Neues Betätigungsfeld für Arbeitsrechtler - Outplacement-Beratung

von Dr. Hans-Jochem Mayer, veröffentlicht am 12.10.2016
Rechtsgebiete: Vergütungs- und Kostenrecht|5498 Aufrufe

Ein neues zusätzliches Betätigungsfeld für Arbeitsrechtler erschließt sich nach der Entscheidung des OLG Karlsruhe vom 13.5.2016 - 9 U 19/15. So ist es nach dieser Entscheidung einem Rechtsanwalt nicht verboten, vergütungspflichtige Outplacement-Dienstleistungen für seinen Mandanten zu erbringen, auch wenn der Anwalt in der vorausgegangenen arbeitsgerichtlichen Vertretung selbst dafür gesorgt hat, dass der frühere Arbeitgeber in einer Abfindungsvereinbarung die Kosten der Outplacement-Beratung übernimmt. In dem der Entscheidung zugrundeliegenden Sachverhalt wurde unter Mitwirkung des Anwalts zunächst im arbeitsgerichtlichen Verfahren vereinbart, dass der Arbeitgeber unter anderem die Kosten einer Outplacement-Beratung in Höhe von 15.000 EUR übernimmt. In der Folge schloss dann der Anwalt mit seinem Mandanten eine Outplacement-Vereinbarung mit einer Vergütung ebenfalls in der Höhe von 15.000 EUR nebst Umsatzsteuer. 

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