Bundestag hört Sachverständige zu Leiharbeit und Werkverträgen an

von Prof. Dr. Christian Rolfs, veröffentlicht am 19.10.2016
Rechtsgebiete: Bürgerliches RechtArbeitsrecht|2939 Aufrufe

Am Montag (17.10.2016) hat der Bundestags-Ausschuss für Arbeit und Soziales in öffentlicher Sitzung Sachverständige zur Reform der Leiharbeit und zur Regulierung von Werkverträgen angehört. Die Experten meldeten gegenüber dem Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Drucks. 18/9232) erhebliche Änderungsvorschläge an, allerdings in kontroverse Richtungen.

Während der Entwurf den Vertretern der Arbeitgeberverbände und einigen der geladenen Wissenschaftler zu weit ging, forderten andere Sachverständige und die die Gewerkschaften weitere Regulierungen und Sanktionen bei Gesetzesverstößen. So kritisierte etwa Helga Nielebock (DGB), dass der Entwurf bei einem Kettenverleih kein Arbeitsverhältnis zum Entleiher fingiere, wenn die Leiharbeitserlaubnis vorliegt. Die schriftlichen Stellungnahmen der Sachverständigen sind hier dokumentiert, das Wortprotokoll der Sitzung hier.

Update 19.10.2016: Das Ausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf in leicht geänderter Fassung anzunehmen. Unter anderem wird das Inkrafttreten des Gesetzes auf den 1.4.2017 verschoben und mit einem neuen § 611a BGB erstmals der Begriff des Arbeitnehmers definiert (Näheres hier).

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