Datenschutz-Grundverordnung in deutscher Sprache verfügbar

von Prof. Dr. Christian Rolfs, veröffentlicht am 04.04.2016
Rechtsgebiete: ArbeitsrechtDatenschutzDS-GVO2|3286 Aufrufe

Im Dezember 2015 haben sich Europäisches Parlament, Rat und Kommission im Rahmen ihrer Trilog-Verhandlungen auf den Entwurf einer Datenschutz-Grundverordnung verständigt. Dieser sieht eine weitgehende Vereinheitlichung des Datenschutzrechts innerhalb der EU vor. Allerdings ist die Verordnung, wie schon ihr Titel deutlich macht, nicht für alle Rechtsbereiche abschließend. Auch und insbesondere im Arbeitsrecht verbleiben den Mitgliedstaaten nationale Kompetenzen.

Der Verordnungsentwurf ist hier jetzt auch in deutscher Sprache verfügbar.

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2 Kommentare

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Sehr geehrter Prof. Dr. Rolfs,

 

mir ist aufgefallen, dass Art. 82 des Entwurfs der EU-Datenschutz-Grundverordnung im Gegensatz zu dem der Text des vorherigen Entwurfs auf die Möglichkeit des Erlasses von delegierten Rechtsakten durch die Kommission zu der Thematik (bewusst?) verzichtet. Auch der Zusatz, dass sich die Mitgliedsstaaten bei dem Verfassen einer nationalen Regelung "in den Grenzen dieser Verordnung" bewegen müssen, ist entfallen.

Ist damit von der EU mit Art. 82 des Entwurfs der EU-Datenschutz-Grundverordnung aus Ihrer Sicht bereits oder vorerst alles zu dem Beschäftigtendatenschutz gesagt? Rechnen Sie damit, dass - wenn in den nächsten Monaten alles wie geplant läuft - auch in Deutschland Mitte bis Ende 2018 wegen der Öffnungsklausel des Art. 82 Abs. 1 und 2a i.V.m. Art. 91 Abs. 2 der Grundordnung mit einem nationalen Beschäftigtendatenschutz-Gesetz zu rechnen ist?

Mit besten Grüßen

Jakob Degen

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Sehr geehrter Herr Degen,

der Datenschutz im Beschäftigungsverhältnis bleibt in der Tat weitgehend in der Rechtsetzungskompetenz der Mitgliedstaaten. Bekanntlich gehen aber die politischen Vorstellungen darüber, was dort in welcher Intensität geregelt werden sollte, weit auseinander. Vor der Bundestagswahl 2017 rechne ich nicht mehr mit einem Entwurf, und danach wird das Thema möglicherweise auch nicht die erste Priorität haben. Aber das hängt natürlich auch vom Wahlergebnis ab.

Mit freundlichen Grüßen

Rolfs

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