Wundertüten in der Berichterstattung
von , veröffentlicht am 07.11.2016Das Fest des Heiligen Nikolaus (am 6. Dezember) eignet sich besonders, über "Schuld und Sühne" nachzudenken. Zumindest in den Kindertagen des Verfassers kam an diesem Tag ein streng blickender Herr mit Bart, dessen finster drein blickender Geselle oder er selber aus einem Buch (in der Regel rot oder golden eingebunden) vorlas. Je nach Inhalt gab es ein paar symbolische Schläge mit der Rute und/oder eine kleine/rote Tüte mit Süßigkeiten, alternativ: Obst und Nüsse. Die Wirkung diese pädagogischen Maßnahmen sollte zwar ein ganzes Jahr halten, war aber schon zeitlich begrenzt.
Gutes tun und davon berichten heißt bei Unternehmen "Corporate Social Responsibility Reporting" (CSR-Reporting). Darunter wird die Berichterstattung über diejenigen (freiwilligen) Aktivitäten eines Unternehmens zu einer nachhaltigen Entwicklung verstanden, die
- verantwortliches unternehmerisches Handeln in der eigentlichen Geschäftstätigkeit (Markt),
- ökologisch relevante Aspekte (Umwelt) bis hin zu den
- Beziehungen mit Mitarbeitern (Arbeitsplatz) und
- de Austausch mit den relevanten Anspruchs- bzw. Interessengruppen (Stakeholdern).
fördern sollen.
'Compliance' umfasst im Gegensatz dazunach hier vertretener Definition die Aktivitäten, die gesetzlich oder aufgrund anderer Normen verpflichtend für das Unternehmen sind. CSR betrifft die darüber hinausgehenden Aktivitäten.
Bereits am 6. Dezember 2014 trat die Richtlinie 2014/95/EU (CSR-Richtlinie) in Kraft. Diese muss bis zum Nikolaustag dieses Jahres in nationales Recht umgesetzt werden. Seit 21.09.2016 liegt der Regierungsentwurf eines CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (RegE CSRRL-UmsG) vor.
Nach Richtlinie und nationalem Umsetzungsgesetz müssen große Unternehmen (mehr als 500 Mitarbeiter) von öffentlichem Interesse (z.B. börsennotierte Unternehmen, Kreditinstitute, Versicherungen) Informationen zumindest in folgenden Bereichen veröffentlichen:
- Umweltbelange
- Sozialbelange
- Arbeitnehmerbelange
- Achtung der Menschenrechte
- Bekämpfung von Korruption und Bestechung.
Erstens, Aussage:
Die Regulierung der Finanzberichterstattung macht Sinn!
Es lässt sich wirtschaftshistorisch zeigen, dass Finanzmarktkrisen immer Krisen bei der Regulierung der Finanzberichterstattung vorausgingen.
Zweitens, Anfrage:
Macht die Regulierung der Berichterstattung nichtfinanzieller Leistungsindikatoren durch den Gesetzgeber Sinn?
Im Regierungsentwurf zum "Gesetz zur Stärkung der nichtfinanziellen Berichterstattung der Unternehmen in ihren Lage- und Konzernlageberichten (CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz)" (S. 1) heißt es zur Gesetzesbegründung:
Sogenannte nichtfinanzielle Informationen zu Themen wie die Achtung der Menschenrechte, Umweltbelange oder soziale Belange bilden einen immer wichtigeren Bereich der Unternehmenskommunikation. Investoren, Unternehmen sowie Verbraucherinnen und Verbraucher verlangen insoweit vor allem mehr und bessere Informationen über die Geschäftstätigkeit von Unternehmen, um zu entscheiden, ob sie investieren, Lieferbeziehungen eingehen oder Produkte erwerben und nutzen.
So weit, so gut, aber ist dies nicht mehr als eine unbewiesene Behauptung?
