Höherer Mindestunterhalt ab 01.01.2016

von Hans-Otto Burschel, veröffentlicht am 09.12.2015
Rechtsgebiete: Familienrecht6|3567 Aufrufe

Gemäß § 1612 a  IV BGB (n.F.) legt der Bundesjustizminister durch VO den Mindestunterhalt für die nächsten 2 Jahre fest.

Dies ist mit VO vom 03.12.2015 (BGBl 2015, 2188) erstmals geschehen.

Danach beträgt der Mindestunterhalt

in der jüngsten Altersstufe ab 01.01.2016 335 € und ab 01.01.2017 342 €.

in der zweiten Altersstufe ab 01.01.2016 384 € und ab 01.01.2017 393 €

in der dritten Alterssufe ab 01.01.2016 450 € und ab 01.01.2017 460 €.

Das hälftige Kindergeld (190 : 2) 95 € ist abzuziehen, so dass sich an Zahlbeträgen errechnen:

1. Alterstufe 240 € (2016), 247 € (2017)

2. Alterstufe 289 € (2016), 298 € (2017)

3. Alterstufe 355 € (2016), 365 € (2017)

Für die höheren Einkommensstufen wird eine Anpassung durch die Düsseldorfer Tabelle erfolgen

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6 Kommentare

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Die letzte Tabelle.

Erstrangig hat ein leiblicher Vater durch Betreuung seiner Elterlichen Verantwortung nachzukommen. Das Wechselmodell 50:50 in der Praxis wünschen sich Kinder von sich aus, weil es ihren Bedürfnissen am nächsten kommt und entspricht. Kein Kind würde sich freiwillig darauf einlassen, mit einem Elternteil weniger Zeit zu verbringen, als mit dem anderen.

CSU: Die Aufforderung des Europarates an die Mitgliedstaaten, dass künftig der Grundsatz der Doppelresidenz nach einer Trennung der Eltern eingeführt werden soll, ist ein wichtiges Signal, denn bisher sind vor allem Väter häufig benachteiligt. Bereits jetzt werde in vielen Familien nach der Trennung das „Wechselmodell“ geteilter Elternverantwortung, wie das Prinzip der Doppelresidenz für Kinder auch genannt wird, auf freiwilliger Basis erfolgreich angewandt.

SPD: Das BGB, insbesondere § 1606 III BGB und weitere, mit ihm zusammenhängende Vorschriften sollen geändert werden. In Zukunft soll es nicht mehr als Regelfall definiert sein, dass ein Elternteil seine Verpflichtung, zum Unterhalt des Kindes beizutragen, dadurch erfüllt, dass er das Kind betreut, während der andere Elternteil zahlt. Stattdessen sollte es eine Regelung geben, die es erleichtert, Betreuung und Unterhaltsverpflichtung zu entkoppeln. Recht des elterlichen Unterhalts - Einführung des Wechselmodells als gesetzliche Option Bundesregierung und Bundestagsfraktion werden aufgefordert, für den Fall der Trennung der Eltern das sog. „Wechselmodell“, bei dem die Betreuung und Erziehung des Kindes abwechselnd in einem zu bestimmenden Verhältnis bei dem einen und bei dem anderen Elternteil liegt, gesetzlich als Alternative einzuführen.

 

Grüne: Falsch gesetzte staatliche Rahmenbedingungen im Steuer- und Sozialrecht sollten die klassische Rollen- und Aufgabenverteilung keinesfalls begünstigen. Gleichstellungpolitik heißt: Gleiche Rechte und Pflichten für Vater und Mutter, für eine kinderfreundliche Gesellschaft. Die Zeit der "Gender"-Kämpfe ist vorbei. Frau gegen Mann, Mann gegen Frau. Das muss nicht mehr sein. Die Grünen setzen bei ihrem Bundesparteitag für das Wahljahr 2016 Akzente bei der Familienpolitik. Väter: "Ran an die Töpfe, ran an die Windeln, ran an den Abwasch." Dies sei das wahre Leben. Grüne Arbeitszeitpolitik bedeutet: Es geht darum, wie sich Mütter und Väter ihre Lebens- und Arbeitszeit teilen.

