FRACKE bleibt FRACKE

von Carsten Krumm, veröffentlicht am 08.05.2016
Rechtsgebiete: OrdnungswidrigkeitenFRACKEVerkehrsrecht|3438 Aufrufe

Schwacke oder Fraunhofer? Fracke heißt bekanntlich die Lösung. Aktuell gibt es wieder mal zwei OLG-Entscheidungen dazu, die natürlich nicht spektakulär sind, aber doch wenigstens kurz zur Info hier laufen sollen:

Als Schätzungsgrundlage zur Ermittlung des angemessenen Normaltarifs für Mietwagenkosten ist die sogenannte Mittelwertlösung (Fracke) vorzugswürdig. (amtlicher Leitsatz)

  OLG Hamm, Urteil vom 18.03.2016 - 9 U 142/15     Es erscheint weiterhin sachgerecht, die nach einem Verkehrsunfall als Normaltarif zu erstattenden Mietwagenkosten nach dem arithmetischen Mittelwert aus Schwacke-Liste und Fraunhofer-Tabelle zu schätzen. (amtlicher Leitsatz)   OLG Celle, Urteil vom 13.04.2016 - 14 U 127/15
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