So schlimm es der Verfasser findet, diese Aussage zu treffen: wenn "Themen wie die Achtung der Menschenrechte, Umweltbelange oder soziale Belange" entscheidend für Konsumenten und Investoren wären, müssten viele Waren und Investments unverkäuflich sein.
Im Bestreitensfalle folgendes Gedankenexperiment:
Denken Sie an Ihren letzten Kleidungskauf und fragen Sie sich selbstkritisch: Was war kaufentscheidend? Haben Sie das Kleidungsstück, das Ihnen ansonsten gut gefallen hätte, zurückgelegt, weil Sie gelesen haben, wo es produziert wurde?
ABER: Investoren, vor allem aber Konsumenten haben einen, wenn nicht den entscheidenden Einfluss auf die Achtung der Menschenrecht, Umwelt- und soziale Belange.
Zweimal anecdotical evidence:
- Anti-Apartheid-Kampagne: "Keine Bananen aus Südafrika" zu Beginn der 1980er Jahre.
Nach Einschätzung des Verfassers kam Nelson Mandela nicht deswegen (früher) aus dem Gefängnis frei, weil die Konsumenten massenweise keine Bananen und andere Südfrüchte aus Südafrika kauften. Aber jeder Importeur bemühte sich um den Nachweis, dass an seinen Früchten "kein Blut" klebte. - Keine Versenkung der Brent Spar in der Nordsee. Die Ölplattform sollte in der Nordsee versenkt werden. Als die Verbraucher bei der zugehörigen Marke nicht mehr dankten, wurde sie onshore gezogen. Doch das ökologische Gewissen wirkte augenscheinlich nicht lange, die Umweltschäden aus der Deepwater Horizon-Katastrophe im Golf von Mexiko wurden von staatlichen Behörden geahndet.
Will heißen, es steht zu befürchten, dass verpflichtende Corporate Social Responsibility Reports zweierlei Verhalten fördern:
- "Greenwashing", also die Beschränkung aus Unternehmenssicht positiven Nachrichten und
- Die Formulierungskünste und juristische Vorsichtsmaßnahmen.
Drei - wohlgemerkt vollkommen fiktive - Beispiele:
- "Wir verkaufen unsere Autos auch in einem bevölkerungsreichen asiatischen Land. Natürlich teilen wir das dort vertretene Verständnis von Menschenrechten nicht. Aber es ist nun einmal einer der am schnellsten wachsenden Märkte."
- "Wir finden es auch nicht in Ordnung, dass bei unserem südasiatischen Hersteller Löhne bezahlt werden, die ein Leben nur ermöglichen, wenn sich die Mitarbeiter aufarbeiten. Aber die deutschen Schnäppchenjäger sind nicht bereit, auch nur 50 Cent für das T-Shirt mehr zu bezahlen."
- "Wir vertreiben unsere Maschinen auch in einem Land, das nicht mehr Mitglied im UN-Menschenrechtsrat ist. Aber dort gibt es einfach viel Rohstoffe zu fördern."
- "Wir würden unseren Milchbauern auch gerne kostendeckende Preise bezahlen, aber der Wettbewerb im Einzelhandel in Deutschland ist ruinös."
Drittens, Vorschlag:
Warum die Unternehmenskommunikation nicht den Unternehmen überlassen?
Nach Einschätzung des Verfassers wäre es viel effektiver, die Beurteilung der Corporate Social Responsibility dem Konsumenten und dem Investor zu überlassen. Laut Finanzanalysen machen die meisten "CSR"-gemanagten Fonds nachhaltig eine höhere Rendite als 'konventionelle'. 'Lügen' haben auf dem Markt 'kurze Beine' (Beispiel: Abgaswerte).
Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
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11 Kommentare
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Kann man diesen wenig verschlagworteten Text nicht irgendwie auf den Punkt bringen?
Mustermann kommentiert am Permanenter Link
Weil man darüber nachdenken könnte, ob bei börsennotierten Unternehmen es nicht auch einen Vertrauensschutz für den Investor geben sollte.
