Millionen Euro. Nach Berichten von SZtazHbl (Bender/Menzel) und FAZ (Carsten Germis) wurde laut der Staatsanwaltschaft gegen das Betriebsverfassungsgesetz verstoßen. LTO weist zudem darauf hin, dass die niedersächsische Justiz schon seit 2016 mit der Gehälteraffäre beschäftigt ist, Volkswagen aber hoffte, diese durch ein Schiedsverfahren zu regeln.

Die LTO-Presseschau:

BGH zu VW-Dieselskandal: Der Bundesgerichtshof hat über mehrere noch ausstehende zivilrechtliche Fragen des Dieselskandals entschieden. Zum einen stellte der BGH klar, dass Käufer eines VW nach Bekanntwerden des Abgasskandals im Herbst 2015 nicht mehr damit rechnen konnten, dass die Abgastechnik den Vorgaben entspreche. Eine Täuschung und vorsätzliche sittenwidrige Schädigung von Käufern sei ab diesem Zeitpunkt nicht mehr feststellbar. Außerdem ging es um die Höhe des Schadens bei den betroffenen VW-Kunden. Der BGH kam hier zu dem Ergebnis, dass die gezogenen Nutzungen, die VW-Käufer sich anrechnen lassen müssen, den Schadensersatzanspruch gegenüber dem Konzern sogar übersteigen können. Deliktszinsen ab Zahlung des Kaufpreises erhalten die Käufer von Pkw mit unzulässigen Abschalteinrichtungen nicht. Derzeit sind nach Angaben des Autobauers noch ca. 60.000 Verfahren anhängig. Eine ausführliche Darstellung der Urteile findet sich bei LTO (Pia Lorenz). Die FAZ (Carsten Germis/Marcus Jung)taz (Christian Rath), das Hbl (Frank M. Drost) und tagesschau.de berichten ebenso.

Für Pia Lorenz (LTO) habe der BGH "auf der Grundlage geltenden Rechts nachvollziehbare Urteile gefällt; mal gegen, mal für VW". Insgesamt sei jedoch "ganz klar VW der Gewinner". Die Prozessstrategie des Konzerns, Grundsatzurteile möglichst lange zu verhindern, sei aufgegangen und so habe der Konzern mit juristisch legitimen Mitteln eine "geradezu meisterhafte Schadensbegrenzung" betrieben. Je länger sich Prozesse hinzogen, desto höher wurden nämlich auch die gezogenen Nutzungen, die VW-Käufer sich anrechnen lassen müssen.

Die LTO-Presseschau:

LG Stuttgart – Klagewelle gegen Daimler: Wie die Sa-FAZ (Susanne Preuß) berichtet, gehen beim Landgericht Stuttgart immer mehr Klagen gegen den Daimler-Konzern wegen möglicher Abgasmanipulationen an Kraftfahrzeugen ein. Allein im ersten Halbjahr waren es rund 1700. Außerdem muss sich das Gericht mit zahlreichen Anlegerklagen und mit Schadensersatzforderungen rund um das Lastwagenkartell von Daimler, MAN und Iveco befassen.

Die LTO-Presseschau:

StA München II – Audi-Dieselskandal: Die Staatsanwaltschaft München II hat wegen des Dieselskandals Anklage gegen vier weitere Ex-Manager von Audi erhoben. Die Anklage wegen Betrugs, mittelbarer Falschbeurkundung und strafbarer Werbung richtet sich gegen drei Ex-Vorstände und den langjährigen Dieselmotorenchef, so Handelsblatt Online. Damit seien jetzt acht ehemalige Audi-Manager angeklagt.

Die LTO-Presseschau:

LG Ingolstadt zu VW-Dieselskandal/Financialright: Das Landgericht Ingolstadt hat eine Massenklage des Inkassodienstleisters Financialright gegen die VW-Tochter Audi im Dieselskandal abgewiesen, berichten Sa-FAZ (Marcus Jung) und LTO. Die Abtretung der Ansprüche von 3000 Audi-Kunden sei im konkreten Fall unwirksam gewesen. So habe eine Klausel in den Geschäftsbedingungen, wonach den Kunden Kosten für die Rechtsverfolgung beim Widerruf eines Vergleichs entstehen könne, einen unzulässigen wirtschaftlichen Druck auf die Kunden aufgebaut. Denn der Dienstleister werbe damit, alle Anwalts- und Prozesskosten zu übernehmen. Mangels wirksamer Abtretung der Ansprüche sei die Klage abzuweisen gewesen.  

