Lufthansa will Flugbegleiterstreik verbieten lassen

von Prof. Dr. Markus Stoffels, veröffentlicht am 10.11.2015

In der aktuellen Tarifauseinandersetzung bei Lufthansa wird offenbar seitens der Lufthansa die rechtliche Zulässigkeit des Streiks der Flugbegleiter in Abrede gestellt. Nach einem Bericht von Spiegel-Online vom 10.11.2015 will Lufthansa den laufenden Streik gerichtlich verbieten lassen. Spiegel-Online zitiert einen Firmensprecher der Lufthansa, demzufolge das Unternehmen bei den Arbeitsgerichten Düsseldorf und Darmstadt einstweilige Verfügungen gegen den laufenden Ausstand der Flugbegleiter-Gewerkschaft UFO beantragt hat. Eine Gerichtssprecherin in Düsseldorf habe – so Spiegel-Online - den Eingang des Antrags bestätigt. Noch sei unklar, ob in diesem Verfahren eine mündliche Verhandlung anberaumt werde. Das Gericht in Darmstadt wolle noch am Dienstagabend über die Sache verhandeln und eine Entscheidung fällen. Nach Ansicht der Lufthansa sind die Streikforderungen der Gewerkschaft UFO unzulässig und unbegründet. Der Streikaufruf der Gewerkschaft UFO sei zu unspezifisch. Außerdem verstoße der Streik gegen die Friedenspflicht. UFO-Chef Nicoley Baublies zeigte sich in einer ersten Reaktion verwundert, dass fünf Tage nach Beginn auf einmal der Streikgrund juristisch angezweifelt werde. Die Lufthansa hatte zuletzt einen bemerkenswerten Erfolg in einem gegen die Gewerkschaft Cockpit angestrengten Verfügungsverfahren erzielen können. Das LAG Frankfurt (Beck-Blog Beitrag vom 8.9.2015) hatte den Pilotenstreik mit der Begründung verboten, es sei in diesem Einzelfall aufgrund einer Vielzahl von Umständen davon auszugehen, dass über das formelle Streikziel hinaus auch um Mitbestimmung bei dem sog. Wings-Konzept gestreikt werde. Dies sei kein tariflich regelbares Ziel der Gewerkschaft. Eine ähnliche Argumentation dürfte hier nicht in Betracht kommen, so dass die Chancen von Lufthansa hier eher als gering einzuschätzen sind. 

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