Novellierung des SGB IX

von Prof. Dr. Christian Rolfs, veröffentlicht am 25.08.2016
Rechtsgebiete: Bürgerliches RechtArbeitsrecht|7331 Aufrufe

Am 12.8.2016 hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz - BTHG) in den Bundesrat eingebracht (BR-Drucks. 428/16). Der Entwurf sieht eine grundlegende Überarbeitung des SGB IX vor. Das Gesetz erhält einen neuen 2. Teil, das Schwerbehindertenrecht wird neuer Teil 3 und um 83 Paragrafen nach hinten verschoben (Sonderkündigungsschutz statt §§ 85 ff. SGB IX zukünftig §§ 168 ff. SGB IX).

Ziel des Gesetzes ist es, die Eingliederungshilfe aus dem "Fürsorgesystem" der Sozialhilfe herauszuführen. Die Novellierung soll mehr individuelle Selbstbestimmung durch ein modernes Teilhaberecht und die dafür notwendigen Unterstützungsleistungen ermöglichen. Weitere Kurzinformationen über die wichtigsten Elemente des Entwurfs stellt das BMAS auf seiner Homepage bereit. Das Gesetz soll schon zum 1.1.2017 in Kraft treten.

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