Nur in aller Kürze: TraffiStar 330 ist standardisiertes Messverfahren
von , veröffentlicht am 08.10.2015Verkehrsrechtler überrascht das natürlich nicht - es ist aber gerade für OWi-Rchter immer schön, eine aktuelle Entscheidung benennen zu können, die nochmals die Eigenschaft des "standardisierten Messverfahrens" bestätigt.
daher:
Bei der Geschwindigkeitsmessung mit dem Gerät Traffistar S 330 handelt es um ein standardisiertes Messverfahren.
OLG Köln, Beschl. v. 4.9.2015 - 1 RBs 276/15
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