Einhändiges Radfahren. Zwei Hunde an der Leine in rechter Hand. Und dann nen Jogger mit Hund überholen....

von Carsten Krumm, veröffentlicht am 10.05.2016
Rechtsgebiete: FahrradfahrenVerkehrsrecht|2441 Aufrufe

...das musste ja schief gehen. Der Hund des Joggers läuft nämlich ohne Leine. Klar stürzt der Radfahrer. Sonst wird ja auch kein Fall für`s Blog draus. Kann der Radfahrer aber nun den gesamten Schaden vom Jogger verlangen. "Nö", meint das LG Münster. 75 % des Schadens muss er sich selbst ans Bein binden.

Hier die Zusammenfassung aus dem Fachdienst Straßenverkehrsrecht:

Das Landgericht Münster hat einem Mann 75% der Haftung für die Folgen eines Sturzes zugeschrieben, der beim einhändigen Fahrradfahren zwei Hunde in der rechten Hand an der Leine geführt hatte und sich von hinten einem Jogger mit einem nicht angeleinten Hund genähert hatte. Er hatte eine Vollbremsung in Reaktion auf das Heranlaufen des nicht angeleinten Hundes ausführen müssen und war dabei gestürzt.

LG Münster, Urteil vom 16.12.2015 - 01 S 56/15 (AG Steinfurt), BeckRS 2016, 04037

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