Rechengrößen im Versorgungsausgleich 2017

von Hans-Otto Burschel, veröffentlicht am 25.11.2016
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Der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung beträgt 18,7 % des Bruttoeinkommens bis zur Beitragsbemessungsgrenze von derzeit 76.200 €/jährlich (West; Ost: 68.400 €).

Die Beiträge werden in Entgeltpunkte (EP) umgerechnet. 1,0 Entgeltpunkte erhält, wer genau den Jahresdurchschnittsverdient getroffen hat. Der Jahresdurchschnittsverdienst beträgt

2017 37.103 € (vorläufig)

Am Ende des Erwerbslebens werden die Entgeltpunkte addiert und mit dem aktuellen Rentenwert multipliziert. Die Rentenwerte betragen ab 01.07.2016

1 EP (West) = 30,45 €

1 EP (Ost) =   28,66 €

„Eckrentner“: 45 Jahre Arbeit = 45 Entgeltpunkte (West); Zugangsfaktor 1,0 = 1.370,25 € Rente

Im Jahr 2017 „kostet“ 1 EP 6.781,9290 €.

Bei der Einzahlung von Beiträgen, Deckungskapitalen u.ä. (z.B. bei der externen Teilung nach § 14 VersAusglG) gilt für die Umrechnung in EP der Faktor 0,0001474507 (1: 6.781,929)
Die Einzahlung von 1.000 € in die gesetzliche RV führt also zur Gutschrift von 0,1474 EP, was bei einem Rentenwert von 30,45 € (West) einer lebenslänglichen monatlichen Rente von 4,49 € entspricht.

Umgekehrt: Um 1 € Rente zu bekommen bedarf es 0,0328 EP. Diese „kosten“ (0,0328 x 6.781,929) rund  227,86 €.

Die monatliche Bezugsgröße nach § 18 I SGB IV beträgt ab 01.01.2017 2.975 € monatlich.

Der Grenzwert für das Verlangen nach externer Teilung (§ 14 II VersAusglG) beträgt demgemäß hinsichtlich des Ausgleichswertes bei einem Rentenbetrag 59,50 € (2% von 2.975) bei einem Kapitalwert 7.140 € (240% von 2.975)

Die Bagatellgrenze (§ 18 VersAusglG) ist bei einem Ausgleichswert erreicht bei einer Rente mit 29,75 € (1% von 2.975) bei einem Kapitalwert mit 3.570 € (120% von 2.975).

Um eine Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung zu erhalten, müssen 60 Monate Wartezeit erfüllt sein. Wartezeitmonate können auch durch Anrechte aus dem VA erfüllt werden, dabei gilt gemäß § 52 SGB VI die Formel:

Entgeltpunkte geteilt durch 0,0313 = Wartezeitmonate (höchstens aber Anzahl der Ehemonate)

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2 Kommentare

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Sehr geehrter Herr Burschel,

ist möglicherweise Ihr angegebener Wert für einen EP in 2017 falsch ? Müsste dieser Wert nicht 6.938,261 lauten (18,7% von 37.103 €) ? Dies ist auch der Wert, den z.b. die Deutsche Rentenversicherung als Berechnungsgrundlage für die Ausgleichszahlungen einer Rentenminderung infolge vorzeitiger Inanspruchnahme verwendet.

Über ein Feedback Ihrerseit, würde ich mich freuen, da Ihre Seite sehr hilfreich ist.

Mit freundlichen Grüssen

Frank Neumann

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Sehr geehrter Herr Neumann,

Sie haben völlig Recht. Da hat sich ein Fehler eingeschlichen. Der Umrechnungsfaktor 2017 beträgt 6938,2610,

 

 

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