  1.12.15  Neue Lebensrealitäten verlangen nach neuen politischen Antworten. Konferenz "Familienpolitik weiter denken"   Bundesfamilienministerium, Manuela Schwesig: Eltern sind heute eine stark geforderte Generation. Sie brauchen Chancen für sich und ihre Kinder, und sie brauchen Sicherheit im Lebensverlauf: Mütter wie Väter. Wir müssen die Leistungen so ausgestalten, dass beide ökonomisch unabhängig werden - voneinander und von staatlichen Transferleistungen. Das kommt der ganzen Familie zugute. Und wir müssen Kinder zum Maßstab machen - egal ob sie bei verheirateten, unverheirateten oder alleinerziehenden Eltern aufwachsen. Und nicht zuletzt gilt: Familienleistungen müssen finanzierbar und tragfähig sein. Dazu brauchen wir die Unterstützung von Gesellschaft, Wirtschaft und Gewerkschaften.   Den Einstellungswandel junger Mütter und Väter und die Wünsche nach mehr Partnerschaftlichkeit und einer aktiven Vaterschaft als nachhaltige Trends, die die heutige Elterngeneration von der ihrer Eltern stark unterscheidet, beschrieb Frau Prof. Dr. Köcher, Geschäftsführerin des Instituts für Demoskopie Allensbach.

Hopper schrieb:

Zum wiederholten Mal: Das Wechselmodell befreit NICHT von der Barunterhaltspflicht;  siehe hier: http://blog.beck.de/2014/12/18/wechselmodell-befreit-nicht-von-der-barun...

Das ist völlig richtig, aber wäre es nicht besser, wenn hierbei auch eine Entkoppelung eingeführt werden würde?

Denn, wenn ein Elternteil zum Barunterhaltverpflichtet wird, und der andere nicht, dann besteht für den Barpflichtigen Elternteil überhaupt keine Chance das Wechselmodel vernünftig zu leben. Die Verantwortung sollte gleich verteilt werden, auch finanziel.

Und dann gilt auch hier, dass dem Kind halt nur das zur Verfügung steht, was der jeweilige Elternteil erwirtschaften kann. Gibt zwar wieder einen Aufschrei, wäre aber die einfachste und fairste Lösung.

5

@ LeserII

aus der BGH-Entscheidung:

 

Entgegen der vom Antragsgegner in den Vorinstanzen vertretenen Auffassung kann hingegen die im Rahmen eines Wechselmodells geleistete Kinderbetreuung nicht zur Befreiung von seiner Barunterhaltspflicht führen. Dies muss schon deshalb gelten, weil anderenfalls beide Elternteile vom Barunterhalt befreit wären, obwohl nur der Betreuungsbedarf des Kindes gedeckt wäre. Demgegenüber bliebe der in § 1612 a I BGB und den Sätzen der Düsseldorfer Tabelle ausgewiesene sächliche (Regel-)Bedarf offen.

Das Oberlandesgericht hat daher zu Recht hervorgehoben, dass im Fall des Wechselmodells beide Elternteile für den Barunterhalt einzustehen haben. Der Unterhaltsbedarf bemisst sich in diesem Fall nach dem beiderseitigen Einkommen der Eltern und umfasst neben dem sich daraus ergebenden - erhöhten - Bedarf insbesondere die Mehrkosten des Wechselmodells (vor allem Wohn- und Fahrtkosten), so dass der von den Eltern zu tragende Bedarf regelmäßig deutlich höher liegt als beim herkömmlichen Residenzmodell.

Praxiserfahrung:

 

Beim Residenzmodell ist das Kind im Normalfall jedes zweite Wochenende und die Hälfte der Ferien beim unterhaltspflichtigen Elternteil. Beim erweiterten Umgangsrecht kann sich das Kind sogar zusätzliche Tage bei diesem Elternteil aufhalten.

Trotzdem muss in diesem Modell der barunterhaltspflichtige Elternteil alle Kosten tragen.

 

Darüber hinaus muss er für Kosten aufkommen, um den Umgang umzusetzen (Fahrtkosten) und hat erhebliche Kosten, weil er seinem Kind selbstverständlich ein behagliches Heim schaffen möchte. Dazu gehören Spielsachen, Kinderzimmer, Kleidung, Lebenskosten, Urlaubskosten.

Wenn sich der Elternteil, bei dem das Kind den größeren Teil der Zeit verbringt weigert, Spielsachen und Kleidung mitzugeben, dann hat der andere Elternteil in der Praxis nahezu keine Möglichkeit, diese Dinge einzuklagen.

 

Die aktuell geltende Unterhaltsregelung ist einseitig, diskriminierend und inhuman.

