Loveparade Duisburg 2010 - Fahrlässigkeiten, 21 Tote, keine Hauptverhandlung?

von Prof. Dr. Henning Ernst Müller, veröffentlicht am 05.04.2016

Wie soeben berichtet wird (Spiegel Online), hat das LG Duisburg im Zwischenverfahren die Eröffnung des Hauptverfahrens wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung in der Sache Loveparade Duisburg 2010 abgelehnt. Diese Entscheidung kann zwar noch angefochten werden, bedeutet aber erst einmal einen Schlag ins Gesicht der vielen Opfer und Angehörigen. Meines Erachtens gibt es genug Anhaltspunkte für eine strafrechtliche Verantwortlichkeit (siehe die Links unten) für fahrlässiges Verhalten bzw. Versagen auf allen drei Ebenen - Veranstalter, Genehmigungsbehörden, Polizei. Und aus meiner Sicht hätte es auch eine hinreichende Verurteilungswahrscheinlichkeit gegeben. Allerdings zielte schon der Auftrag für das Gutachten von Keith Still, das als entscheidendes Beweismittel betrachtet wurde (und offenbar jetzt vom Gericht verworfen wird) in eine falsche Richtung. Auch dass die Staatsanwaltschaft sehr frühzeitig alle Polizeibeamten aus der Reihe der Verdächtigen ausschloss, war kaum zu vereinbaren mit den zu beobachtenden Fakten am Tag der Katastrophe (siehe ebenfalls die Links zu meinen früheren Beiträgen, die unten angehängt sind).

Nach einer Presseerklärung des LG Duisburg (Link) waren die entscheidenden Gründe für die Nichteröffnung:

1.  Inhaltliche und methodische Mängel des Gutachtens - die in der Erklärung im Einzelnen konkretisiert werden

2.  Besorgnis der Befangenheit gegen den Gutachter Keith Still

3.  Zweifel an den der Anklage zugrundeliegenden Kausalitätserwägungen

Nach der Anklageerhebung hatte ich am 9.9.2014 schon ungute Vorahnungen geäußert:

"Wenn die Staatsanwaltschaft (in der Pressekonferenz zur Anklage, ich denke das ist so auch in der Anklage enthalten) nun sagt: "Insbesondere die polizeilichen Maßnahmen waren nach den Feststellungen eines international anerkannten Sachverständigen weder für sich genommen noch insgesamt ursächlich für den tragischen Ausgang der Loveparade", dann wird m. E. erstens das Gutachten nicht zutreffend wiedergegeben. Und zweitens widerspricht diese Aussage (was das Errichten der Kette 3 angeht) eklatant dem, was jeder mit offenen Augen erkennen kann: Ohne diese Kette wäre der konkrete Erfolg an dieser Stelle und zu diesem Zeitpunkt  nicht eingetreten. Die Kette 3 war erkennbar ursächlich für die Menschenverdichtung im unteren Drittel der Rampe zu diesem Zeitpunkt. Das entlastet nicht diejenigen, die bei der Planung und Genehmigung der Veranstaltung fahrlässig gehandelt haben und die mit ihren Handlungen eben auch wichtige Ursachen gesetzt haben für die Katastrophe. Das bedeutet auch nicht notwendig, dass einzelne Beamte "schuld" sind, denn dafür müssten auch noch subjektive Merkmale nachgewiesen werden.

Aber die Polizeiketten ganz herauszulassen aus der Erklärung des Unglücks kann schlimme Folgen haben, denn dann bleibt der konkrete Erfolg letztlich unerklärlich."

Das scheint jetzt zumindest einer der wesentlichen Gründe zu sein, weshalb das LG die Eröffnung ablehnt: Die Kausalität der (möglichen) Planungsfehler zum konkreten Unglücksgeschehen bleibt in der Anklage offen. Ein Vorwurf, der sowohl der Staatanwaltschaft als auch dem Gutachter recht deutlich gemacht wird, neben anderen Erwägungen zu den (vorgeworfenen) Pflichtverletzungen der Angeschuldigten.

