USA: Mehr Schutz für Breitband-Kundendaten durch die FCC

von Dr. Axel Spies, veröffentlicht am 27.10.2016

Die Federal Communications Commission (FCC) hier in Washington hat heute eine praktisch wichtige Entscheidung zum Datenschutz im Bereich der elektronischen Kommunikation getroffen (Fact Sheet). Sie beinhaltet auf einen kurzen Nenner gebracht folgendes:  

  • Alle Anbieter von Breitbandzugang müssen für folgende „sensitive“ Datensätze das Opt-in der Kunden in Form von individuellen Zustimmungen einholen, bevor sie diese verwenden oder mit Dritten teilen dürfen: Gesundheitsdaten, Finanzinformationen, Sozialversicherungsdaten, Geolocation, Daten über Minderjährige, Web browsing history, App usage history  und Kommunikationshalte.
  • Alle anderen „nicht-sensitiven“ Datensätze der Kunden unterliegen nur einem Opt-Out. Die FCC nennt Daten über das Online-Verhalten der Kunden, IP-Adressen und Geräte-Kennungen (Device Identifiers).
  • In jedem Fall müssen die Anbieter ihre Kunden über die Nutzung der Daten und die Nutzungszwecke vorab umfänglich und transparent informieren.

Die Entscheidung ist eine Folge der wichtigen Open Internet Order der FCC (dt. Zusammenfassung hier). Auch wenn die FCC mit der Entscheidung mehr Rechtssicherheit schafft, ist der o.g. Streit  mit dieser Entscheidung wohl kaum endgültig beigelegt. Es gibt keine Check-Liste der FCC. Es gilt eine Übergangsfrist von 12 Monaten für die neuen Opt-in und Opt-out-Regeln. 

Welchen Einfluss haben die Regeln auf die Debatte in Europa (z.B. den TK-Review-Prozess in Brüssel)? Müssen die Breitbandkunden jetzt mit noch mehr Dialogboxen und noch längeren Datenschutzrichtlinien leben?

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