Kassenarztrecht ist nicht schwierig

von Dr. Hans-Jochem Mayer, veröffentlicht am 01.05.2016
Rechtsgebiete: Vergütungs- und Kostenrecht|2369 Aufrufe

Insbesondere bei der als Schwellengebühr ausgestalteten Geschäftsgebühr wird häufig die Frage virulent, ob die anwaltliche Tätigkeit als schwierig einzustufen ist. Hilfreich ist es hierbei, wenn man sich darauf stützen kann, dass ein bestimmtes Rechtsgebiet generell als "schwierig" einzustufen ist. Das LSG Nordrhein-Westfalen hat sich im Urteil vom 16.12.2015  - L 11 KA 14/14 -jedoch auf den Standpunkt gestellt, dass kein gefestigter Rechtsgrundsatz bestehe, dass Angelegenheiten des Vertragsarztrechts regelhaft mit der Folge als schwierig einzustufen sind, dass stets ein höherer bzw. der höchste Gebührensatz in Ansatz zu bringen ist. Zumindest aber das Merkmal einer umfangreichen anwaltlichen Tätigkeit ist für das Gericht bei Angelegenheiten des Vertragsarztrechts im Berufungsverfahren häufig gegeben.

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