30. BtMÄndVO in Kraft getreten: 6 neue Stoffe wurden ins BtMG aufgenommen

von Dr. Jörn Patzak, veröffentlicht am 23.11.2015

Am 21.11.2015 ist die 30. BtMÄndVO in Kraft getreten (BGBl. I, S. 1992). Mit ihr wurden 6 neue Stoffe in das BtMG aufgenommen, davon 2 synthetische Cannabinoide (MDMB-CHMICA und NM-2201), ein synthetisches Cathinon (Clephedron), ein Phencyclidin-Derivat (3-Meo-PCP) und zwei Stoffe aus der Gruppe der Benzodiazepine (Diclazepam und Flubromazepam).

Diclazepam ist eine chemische Variante des bereits dem BtMG unterstellten Diazepam mit einer fünf- bis zehnmal höheren Wirkungsstärke. Flubromazepam ist ein Derivat des Bromazepam (bereits ein Betäubungsmittel der Anl. III; s. dazu BR-Drs. 399/15).

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8 Kommentare

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Sehr geehrter Herr Patzak,

 

vergangene Woche ist nach Medienberichten vom Bundesgesundheitsministerium ein Gesetzentwurf vorgelegt worden, mit dem ganze Stoffgruppen verboten werden sollen.

 

Siehe z.B. hier:

http://derstandard.at/2000026117160/Deutsche-Regierung-will-Ausbreitung-...

 

Ist Ihnen hierzu näheres bekannt bzw. ist dieser Entwurf im (geplanten) Wortlaut irgendwo veröffentlicht?

 

Freundliche Grüße

 

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Sehr geehrter Gast,

es gibt einen Referentenentwurf, der noch nicht öffentlich zugänglich ist. Ich weiß nur, dass es sich einen Entwurf für ein eigenes Gesetz handelt, durch das Stoffgruppen strafrechtlich unterstellt werden sollen. Sobald der Entwurf veröffentlicht wird, werde ich im Blog darüber berichten.

Mit freundlichen Grüßen

Jörn Patzak

Hallo Herr Patzak,

 

könnten Sie einen ungefähren Zeitraum aus Ihrer Erfahrung als Jurist abgeben, wenn dieser Referentenentwurf im ersten Anlauf durchgewunken werden würde? In Bezug zu anderen Gesetzesentwürfen.

Danke

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Sehr geehrter Herr Patzak,

 

folgende Fragen haben sich bei mir geöffnet !

Unser Gesetzgeber schrieb folgendes zum Entwurf :

Aufnahme folgender synthetischer Cannabinoide in die Anlage II zu § 1 Abs. 1 BtMG:

  • MDMB-CHMICA
  • NM-2201

Aufnahme folgender Phenylethylamine / Cathinon-Derivate in die Anlage I zu § 1 Abs. 1 BtMG:

  • Clephedron

Aufnahme der folgenden Stoffe in die Anlage II zu § 1 Abs.1 BtMG:

  • 3-MeO-PCP
  • Diclazepam
  • Flubromazepam

Für die nachfolgend genannten Stoffe wird die Aufnahme in die Anlagen I bis III zu § 1 Abs.1 BtMG von den Sachverständigen derzeit nicht empfohlen. Sie sollen aber bezüglich ihres Auftretens weiter beobachtet und ggf. erneut im Ausschuss beraten werden.

  • MMB-CHMINACA
  • 3C-E
  • NEP
  • 2-MeO-diphenidin
  • 4-HO-MET

 

http://www.bfarm.de/DE/Bundesopiumstelle/Betaeubungsmittel/Sachverst/Sit...

 

MDMB-CHMICA

und

MMB-CHMINACA

haben die selbe Molekular Formel, in der Gesetzesänderung ist nur folgender stoff aufgeführt : MDMB-CHMICA und MMB-CHMINACA wurde ausgenommen von dem Verbot ?
Sehe ich das richtig ??

Ist es überhaupt möglich zwei von grund auf gleiche stoffe unter anderen Namen zu führen und somit dem Gesetz ausweicht ??

Besten Dank im vorraus

Klaus

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Sehr geehrter Herr Patzak,

 

mittlerweile gibt es eine Bundesrats-Drucksache zum NpSG:

 

BR-Drs 231/16 vom 06.05.2016

 

Entspricht der Entwurf Ihren Vorstellungen?

 

Freundliche Grüße,

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