Die soeben beendete Pressekonferenz des LG Duisburg hat über die Presseerklärung hinaus keine wesentlich neuen Erkenntnisse gebracht. Natürlich war man seitens des Gerichts vorsichtig, was die Bewertung der Staatsanwaltschaft oder die Prognose eines evtl. OLG-Beschlusses angeht. Momentan wird m. E. etwas einseitig allein dem Gutachter die Schuld am Scheitern der Anklage zugewiesen. Dahinter steht aber klar der Vorwurf an die Staatsanwaltschaft, nicht rechtzeitig erkannt zu haben, dass es mit diesem Gutachten nicht möglich sein würde, die Verantwortlichkeit nachzuweisen. Die Staatsanwaltschaft hätte also ggf. noch einen weiteren Gutachter beauftragen müssen. Da m. E. kein Weg daran vorbeiführt, den konkreten Taterfolg (auch) mit dem Verhalten der Mitarbeiter des Veranstalters und der Polizei am Tag der Loveparade zu erklären, war es letztlich fatal für die Anklage, die polizeilichen Maßnahmen als Ursache auszuschließen.

(Update, 16.00 Uhr):

Die Staatsanwaltschaft hat sofortige Beschwerde eingelegt!

Einige strafprozessuale Erwägungen:

Die strafprozessuale Streitfrage wird sich u.a. zu § 202 StPO ergeben. Danach kann das Gericht durchaus "ergänzende" "einzelne" Beweiserhebungen im Zwischenverfahren anordnen. Die Rechtsprechung sieht dies aber als Ausnahme an - nur Lücken in der Beweisführung der Staatsanwaltschaft dürfen geschlossen werden. Darauf wird sich das LG Duisburg berufen. Udo Vetter meint dennoch:

"Zwar wird immer betont, das Gericht dürfe natürlich nicht das komplette Ermittlungsverfahren neu aufrollen. Aber spätestens nachdem der Sachverständige sich durch seine Auftritte auch noch der Besorgnis der Befangenheit ausgesetzt hat, hätte es nach meiner Meinung juristisch ausreichend Spielraum gegeben, um auch nach Erhebung der Anklage ein vernünftiges Gutachten einzuholen."

(Quelle: Law Blog)

Das Gericht wird sich demgegenüber darauf berufen, man habe ja in diesem Sinne den Gutachter umfassend ergänzend befragt. Ein neues Gutachten einzuholen, sei auf Grundlage des § 202 StPO nicht zulässig gewesen, da es eine so zentrale Rolle in der Anklage gespielt habe.

Auch ist zu erwägen, ob das Gericht die Sache frühzeitig an die Staatsanwaltschaft informell zurückgeben hätte können. Solche Fälle sind in der Praxis bekannt. Aber ob so ein "großer" Strafprozess eine solche informelle Behandlung vertragen hätte?

Zu  211 StPO: Ja, ein neues Gutachten kann als neues Beweismittel eine neue Anklageerhebung stützen. So z.B.  das OLG Köln.

Update (06.04.2016)

Drei Fragen

Bei der Beurteilung der derzeitigen Situation sind m.E. drei Fragen zu unterscheiden. Ich habe diese Fragen einmal zusammengestellt und ein paar mögliche Antworten formuliert. 

1. Wer bzw. was ist die Ursache des Anklage-Dilemmas? 

a) Die Staatsanwaltschaft, die eine unschlüssige Anklage formuliert hat und als zentrales Beweismittel ein nicht tragfähiges Gutachten präsentierte

b) Ein Gutachter, der methodisch/inhaltlich fehlerhaft gearbeitet hat und noch dazu sich unprofessionell verhalten hat (in Bezug auf Auslösen einer Besorgnis der Befangenheit)

c) Eine Kombination von a) und b)

d) Keine dieser Möglichkeiten, das LG Duisburg liegt falsch, die Anklage hingegen  ist plausibel genug, um das Hauptverfahren zu eröffnen.

