"Terror": Verfilmung des viel diskutierten Theaterstücks von Ferdinand von Schirach am 17.Oktober als multimediales und interaktives Ereignis im Ersten

von Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg, veröffentlicht am 02.10.2016
Rechtsgebiete: StrafrechtMaterielles Strafrecht150|37772 Aufrufe

In den vergangenen beiden Jahren stand das Justizdrama „Terror“ von Ferdinand von Schirach auf dem Spielplan von 51 deutschsprachigen Bühnen. Premieren im Ausland haben stattgefunden und weitere sind geplant u.a. in Tel Aviv und Budapest.

Im Stück findet eine Verhandlung vor dem Schwurgericht statt. Unter Mordanklage steht der Pilot eines Kampfjets der Bundeswehr. Eigenmächtig wie auch in voller Kenntnis der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungswidrigkeit des § 14 Abs. 3 Luftsicherheitsgesetz hat er entschieden, ein von Terroristen gekapertes Passagierflugzeug abzuschießen, das Kurs auf die Fußballarena in München genommen hatte. Dort findet an diesem Abend vor 70.000 Zuschauern das ausverkaufte Länderspiel Deutschland gegen England statt. Für den Familienvater ist klar, dass er als Soldat im Kampf gegen den Terrorismus nicht anders handeln konnte. Ist er nun ein Held oder ein Mörder? Staatsanwaltschaft und Verteidigung tragen verschiedene Argumentationsslinien vor. Am Ende sind die Zuschauer als Schöffen gefordert, ein Urteil zu sprechen.

Der hochkarätig besetzte Film (Trailer) wird am 17. Oktober um 20:15 Uhr zeitgleich im Ersten, im ORF und im Schweizer Fernsehen ausgestrahlt. Das ganz Besondere an diesem Fernsehabend ist, dass der Zuschauer im Anschluss an die Schlussplädoyers in einer multimedialen Abstimmung aufgefordert ist, über Schuld oder Unschuld zu urteilen. Damit wird die Idee von Fernsehen als gesellschaftliches Diskursmedium konkret erprobt. Die Abstimmungsergebnisse in den verschiedenen Ländern können direkt miteinander verglichen werden.

Frank Plasberg wird in seiner anschließenden Sendung „hart aber fair“ das Urteil mit seinen Experten erörtern und es in Bezug zur Wirklichkeit setzen.

In den nächsten Tagen will ich mich um eine Möglichkeit bemühen, dass wir vielleicht auch im Blog abstimmen können. – Und dann sollten wir jedenfalls nach dem 17. Oktober diskutieren, wie sich der Staat gegenüber seinen Bürgern in Notstandssituationen (Stichwort: der Fall Daschner) verhalten soll. Das BVerfG hat zwar entschieden, aber die Diskussion über die fundamentale Frage hält an.

Bild: ARD Degeto/Moovie GmbH/Julia Terjung

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150 Kommentare

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Zur weiteren Vertiefung für daran Interessierte weise ich auch auch die Habilitationsschrift hin

Die Zuschauern dieses mediokren Fernsehtheaters auf eine Habilitationsschrift hinzuweisen, ist ähnlich verfehlt, wie den Erbauern eines Papierfliegers "zur weiteren Vertiefung" den Konstruktionsplan eines Jumbo-Jets anzubieten und damit so zu tun, als habe man das nicht nur angeschaut oder gar gelesen, sondern auch noch verstanden. Die reine großsprecherische Großmannssucht!

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Aber aber, meine Herren! Kann es sein, dass Sie gerade den "Guckkasten" verstopfen?

RA Würdinger schrieb:

Aber aber, meine Herren! Kann es sein, dass Sie gerade den "Guckkasten" verstopfen?

Der Vorwurf der blindwütigen Lust am Abschießen von Passagierflugzeigen durch Reichsbürger in Kampfjets fehlte noch.

Aber was noch nicht da ist, kann ja noch später kommen.

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Gast schrieb:

Zur weiteren Vertiefung für daran Interessierte weise ich auch auch die Habilitationsschrift hin

Die Zuschauern dieses mediokren Fernsehtheaters auf eine Habilitationsschrift hinzuweisen, ist ähnlich verfehlt, wie den Erbauern eines Papierfliegers "zur weiteren Vertiefung" den Konstruktionsplan eines Jumbo-Jets anzubieten und damit so zu tun, als habe man das nicht nur angeschaut oder gar gelesen, sondern auch noch verstanden. Die reine großsprecherische Großmannssucht!