Das Beispiel VW haben Sie ja selbst genannt.
Die Schockwirkung auf den Wertansatz einer Beteiligung kann sich beim Aufdecken des Skandals einen Schadensersatzanspruch rechtfertigen.
C. Koss kommentiert am Permanenter Link
Vielen Dank für die Beiträge:
Zu (I): 'Auf den Punkt bringen' - leider nein, denn unter 'CSR-Reporting' sammelt sich eine Vielzahl unterschiedlicher Themen.
Zu (II): 'Unternehmenskommunikation den Unternehmen':
Der Unterschied zwischen oben, ERSTENS, und oben, ZWEITENS, ist: (1) Zahlen aus der Finanzbuchhaltung lassen sich objektivieren, (2) nicht-finanzielle Leistungsindikatoren eben nicht.
Beispiel zu (1): Ein Umsatz ist nachweisbar entstanden oder eben nicht. Wenn der Buchhalter den Umsatz zu früh/zu spät eingebucht hat, ist das objektivierbar und nachweisbar falsch. Darauf lässt sich ggfs. ein Schadensersatzanspruch begründen.
Beispiel zu (2): eine große deutsche Tageszeitung wollte innovativ sein und überprüfte die Angagen in der Corporate Social Responsibility-Berichterstattung (CSR-Report) von DAX-Unternehmen. Kritikpunkt bei einer Bank: im CSR-Report wurde die Möglichkeit von Dienstfahrrädern für die Filialen erwähnt. Die Reporterin stellte fest, dass in den wenigsten von ihr befragten Filialen Dienstfahrräder angeschafft worden waren. Wird dadurch der CSR-Report falsch? Noch viel wichtiger: welchen Einfluss haben Dienstfahrräder auf die Entscheidung für/gegen den Aktienkauf oder beim betreffenden Kreditinstitut ein Konto zu eröffnen/einen Kredit aufzunehmen?
Selbst auf die Gefahr der Wiederholung: (a) Brauchen wir überhaupt einen CSR-Report? und (b) Wenn ja, macht es Sinn, gesetzliche Regelungen zu treffen?
Grundsätzlich anders ist das bei der freiwilligen Unternehmenskommunikation. Wenn ein Einzelhändler mit biologisch und sozial einwandfreien Produkten wirbt, werden die Verbraucher nicht lange bereit sein, diese zu kaufen (und ggfs. einen höheren Preis zu zahlen), wenn diese aus dem gleichen 'sweatshop' kommen.
Mustermann kommentiert am Permanenter Link
Ich kenne den konkreten Text des Regierungsentwurf nicht.
(zu (a) ) Vielleicht ist der Adressatenkreis des Gesetzes falsch gewählt. Weder aus der Unternehmensgröße noch anhand der Börsennotierung sollte man automatisch schliessen dürfen, dass ein CSR-Report notwendig ist.
Ich vermute, die Absicht des Gesetzgebers zielt darauf ab, die Wertschöpfungskette nach ethisch-moralischen Gesichtspunkten transparent zu machen.
Ich glaube, es ist auch unbestritten, dass es durchaus Unternehmen gibt, die auf dem Weltmarkt Regularien anderer Länder unternehmerisch optimal ausnutzen.
Vielleicht wäre es besser, derlei Verbindungen zu Krisen- bzw. Drittweltländer als Kriterium für die Erstellung des CSR-Reports heranzuziehen.
Ihrem Praktikerhinweis des Greenwashing, bzw. der semantischen Ausnutzung normativer Bedeutungsfelder ist wenig entgegenzuhalten, daher
zu (b) die Regelungen müssten nur konkret genug sein.
Unternehmerisch und entsprechend auch politisch lehne ich persönlich eine weitere Bürokratisierung ab, insbesondere wenn derart berechtigte Zweifel bestehen, ob das Ziel damit überhaupt erreicht werden kann.
