Beruhigend? Privateigentümer muss Verhältnismäßigkeit vor Abschleppenlassen eines Falschparkers nicht prüfen
von , veröffentlicht am 15.07.2016|2706 Aufrufe
Mal wieder ein kurzer Hinweis auf Beck-Aktuell. Hier findet sich gerade eine Entscheidung des AG München (AG München , Urteil vom 02.05.2016 - 122 C 31597/15), die sicher für viele Grundstückseientümer beruhigend ist: Privateigentümer muss Verhältnismäßigkeit vor Abschleppenlassen eines Falschparkers nicht prüfen. Der Link findet sich hier.
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