Quartalsverdienst bei einer Nettolohnvereinbarung

von Dr. Hans-Jochem Mayer, veröffentlicht am 15.04.2016
Rechtsgebiete: Vergütungs- und Kostenrecht|2158 Aufrufe

Das  LAG Baden-Württemberg hat sich im Beschluss vom 17.3.2016 - 5 Ta 15/16 - mit der Frage befasst, wie der für die Bemessung der Streitwerts einer Kündigungsschutzklage maßgebliche Quartalsverdienst bei einer Nettolohnvereinbarung zu berechnen ist. Nach dem LAG Baden-Württemberg ist die vereinbarte Nettovergütung auf Bruttobeträge umzurechnen, da in Falle einer Nettoentgeltvereinbarung die gesetzlichen Abgaben und Beiträge grundsätzlich unabhängig von ihrer Höhe nicht zulasten des Arbeitnehmers, sondern insgesamt zulasten des Arbeitgebers gehen sollen, dieser so heraufgerechnete Bruttoverdienst bilde das arbeitsvertraglich vereinbarte Entgelt, von dem der Arbeitgeber die Steuern und Sozialversicherungsabgaben für den Arbeitnehmer abzuführen habe.

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