Die LTO-Presseschau:

USA – Daimler-Dieselskandal: In den USA zeichnen sich zwei Vergleiche ab, mit denen zwei wichtige Verfahren in der Daimler-Dieselaffäre beendet werden könnten. Es seien Grundsatzeinigungen mit Behörden sowie mit den Vertretern einer großen Verbraucher-Sammelklage erzielt worden, die den Konzern umgerechnet rund 1,9 Milliarden Euro kosten würden, melden LTO und Sa-FAZ (Susanne Preuß). Hinzu kommt noch ein dreistelliger Millionenbetrag, der etwa für Anwaltshonorare und Gerichtsgebühren fällig wird, heißt es im HBl (Franz Hubik).

In einem separaten Kommentar bewertet es Susanne Preuß (Sa-FAZ) positiv, dass der Stuttgarter Konzern – wenn der Vergleich durch die Gerichte genehmigt wird – das Diesel-Thema für Amerika abhaken könne, wo Verbraucheranwälte besonders kreativ im Geldeintreiben seien. In Deutschland dagegen sei die Lage noch nicht so eindeutig, hier würde erst Ende Oktober ein erstes Urteil erwartet.

Die LTO-Presseschau:

StA Stuttgart – Marktmanipulation Diesel-Skandal: Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat strafrechtliche Ermittlungen gegen Ex-Volkswagen-Chef Matthias Müller und gegen den Chef der Holding Porsche SE, Hans Dieter Pötsch, eingestellt. Ihnen war Marktmanipulation durch verspätete Information der Anleger über den VW-Dieselskandal vorgeworfen worden. Pötsch muss eine Geldauflage von 1,5 Millionen Euro bezahlen, die VW für ihn übernimmt, berichten die FAZ (Susanne Preuß) und spiegel.de.

Die LTO-Presseschau:

USA – VW: Wie die Sa-Welt mitteilt, hat ein Gericht einen Teil einer milliardenschweren Betrugsklage der US-Börsenaufsicht SEC gegen VW abgewiesen. Die SEC hatte VW vorgeworfen, amerikanische Investoren im Zusammenhang mit der Diesel-Manipulation betrogen zu haben, indem der Konzern bestimmte Risiken verschwieg. Unter anderem heißt es in der Begründung der Entscheidung, dass diese Frage bereits 2017 in einem Vergleich mit dem US-Justizministerium geregelt worden sei. Die Klage der SEC gegen Ex-VW-Vorstandschef Winterkorn bleibt dagegen noch offen.

Die LTO-Presseschau:

Großbritannien – Dieselklagen: Marcus Jung (FAZ) hebt die Vorzüge der Gruppenklage in Großbritannien hervor, die sich seit Erlass des "Consumer Right Act" im Jahr 2015 noch mehr dem US-amerikanischen Vorbild angenähert habe. So gäbe es nicht nur erfahrene Anwälte und zahlreiche Prozessfinanzierer, sondern zudem auch eine verbraucherfreundliche Justiz.

Die NJW-Vorschau:

Indem Verbraucher Ansprüche zu dem zu einer Musterfeststellungsklage geführten Klageregister anmelden, können sie in einfacher Weise die Verjährung ihrer Ansprüche hemmen. Aber ist ihnen das verwehrt, wenn sie dies ausschließlich zur Verjährungshemmung tun – womöglich erst nach Ablauf der regulären Verjährungsfrist? Dr. Christian Rüsing sieht hierin in seinem Beitrag keinen Rechtsmissbrauch.

