EU-USA: Rechtspolitisches Tauziehen um Glyphosat – wer entscheidet über die Genehmigung?

von Dr. Axel Spies, veröffentlicht am 23.05.2016
Rechtsgebiete: Öffentliches RechtVerwaltungsrecht1|3306 Aufrufe

Fernab der politischen und naturwissenschaftlichen Debatte, die nicht nur in Europa, sondern ebenso in den USA geführt wird, wirft die Genehmigungsentscheidung des Pflanzenschutzmittelwirkstoffs Glyphosat spannende juristische Fragen über die Entscheidungsfindung im europäischen Verwaltungsverbund auf. Seitdem die Verordnung (EG) 1107/2009 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln im Jahre 2011 in Kraft trat, wurde über keine Genehmigung eines Pflanzenschutzmittelwirkstoffs mehr debattiert wie über die Zulassung des Herbizids, das 1974 erstmals in dem Pflanzenschutzmittel „Roundup“ auf den Markt gebracht wurde. Aber wer bestimmt eigentlich, ob die Genehmigung erteilt wird? In den Medien las sich stellenweise, dass Deutschland „Berichterstatter“ des Prüfverfahrens sei. Dabei ist zunächst zu beachten, dass das Pflanzenschutzrecht schon lange ein zweistufiges Verfahren kennt, das zwischen der Genehmigung von Wirkstoffen (Stufe 1) und der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln (Stufe 2) unterscheidet. Art. 7 Abs. 1 Verordnung (EG) 1107/2009 sieht nun einen „berichterstattenden Mitgliedstaat“ vor, der unter Einbeziehung der anderen Mitgliedstaaten einen Entscheidungsentwurf präsentiert, der an die EU-Kommission übersandt wird. Dort wird final „politisch“ entschieden.

Was meinen Sie: Sind hier zu viele Akteure an der Entscheidungsfindung beteiligt, sodass die Diskussion gerade dadurch angeheizt wird? Oder stellt dies vielmehr die Transparenz her, die von vielen Seiten gewünscht ist?

Vielen Dank an Herrn Stefan Glasmacher für die Hinweise.

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Es sah lange Zeit danach aus und nun ist es Gewissheit: Bei der Verlängerung der Genehmigung für den Wirkstoff Glyphosat wird sich die Bundesrepublik enthalten. Die Enthaltung zählt auf europäischer Ebene als Ablehnung. Damit bleibt der Wirkstoff weiterhin umstritten, obwohl die meisten Prüfberichte „grünes Licht“ für die Verlängerung gegeben haben. Wird der Risikobegriff damit zu ausufernd? Was meinen Sie zur Abwägung von Risiko-Nutzen bei Glyphosat?

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