Fiktive Terminsdauer
von , veröffentlicht am 11.10.2015Bei der Bemessung einer Terminsgebühr in Verfahren, in denen Betragsrahmengebühren entstehen, spielt die Dauer des Termins eine wesentliche Rolle. Problematisch wird dies dann, wenn das Gericht formlos mehrere Verfahren gleichzeitig verhandelt und aus der Sitzungsniederschrift nicht ersichtlich ist, wie viel Zeit der Erörterung auf das jeweilige Verfahren entfallen ist. Das LSG Bayern hat im Beschluss vom 23.09.2015 – L 15 SF 273/14 E es als zulässig angesehen, dass die Gesamtdauer dann durch die Anzahl der verhandelten Verfahren geteilt wird und so eine fiktive Terminsdauer ermittelt wird.
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