Die LTO-Presseschau:

VW-Entschädigung für Diesel-Kläger: VW hat angekündigt, 50.000 Einzelkläger, die wegen Abgasmanipulationen vor Gericht gezogen sind, entschädigen zu wollen. Mit mehr als der Hälfte dieser Einzelkläger liefen bereits Gespräche über ein entsprechendes Vergleichsangebot, heißt es in der Sa-FAZ (Carsten Germis) und bei LTO. Aus Sicht des Unternehmens sei das Grundsatzurteil des BGH vom Mai und die vier späteren Entscheidungen "ein wichtiger Schritt" zum Abschluss der Verfahren.

Die LTO-Presseschau:

LG Braunschweig – Winterkorn: Das Landgericht Braunschweig hat mitgeteilt, dass es nach "umfangreicher Prüfung" die Klage gegen den früheren Volkswagen-Chef Martin Winterkorn und vier weitere Mitarbeiter von VW überwiegend zugelassen habe. Es bestehe ein hinreichender Tatverdacht des "gewerbs- und bandenmäßigen Betrugs" durch Winterkorn. Dieser war im April 2019 wegen seiner Rolle im VW-Dieselskandal von der Staatsanwaltschaft angeklagt worden. Den Vorwurf der Untreue ließ das Gericht nun nicht zu. Die SZ (Thomas Fromm), die FAZ (Carsten Germis/Marcus Jung), das Hbl (Jan Keuchel/Volker Votsmeier) und LTO berichten.

Carsten Germis (FAZ) bringt die Anklage auch in Zusammenhang mit dem Betrug bei Wirecard und resümiert, dass in Deutschland wohl "Korruption, Gier, Skrupellosigkeit und Arroganz" weit verbreitet zu sein scheinen. Der Fokus der Anklage auf damalige Topmanager sei eine Mahnung für alle heutigen gut bezahlten "Entscheider", meint zudem Max Hägler (SZ).

Die LTO-Presseschau:

LG Braunschweig – Winterkorn: Nun berichtet auch die FAZ (Sven Astheimer), dass das Landgericht Braunschweig die Anklage gegen Martin Winterkorn, den ehemaligen Volkswagen-Chef, wegen gewerbs- und bandenmäßigen Betrugs im Diesel-Skandal zugelassen hat. Wegen des gleichen Vorwurfs wird auch gegen die ehemaligen Wirecard-Verantwortlichen ermittelt. Die beiden Fälle seien zwar unterschiedlich gelagert, würden jedoch auch Parallelen aufweisen. 

Die LTO-Presseschau:

Landgericht München II – Ex-Audi-Chef Stadler: Vor dem Landgericht München II hat der Prozess gegen den Ex-Audi-Chef Rupert Stadler und drei weitere ehemalige Audi-Manager begonnen. Stadler muss sich dafür verantworten, einen Schaden von 300 Millionen Euro mitverursacht haben. Betrug zu Lasten von Verbrauchern, mittelbare Falschbeurkundung sowie strafbare Werbung lautet der Vorwurf der Ankläger, heißt es in der Sa-FAZ (Marcus Jung/Henning Peitsmeier), die ebenso wie der Spiegel (Simon Hage, Martin Hesse) und die Sa-SZ (Thomas Fromm) ausführlich die Hintergründe zum Verfahren zusammenfasst.

Das Schicksal von Rupert Stadler sei auch eine Warnung für andere Führungskräfte der deutschen Wirtschaft, heißt es in der FAS (Georg Meck, Marcus Theurer). "Deutlich robuster" als früher gingen Staatsanwälte heute in ihren Ermittlungen gegen Wirtschaftsführer vor, wird der Hamburger Strafverteidiger Gerhard Strate, der unter anderem Ferdinand Piëch zur Seite stand, zitiert.

LG Braunschweig – Ex-VW-Chef Winterkorn: Mit den bevorstehenden Verfahren gegen den früheren VW-Chef Martin Winterkorn befasst sich die Sa-SZ (Klaus Ott). Das erste Verfahren, wegen bandenmäßigen Betrugs und anderer mutmaßlicher Delikte, soll Ende Februar, Anfang März nächsten Jahres beginnen. Das zweite Verfahren, wegen angeblicher Manipulation des Börsenkurses von VW, dürfte folgen. Allerdings könnte der Gesundheitszustand Winterkorns die Prozesse beeinträchtigen.