Warum glauben Sie, daß ein Erbauer eines Papierfliegers während einer langweiligen Besprechung in irgendeinem Verein sich nicht auch ansonsten mit einem Jumbo-Jet beschäftigen könnte?

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Ich dachte mir, eine Zusammenfassung kann nicht schaden:

Das neueste Werk von Ferdinand von Schirach:

https://www.lto.de/recht/feuilleton/f/der-fall-collini-drama-nachkriegsj...

Die Kritik von Frau Prof. Puppe fällt nur deswegen noch vergleichsweise moderat aus, weil Frau Prof. Puppe m.W. blind ist und daher die zahlreichen visuellen Mängel des Films gar nicht sehen konnte. 

Beispiel gefällig? Der damalige § 50 Abs. 2, heute § 28 Abs. 1 StGB wird im Abspann als das "Dreher-Gesetz" tituliert. D.h., es laufen bald jede Menge juristische Laien durch die Gegend und sprechen mit Kennermiene von dem "Dreher-Gesetz". 

Schauen Sie sich das an:

https://www.google.de/search?q=%22Dreher-Gesetz%22&ie=&oe=

Die ganze Welt spricht schon ganz selbstverständlich von dem phantastischen "Dreher-Gesetz".

Was es mit dem von Schirach so genannten "Dreher-Gesetz" tatsächlich auf sich hat, wird erklärt in dem Buch von Ingo Müller, Furchtbare Juristen, S. 246 ff (jedenfalls in dem Taschenbuch von 1989 in meinem Besitz). Das ist übrigens eines meiner absoluten Lieblingsbücher.  

Deswegen mein Lesetipp: Furchtbare Juristen

Ingo Müller, Furchtbare Juristen, 1989

Das Buch gibt es in einer (offenbar unveränderten) Neuauflage:

Furchtbare Juristen: Die unbewältigte Vergangenheit der deutschen Justiz (Critica Diabolis)
Gebundene Ausgabe : 448 Seiten
ISBN-10 : 3893202692
ISBN-13 : 978-3893202690
Herausgeber : edition TIAMAT (23. September 2020)
22,00 EUR
vgl. Amazon

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Beispiel gefällig? Der damalige § 50 Abs. 2, heute § 28 Abs. 1 StGB wird im Abspann als das "Dreher-Gesetz" tituliert. D.h., es laufen bald jede Menge juristische Laien durch die Gegend und sprechen mit Kennermiene von dem "Dreher-Gesetz". 

Was es mit dem von Schirach so genannten "Dreher-Gesetz" tatsächlich auf sich hat, wird erklärt in dem Buch von Ingo Müller, Furchtbare Juristen, S. 246 ff (jedenfalls in dem Taschenbuch von 1989 in meinem Besitz). Das ist übrigens eines meiner absoluten Lieblingsbücher.  

Würde allerdings duch Ihre eigenen Verfahren und Querelen nicht so viel Raum im Beck-Blog beansprucht werden, dann könnte m.E. auch dieser Artikel aus der FAZ noch ausgiebig hier gewürdigt und kommentiert werden:

"Justiz im NS-Staat : Kein Recht für Juden"

https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/hoch-schule/justiz-im-ns-staat-kein-recht-fuer-juden-16078981.html

Auch wieder ohne die Absicht gepostet, ein neues Fass hier aufzumachen, Herr Würdinger.

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Ja, ist alles längst bekannt, aber vielleicht macht Ferdinand von Schirach auch daraus eine brandneue heiße Story, die er, nur er, als erster entdeckt hat. 

Auch normale Strafprozesse haben ja öfters Dramatik, Tragik, aber mitunder  auch noch Komik. Thomas Fischer als der meines Wissens damals noch zuständige BGH-Richter wird hier wegen einer noch ausstehenden Entscheidung vom Vorsitzenden Richter am LG Volker Wagner kritisiert, der auch einer Staatsanwältin eine Rücksprache mit der Behördenleitung noch empfiehlt, was bei Herrn Björn Engelmann zuletzt ja auch sein Gegenstand anlässlich 70 Jahre GG noch war.

