Neue psychoaktive Substanzen sollen verboten werden: Bundesregierung legt den Entwurf eines Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes vor

von Dr. Jörn Patzak, veröffentlicht am 19.06.2016

Es wird schon lange diskutiert, ob dem Phänomen der Neuen psychoaktiven Substanzen (NPS, sog. Legal Highs) dadurch begegnet werden kann, dass nicht mehr – wie bisher – eine Aufnahme einzelner Stoffe als Betäubungsmittel in das BtMG erfolgt, sondern ganze Stoffgruppen verboten werden. Dies hatten bereits im Jahr 2011 die Professoren Rössner und Voit von der Universität Marburg vorgeschlagen (s. meinen Blog-Beitrag vom 14.10.2011).

Nun hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf eingebracht, der genau in diese Richtung geht (BR-Drs. 231/16). Allerdings sollen die Stoffgruppen nicht, wie von Rössner und Voit vorgeschlagen, in das BtMG aufgenommen werden. Vorgesehen ist vielmehr ein eigenes Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz, wie es bereits z.B. in Österreich existiert.

Die wichtigsten Regelungen des NpSG-E sehen wie folgt aus:

Die Stoffgruppen sollen – wie beim BtMG - in einer Anlage aufgeführt werden (§ 2 Nr. 1), damit diese im Bedarfsfall durch Rechtsverordnung schnell geändert werden können (§ 7). Als Stoffgruppen sind vorgesehen:

  • besondere von 2-Phenethylamin abgeleitete Verbindungen und

  • bestimmte synthetische Cannabinoide.

Diese werden im Einzelnen über ihre Struktur definiert.

§ 3 enthält ein verwaltungsrechtliches Verbot, dem folgende Tathandlungen unterfallen: Handeltreiben, Inverkehrbringen, Herstellen, Verbringen in und aus dem Geltungsbereich des Gesetzes, Erwerb, Besitz und Verabreichung. Davon ausdrücklich ausgenommen sind die nach dem jeweiligen Stand von Wissenschaft und Technik anerkannten Verwendungen zu gewerblichen, industriellen und wissenschaftlichen Zwecken, wozu insbesondere die pharmazeutische und chemische Industrie sowie die Forschung zählen. Bei Verstößen gegen § 3 sollen Polizei und Zoll die NPS sicherstellen und vernichten dürfen.

Darüber enthält der Entwurf in § 4 Strafvorschriften. Es sollen allerdings nicht alle der vorgenannten Verhaltensweisen bei Verstoß gegen § 3 unter Strafe gestellt werden, sondern nur das Handeltreiben, das Inverkehrbringen und das Verabreichen sowie das Herstellen und das Verbringen in das Bundesgebiet. Zielrichtung des Gesetzentwurfs ist die Händlerebene, nicht aber der Konsument. Denn Besitz und Erwerb zum Eigenverbrauch sollen straflos bleiben. Der Grundtatbestand sieht Geldstrafe und Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren vor (§ 4 Abs. 1), der Qualifikationstatbestand des § 4 Abs. 3 mit Fällen der Gewerbsmäßigkeit, Bandenaktivitäten und besonderen Gesundheitsgefahren Freiheitsstrafen zwischen 1 Jahr und 10 Jahren.

Zum Stand des Gesetzgebungsverfahrens: Der Gesetzentwurf ist in der vorletzten Woche in 1. Lesung im Bundestag beraten und in den Gesundheitsausschuss verwiesen worden. Dort soll Anfang Juli eine Anhörung stattfinden.

Aus meiner Sicht ist ein solches Gesetz notwendig, um den Markt rund um die extrem gefährlichen NPS einzudämmen, da die Strafverfolgungsbehörden wieder gegen die Online-Shops vorgehen könnten (s. dazu auch meinen Beitrag vom 12.7.2014 „Super, jetzt können wir Spice & Co. verkaufen“).

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2 Kommentare

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Tja..dann bin ich mal gespannt, was passiert, wenn ich als Privatperson mir wieder mal Chemikalien in Bulkmengen in China bestelle, die für legale Zwecke eingesetzt werden vgl.
a) http://illumina-chemie.de/test-cppo-t3446.html
b) http://illumina-chemie.de/fluorophore-fuer-knicklichter-t3189.html#54837

Ich habe da nämlich die Befürchtung, dass da bestimmte Behörden Amok laufen und bei jeder Substanz in Pulverform unterstellt wird dies sei eine "neue psychoaktive Substanz" und ich als Käufer dann die Ehre habe, der Behörde das Gegenteil zu beweisen, da ja dort ein verwaltungsrechtliches Verbot vorhanden ist und im Verwaltungsrecht meines Wissens nach nicht der Grundsatz wie im Strafrecht gilt, dass mir der Staat oder besser die Staatsanwaltschaft und ihre Behörden etwas nachweisen müssen.

Es soll nämlich durchaus auch Privatpersonen geben, die sich privat ernsthaft mit Chemie und Co. beschäftigen und privat forschen und entwickeln ohne mit der Knall-Bumm- und Drogenszene was am Hut zu haben, auch wenn es den Behörden nicht in den Kram passt...

Bj68

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So, das NpSG ist am 22.09.2016 durch den Bundestag beschlossen worden und auch der Bundesrat wird wohl keine (grundsätzlichen) Einwände haben. In der zweiten Oktoberhälfte (Bundesrat tagt am 14.10.2016) wird das Gesetz aller Voraussicht nach in Kraft treten.

 

Man darf schon jetzt auf die "Ausweichreaktionen" der Hersteller, Händler und Konsumenten gespannt sein ...

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