Arbeitsverhältnisgesetz ante portas

von Prof. Dr. Markus Stoffels, veröffentlicht am 01.04.2016
Rechtsgebiete: ArbeitsrechtNahlesArbeitsverhältnisgesetz4|4173 Aufrufe

Die im letzten Referentenentwurf vorgesehene Umschreibung des Arbeitnehmerbegriffs (§ 611a BGB n.F.) war offenbar nur der Anfang. Obwohl im Koalitionsvertrag nicht vorgesehen, strebt die Große Koalition jetzt sogar den ganz großen Wurf an. Wie gestern aus Kreisen der CDU- und der SPD-Bundestagsfraktion zu erfahren war, hat sich die Koalition - für viele überraschend - auf den Erlass eines "Arbeitsverhältnisgesetzes" noch in dieser Legislaturperiode verständigt. Erste Eckpunkte sollen bereits fixiert worden sein. Zuvor hatten sowohl die Arbeitgeberverbände als auch die Gewerkschaften ihre grundsätzlichen Bedenken fallen gelassen. Offenbar war dies das verabredete Zugeständnis der Verbände für den Erlass des von ihnen so vehement geforderten Tarifeinheitsgesetzes.  Als Arbeitsgrundlage soll der von Henssler und Preis erarbeitete und allseits als ausgewogen anerkannte Entwurf eines Arbeitsvertragsgesetzes sein. Arbeitsministerin Nahles sieht hierin die Krönung ihrer bisherigen Tätigkeit. Sie ließ sich mit den Worten zitieren: „Damit kommen wir endlich der Selbstverpflichtung aus dem Einigungsvertrag nach. Für das unübersichtliche und nur noch wenigen Rechtsexperten zugängliche Arbeitsrecht bedeutet dies einen Riesenfortschritt. Die Einigung stellt einen historischen Durchbruch dar. Die Leistungsfähigkeit der Großen Koalition wird hiermit einmal mehr unter Beweis gestellt.“ Offen ist allerdings noch, ob die CSU ihre Blockadehaltung aufgibt. Das werden die kommenden Tage erweisen.

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