Schadensersatz wegen Langeweile und Unterforderung?

von Prof. Dr. Markus Stoffels, veröffentlicht am 11.05.2016

Bereits vor knapp zwei Jahren (Beitrag vom 15.7.2014) ist an dieser Stelle über das neue Phänomen Bore-out geschrieben worden. Man meint damit die psychische oder auch körperliche Erkrankung von Mitarbeitern infolge von Langweile und Unterforderung am Arbeitsplatz. Sollten solche Auswirkungen wirklich gerichtsfest bewiesen werden können, kann sich die Frage der Haftung des Arbeitgebers stellen, wobei in Deutschland zu überlegen wäre, ob der Arbeitgeber nach § 104 SGB VII von der Haftung freigestellt wäre. Dabei gibt es mitunter auch Verbindungslinien zum Mobbing, etwa wenn dem Mitarbeiter systematisch Aufgaben entzogen oder vollkommen unnötige Arbeiten übertragen werden. In Frankreich ist es jetzt erstmals zu einem spektakulären Gerichtsverfahren gekommen, in dem ein Mitarbeiter den stolzen Betrag von 358.000 Euro als Schadensersatz fordert. Der Spiegel (online vom 4.5.2016) berichtet hierüber auszugsweise wie folgt: „Der Mitarbeiter, Frédéric Desnard, trägt vor, sein Vorgesetzter habe ihm absichtlich keine Aufgaben mehr gegeben. Und er habe sich geschämt, fürs Nichtstun bezahlt zu werden, sich aus Angst vor Arbeitslosigkeit aber auch nicht getraut, zu kündigen.“ Einige Zeit später erhielt Desnard die Kündigung von seinem Arbeitgeber. Jetzt sieht Desnard als Mobbingopfer. Die permanente Unterforderung habe ihn zerstört, sagt Desnard. Er sei depressiv geworden, habe Magengeschwüre und einen epileptischen Anfall bekommen. "Es war ein Abstieg in die Hölle, ich habe als Mensch nicht mehr existiert." Das Urteil im Bore-out-Prozess soll am 27. Juli fallen.

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1 Kommentar

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Wie lautet denn das Urteil zum Fall in Frankreich?

Leider kann ich im Internet nichts finden und es müsste nun ja schon feststehen.

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