Quartalsverdienst bei einer Nettolohnvereinbarung
von , veröffentlicht am 15.04.2016Das LAG Baden-Württemberg hat sich im Beschluss vom 17.3.2016 - 5 Ta 15/16 - mit der Frage befasst, wie der für die Bemessung der Streitwerts einer Kündigungsschutzklage maßgebliche Quartalsverdienst bei einer Nettolohnvereinbarung zu berechnen ist. Nach dem LAG Baden-Württemberg ist die vereinbarte Nettovergütung auf Bruttobeträge umzurechnen, da in Falle einer Nettoentgeltvereinbarung die gesetzlichen Abgaben und Beiträge grundsätzlich unabhängig von ihrer Höhe nicht zulasten des Arbeitnehmers, sondern insgesamt zulasten des Arbeitgebers gehen sollen, dieser so heraufgerechnete Bruttoverdienst bilde das arbeitsvertraglich vereinbarte Entgelt, von dem der Arbeitgeber die Steuern und Sozialversicherungsabgaben für den Arbeitnehmer abzuführen habe.
Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
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