Ich möchte vielleicht einen Sachverhalt in die Diskussion einbringen, der auf den ersten Blick fern des Themas liegt:
Die EU hat am 11. Dezember 2012 ein Freihandelsabkommen mit Peru und Kolumbien vorläufig ratifiziert. Vorläufig, weil die Wallonie, Österreich und Griechenland die Unterzeichnung verweigert haben.
Dies massgeblich wegen Bedenken zu Menschenrechten, Unweltschäden und sozialen Effekten.
Seither wird viel Geld in NGO und Entwicklungshilfe gesteckt und endlose Gespräche geführt, um die Regierungen zu beeinflussen, den rechtlichen Rahmen entsprechnd westlicher Vorstellungen anzupassen.
Ein solcher Export ethischer Normen ist in der Praxis ineffektiv, solange der Markt doch funktioniert.
Es wäre also für den "Westen" nicht nur kostengünstiger sondern auch zielführender nicht zu versuchen, andere Länder zu transformieren, sondern eigenen Unternehmen den eigenen Markt zu verschliessen, wenn die CSR Vorgaben nicht erfüllt werden.
Dass das Utopie ist und nie passieren wird, ist klar. Aber zumindest in so einem Kontext würde CSR-Reporting aufgrund der resultierenden Sanktionierungsmöglichkeit nachhaltig Sinn machen.
Ihre Frage ist daher durchaus berechtigt.
Gast kommentiert am Permanenter Link
Das hilft leider nicht weiter. Der Zusammenhang des unbegreiflichen Themas "Wundertüten in der Berichterstattung" mit dem Thema "Bilanzrecht", dem Expertengebiet des hiesigen "Experten", ist für uns Bilanzrechtsdilettanten nach wie vor nicht eindeutig und erklärungsbedürftig.
Prof. Dr. Claus Koss kommentiert am Permanenter Link
Ein Blick ins Gesetz erleichtert bekanntermaßen die Rechtsfindung, manchmal auch das Verständnis für Zusammenhänge: die Berichterstattung über die Corporate Social Responsibilities soll in den Lagebericht (§ 289 HGB) bzw. den Konzernlagebericht (§ 315 HGB). Beide Regelungsbereiche stehen - ebenso wie die Vorschriften zur Buchführung und Bilanzierung - im Dritten Buch unter der Überschrift "Handelsbücher".
Für "Bilanzrechtsdilettanten" gibt es eine Vielzahl von Veröffentlichungen zum Nachlesen. 'Rein zufällig' habe ich die aktuelle Publikation "Bilanz lesen und verstehen" (München: Beck 2016) zur Hand - und weil ich es geschrieben habe, weiß ich, dass auf Seiten 175 f. auch CSR-Reports behandelt werden. Alternativ gibt es verschiedene Aufsätze, z.B., Hinze, WPg 2016, S. 1168; Stellungnahmen der Berufsverbände, vgl. IDW, WPg 2016, S. 1157 oder Editorials wie Velte, BB 42/2016, S. I. Außerdem lade ich den "Gast" gerne in meine nächste Vorlesung im Fach "Revisions- und Treuhandwesen" ein (Ort und Zeit lassen sich im Internet leicht finden) - or I may kindly invite you to my lecture "Finance & Accounting", if a lecture in English is prefered.
Prof. Dr. Claus Koss kommentiert am Permanenter Link
Auch Professoren der Wirtschaftswissenschaften können irren! Ich wurde freundlicherweise darauf hingewiesen, dass mein Beispiel der Milchbauern 'schief' ist.
Aus meinen Vorlesungen in Volkswirtschaftslehre hätte ich wissen müssen, dass sich der Preis für Milch in einem freien Markt nach Angebot und Nachfrage bildet. Anbieter sind die Landwirte als Hersteller und die Molkereien die ersten Nachfrager. Wenn die milchverarbeitenden Betriebe beispielsweise mehr in den Rest der Welt verkaufen können, dann steigt der Preis ceteris paribus. Der (deutsche) Einzelhandel ist insoweit auch nur Preisnehmer.