Zitat:

Richter eröffnet erneut BeweisaufnahmeVorsitzender Richter Volker Wagner überrascht alle Anwesenden: Nach Sitzungsunterbrechung (Wagner: "Es geht um komplexe Sachverhalte") eröffnet er erneut die Beweisaufnahme und rät der Staatsanwältin, wegen der Anklage Rücksprache mit ihrer Behördenleitung zu nehmen. Und er schimpft erneut, dass der Bundesgerichtshof seit zwei Jahren über ein Körperverletzung-Urteil der Darmstädter Kammer in einem sehr ähnlichen Fall brütet, statt für Klarheit zu sorgen. Am Mittwoch, ab 12.30 Uhr, soll es weitergehen, dann möglichst auch mit dem Urteil.

Das wäre dann morgen, am Vormittag bereits werden Plädoyers in einem sehr dramatischen Prozess mit zweifachen Kindstötungen erwartet, psychiatrischer Gutachter war Prof. Dr. Henning Saß, bekannt u.a. vom Münchner NSU-Prozess:

https://www.morgenweb.de/mannheimer-morgen_artikel,-metropolregion-gutachter-ehepaar-schuldfaehig-_arid,1457719.html

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Das Zitat stammte aus dieser Quelle:

https://www.echo-online.de/lokales/darmstadt-dieburg/gross-umstadt/totschlagsprozess-in-gross-umstadt-pladoyers-nach-der-falschen-guten-tat_20174252#cxrecs_s

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Ja und? Diese Vorschrift wird Dreher schon seit langem angelastet. Man kann das sehr gut "Dreher-Gesetz" nennen.

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Ich pfeife auf Ihren "Service", der auch noch vermissen läßt, was ich dort, bei dem angegebenen Link, eigentlich soll! Wenn ich etwas wissen will, dann suche ich mir meine Quellen selbst und verlasse mich nicht auf Irrlichter, deren Quellen-Qualität mir seit einiger Zeit negativ bewußt ist. Also noch einmal die Frage, was Sie gegen die Bezeichnung "Dreher-Gesetz" einzuwenden haben?

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Ganz einfach: Es ist Schirachs freie Erfindung und alle plappern es nach. Manche nennen sowas auch "Fake-News".  

Ganz einfach: Es ist Schirachs freie Erfindung und alle plappern es nach. Manche nennen sowas auch "Fake-News".

Was plappern Sie nur für einen platten und völlig uninformierten Unsinn? Das "Dreher-Gesetz" ist überhaupt nicht "Schirachs freie Erfindung", und auch kein "Fake-News" sondern eine nahezu feststehenden historische Tatsache, dass da "Dreher gedreht" hat, vgl. nur Die Akte Rosenburg, S. 399 ff. Ingo von Münch ist schön und gut, nur bereits etwas überholt und nicht mehr Stand der Erkenntnis. Sie sollten einmal an eine Auffrischung juristischer Kenntnisse denken, und zwar in jeder - wirklich jeder! - Beziehung...

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Schirach hat erstens die Bezeichnung "Dreher-Gesetz" frei erfunden und dann auch noch, zweitens, den Inhalt falsch dargestellt. 

Die angeblich im Abspann genannten "§ 50 Abs. 2, heute § 28 Abs. 1 StGB" sind doch richtig! Was passt Ihnen nicht? Was wollen Sie? Und dass man ein von Dreher auf den Weg gebrachtes Gesetz "Dreher-Gesetz" nennt, ist meines Erachtens nicht besonders schlimm, sondern ziemlich naheliegend, jedenfalls kein Anlass von "Fake-News" zu sprechen sondern ein zu Recht plakativer Begriff. Ich glaube, Sie sollten sich einmal im Zusammenhang überlagen, was Sie zum Besten geben wollen und erst dann den Mund aufmachen, bzw. zur Tastatur greifen, wenn Ihnen wenigstens ein einziger geordneter Gedanke erschienen ist...

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Ich denke mal, dass Sie den Schwachsinns-Film, über den wir hier diskutieren, gar nicht gesehen haben, stimmt´s?

