Internationaler Tag der Fusionskontrolle am 07.10.2016 – Kommission und Bundeskartellamt bitten um Ihre Meinung

von Dr. Rolf Hempel, veröffentlicht am 15.10.2016
Rechtsgebiete: Kartellrecht|4347 Aufrufe

Am 7. Oktober 2016 war wohl der internationale Tag der Fusionskontrolle. Wieso?

An diesem Tag haben jedenfalls Kommission wie Bundeskartellamt Konsultationen zur Fusionskontrolle gestartet.

Die Kommission befragt die Interessierten (neudeutsch: stakeholder = laut Duden: Person, für die es aufgrund ihrer Interessenlage von Belang ist, wie ein bestimmtes Unternehmen sich verhält (z. B. Aktionär, Mitarbeiter, Kunde, Lieferant) vgl. hier) zu ihrer Auswerten zu Aspekten der Zuständigkeit und des Verfahrens in der EU-Fusionskontrolle (vgl. hier). Worum geht es?

- Um das Thema der letzten Jahre: soll die EU-Fusionskontrolle auf nicht-kontrollierende Minderheitsbeteiligungen ausgedehnt werden? Meine Antwort: Naja, man mag in bestimmten Fällen eine Berechtigung für eine fusionskontrollrechtliche Prüfung sehen, aber bitte nicht in den üblichen Bürokratiemühlen der Brüsseler Fusionskontrolle.

- Erleichterung der Verweisung von Zusammenschlussfällen zwischen Kommission und Behörden der EU-Mitgliedstaaten: macht Sinn: lieber ein oder zwei grässliche Formblätter als eine Handvoll in EU-Mitgliedstaaten, die meinen, sie müssten die grässlichen Brüsseler Formblätter kopieren.

- weitere Vereinfachung des "vereinfachten" Verfahrens: das ist eine gute Idee.

- Maßnahmen zur Vermeidung inkohärenter Fusionskontrollentscheidungen der Behörden der EU-Mitgliedstaaten in Zusammenschlussfällen: löbliches Ziel, aber vielleicht keine Regelungszuständigkeit der EU.

 

Das Bundeskartellamt bittet um Anmerkungen zu einem Leitfaden zu Zusagen in der Fusionskontrolle (vgl. hier). Auf EU-Ebene gibt es das schon lange (vgl. hier). Gewisse Ähnlichkeiten waren daher zu erwarten.

 

 

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