Die LTO-Presseschau:

LG München II – Ex-Audi-Chef Stadler: Vor dem Beginn des Strafprozesses gegen den Ex-Vorstandschef von Audi, Rupert Stadler, bemängelt Volker Votsmeier im Hbl die mangelhafte Ausstattung der Justiz. Trotzdem ließen sich viele Ermittler in ihrer Arbeit nicht bremsen, auch wenn die Aufarbeitung wie im Fall des Dieselbetrugs äußerst mühselig und langwierig sei.

Die LTO-Presseschau:

LG München II – Ex-Audi-Chef Stadler: Am heutigen Mittwoch findet der erste von 181 angesetzten Verhandlungstagen zur strafrechtlichen Aufarbeitung des Dieselskandals bei Audi statt. Coronabedingt in der Justizvollzugsanstalt Stadelheim wird das Landgericht München II gegen den früheren Vorstandsvorsitzenden Rupert Stadler, den Motorenentwicker Wolfgang Hatz sowie zwei Ingenieure zum Vorwurf des Betrugs durch die Entwicklung und den Einsatz einer Schummelsoftware in Dieselfahrzeugen verhandeln. Der hierdurch entstandene Schaden soll sich auf mehr als drei Milliarden Euro belaufen. Über das Verfahren berichten u.a. Welt (Daniel Zwick) und LTO. FAZ (Marcus Jung/Henning Peitsmeier) und Hbl (Rene Bender/Volker Votsmeier) bringen ausführliche Überblicke in Frage-und-Antwort-Form.

Die LTO-Presseschau:

LG München II - Ex-Audi-Chef Stadler: Vor dem Landgericht München II hat der Prozess gegen vier ehemalige Audi-Manager begonnen, unter ihnen der Ex-Chef Ruprecht Stadler. Die Staatsanwaltschaft begann mit der Verlesung des 91-seitigen Anklagesatzes. Die FAZ (Marcus Jung/Henning Peitsmeier) berichtet. spiegel.de (Martin Hesse) schildert dazu die Vorgeschichte des Verfahrens. Das Hbl (Volker Votsmeier u.a.) ordnet das Verfahren ein in andere Prozesse gegen Wirtschafts-Größen. 

StA Stuttgart - Porsche-Spritverbrauch: Die Staatsanwaltschaft Stuttgart ermittelt laut FAZ (Susanne Preuß) gegen vier noch unbekannte Porsche-Verantwortliche wegen Täuschung über den tatsächlichen Spritverbrauch ihrer Sportwagen. Auch hierfür sei in Prüfsituationen manipuliert worden. 

Frage: Wenn für den Spritverbrauch Messverfahren vorgeschrieben sind, was ist dann eine "Täuschung über den tatsächlichen Spritverbrauch" ?

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Messungen sind Prüfungen, erfolgen also immer "in Prüfsituationen", Herr Würdinger !

Gelegentlich mal auf Logik achten, würde auch Ihnen nicht wirklich schaden .

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Angesichts 10-01   08:16  , vielhundertrilliardenfacher Messungen der Ökogutigutis weltweit über was auch immer an Ökohaftem befindet sich die gesamte Welt folglich in einer permanenten "Prüfsituation" Ihrer Begrifflichkeit?

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Einen feuchten Finger, oder den grünen Daumen mal in den Auspuff gehalten, damit kann man nicht gerichtsfest messen.

Da müssen schon Experten ran, und danach streiten die Experten, wie so oft.

Völlig normal.

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Die Qualitäts- und Wahrheitsmedien scheinen inzwischen wieder sehr synchron und desorientierend für die Autoindustrie und ihre Verantwortlichen zu laufen.