Nein, natürlich nicht. Behaupte ich ja auch gar nicht, oder? Ich will nur wissen, was Ihnen am Begriff "Dreher-Gesetz" nicht paßt und was daran schlimm ist, dass jetzt angeblich "bald jede Menge juristische Laien durch die Gegend [laufen] und mit Kennermiene von dem "Dreher-Gesetz" sprechen"?

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Das ist witzig: Der anonyme Gast hat weder den Film gesehen, noch den Aufsatz gelesen, was ihn aber nicht davon abhält, mich nach Lust und Laune zu beschimpfen. 

Natürlich habe ich den Aufsatz gelesen. Wie kommen Sie darauf, das Gegenteil zu behaupten? Und wann sagen Sie mir jetzt endlich, was Sie gegen den Begriff Dreher-Gesetz einzuwenden haben und warum es Ihnen nicht paßt, dass auch Laien darüber Bescheid wissen?

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Es gibt den Begriff nicht als (juristischen) terminus technicus. 

Aha, Sie meinen, weil es den Begriff nicht als (juristischen) terminus technicus gibt, darf ein Unterhaltungsfilm ihn nicht erfinden oder verwenden? Gute Nacht, Du liebe Unterhaltung! Und Laien dürfen aus Unterhaltungsfilmen nichts juristisches lernen. Gute Nacht, Du lieber Bildungsauftrag!

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Der Film stellt die Dinge schräg und verzerrt dar. Es kann schon sein, dass juristische Laien von dem Film ungemein angetan sind, einfach, weil sie es nicht besser wissen. Ich aber, als gelernter Jurist, weiß es besser und finde den Film einfach nur zum Kotzen. 

Zum Zustandekommen der Gesetzesänderung und ihren Wirkungen sowie der Rolle Drehers siehe ebenfalls Fischer:

https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2015-07/ns-verbrecher-beihilfe-taeter-strafrecht-justiz-fischer-im-recht/seite-3

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Schirachs Schreibstil und seine angeblich selbst erlebten, abgewandelten  Fälle hat ja auch Herr Fischer einmal sehr schön verrissen

https://meedia.de/2018/05/24/strafe-fuer-was-auch-immer-die-moerderisch-triviale-gebrauchsliteratur-des-ferdinand-von-schirach/  

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Ah, das kannte ich noch gar nicht. Dann bin ich offenbar nicht der Einzige, der Schirach für ein (...) hält. 

Einzufügen ist selbstverständlich "literarisch-juristisch-philosophisches Genie".

Was mir an dem Film z.B. unbeschreiblich auf die Nerven geht, ist der Gestus, in dem der Film daherkommt: Der Film tut so, als hätte Schirach als erster Mensch auf der Welt die bahnbrechende juristische Entdeckung gemacht, dass es (in der Diktion von Fischer) "Die wundersame Panne von 1968" überhaupt gegeben hat. 

Ein ähnlicher Kritikpunkt an dem Film lautet "Falsches Pathos". Es gibt über den Film verteilt mehrere Stellen, an denen es nur so aus der Leinwand trieft. Da sind die sinnlos überzeichneten Figuren auch schon Wurscht (z.B. der stets allwissende und wahnsinnig souveräne Heiner Lauterbach).   

Martin Rath meint heute in der LTO im Zusammenhang mit der "Goes-Affäre":

Angesichts der Mischung aus Kitsch, Kolportage und Kammerspiel sowie der säuberlichen juristischen Trennung von Schuld und Schicksal in dieser Geschichte bleibt zu hoffen, dass Florian Henckel von Donnersmarck keinen seiner bemerkenswert furchtbaren Filme über sie dreht und auch Ferdinand von Schirach die Finger von ihr lässt.

Die besten Zeiten für Ferdinand von Schirach scheinen vorüber zu sein...

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Dem vermag ich nicht zu widersprechen. 

Eine "Weiterentwicklung" des Themas mal zur Abwechslung von mir:

Gestern gab es im ZDF einen Film zum Thema der Vergewaltigungen mit Natalia Wörner als Rechtsanwältin.

Zitat:

Anlass für das Interview war der ZDF-Film "Wahrheit oder Lüge" am Montagabend um 20.15 Uhr im ZDF. Wörner spielt darin eine Anwältin - sie soll einen Gangster-Rapper verteidigen, dem eine Vergewaltigung vorgeworfen wird.

