Quad lagert schon 4 Tage in Scheune. Es brennt. Das war "bei dem Betrieb"!

von Carsten Krumm, veröffentlicht am 08.04.2016
Rechtsgebiete: QuadVerkehrsrecht|1953 Aufrufe

Klinkt beim ersten Lesen komisch. Ist aber konsequent. Das OLG Naumburg musste sich mit dem Fall einer abgebrannten Scheune befassen, in dem neben anderen Sachen/Tieren auch das besagte Quad stand. Es kam zu einem Brand, möglicherweise durch das Quad verursacht. Leitsatz des Gerichts:

Kommt es mehrere Tage (hier vier Tage) nach dem Abstellen eines Quads in der Scheune eines privaten Grundstücks zu einem Brand, der von dem Quad ausgegangen ist, und finden sich auch keine Anhaltspunkte für ein Fremdverschulden, so ist das Haftungsmerkmal "bei dem Betrieb" iSd § 7 I StVG erfüllt. 

  OLG Naumburg, Urteil vom 24.11.2015 - 12 U 110/15
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