Glaubhaftmachung einer Terminsgebühr für eine außergerichtliche Erledigungsbesprechung

von Dr. Hans-Jochem Mayer, veröffentlicht am 01.10.2015
Rechtsgebiete: Vergütungs- und Kostenrecht|1999 Aufrufe

Dass - und wie - die Entstehungsvoraussetzungen einer Terminsgebühr für eine außergerichtliche Erledigungsbesprechung, welche von der Gegenseite bestritten werden, glaubhaft zu machen sind, zeigt der Beschluss des VGH München vom 02.09.2015 – 10 C 13.2563. Die Aktennotizen über die Gespräche mit dem Sachbearbeiter der Behörde waren nicht aussagekräftig bzw. fehlten ganz; der betreffende Sachbearbeiter stand als Zeuge nicht mehr zur Verfügung. Gerügt hat der VGH München, dass in einer solchen Situation die Entstehungsvoraussetzungen der Terminsgebühr nicht durch die Vorlage eigener Gesprächsvermerke oder eine eidesstattliche Versicherung glaubhaft gemacht geworden.

Diesen Beitrag per E-Mail weiterempfehlenDruckversion

Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
Kommentar schreiben

Kommentare als Feed abonnieren

Kommentar hinzufügen