 (https://www.esslinger-zeitung.de/inhalt.neue-definition-natalia-woerner-findet-metoo-verunsicherung-gut.f1eac4fd-3220-4abd-8257-8a3daf24f880.html)

Ob Sie nicht doch befangen war, das wurde im Film nicht ausreichend erörtert. Die Anwältin erklärte, sie könne ihre Freundin wegen Befangenheit nicht vertreten, vertritt dann aber denjenigen, der ihre Freundin vergewaltigt haben soll.

Der Film hatte mMn einige Paraderollen für die Schauspielenden, viele starke Frauen wurden gezeigt, die Männer waren ja fast alle moralisch kleine Würstchen, aber auch gut gespielt.

Das Rapper-Pärchen zeigte eine andere Kultur, als sie von der Anwältin in der Hauptrolle verkörpert wurde.

Was dazu m.E. fehlte, war eine Debatte zur Frage, was macht die Justiz, der Staat, oder die Gesellschaft mit der Zeugin auf dem Hotelflur. Sie erleidet ja voraussichtlich nur Nachteile durch ihre Aussage, die sie ja auch noch in der HV wiederholen muss, und bis dahin wird man ihr vermutlich lukrative Angebote machen, sich an nichts mehr erinnern zu können, oder nichts gesehen zu haben.

Und viele Leute werden sie vermutlich auch noch fragen, warum hast Du denn nicht gedroht, auszusagen und viel Geld dafür erhalten?

Wenn vergewaltigte Frauen wegen der Gerechtigkeit kämpfen, ist das noch etwas ganz anderes, als wenn das unbeteiligte Zeugen tun sollen.

Auf diese Problematik hätte in einem Nachspann eingegangen werden müssen, denn Heldinnen der Wahrheitsfindung, die als Zeuginnen mit kleinem Einkommen so viel Geld wegschmeißen, die dürften doch noch sehr selten sein.

Die Libanesin als Partnerin des Rappers hätte aber in jedem Fall ein Verfahren wegen falscher Verdächtigung gemäß § 164 StGB erhalten müssen.

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Und nun meine Frage an den Herrn Würdinger für die Konstellation Vergewaltigung / falsche Verdächtigung und Aussage gegen Aussage. Die StA ermittelt und steht vor einer Strafanklage, im Fall Arnold gegen den Herrn Arnold, das führte aber zu einem Fehlurteil, andere sagen nicht grundlos zu einem Justizskandal. Herr Arnold hätte ja auch Anzeige wegen falscher Verdächtigung mit einem KLEV betreiben können noch vor seiner HV mit seiner Verurteilung.

Was hätte das "Würdinger-Verfahren" mit einem OLG dabei nach der VwGO gebracht?

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Der Fall Arnold markierte ein Fehlurteil eines Richters, Herr Arnold erhielt auch keine Haftentschädigung.

Ein anderer Fall markierte ein zweites Fehlurteil des gleichen Richters, an eine rein zufälligen Duplizität der Ereignisse zu denken fällt mir schwer.

Werter Herr Würdinger und andere aus der Riege der Rechtskundigen (m/w/d), niemand kann mir doch belegbar vorwerfen, ich würde blind die bestehende Justiz und Rechtsprechung verteidigen.

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Interessantes Thema, das Sie da anschneiden. Gerne antworte ich Ihnen. Es geht um zwei verschiedene Fälle aus dem Sexualstrafrecht:

1) Der Film

Ich habe den Film auch gesehen. Am meisten hat mich geärgert, dass die Film-Kollegin so direktemang Kurs auf den Parteiverrat genommen hatte und sich der Drehbuchautor offenbar in keiner Weise daran gestört hat. Sonst fand ich den Film sehenswert, weil er die Kardinalprobleme in Sexualstrafsachen sehr anschaulich aufgezeigt hat.    

2) Justizirrtum um Horst Arnold

Dort stellte sich die Frage eines KlEV oder eines EEV nicht, weil die Justiz letzten Endes ein rechtskräftiges Strafurteil gegen Heidi K. zustande brachte. Aber das Ganze ist ein menschlich ganz bitterer Fall, da haben Sie Recht. Freut mich, dass Sie so etwas auf beck-blog zur Sprache bringen.  

