Vorratsdatenspeicherung - Datenzugriff für den Verfassungsschutz?

von Dr. Axel Spies, veröffentlicht am 14.01.2016

In ein hier im Blog viel beachtetes Thema kommt neue Bewegung: Die CDU plant die Ausweitung der Vorratsdatenspeicherung.

Nach der bisherigen Lesart des neuen Gesetzestextes in § 113c Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 TKG sollten lediglich „Gefahrenabwehrbehörden“ im engeren Sinne, zu denen an erster Stelle die Polizei zählt, Zugriff auf die Daten erlangen. Ein neuer Vorschlag aus den Reihen der CDU sieht vor, dass zukünftig auch der Verfassungsschutz Zugriff auf die Daten erhalten soll (vgl. im Blog).  Dagegen sperrte sich bislang Justizminister Maas (SPD). An allen politischen Fronten werden jedoch Rufe nach mehr Sicherheit und einer Ausweitung der Vorratsdatenspeicherung lauter (in diesem Zusammenhang schon im Blog nach den Anschlägen in Frankreich). Bayern hat sich schon im Dezember 2015 für die Öffnung der Vorratsdatenspeicherung zugunsten des Verfassungsschutzes ausgesprochen. Der bayrische Innenminister Herrmann (CSU) sprach in diesem Kontext davon, dass eine „funktionsfähige Sicherheitsarchitektur für eine freiheitliche Demokratie überlebenswichtig“ sei.

Was meinen Sie: Sollte die Vorratsdatenspeicherung aufgrund der „neuen“ Sicherheitslage wie vorgeschlagen ausgeweitet werden?

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4 Kommentare

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Ich denke es ist gut, wenn CDU/CSU möglichst zügig - auch contra lege - die Vorratsdatensspeicherung für alle möglichen Zwecke nutzen will. Damit wird dann jeder Argumentation der BReg vorm BVerfG, dass die Vorratsdatenspeicherung in irgendeiner Auslegung verfassungskonform sein könnte, gleich die Grundlage entzogen und das Verfahren könnte sich so beschleunigen.

 

Was bleibt denn noch von einer "freiheitlichen Demokratie" wenn der Staat Zugriff auf alles hat ? Zur Erhöhung der Sicherheit ist eine staatliche angeordnete Videoüberwachung in jedem Raum der Wohnung auch nützlich. Das ist dann aber keine freiheitliche Demokratie mehr, sondern ein totalitäres Überwachungsregime.

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