Glaubhaftmachung einer Terminsgebühr für eine außergerichtliche Erledigungsbesprechung
von , veröffentlicht am 01.10.2015Dass - und wie - die Entstehungsvoraussetzungen einer Terminsgebühr für eine außergerichtliche Erledigungsbesprechung, welche von der Gegenseite bestritten werden, glaubhaft zu machen sind, zeigt der Beschluss des VGH München vom 02.09.2015 – 10 C 13.2563. Die Aktennotizen über die Gespräche mit dem Sachbearbeiter der Behörde waren nicht aussagekräftig bzw. fehlten ganz; der betreffende Sachbearbeiter stand als Zeuge nicht mehr zur Verfügung. Gerügt hat der VGH München, dass in einer solchen Situation die Entstehungsvoraussetzungen der Terminsgebühr nicht durch die Vorlage eigener Gesprächsvermerke oder eine eidesstattliche Versicherung glaubhaft gemacht geworden.
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