Es fällt auf, dass immer wieder die Idiotenfrage in den Raum gestellt wird, was die Vorstände  gewusst haben könnten oder wann sie davon erfahren hätten. Das wird auch wieder am Fall Stadler offenbar. Es ist natürlich völliger Unsinn, dass irgendein leitender Ingenieur sich so etwas einfallen lässt und durchführt. So etwas wird nicht auf der mittleren technischen Ebene entschieden, das kann nur von oben kommen. Die Qualitäts- und Wahrheitsmedien stellen die falschen Fragen und die Justiz, wie es scheint, macht gerne mit.

"dass irgendein leitender Ingenieur sich so etwas einfallen lässt" , das ist schon möglich, aber dass es dann auch in Serie geht, dazu braucht es Entscheidungen höherer Stellen.

Die Prüfverfahren jedoch legt kein Hersteller fest, aber sie werden dazu angehört und haben eben ihre Lobby-Arbeit auch noch dabei im Hintergrund.
Zitat:

Stuttgart (dpa/tmn) - Über Jahrzehnte war der Neue Europäische Fahrzyklus (NEFZ) das geltende Verfahren zur Messung von Spritverbrauch und Abgasemissionen.

Abgelöst wurde er durch die Worldwide Harmonised Light-Duty Vehicles Test Procedure (WLTP). Die Prüfnorm gilt seit 1. September 2017 für alle neuen Fahrzeugtypen und seit 1. September 2018 für alle ab diesem Datum neu zugelassenen Fahrzeuge.

«Das neue Prüfverfahren war notwendig geworden, da die offiziellen Herstellerangaben zum Kraftstoffverbrauch immer weiter von den Verbräuchen im Straßenverkehr abgewichen sind», erläutert Erik Pellmann, Experte für Motor, Abgas und Antriebsstrang bei der Sachverständigenorganisation Dekra.

 https://www.zeit.de/news/2020-06/09/verbrauch-was-unterscheidet-messverfahren-nefz-und-wltp

Siehe auch dazu:

https://www.vda.de/de/themen/umwelt-und-klima/WLTP-realitaetsnaehere-Ergebnisse-beim-Kraftstoffverbrauch/WLTP-Wieso-ein-neues-Testverfahren.html

https://www.tuvsud.com/de-de/branchen/mobilitaet-und-automotive/automotive/pruefloesungen-und-compliance-services/kraftstoffverbrauch-und-abgaspruefung

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Diese Behauptung jedoch "Die Qualitäts- und Wahrheitsmedien scheinen inzwischen wieder sehr synchron und desorientierend für die Autoindustrie und ihre Verantwortlichen zu laufen." hat weder Hand, noch Fuss.

Denn eine Internetsuche mit

kraftstoffverbrauch prüfverfahren

hat viele Teffer bei den Qualitäts- und Wahrheitsmedien, wovon sich jeder unbefangene Leser auch gleich anschliessend überzeugen kann.

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Ach, Herr Dr. Sponsel, 01-01   09:54 - die oberste Ebene weiß immer alles? Wusste also Frau Dr.Merkel vor ihrer 2019-China-Reise und dortigem Einflechten von wirecard-Interessen  von den mittlerweile zutage getretenen weiteren wirecard-Hintergründen? Also hat sie und die BReg GELOGEN? Ist das eine "Idiotenfrage"?

Ich kann Ihre Qualifikation zu Statstiken nicht selbst fachlich beurteilen.Manches scheint mir wirr, und nichts davon interessiert mich. Das alles ist schnell überscrollfähig - ich bin ein Feind des Löschens. Aber nun begeben Sie sich ja in in den Bereich der Rechtsanwendung. Bei den "Medien" ist in der Tat grundsätzlich Skepsis und Gegenkontrolle angezeigt. Insoweit stimme ich Ihnen zu. Hier im Komplex sehe ich für Ihre Definit-Einschätzung nicht einmal im Ansatz eine faktische Basis. Sollten Ihre Statistiken von ähnlicher Unschärfe im Begriff wie "so etwas" (einfallen) getragen sein, könnte ich manche scharfe Kritik daran besser goutieren.

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Die deutsche Autoindustrie in ihrer Gesamtheit hatte ein Interesse, Absätze auf dem Weltmarkt für ihre Produkte zu erzielen, das hatte aber nicht allen anderen Markteilnehmern im gleichen Mass gefallen, den ganz, ganz bösen Amerikanern also auch nicht so sehr.