2. Konnte das LG Duisburg (und prognostisch: kann das OLG Düsseldorf) das Anklagedilemma selbst lösen?

a) Ja, die Anklage hätte einfach zugelassen, das Hauptverfahren eröffnet werden können. Streitfragen hätte man im Hauptverfahren klären können.

b) Ja, die Strafkammer hätte - nach § 202 StPO - selbst ergänzende Beweiserhebungen durchführen können, um sodann auf besserer Grundlage zu eröffnen.

c) Ja, die Kammer hätte die Staatsanwaltschaft rechtzeitig veranlassen müssen, ein besseres Gutachten vorzulegen und die Anklage besser zu konkretisieren, um sodann auf besserer Grundlage zu eröffnen.

d) Nein, das Gericht konnte nicht selbst die Anklage verbessern oder die Staatsanwaltschaft von ihrem falschen Pfad abbbringen, die Nichteröffnung war konsequent/richtig, da die Anklage grundlegend verfehlt war.

3. Was folgt nun für die weitere strafrechtliche Aufarbeitung der Loveparade 2010?

a) Das OLG wird das LG Duisburg korrigieren und doch noch das Hauptverfahren eröffnen

b) Die Staatsanwaltschaft wird ein neues Gutachten vorlegen (§ 211 StPO), erneut anklagen, und dann kann eröffnet werden.

c) Die strafrechtliche Aufarbeitung ist voraussichtlich völlig gescheitert und wird auch nicht wieder aufgenommen.

Vielleicht möchten Sie in der Diskussion Ihre Auffassung dazu bzw. Ihre weiteren Antwortmöglichkeiten darlegen.

_________________________________________________________________________________________

Wer sich über die bisherigen Diskussionen informieren möchte, kann sie hier finden - unmittelbar darunter einige Links zu den wichtigsten Informationen im Netz.

Juli 2015: Fünf Jahre und kein Ende – die Strafverfolgung im Fall Loveparade 2010 (98 Kommentare, ca. 9000 Abrufe)

Februar 2015: Was wird aus dem Prozess? (72 Kommentare, ca. 5900 Aufrufe)

August 2014: Zweifel am Gutachten (50 Kommentare, ca. 6900 Abrufe)

Februar 2014: Anklageerhebung (50 Kommentare, ca. 12300 Abrufe)

Mai 2013: Gutachten aus England (130 Kommentare, ca. 14200 Abrufe)

Juli 2012: Ermittlungen dauern an (68 Kommentare, ca. 11600 Abrufe)

Dezember 2011: Kommt es 2012 zur Anklage? (169 Kommentare, ca. 26000 Abrufe)

Juli 2011: Ein Jahr danach, staatsanwaltliche Bewertung sickert durch (249 Kommentare, ca. 36000 Abrufe)

Mai 2011: Neue Erkenntnisse? (1100 Kommentare, ca. 28000 Abrufe)

Dezember 2010: Fünf Monate danach (537 Kommentare, ca. 21500 Abrufe)

September 2010: Im Internet weitgehend aufgeklärt (788 Kommentare, ca. 35000 Abrufe)

Juli 2010: Wie wurde die Katastrophe verursacht - ein Zwischenfazit (465 Kommentare, ca. 42000 Abrufe)

Ergänzend:

Link zur großen Dokumentationsseite im Netz:

Loveparade2010Doku

speziell: Illustrierter Zeitstrahl

Link zur Seite von Lothar Evers: DocuNews Loveparade Duisburg 2010

Link zur Prezi-Präsentation von Jolie van der Klis (engl.)

Weitere Links:

Große Anfrage der FDP-Fraktion im Landtag NRW

Kurzgutachten von Keith Still (engl. Original)

Kurzgutachten von Keith Still (deutsch übersetzt)

Analyse von Dirk Helbing und Pratik Mukerji (engl. Original)

Loveparade Selbsthilfe

Multiperspektiven-Video von Jolie / Juli 2012 (youtube)

Multiperspektiven-Video von Jolie / September 2014 (youtube)

Interview (Januar 2013) mit Julius Reiter, dem Rechtsanwalt, der eine ganze Reihe von Opfern vertritt.

Diesen Beitrag per E-Mail weiterempfehlenDruckversion

Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
Kommentar schreiben

252 Kommentare

Kommentare als Feed abonnieren

Die StA macht jetzt doch das, was alle von ihr verlangt haben, nämlich einen zweiten Gutachter zu bestellen. Deswegen sehe ich noch nicht so recht, was man im Moment anderes machen soll, als das Ergebnis des Gutachtens abzuwarten. Sobald das Gutachten vorliegt, sieht man weiter.   

Seiten

Die Kommentare sind für diesen Beitrag geschlossen.