Gebührenentstehung trotz Verjährung

von Dr. Hans-Jochem Mayer, veröffentlicht am 21.11.2016
Rechtsgebiete: Vergütungs- und Kostenrecht|2404 Aufrufe

Ruht das Verfahren und verjährt infolge dessen eine zuvor angefallene Gebühr, so kann nach dem VGH Mannheim, Beschluss vom 11.10.2016 - 11 S 1124/16  - dann, wenn nach Wiederanruf des Verfahren eine Tätigkeit entfaltet wird, die den Gebührentatbestand verwirklicht, die Gebühr erneut entstehen und geltend gemacht werden. Das Gericht hat damit zutreffend den Schluss aus der Tatsache gezogen, dass die Gebühren immer wieder neu entstehen, sobald die entsprechenden Tätigkeiten entfaltet werden.

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