Diskriminierend deshalb, weil man immer noch nicht akzeptiert hat, dass Eltern auch nach der Trennung gemeinsam ein Kind erziehen.

Stattdessen wird immer noch von alleinerziehenden Elternteilen gesprochen, und der Unterhalt entsprechend geregelt.

5

Der wirtschaftliche und menschliche Schaden ist enorm, den das aktuelle Familienrecht über die Bürger bringt.

Das Wirtschaftsmagazin Gewinn berichtet auf der Titelseite: http://www.gewinn.com/recht-steuer/familienrecht/artikel/titelgeschichte...
Von allen Streitpunkten, die im Zuge von Trennungen und Scheidungen auftreten, sind jene um die Kinder die schmerzhaftesten. Während manche Ex-Paare es sehr professionell schaffen, ihre persönlichen Probleme von ihrer Rolle als Eltern strikt zu trennen, inst­rumentalisieren andere ihre Kinder geradezu im Kampf gegeneinander. Vielleicht am schlimmsten: Streitereien um die Kinder, sei es wegen des Betreuungsrechts oder auch wegen des Kindesunterhalts, sind oft noch ein Jahrzehnt nach der Trennung voll im Gange.
Darunter leiden vor allem die Kinder. „Besonders augenfällig trifft es sie in der Pubertät. Viele haben einen starken Leis­tungsabfall in der Schule, manche werden übergewichtig, andere magersüchtig, bekommen Drogenprobleme“. Kleinkinder würden ihren Kummer oft indirekt zeigen, etwa durch Bettnässen. „Viele Trennungskinder bräuchten einen psychologischen Beistand“

Dabei könnte man sich und seinen Kindern viele Probleme ersparen, wenn von Anfang an geregelt wäre, dass BEIDE Eltern gleiche RECHTE und PFLICHTEN hätten und gleichviel Zeit für die Erziehung aufbringen müssten.

 

Der Spiegel bringt es sogar zu Weihnachten auf der Titelseite auf den Punkt mit der wohl berechtigten Frage:  Sind Väter die besseren Mütter?
Vorschau: https://magazin.spiegel.de/SP/2015/52/140508788/index.html    Hier zum nachbestellen: https://magazin.spiegel.de/digital/index_SP.html#SP/2015/52

  Lasst die Vä­ter ran!

Studien belegen: Männer zeigen in der Erziehung eigene Qualitäten, die für die Kinder wichtig sind. Überraschend oft sind es die Mütter, die sie daran hindern.

 

Väter - sind die neuen Helden der Kinder, wenn man Sie lässt!
Der WDR zeigt in seiner Fernsehreihe: http://www1.wdr.de/fernsehen/regional/hierundheute/sendungen/vaeter-die-...
Still, aber spürbar lösen die neuen Väter eine Revolution in unserer Gesellschaft aus. Über allem steht eine große Sehnsucht der Väter nach Zeit mit dem Kind. Sie wollen für sich etwas anderes als ihre Väter. Für sie ist die Vaterschaft eine Zeitenwende. Sie würden gerne weniger arbeiten und sind bereit, weniger zu verdienen oder sogar vorübergehend auf die Karriere zu verzichten.

BAR-UNTERHALT ist keine Lösung menschlicher Bedürfnisse! Väterliche Verantwortung an Unterhaltszahlungen messen?

Elternschaft entsteht nicht durch papierne Einträge in Dokumente oder durch Unterhaltszahlungen, sondern durch unmittelbares Willkommenheissen des Kindes auf Erden bzw. täglichem Leben im Alltag. Lebendige Vaterschaft ist unersetzlich. Daran schon kann die Wertigkeit von Betreuung gegenüber Unterhalt fürs Kindeswohl ermessen werden, wem nicht einleuchtet, was Seele und Geist von Materie unterscheidet. Existenzgrundlage von Elternschaft ist (Er-)Leben und nicht Unterhaltspflicht (Erfüllung). Alleinige Konzentration auf Unterhaltszahlungen pervertiert Elternschaft zu einer Verursacher-Schadensersatzpflicht und zeigt eine verwerfliche Krämergesinnung angesichts eines lebendigen Menschenkindes. Das offenbart eine kaum verhohlene Shylock-Mentalität, die für die Befriedigung eines Mammonanspruches auch noch das Herz des Schuldners herausreissen möchte.

Warum nimmt die Justiz davon keine Kenntnis und stellt endlich diesen Krieg um die Kinder ab? Vater und Mutter sind nicht austauschbar.

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