Der Milchpreis ist damit ein wenig geeignetes Beispiel für den CSR-Report - und zeigt wieder einmal mein zentrales Argument: wie lassen sich geeignete und nachprüfbare nicht-finanzielle Leistungsindikatoren finden?
Mustermann kommentiert am Permanenter Link
Also ein bisschen komplexer als reine Mengenkommunkation ist die Preisbildung auf dem Milchmarkt dann schon.
Darf man aber mal nachfragen, warum Sie es Leistungsindikatoren nennen?
Der Begriff ist überaus mehrdeutig.
Die Antwort auf Ihre Frage ist unterkomplex einfach auf der Hand liegend:
Wer erklären kann, warum er sowas überhaupt wissen will, hat die "Indikatoren" schon gefunden.
Prof. Dr. Claus Koss kommentiert am Permanenter Link
Der Begriff 'Leistungsindikator' ist der Fachbegriff.
Mustermann kommentiert am Permanenter Link
Um Missverständnissen vorzubeugen:
Natürlich ist mir bekannt das Leistungsindikator ein wertfreier Fachbegriff ist.
Auf wissenschaftlicher Ebene genügt "Leistung" seinem deskriptiven Zweck durchaus. Insbesondere, wenn man mit Zahlen arbeitet, stört man sich nicht daran, dass Leistung negativ oder positiv sein kann, solange die wirtschaftliche Situation vollständig und wahrehitsgemäß wiedergegeben wird.
Im Kontext Ihrer Frage spiegelt sich daran m.E. genau die Problemstelle.
Während ich buchhalterisch unter einem Bilanzposten eine 0 eintrage, wenn keine wirtschaftliche Tätigkeit (Leistung) erbracht wurde, ist das bei einem CRS Katalog eben gerade nicht möglich.
Ich stimme mit Ihrer Argumentation also ausdrücklich überein.
Auf die Frage, wie solche Indikatoren gefunden werden könnten, würde meine Vorgehensweise aber dort ansetzen, ab wann überhaupt etwas Relevanz erlangt. Dafür müsste man aber klar sein, warum man das überhaupt wissen will.
Ihr Hauptargument einer Gegenüberstellung des Behandlungsunterschiedes von numerischen zu deskriptiven Werten halte ich nur bedingt für schlagend.
Es ist doch gar nicht ungewöhnlich, dass wir uns oftmals mit Sekundärindikatoren behelfen.
Bsp. Bereitstellung einer betriebsinternen KiTa oder betriebsinternem Fitnessraum ---> Veränderung der Anzahl Krankheitstage.
Gerade beim KiTa Beispiel wird deutlich, dass wir gar nicht den Gesundheitszustand der Angestellten messen, sondern einen Leistungsindikator Krankheitstage gefunden haben.
Was ich sagen will, gerade weil man es Leistungsindikator nennt, eine 0 Stelle aber nicht definiert ist
- beim KiTa Besipiel wäre der (+) Bereich der Achse delta Anzahl Überstunden -
ist Ihnen ja zuzustimmen:
Soll die Marketing Abteilung halt die "Leistungen" in freier Auswahl die share und stakeholder mit Informationen beglücken.
Prof. Dr. Claus Koss kommentiert am Permanenter Link
Über welche Unternehmen reden wir beim CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz?
Eine Studie der Hans Böckler Stiftung hat untersucht, welche Unternehmen über ihr gesellschaftliches Engagement Bericht erstattungen müssen (Norbert Kluge und Sebastian Sick: "Geheimwirtschaft bei Transparenz zum gesellschaftlichen Engagement?", download unter: http://www.boeckler.de/pdf/p_mbf_report_2016_27.pdf).
Es handelt sich um
Ist diese Reichweite die gesetzgeberische Aktivität wert?