Lesetipp: Quarch zum bedeutenden Schaden nach Unfallflucht
von , veröffentlicht am 16.08.2016|2655 Aufrufe
Mal wieder ein Lesetipp. Diesmal ein Aufsatz von (meinem geschätzen Mitherausgeber/Mitautor des Kommentars Gesamtes Verkehrsrecht) Matthias Quarch. Quarch hat sich einmal grundsätzlich mit dem "bedeutenden Schaden" i.S.d. § 69 Abs. 2 Nr. 3 StGB befasst. Den Beitrag findet man "für lau" hier im ACE-Verkehrsjurist 2/2016.
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