Protektionismus heisst das internationale Spiel.

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Im Strafverfahren muss ja nun genau diese Idiotenfrage gestellt und das gefundene Ergebnis bewiesen werden; Medien, die über ein Strafverfahren berichten, sollten, wenn sie Qualität haben, eben ihren Lesern genau dies erklären. Man mag sich mal überlegen, wie man sich selbst als Angeklagter fühlen würde, wenn das Gericht nicht den Nachweis individueller Schuld aufgrund bestimmter Handlungen verlangte sondern einen auf der Grundlage diffuser Annahmen zu veruteilen drohte.

Etwas ganz anderes ist die Annahme einer politischen oder moralischen Verantwortung für das Geschehen im Unterbau; in früheren Zeiten mag es wegen so etwas mal Rücktritte und Entschuldigungen, in anderen Kulturen auch drastischere Maßnahmen gegeben haben. Den guten alten Zeiten mag man hinterhertrauern oder nicht, justiziabel ist so etwas nicht.

Es kann sich natürlcih wohl niemand vorstellen, dass irgendein "Maschinenschrauber" in eigener Verantwortung einen solchen "Betrug" eingefädelt und durchgeführt hat und das auch noch firmennübergreifend.

Im Strafverfahren ist es aber nun nicht das Gleiche, ob ein "Chef" eine bestimmte Aktion angeordnet hat, ein bestimmtes Geschehen stillschweigend geduldet hat, nachdem es ins Laufen gekommen ist oder "nur" eine Atmosphäre geschaffen hat, in der Untergebene auf den Gedanken kommen könnten, sie führten mit der Aktion seine Wünsche aus. Was hier bzgl. Herrn S. der Fall war, kann ich jedenfalls nicht beurteilen - ich habe da zu der Zeit nicht gearbeitet. Das Verfahren wird aber bestimmt spannend.

Herr Obermann, wenn jemand so etwas ermöglicht an führender Stelle, muss er eine Gratwanderung hinlegen zwischen 2 Polen:

a) er sollte offiziell nichts davon wissen.

b) er sollte nicht den Eindruck erwecken, er hätte seine Laden nicht im Griff gehabt und die untere Stellen machten, was sie wollten. VW-Winterkorn könnte mit so etwas auch durchkommen, wer denkt da nicht an den Ex-OB Sauerland.

Ob so etwas aber auch Audi-Stadler gelingt, wird sich noch zeigen.

Jetzt kam aber schon gleich mal die Befangenheits-Taktik:

https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/auto-muenchen-stadler-prozess-auskunft-ueber-autos-der-richter-gefordert-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-200930-99-768864

Konnte man sich ja denken, dass diese Karte aus dem Ärmel gezogen wird .

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In solchen Fällen versuchen die Herren in den oberen Etagen ja keine sie belastenden schriftlichen oder elektronischen Aufzeichnungen von Absprachen entstehen zu lassen, oder dann noch lange bestehen zu lassen, so dass später Staatsanwälte etwas finden können. Bei Konfrontationen mit belastenden Aussagen Dritter kommen dann die berühmten Erinnerungslücken auf den Tisch und dann steht Aussage gegen Aussage und wegen der Unschuldsvermutung und dem in dubio pro reo klappt diese Strategie häufig und es kommt zu keiner Verurteilung.

Es wird also noch interessant werden im Prozess, ob die Staatsanwaltschaft auch Trümpfe in der Hand hat, wird man später sehen.

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Es war halt schon sehr töricht, zu glauben, die Amerikaner würden nichts dagegen unternehmen, wenn deutsche Autobauer schummeln.

Marktteilnehmer zahlen dann auch mal eine Rechnung, wenn sie beim Schummeln erwischt werden, früher wurde das noch mit dem Colt im Wilden Westen erledigt.

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Und hier in Deutschland hat die Justiz ja auch schon reagiert:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/auto-verbraucht-mehr-als-herstellerangabe-prozent-abweichung-sind-zu-viel_092886.html

Ja, geht doch ......

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