Dort stellte sich die Frage eines KlEV oder eines EEV nicht, weil die Justiz letzten Endes ein rechtskräftiges Strafurteil gegen Heidi K. zustande brachte.

Aber erst letzten Endes, im Stadium erster Ermittlungen hätte Herr Arnold gleich eine Anzeige wegen falscher Verdächtung stellen können, ggf.  mit einem EEV, und nach Einstellung des Ermittlungsverfahrens mit einem KlEV nachziehen.

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Das ist richtig. Ich sehe, Sie haben die Systematik begriffen. 

Beim Stichwort "Parteiverrat" erinnere ich genau eine Verhandlung vor einem Einzelrichter im AG, ein Rechtsreferendar saß neben dem Richter. Bevor die HV eröffnet wurde, die StA war noch nicht erschienen, plauderte der Richter mit dem angeklagten Rechtsanwalt, der sich selber vertrat, schon über die Sache, ließ auch erkennen, er neige der Rechtsauffassung des Angeklagten und seiner von ihm benannten und als SV geladenen Dame aus dem Vorstand eines Anwaltsvereins zu. Ich traute meinen Augen und Ohren nicht ob dieses Gebarens.

Dann jedoch erschien die Amtsanwältin, eine offensichtlich sehr versierte Staatsanwältin. Sie stellte fest, dass diese Dame keine vereidigte Sachverständige mit besonderer Sachkunde im Sinne der StPO ist und lehnte sie deswegen auch ab, wirkungsvoll wie ein Beil-Hieb. Dem musste der Amtsrichter sich anschliessen und nach der Verhandlung und den Plädoyers wurde der Angeklagte verurteilt. Die Dame zog ohne ein SV-Honorar ab und der Richter riet dem von ihm wegen Parteiverrat verurteilten Rechtsanwalt, sich das nächste Mal von einem Kollegen vertreten zu lassen. Die Amtsanwältin fragte ich nach dem Verlassen des Schlachtfeldes im Gerichtssaal, wie ihr Name sei, den sie mir auch gleich nannte.

Respekt, wie die Amtsanwältin da agierte.

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Naja, wie gesagt, was mich an dem Film eigentlich doch sehr stark verärgert hatte, war die Tatsache, dass die Leute vom Fernsehen einmal mehr eine zentrale juristische Problematik, nämlich hier die auf der Hand liegende Problematik des Parteiverrat, augenscheinlich von vornherein überhaupt nicht begriffen hatten. 

Den Parteiverrat habe ich mal aus der PKS von NRW herausgesucht, in 2017 gab es davon 7 Fälle, in 2018 waren es 11 Fälle.

Alle wurden aufgeklärt.

So etwas Exotisches in einem AG darf man sich mMn nicht entgehen lassen.

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Nochmal zurück zum Film:

https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/film-wahrheit-oder-luege-e...

Was mir jedes Mal bei Beiträgen im Fernsehen über juristische Themen ziemlich auf die Nerven geht, ist diese völlige Beratungsresistenz der Leute vom Fernsehen. Sehr viele Sendungen, insbesondere Krimis (in einer anderen Diskussion auf beck-blog geht es gerade eben auch um den Kölner Tatort), strotzen derart von Fehlern, dass alles zu spät ist. Und es ging hier auch nicht um eine Nebensächlichkeit, sondern der Parteiverrat der Heldin wird ja vom Drehbuchautor, hatte ich den Eindruck, als etwas moralisch Vorbildhaftes hingestellt (so eine Art "von Saulus zu Paulus"). 

Was mir jedes Mal bei Beiträgen im Fernsehen über juristische Themen ziemlich auf die Nerven geht, ist diese völlige Beratungsresistenz der Leute vom Fernsehen.

Genau so geht es mir bei Ihnen auch. Beratungsresistenter als Sie kann niemand sein, auch nicht jemand vom Fernsehen!

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Schauen Sie sich Just Mercy im KIno an, läuft dort seit dem 27. Februar. Dann werden Sie jede Menge darüber lernen, was einen Rechtsstaat tatsächlich ausmacht. Schade nur, dass der Filmtitel schlecht gewählt ist: Es geht nicht um Gnade, sondern um Recht. 

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